Seiteninhalt
Deutsche Welthungerhilfe e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R002122
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 02.02.2024
- Jährliche Aktualisierung: 30.06.2023
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Friedrich-Ebert-Straße 153173 BonnDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4922822880
-
E-Mail-Adressen:
- info@welthungerhilfe.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22430.001 bis 440.000 Euro
-
Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
21 bis 30
-
Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (20):
- Asja Hanano
- Dr. Rafaël Schneider
- Bettina Ide
- Justyna Szambelan
- Michael Kühn
- Mathias Mogge
- Susanne Fotiadis
- Christian Monning
- Bettina Iseli
- Bärbel Mosebach
- Andrea Sonntag
- Dirk Ebach
- Matthias Amling
- Johanna Braun
- Frauke Bohner
- Olivia Kunz
- Nathalie Demel
- Lisa Hücking
- Laura Mack
- Dr.rer.pol. Jutta Lax
-
Zahl der Mitglieder:
28 Mitglieder am 07.07.2023
-
Mitgliedschaften (34):
- VENRO (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V.)
- GTO, German Toilet Organisation
- RWSN (Rural Water Supply Network)
- VOICE (Voluntary Organisations in Cooperation in Emergencies)
- IFAD ILC, International Land Coalition
- ISCC, International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) e.V.
- CHS, Core Humanitarian Standards
- Alliance 2015
- GISF (Global Interagency Security Forum)
- Bündnis Entwicklung Hilft
- Transfair
- START Network
- EIRENE Netzwerk Fokus Sahel
- CAN Europe, (Climate Action Network Europe)
- DeGEval= Gesellschaft für Evaluation e.V.
- CHS Alliance (Core Humanitarian Standard on Quality and Accountability Alliance)
- Fleet Forum
- Foundation Platform F20
- Global Compact
- ICAN, International Coalition for the Advocacy on Nutrition
- MLA, Market Linkage Association Zimbabwe
- NETHOPE
- OCHA CBPF NGO Dialogue Forum
- SuSanA, SUstainable SANitation Alliance
- Philea (Philanthropy Europe Association)
- Agenda for Change (globale Nachhaltigkeitsinitiative im WASH-Sektor)
- CmiA (Cotton made in Africa)
- CSM/CFS (Civil Society Mechanism des CFS/UN Committee on World Food Security)
- GRAS (Global Risk Assessment Services)
- ICVA (International Council of Voluntary Agencies)
- Joint Initiative for Sustainable Humanitarian Packaging Waste Management
- German WASH Network (Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene)
- Bündnis ZukunftsBildung (Bildung für nachhaltige Entwicklung)
- 4C Services (The Common Code for the Coffee Community)
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Entwicklungspolitik
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Die Welthungerhilfe ist eine Hilfsorganisation in der Form eines eingetragenen Vereins, der nachhaltige Entwicklungsprogramme und Projekte zur Bekämpfung von Krisen und Katastrophen durchführt, eigenverantwortlich und in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnerorganisationen. Die WHH finanziert sich vornehmlich durch private Spenden aus Deutschland sowie institutionellen Zuschüssen deutscher, ausländischer (vornehmlich europäischer) und internationaler öffentlicher Einrichtungen und Institutionen. Spenden und Zuschüsse sind für die WHH unverzichtbare Grundlage, um ihren satzungsgemäßen Auftrag die Bekämpfung von Hunger und Armut umsetzen zu können. Die Welthungerhilfe ist im Kontakt mit Politik, Wissenschaft, Medien und Wirtschaft, um das wichtigste Ziel der Organisation zu erreichen: Eine Welt ohne Hunger.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (27):
-
AA - Auswärtiges AmtBetrag: 50.610.001 bis 50.620.000 EuroBerlinEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Agence Belge de DéveloppementBetrag: 1.190.001 bis 1.200.000 EuroBrüssel, BelgienEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
BMEL - Bundesministerium für Ernährung und LandwirtschaftBetrag: 180.001 bis 190.000 EuroBonnEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
BMUV- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und VerbraucherschutzBetrag: 2.250.001 bis 2.260.000 EuroBerlinEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Amhara GovernmentBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroAmhara, ÄthiopienEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBetrag: 61.350.001 bis 61.360.000 EuroBonnEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Deutsche Bundesstiftung UmweltBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroOsnabrückEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
ECHO - Directorate-General for European Civil Protection and Humanitarian Aid Operations - European CommissionBetrag: 3.910.001 bis 3.920.000 EuroBrüssel, BelgienEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
FAO - Food and Agriculture Organisation of the United NationsBetrag: 1.580.001 bis 1.590.000 EuroRom, ItalienEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
FCDO - Foreign, Commonwealth and Development OfficeBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroLondon, UKEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Federal Department of Foreign AffairsBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroBern, SchweizEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbHBetrag: 15.830.001 bis 15.840.000 EuroEschbornEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
INTPA - Directorate-General for International Partnerships (INTPA)Betrag: 15.250.001 bis 15.260.000 EuroBrüssel, BelgienEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Irish Aid - Department of Foreign AffairsBetrag: 470.001 bis 480.000 EuroLimerick, IrlandEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
KfW - Kreditanstalt für WiederaufbauBetrag: 8.780.001 bis 8.790.000 EuroFrankfurtEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Lift (LIFT is managed by UNOPS) - Livelihoods and Food Security FundBetrag: 390.001 bis 400.000 EuroRangun, MyanmarEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Ministere de l'Agriculture et du Developpement Rural (MADR)Betrag: 700.001 bis 710.000 EuroBangui, Zentralafrikanische RepublikEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Ministry of Foreign Affairs of the Czech RepublicBetrag: 330.001 bis 340.000 EuroPrag, TschechienEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Practical ActionBetrag: 470.001 bis 480.000 EuroRugby, UKEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
START NetworkBetrag: 1.080.001 bis 1.090.000 EuroLondon, UKEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
The Swedisch International Development Cooperation AgencyBetrag: 1.210.001 bis 1.220.000 EuroSundbyberg, SchwedenEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
TMG Research gGmbH - ThinkTank for Sustainability, Töpfer_Müller_GaßnerBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroBerlinEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
UN - Vereinte Nationen (ink. UNICEF, UNDP, UNHCR, OCHA; etc),Betrag: 13.580.001 bis 13.590.000 EuroNew York, USAEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
USAID - U.S. Agency for International DevelopmentBetrag: 1.810.001 bis 1.820.000 EuroWashington DC, USAEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
WFP - WelternährungsprogramBetrag: 48.020.001 bis 48.030.000 EuroRom, ItalienEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
PATRIP Foundation, Zusammenschluss staatlicher GeberBetrag: 840.001 bis 850.000 EuroFrankfurtEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Karibische EntwicklungsbankBetrag: 1.740.001 bis 1.750.000 EuroSt. Michael, BarbadosEntwicklungszusammenarbeit und /oder strukturbildende Übergangshilfe und /oder humanitäre Hilfe
-
Angabe verweigert
-
Begründung der Verweigerung der Angaben:
Begründung für die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Ziff. 7 LobbyRG 1.Ziel des LobbyRG ist es, transparent offenzulegen, welche*r Interessenvertreter*in mit welchen Mitteln und Aufwand Interessenvertretung ggü. Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder ggü. der Bundesregierung betreibt. 2.WHH ist ein gemeinnütziger Verein. Sein wesentlicher Satzungszweck ist, die Lebenssituation der vulnerabelsten, von Hunger betroffenen Bevölkerungsgruppen insbesondere durch Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zu verbessern. Interessenvertretung ist kein unmittelbarer Satzungszweck. Als reine Annextätigkeit dient sie der Unterstützung der Umsetzung des Satzungszwecks und ist somit nachrangig. 3.WHH finanziert sich zu ca. drei Vierteln aus (direkten oder indirekten) Zuwendungen öffentlicher deutscher, ausländischer oder internationaler Geber. Diese Zuwendungen fördern konkrete Projekte der Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfsprojekte oder auf andere Art die Umsetzung der WHH-Satzungszwecke. Eine Verwendung dieser Zuwendungen für Interessenvertretung ist nur zulässig, soweit dies im konkreten Zuwendungsbescheid bzw. der Zuwendungsvereinbarung vorgesehen ist. 4.Zu ca. einem Viertel finanziert sich WHH aus Spenden, Legaten und Einnahmen im Rahmen der Vermögensverwaltung. Teilweise widmen Spender*innen ihre Spenden für einen konkreten Zweck, entweder für konkrete Projekte oder aber für den Einsatz in konkreten Ländern. Eine Widmung von Spenden zur Interessenvertretung im Rahmen des Satzungszwecks ist nicht ausgeschlossen, kam bisher allerdings nicht vor und ist höchst unwahrscheinlich. 5.Den Aufwand für Interessenvertretung, nämlich die Anzahl der Beschäftigten und die jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung gibt WHH im Lobbyregister transparent gem. § 3 Abs. (1) Ziff. 5 und 6 LobbyRegG an. 6.Welthungerhilfes Aufwand für Interessenvertretung ergibt sich bereits aus den Angaben nach § 3 Abs. (1) Ziff. 5 und 6 LobbyRegG. Da die für Interessenvertretung aufgewandten finanziellen Mittel aus freien Mitteln bestritten werden, können sie Spender*innen nicht zugeordnet werden. 7.Die Angabe bestimmter Spender*innen erzeugt daher im Kontext der Tätigkeit des WHH keine weitere Transparenz. Vielmehr besteht das Risiko, dass die Öffentlichkeit hierdurch den falschen Eindruck erhält, die genannten Spender*innen diese würden die veröffentlichten Beträge konkret für Interessenvertretung zuwenden. 8.Zudem sehen Großspender*innen, die keine juristischen Personen sind, die konkrete Veröffentlichung von allg. Spenden für gemeinnützige Zwecke kritisch, insbesondere wg. -(Rechts-) Streitigkeiten mit Familienangehörigen; -Neid aus dem Umfeld; -an sie gerichteten massiven Spendenanfragen von anderen spendensammelnden Akteuren; -persönlicher Gefährdungen durch Anfeindungen und Angst vor Straftaten. 9.Welthungerhilfe e.V. fühlt sich Spender*innen verpflichtet und nimmt deren unter (8) dargestellten berechtigten Befürchtungen ernst. Fazit: Da die Welthungerhilfe bereits mit den anderen Angaben nach § 3 LobbyRegG seinen Aufwand für Interessenvertretung transparent offenlegt, Spender*innen Aufwendungen für Interessenvertretung nicht konkret fördern und WHH die berechtigten Befürchtungen seiner Spender*innen ernst nimmt, hält WHH es für richtig, die Angaben nach § 3 Abs. (1) Ziff. 7 a. bis c. LobbyRegG insgesamt zu verweigern.
-
Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
-
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja