Seiteninhalt
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001959
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 18.03.2023
- Jährliche Aktualisierung: 18.03.2023
-
Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
GeschäftsstelleFlöz-Herrenbank-Straße 2746119 OberhausenDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4920899129921
-
E-Mail-Adressen:
- info@vca-deutschland.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
-
Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
-
Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Daniela Joachim
-
Zahl der Mitglieder:
108 Mitglieder am 01.02.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Kinder- und Jugendpolitik; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Recht"; Krankenversicherung; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Medizinal-Cannabis und Apotheke
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Das erklärte Ziel des VCA ist es, in Deutschland eine effiziente und bezahlbare Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis sicherzustellen. Diese Versorgungspflicht sieht der Verband ganz klar bei den pharmazeutischen Experten in der Apotheke. Denn gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Hier ist der Kontaktpunkt für Patienten, vor, während und nachdem er eine ärztliche Verordnung bekommen hat. Das pharmazeutische Fachpersonal kann optimal beraten und therapeutisch begleiten. Der VCA strebt eine flächendeckende Akquise von wohnortsnahen Mitgliedsapotheken in Deutschland an und steht gerne als kompetenter Ansprechpartner auch für europäische Partnerverbände zur Verfügung. Eine enge Zusammenarbeit mit den deutschen Kammern und Verbänden auf Landes- und Bundesebene wird angestrebt, um den pharmazeutischen Berufsstand spezialisiert, kompetent und konstruktiv in allen Fragen dieser Domäne stellvertretend zu ergänzen.
-
Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (2):
-
Überarbeitung § 31 Absatz 6 SGB V
-
Kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken
-
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
-
Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
-
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja