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Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer - BPAV
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001883
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 19.09.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 07.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Albrechtstrasse 1310117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49308471226815
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E-Mail-Adressen:
- berlin@blisterverband.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dr. Inge Zöller
- Erik Tenberken
- Udo Sonnenberg
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Gesamtzahl der Mitglieder:
21 Mitglieder am 01.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Pflege
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BPAV hat sich im Herbst 2009 gegründet und BPAV vertritt die Interessen der Blisterunternehmen in Deutschland gegenüber der Politik sowie gesellschaftlich relevanten Gruppen und den Medien. Der Verband pflegt enge Kontakte zu Blisterunternehmen und Organisationen in den Nachbarländern. Ziel ist es die Vorteil der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung (PAV) in die politische und breite Öffentlichkeit zu kommunizieren: - Mehr Zeit für die Pflege der Patienten - Verbesserung der Therapietreue bei Patienten - Einsparung von Behandlungskosten aufgrund falscher Medikation (Patientensicherheit) - Fehler beim Stellen der Arzneimittel sind technologisch ausgeschlossen (Arzneimitteltherapiesicherheit) - Wahrung der ärztlichen Therapiefreiheit, volles Sortiment von Arzneimitteln - Arzneimüllvermeidung und Sortenreinheit des Verpackungsmülls - Vermeidung von Keimverschleppung durch Einmalgebinde Interessenverband Der BPAV vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber politischen und administrativen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene. Gesundheitsbranche Der BPAV steht im direkten Dialog mit Apothekenverbänden, Krankenkassen, Herstellern und anderen Stakeholdern der Gesundheitsbranche Regulierung und Gesetzgebung Der BPAV gibt Stellungnahmen zu den aktuellen Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben ab. Stakeholder-Gespräche und Lobbying Der BPAV ermöglicht seinen Mitgliedern die direkten Gespräche mit Entscheidern aus der Politik.
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Apotheken-Reform-Gesetz
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Beschreibung:
Der BPAV setzt sich für die Verwendung von Schüttware ein, eine verpflichtende Übermittlung der Stabilitätsdaten seitens der Hersteller, einen elektronischen Beipackzettel und die technische sichere Übermittlung der Chargennummer beim E-Rezept.
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Referentenentwurf:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409190007 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
40.001 bis 50.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23