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Bundesverband NeuroRehabilitation e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001832
- Ersteintrag: 27.02.2022
- Letzte Änderung: 06.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 04.04.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Geschäftsstelle des BNR e.V.Am Tannwald 179215 ElzachDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4976828011151
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E-Mail-Adressen:
- vasb@oi-arheberun.qr
- zbxehfpu@zr.pbz
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2210.001 bis 20.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Cebs. Qe. zrq. Gubznf Zbxehfpu
- Qe. ere. cby. Hefhyn Orpxre
- Qnavry Puneygba
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Gesamtzahl der Mitglieder:
80 Mitglieder am 04.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Satzungsgemäßer Einsatz für die Qualität in der neurorehabilitativen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland in Form von Informationsveranstaltungen, Positionspapieren, nach Aufforderung Mitwirken im Ausschuss für Gesundheit, direkten Anschreiben an das BMG etc. §2 der Satzung: Der BNR ist der Dachverband aller im Bereich der NeuroRehabilitation tätigen Träger von Einrichtungen, Fachgesellschaften, Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen. Der Bundesverband koordiniert und nimmt insbesondere die nach § 26 Abs. 6 SGB IX festgelegten Beteiligungsrechte wahr. Insoweit ist er auch Ansprechpartner für die Bundesregierung in fachspezifischen Fragestellungen der NeuroRehabilitation. Die Einbeziehung der Kostenträger mit dem Ziel, möglichst einvernehmlich den Gesamtbelangen der NeuroRehabilitation zu dienen, z.B. durch vorherige Abstimmung der Beteiligungsrechte nach § 26 Abs. 6 SGB IX, ist durch die Regelungen in dieser Satzung grundsätzlich sichergestellt.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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Änderung einer Leistungsgruppe im KHVVG
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Beschreibung:
Die Leistungsgruppe 55 soll abgeändert werden.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/8408 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) (zum Vorgang)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.05.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Bundesverband-NeuroRehabilitation-e-V-Kassenbericht-GJ-2022.pdf