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Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Die Arzneimittelkommissson der deutschen Heilpraktiker (AMK) ist Stufenplanbeteiligte nach § 63 des Arzneimittelgesetz und wird von den Trägerverbänden der AMK getragen.
- Registernummer: R001746
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 20.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.04.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts
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Kontaktdaten:
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Adresse:
ArzneimittelkommissionColditzstrasse 34-3612099 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49307036960
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E-Mail-Adressen:
- amk@amk-heilpraktiker.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2310.001 bis 20.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Arne Krüger
- Frank Haseloff
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Gesamtzahl der Mitglieder:
6 Mitglieder am 20.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Arzneimittel
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK) arbeitet als Stufenplanbeteiligte nach § 63 Arzneimittelgesetz. Die AMK sammelt Meldungen über Arzneimittelrisiken, vertritt die Heilpraktiker*innen bei den Behörden des Bundes (BfArM, PEI) und dem Bundesministerium für Gesundheit und bei den Landesbehörden mit der Zuständigkeit für Arzneimittel und Medizinprodukte. Heilpraktiker*innen werden über Risiken von Arzneimitteln informiert. Die AMK ist Mitglied bei den Routinesitzungen des Stufenplans und arbeitet über die Zulassungskommission D, E, C und in der Homöopathischen Arzneibuchkommission und Deutschen Arzneibuchkommission mit sowie im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, Apothekenpflicht, Standardzulassungen.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23