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Studienvereinigung Kartellrecht e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001680
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 20.01.2023
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Tätigkeitskategorie:
"Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet des nationalen, europäischen und internationalen Kartellrechts"
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Feldmühleplatz 140545 DüsseldorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4989216670
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E-Mail-Adressen:
- vatb.oevaxre@fghqvrairervavthat-xnegryyerpug.qr
- vasb@fghqvrairervavthat-xnegryyerpug.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
1.514 Mitglieder am 08.12.2021
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Sonstiges im Bereich "Recht"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Studienvereinigung Kartellrecht e.V. ist die Vereinigung der deutschsprachigen Kartellrechtsanwälte. Sie ist mit über 1.500 Mitgliedern die größte europäische Kartellrechtsvereinigung. Zweck der Studienvereinigung Kartellrecht ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des nationalen, europäischen und internationalen Kartellrechts. Dazu werden wissenschaftliche Tagungen zum Kartellrecht und entsprechende Forschungsvorhaben durchgeführt. Der Verein ist ausschließlich gemeinnützig tätig. Die Studienvereinigung Kartellrecht hat Landesarbeitsgruppen für Österreich und die Schweiz gebildet. Daneben bestehen verschiedene Regionalgruppen der Mitglieder. Die Studienvereinigung Kartellrecht nimmt regelmäßig Stellung zu Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Kartellrechts auf nationaler und europäischer Ebene sowie im Rahmen von Konsultationen der Wettbewerbsbehörden. Ein wichtiger Teil der Tätigkeit der Studienvereinigung Kartellrecht ist der Austausch zwischen ihren Mitgliedern und den im Bereich des Kartellrechts tätigen Behörden und Gerichten. Dazu zählen in der Bundesrepublik Deutschland neben dem Bundeskartellamt auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja