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Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001659
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 20.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 02.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
BdB e.V.c/o med info GmbHHainenbachstrasse 2589522 HeidenheimDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4973219469150
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E-Mail-Adressen:
- vasb@ohaqrfireonaq-oryrtnremgr.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
232 Mitglieder am 01.03.2023
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Mitgliedschaften (2):
- Fcvgmraireonaq Snpuäemgr Qrhgfpuynaq r.I.
- Qrhgfpura Trfryyfpunsg süe Vagrtevregr Irefbethat vz Trfhaqurvgfjrfra r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Gesundheitsversorgung
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e. V. vertritt die beruflichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder. Zweck des Verbandes ist die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung des Belegarztwesens. Die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Belegärzte, insbesondere durch die Förderung der berufs- und gesundheitspolitischen Interessen, die Wahrnehmung der honorarpolitischen Interessen. Im Rahmen seines Satzungszweckes pflegt der Verein gute Kontakte zu anderen Ärzteverbänden und kann Kooperationen eingehen. Ziele des Verbandes sind qualifizierte Patientenversorgung, Formulierung gemeinsamer belegärztlicher Interessen gegenüber Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung, Kostenträgern sowie gegenüber allen sonstigen im Gesundheitswesen Handelnden, sowie die Darstellung der belegärztlichen Belange in der Öffentlichkeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung von Fachinformationen für die Mitglieder, die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie den Aufbau und die Bereitstellung eines Kommunikationsnetzwerks für die Mitglieder. Der Verband ist berechtigt, im Rahmen des Verbandszwecks die Rechte seiner Mitglieder im eigenen Namen geltend zu machen. Der Bundesverband verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Bundesverbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Bundesverbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die regionalen Sektionen der Belegärzte vertreten regionale Interessen, können jedoch von sich aus nicht im Namen des Bundesverbandes sprechen. Die Kompetenzen-Abgrenzung zur Tätigkeit des Bundesverbandes wird in einer gesonderten Landessektionsordnung geregelt. Die Belegkrankenhäuser bilden eine eigenständige Sektion innerhalb des Verbandes, um krankenhausspezifische Themen zur Sicherstellung der Ziele und des Zwecks des Verbandes zu berücksichtigen.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Ja
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja