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BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R001629
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 22.11.2023
- Jährliche Aktualisierung: 07.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Landesgeschäftsstellez. H. Martina GraefDr.-Johann-Maier-Straße 493049 RegensburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +499412972017
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E-Mail-Adressen:
- yboolertvfgre@ohaq-anghefpuhgm.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2250.001 bis 60.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
41 bis 50
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (20):
- Cebs. Qe. Xnv Sebory
- Qe. Puevfgvar Znetens
- Gbz Xbabcxn
- Fgrssra Wbqy
- Ervauneq Fpurhreyrva
- Qe. Enys Fgenhßoretre
- Qe. Yvnan Trvqrmvf
- Zrynavr Xerhgm
- Hjr Sevrqry
- Sybevna Xnvfre
- Sryvk Uäyovpu
- Naarznevr Eäqre
- Evgn Ebgg
- Gubznf Serl
- Wbanf Xnhsznaa Z. Fp.
- Unenyq Hyzre
- Puevfgvar Uregevpu
- CQ Qe. Naqernf Mnua
- Qe. Fgrsna Bfflffrx
- Xnfvzve Ohue Z. Fp.
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Zahl der Mitglieder:
234.400 Mitglieder am 31.12.2022
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Mitgliedschaften (42):
- QAE
- PVCEN Qrhgfpuynaq
- VHPA
- SFP
- RhebAnghe
- IPQ
- Söeqreirerva Anghereor Ohpurajäyqre
- Ohaqrfireonaq qre Ertvbanyorjrthat
- Zryyvsren - Argmjrex oyüuraqr Ynaqfpunsgra
- Ohaqrfireonaq orehsyvpure Anghefpuhgm
- Hzjrygvafgvghg Züapura
- NFCB - Nffbpvngvba sbe gur Fghql bs Crnx Bvy naq Tnf
- Nycra-Vavgvngvir
- IQR Abeqonlrea
- Anghecnex Seäaxvfpur Fpujrvm
- OOA
- Trfryyfpunsg süe Öxbybtvr
- VOA - Vafgvghg süe Ovbqvirefvgäg
- Anghecnex haq Ovbfcuäeraerfreing Onlre. Euöa
- Onlre. Nxnqrzvr yäaqyvpure Enhz
- Söeqreirerva Nhramragehz
- Öxbybtvfpure Wntqirerva
- Onlrevfpure Sbefgirerva
- Qrhgfpur Anghefpuhgmnxnqrzvr
- Raretvrntraghe Boresenaxra
- Cynggsbez trtra Ngbzxensg
- Ireoenhpuremragenyr Onlrea
- Irerva mhz Fpuhgm qre Oretjryg
- Ohaq qre Raretvrireoenhpure
- Trfryyfpunsg qre qrhgfpufcenpuvtra Bqbangbybtra
- Anghecnex Onlrevfpure Jnyq
- Nycjvegfpunsgyvpure Irerva
- Ynaqfpunsgfcsyrtrireonaq
- Anghejvffrafpunsgyvpur Trfryyfpunsg Onlerhgu
- Nygaüeaoretre Ynaqfpunsg
- ARM Nyytäh
- Anghecnex Svpugrytrovetr
- NAH (Neorvgftrzrvafpunsg Anghe- haq Hzjrygovyqhat)
- Onlrevfpurf Oüaqavf süe Gbyrenam
- Ynaqrfzrqvraqvrafg Onlrea r.I.
- Qrhgfpure Shaqenvfvat Ireonaq
- Söeqrexervf Nyrknaqreonq
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (30):
Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Allgemeine Energiepolitik; Atomenergie; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Fischerei/Aquakultur; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Güterverkehr; Personenverkehr; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
VERBANDSZWECK Zweck des BN im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechtes (Abgabenordnung) ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (Paragraph 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (Paragraph 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Tierschutzes (Paragraph 52 Abs. 2 Nr. 14 AO). Der BN verfolgt das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Biodiversität im Ganzen vor weiterer Zerstörung zu bewahren und wiederherzustellen. In diesem Sinne setzt er sich auf nationaler und internationaler Ebene im gesellschaftlichen und politischen Raum für einen umfassenden und nachhaltigen Naturschutz und Umweltschutz ein, indem er insbesondere 1. durch Bildungsarbeit und Forschungsarbeit das Verständnis ökologischer Probleme und Zusammenhänge fördert und das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung stärkt, 2. die in Politik, Verwaltung und im Umweltbereich Verantwortlichen und die Öffentlichkeit auf Missstände im Umweltbereich hinweist und umweltpolitische Forderungen erhebt, 3. sich als gesetzlich anerkannter Naturschutzverband und Umweltschutzverband an Planungsverfahren und Planungsprozessen beteiligt und auf den Vollzug der einschlägigen Gesetze dringt, 4. die Heimat in ihrer natürlichen und kulturellen Vielfalt erhält, 5. Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft und zum Artenschutz durchführt und Mittel zum Schadensausgleich von Wildschäden für besonders geschädigte Eigentümer (ohne einen Anspruch Dritter zu begründen) bereitstellt, 6. alle Maßnahmen unterstützt und fördert, die zu einer schonenden und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen führen, 7. durch spezielle Angebote für Kinder, Jugendarbeit sowie Bildungsangebote für alle Altersgruppen den Kontakt zur Natur, das Entstehen einer gefühlsmäßigen Bindung zu Pflanzen, Tieren und Landschaft sowie das Verständnis für ökologische Zusammenhänge fördert, 8. die Verbraucher wirtschaftlich unabhängig über die umweltrelevanten und gesundheitsrelevanten Auswirkungen von Produkten aufklärt und berät, 9. sich im Sinne des Natur- und Umweltschutzes an Volksentscheiden und Bürgerentscheiden sowie an Volksbefragungen beteiligt, 10. über umweltrelevante und gesundheitsrelevante Dienstleistungen und Verhaltensweisen aufklärt und berät sowie entsprechende Institutionen fördert, 11. die artgerechte Haltung von Nutztieren, insbesondere im Rahmen der Landwirtschaft fördert und durchsetzt.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (14):
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Regierung NiederbayernBetrag: 480.001 bis 490.000 EuroLandshutProjektzuschüsse
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Regierung OberbayernBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroMünchenProjektzuschüsse
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Regierung MittelfrankenBetrag: 110.001 bis 120.000 EuroAnsbachProjektzuschuss
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Regierung OberfrankenBetrag: 170.001 bis 180.000 EuroBayreuthProjektzuschüsse
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Bayerischer Volkshochschulverband e.V.Betrag: 140.001 bis 150.000 EuroMünchenZuschuss
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Verband dt. Schullandheime e.V.Betrag: 50.001 bis 60.000 EuroReppenstedtZuschuss
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und VerbraucherschutzBetrag: 40.001 bis 50.000 EuroMünchenIntentionelle Förderung
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Amt für Ernährung Landwirtschaft und ForstenBetrag: 290.001 bis 300.000 EuroMünchenProjektzuschüsse
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Bundesamt für NaturschutzBetrag: 390.001 bis 400.000 EuroBonnProjektzuschüsse
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Bayerischer NaturschutzfondsBetrag: 850.001 bis 860.000 EuroMünchenProjektförderungen
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Regierung UnterfrankenBetrag: 170.001 bis 180.000 EuroWürzburgProjektzuschüsse
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Regierung SchwabenBetrag: 720.001 bis 730.000 EuroAugsburgProjektzuschüsse
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Landeshauptstadt ThüringenBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroErfurtProjektzuschuss
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Magyar AllamkincstarBetrag: 350.001 bis 360.000 EuroBudapestProjektzuschüsse
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Schenkungen Dritter
Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) ist eine gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisation, deren Gemeinnützigkeit (§ 52 II Nr. 8 AO) durch die Finanzbehörden genehmigt und immer wieder überprüft wird. Eine Nennung der Namen und der Adressen dieser Spenderinnen und Spender wird abgelehnt, weil dies die Finanzierungsmöglichkeit des BUND Naturschutz schwer beeinträchtigen würde. Eine Veröffentlichung der Spenderdateien der Spendennamen und Adressen hätte für die Spender eine abschreckende Wirkung und ist auch datenschutzrechtlich bedenklich. Die Spenderinnen und Spender können dann durch andere Personen oder Vereinigungen 'zu weiteren Spenden genötigt' werden oder auch zur Zielscheibe von rechtswidrigen Angriffen, auch durch ausländische Mächte (siehe bspw. Verbot von Umweltschutzvereinigungen im Ausland) werden. Ebenso möchten viele Spenderinnen und Spender sich im Familienkreis gegenüber ihren Bekannten und Verwandten wegen der Spende nicht rechtfertigen müssen. Aus der Höhe der Spenden im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des BUND Naturschutz ist auch ersichtlich, dass nur ein geringer Teil der Einnahmen des BUND Naturschutz für die Lobbyzwecke ausgegeben wird. Im Übrigen lassen sich viele Ziele des Natur- und Umweltschutzes nur dadurch verwirklichen, dass diese Umweltbelange den Mandatsträgern vorgetragen werden. Das dient auch dazu, um auch die allgemeinen steuerlichen Förderziele zu erreichen. Dies unterscheidet Nichtregierungsorganisationen von Wirtschaftsvereinigungen, die ihre Lobbyausgaben aufgrund reiner wirtschaftlicher Interessen der durch die Lobbyarbeit Vertretenen erhalten können. Vertreter/innen von Wirtschaftsinteressen haben gegenüber von Nichtregierungsorganisationen ohnehin einen starken Wettbewerbsvorteil bei der Finanzierung der Lobbyarbeit, der durch die Publizitätsanforderungen dieses Gesetzes weiter verstärkt statt verringert wird. Der BUND Naturschutz ist aber bereit, gegenüber der Bundestags- und Landtagsverwaltung die Namen der Spenderinnen und Spender im Sinne des Lobbyregisters mitzuteilen, wenn diese nicht publiziert werden.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja