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Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001577
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 14.11.2023
- Jährliche Aktualisierung: 13.11.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschafts- und Arbeitgeberverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstr. 14910117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930275785700
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E-Mail-Adressen:
- mail@bdls.aero
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2230.001 bis 40.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Cornelia Okpara
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Zahl der Mitglieder:
32 Mitglieder am 31.01.2022
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (23):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Cybersicherheit; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Luft- und Raumfahrt; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Handel und Dienstleistungen; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Bundesverbandes ist es, die wirtschaftspolitischen, insbesondere die sich hieraus ergebenden fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber staatlichen Institutionen, Dienststellen, Behörden und Einrichtungen der Wirtschaft zu vertreten und zu fördern; die Mitglieder über alle der Geschäftsstelle bekannt gewordenen einschlägigen Anordnungen und Hinweise der genannten Institutionen, Einrichtungen usw. zu unterrichten; den Austausch wirtschaftlicher Nachrichten und Erfahrungen zu fördern, Richt¬linien zu geben und seine Mitglieder in allen Fragen zu beraten; die Fairness im Wettbewerb zu fördern und insbesondere, gemäß § 13 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, gegen unlautere Wettbewerbs-handlungen vorzugehen; die Öffentlichkeit über den Zweck des Bundesverbandes und seiner Ziele, sowie über die Ziele und Probleme im Geschäftsfeld der Luftsicherheit zu unterrichten; grundsätzlich die Richtlinien der Tarifpolitik festzulegen, die Tarifverhandlungen zu koordinieren, Tarifverträge abzuschließen und deren Allgemeinverbindlich¬keit anzustreben. Der Bundesverband versteht sich als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband und als ein auf freiwilligem Zusammenschluss beruhender Verband seiner Mitglieder im Sinne von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und als Sozialpartner für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Der BDLS ist die Stimme der Luftsicherheitsunternehmen. In diesem Zusámmenhang nimmt er die Interessen seiner Mitglieder wahr. Er vertritt die wirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen und die sich daraus ergebenden fachlichen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen auf nationaler und europäischer Ebene. Der BDLS ist davon überzeugt, dass im komplexen und komplizierten System des Luftverkehrs ein ständiger, intensiver Austausch sowie eine enge und vertrauensvolle Kooperation mit der Politik, den zuständigen Ministerien und Behörden, den Flughafenbetreibern und den Luftverkehrsgesellschaften, bzw. deren Interessenvertretungen, sowie den Tarifpartnern notwendig ist, um die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband legt der BDLS grundsätzlich die Richtlinien der Tarifpolitik fest, koordiniert die Tarifverhandlungen, schließt Tarifverträge ab und strebt deren Allgemeinverbindlichkeit an. Um diese Ziele zu erreichen, hält der BDLS die folgenden ersten Schritte für erforderlich: - Vereinheitlichung und Vereinfachung der gesetzlichen und behördlichen Regelungen im Bereich der Luftsicherheit, sowohl im Hinblick auf Zuständigkeitsregelungen als auch Verfahren - Erarbeitung einheitlicher nationaler und europäischer Standards für den Aufgabenvollzug - verbindliche Festlegung dieser Standards durch entsprechende Normen und Zertifikate - Vereinheitlichung aller Schulungs-, Prüfungs- und Auditierungsverfahren - Erarbeitung gesetzlicher und tariflicher Regelungen, um im Fall von Arbeitskämpfen die übergeordneten Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft angemessen und ausreichend zu berücksichtigen - ständige Weiterentwicklung der Kontrollverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Technik sowie der zunehmenden Digitalisierung
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Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (3):
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LuftSiSchulV
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LuftSiG
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MiLoG
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Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja