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Deutscher Rat für Landespflege
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001573
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 14.09.2023
- Jährliche Aktualisierung: 13.09.2023
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bodenstaffstr. 553179 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49228331097
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E-Mail-Adressen:
- DRL-Bonn@t-online.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/2130.001 bis 40.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
21 bis 30
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Angelika Wurzel
- Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Haber
- Dr.-Ing. Thomas Grünebaum
- Prof. Dr. Ulrich Hampicke
- Adrian Hoppenstedt
- Prof. Dr. Ulrich Köpke
- Prof. Dr. Konrad Ott
- Prof. Dr. Uta Steinhardt
- Prof. Dr. jur. Hans Walter Louis
- Prof. Dr. Thomas Potthast
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Zahl der Mitglieder:
26 Mitglieder am 30.04.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
Kultur; Land- und Forstwirtschaft; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Umsetzung der Forderungen der "Grünen Charta von der Mainau" von 1961: "Um des Menschen willen sind der Aufbau und die Sicherung einer gesunden Wohn- und Erholungslandschaft, Agrar- und Industrielandschaft unerlässlich. Deshalb ist zu fordern: 1. eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung für alle Planungsebenen unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten; 2. die Aufstellung von Landschaftsplänen, von Grünordnungsplänen in allen Gemeinden für Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen; 3. ausreichender Erholungsraum durch Bereitstellung von Gartenland, freier Zugang zu Wäldern, Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten, stadtinnerer Freiraum in Wohnungsnähe für die tägliche Erholung, stadtnaher Erholungsraum für das Wochenende und stadtferner Erholungsraum für die Ferien; 4. die Sicherung und der Ausbau eines nachhaltig fruchtbaren Landbaues und einer geordneten ländlichen Siedlung; 5. verstärkte Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines gesunden Naturhaushaltes, insbesondere durch Bodenschutz, Klima- und Wasserschutz; 6. die Schonung und nachhaltige Nutzung des vorhandenen natürlichen oder von Menschenhand geschaffenen Grüns; 7. die Verhinderung vermeidbarer, landschaftsschädigender Eingriffe, z.B. beim Siedlungs- und Industriebau, beim Bergbau, Wasserbau und Straßenbau; 8. die Wiedergutmachung unvermeidbarer Eingriffe, insbesondere die Wiederbegrünung von Unland; 9. eine Umstellung im Denken der gesamten Bevölkerung durch verstärkte Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Landschaft in Stadt und Land und die ihr drohenden Gefahren; 10. die stärkere Berücksichtigung der natur- und landschaftskundlichen Grundlagen im Erziehungs- und Bildungswesen; 11. der Ausbau der Forschung für alle den natürlichen Lebensraum angehenden Disziplinen; 12. ausreichende gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung und Sicherung eines gesunden Lebensraumes." In Erfüllung dieser Zielsetzungen stellt der Deutsche Rat für Landespflege Richtlinien auf, gibt Empfehlungen und äußert sich gutachtlich. Insbesondere hat der Deutsche Rat für Landespflege 1. alle Maßnahmen auf dem Gebiet der Landespflege (Ausbau und Sicherung der natürlichen Hilfsquellen, Landschaftspflege, Naturschutz, Grünplanung) zur Erhaltung eines menschenwürdigen und freiheitlichen Lebens zu fördern, 2. den Ausbau der Grundlagenforschung und ihrer ökologischen und soziologischen Voraussetzungen auf allen Gebieten der Landespflege zu fördern, 3. den zuständigen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Institutionen und sonstigen Organisationen Anregungen und Empfehlungen zu geben sowie Gutachten zu erstatten, 4. Vorschläge über die Berücksichtigung der natur- und landschaftskundlichen Grundlagen der Landespflege im Unterrichts- und Bildungswesen auszuarbeiten, 5. freie Zusammenschlüsse zu unterstützen, die am Schutz und an der Pflege in Natur und Landschaft mitarbeiten, 6. die Öffentlichkeit durch Presse, Rundfunk und Fernsehen, Vorträge und Veröffentlichungen über die Bedeutung der Landschaft in Stadt und Land, über die ihr drohenden Gefahren sowie über die Arbeit des Deutschen Rates für Landespflege zu unterrichten. Natur und Landschaft sind heute Prozessen und Herausforderungen ausgesetzt, auf die die "Grüne Charta" zeitbedingt nicht eingehen konnte. Hierzu gehören die Globalisierung in Wirtschaft und Kommunikation, der Klimawandel, die Abkehr von der Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern und die Umstellung auf regenerative Quellen, die Suche nach umweltverträglicher Mobilität, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die Berücksichtigung von Ökosystemleistungen, der demografische Wandel und Migration, Regionalentwicklung, Stadt-Umlandbeziehungen, Partizipation und die Vision einer Bürgergesellschaft. Diese werden bei der aktuellen Arbeit berücksichtigt. Laut Beschluss vom Januar 2022 befindet sich der DRL in der Liquidation, weil die Grundförderung weggebrochen ist.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja