Seiteninhalt
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001291
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 05.10.2023
- Jährliche Aktualisierung: 28.06.2023
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Michaelkirchstraße 17/1810179 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493062980100
-
E-Mail-Adressen:
- info@deutscher-verein.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22340.001 bis 350.000 Euro
-
Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
11 bis 20
-
Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Ass. iur. Wiebke Bartels LL.M.
- Ass. iur. Ursula Rölke
- Andreas Krampe
- Dr. Anna Richter
- Dr. iur. Romy Ahner
- Dipl.-Päd. Maria-Theresia Münch
- Kathleen Wabrowetz
- Antje Asmus
-
Zahl der Mitglieder:
2.033 Mitglieder am 31.12.2022
-
Mitgliedschaften (9):
- Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
- Deutscher Juristentag e.V.
- Deutscher Familiengerichtstag e.V.
- Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement - KGSt
- Deutscher Sozialrechtsverband e.V.
- Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement - BBE
- International Council of Social Welfare - ICSW
- International Social Service - ISS
- European Social Network - ESN
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (21):
Arbeitsmarkt; Hochschulbildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Pflege; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Ländlicher Raum; Wohnen; Grundsicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Deutscher Verein) ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. In diesem Kontext veranstaltet er Fachkongresse, Fachveranstaltungen, Fachgespräche sowie ähnliche dem Austausch dienende Formate, nimmt an Sachverständigenanhörungen teil und gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Der Deutsche Verein arbeitet konsensorientiert, vernetzt, impulsgebend sowie mit hoher Fachlichkeit an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik und steht im ständigen Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren des Sozialen. Es ist die jahrzehntelange Besonderheit des Deutschen Vereins, alle - auch widerstreitende und gegensätzliche - Interessen und Positionen zusammenzuführen und sie dadurch für die Entwicklung der Sozialpolitik, der Sozialen Arbeit und des Sozialrechts, und damit für die Gesellschaft insgesamt, nutzbar zu machen. Unter der allgemeinen verfassungsrechtlich gebotenen Zielsetzung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Vereinheitlichung des Sozialsystems in der Bundesrepublik Deutschland werden Lösungen und Lösungsvorschläge jenseits partikulärer Interessen entwickelt, die für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit, letztlich auch für den sozialen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland von großer Bedeutung sind. Die gesetzliche Vertretung des Deutschen Vereins erfolgt durch Michael Löher (Vorstand gemäß § 26 BGB) und Nora Schmidt (Geschäftsführerin und besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB). Außerdem wird der Deutsche Verein durch die ehrenamtliche Präsidentin, Dr. Irme Stetter-Karp, repräsentiert. Auch sie vertritt den Deutschen Verein in fachpolitischen Positionen nach außen.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (6):
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)Betrag: 4.940.001 bis 4.950.000 EuroKölnDer Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erhält eine institutionelle Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Summe ergibt sich aus dem Bundeshaushaltsplan 2022, Einzelplan 17, Kapitel 1710, Titel 684 07.
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)Betrag: 810.001 bis 820.000 EuroBerlinDer Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erhält eine Zuwendung für das Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Art. 25 Abs. 2 Bundesteilhabgesetz eröffnet dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Ländern die (zukünftigen) Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen zu begleiten. Die Förderung des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts.
-
Bundesministerium für Arbeit und SozialesBetrag: 90.001 bis 100.000 EuroBerlinZuwendung für die Durchführung eines Gutachtens zur Quantifizierung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs im SGB II und SGB XII bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)Betrag: 90.001 bis 100.000 EuroKölnZuwendung für die Durchführung des 82. Deutschen Fürsorgetages
-
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroDüsseldorfZuwendung für die Durchführung des 82. Deutschen Fürsorgetages
-
Stadt Essen, Geschäftsbereich Soziales, Arbeit und GesundheitBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroEssenZuwendung für die Durchführung des 82. Deutschen Fürsorgetages
-
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
-
Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
-
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja