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Deutsche Steuer-Gewerkschaft e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001189
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 06.09.2023
- Jährliche Aktualisierung: 06.09.2023
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitnehmerverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstraße 16910117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930206256600
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E-Mail-Adressen:
- qfgt-ohaq@g-bayvar.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2270.001 bis 80.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
19 Mitglieder am 05.09.2023
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Mitgliedschaften (2):
- qoo Ornzgraohaq haq Gnevshavba
- Havba qrf Svanamcrefbanyf va Rhebcn
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) repräsentiert 19 Mitgliedsverbände mit mehr als 72.000 Beschäftigten (Beamte und Arbeitnehmer) in den deutschen Finanzverwaltungen. Sie nimmt die berufsbedingten , politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahr. Die DSTG nimmt Einfluss auf die Steuerpolitik, indem sie auf Missstände und Verwerfungen im deutschen Steuerrecht aufmerksam macht und sich in den politischen Meinungsbildungsprozess einbringt. Als größte Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung ist sie durch umfangreiches Fachwissen und Kenntnis von Strukturen und Abläufen in Behörden in der Lage, kompetent zu allen Fragen des Steuerrechts und zu Belangen in den Finanzbehörden Stellung zu beziehen. Das Steuerrecht ist das tägliche Handwerkszeuge der Beschäftigen in den Finanzverwaltungen. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft streitet daher für ein durchgreifend vereinfachtes Steuerrecht und macht hierzu in steuerlichen Gesetzgebungsverfahren konkrete Änderungsvorschläge. Der Gesetzgeber ist nach Meinung der DSTG in der Pflicht, jede Steuerrechtsänderung auf ihre Praktikabilität und personelle Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. Die DSTG kämpft für Steuergerechtigkeit, sowohl bei der Gesetzgebung als auch beim Vollzug der Steuergesetze. Steuern müssen gleichmäßig, gerecht und zeitnah erhoben werden. In regelmäßigen Gesprächskontakten mit den Finanzpolitikern der Bundestagsfraktionen weist die DSTG auf Aspekte der Praktikabilität und Umsetzbarkeit von Steuerrechtsplänen in den Finanzämtern hin. Bei Expertenanhörungen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und bei parlamentarischen Fachgesprächen bringt sie regelmäßig ihren steuerrechtlichen und steuerpraktischen Sachverstand ein.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja