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Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001167
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 13.07.2023
- Jährliche Aktualisierung: 13.07.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Flughafenverband ADVFriedrichstraße 7910117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493031011843
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E-Mail-Adressen:
- info@adv.aero
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/222.720.001 bis 2.730.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
11 bis 20
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (11):
- Ralph Beisel
- Jens Gerlich
- Jan Ambrosius
- Michael Büsing
- Markus Engemann
- Jan Heile
- Sabine Herling
- Bernhard Persch
- Isabelle Polders
- Conrad Thätner
- Jobst-Clamor Wellenkamp
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Zahl der Mitglieder:
73 Mitglieder am 31.12.2020
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Mitgliedschaften (3):
- Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL)
- Airports Council International Europe (ACI)
- Forum Luft und Raumfahrt e.V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (33):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Außenpolitik; Parlamentarisches Verfahren; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Luft- und Raumfahrt; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben und in Auftrag gegeben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) - bereits seit 1947a die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng mit den Flughäfen in Österreich, der Schweiz und Ungarn zusammen. Als Bundesverband der deutschen Flughäfen setzt sich die ADV für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. In den für Flughäfen relevanten Gebieten Recht, Wirtschaft, Infrastruktur, Technik, Umwelt- und Klimaschutz, Verkehr, Personal- und Sozialwesen bietet der Flughafenverband ADV seinen Mitgliedern mit Ausschüssen und Arbeitsgruppen eine Plattform für die fachliche Zusammenarbeit - und einen Erfahrungsaustausch. Die ADV hat die gemeinsamen Belange der deutschen Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze wahrzunehmen. Sie hat dabei insbesondere - die interne Zusammenarbeit und den internen Informationsaustausch zwischen ihren Mitgliedern zu fördern und zu gewährleisten, - die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder nach außen wahrzunehmen, nationale und internationale Körperschaften und Behörden bei der Vorbereitung und Durchführung aller Gesetze und Maßnahmen zu beraten, durch welche die gemeinsamen Belange ihrer Mitglieder berührt werden, - die Zusammenarbeit mit den für den Umweltschutz zuständigen nationalen und internationalen Behörden und Institutionen im Rahmen der gemeinsamen Belange ihrer Mitglieder zu pflegen und zu fördern und - die Beziehungen mit internationalen Luftfahrtorganisationen im Rahmen der gemeinsamen Belange ihrer Mitglieder zu pflegen und zu fördern. Die ADV übt keine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit ihrer Mitglieder aus.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja