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Bundesverband Hausnotruf e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001017
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 15.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 10.04.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kurfürstendamm 1410719 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930992113280
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E-Mail-Adressen:
- vasb@oi-unhfabgehs.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Zngguvnf Ynatre
- Gvyy Antryfpuzvqg
- Zvpunryn Fgriraf
- Qe. Senax Orpxre
- Fgrsna Fronfgvna Qvrgmry
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Gesamtzahl der Mitglieder:
45 Mitglieder am 25.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundeverband Hausnotruf e.V. (BV HNR e.V.) ist ein Zusammenschluss der Hausnotrufanbieter in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, der sich für die Interessen der Hausnotrufanbieter gegenüber dem Gesetzgeber, den Bundesministerien und sonstigen Gremien, Institutionen, Parteien und Verbänden im Gesundheits- und Pflegesystem sowie gegenüber der Öffentlichkeit einsetzt. Zu diesem Zweck wirkt der BV HNR e.V. auf die Vorgaben zur Zulassung, Abgabe und Abrechnung des Hausnotrufs und ergänzender digitaler Anwendungen als Pflegehilfsmittel ein. Außerdem wirbt der BV HNR e.V. für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Hausnotrufleistungen, für innovative Versorgungsformen und für eine gesundheitswissenschaftlich ausgerichtete ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Grundlagen der Arbeit des BV HNR e.V. sind der Meinungs- und Erfahrungsaustausch der Hausnotrufanbieter, die Vernetzung und die Kooperation mit externen Akteur*innen aus der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, der Wirtschaft, wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für den Hausnotruf zu verbessern, verfasst der BV HNR e.V. Stellungnahmen und Positionspapiere mit den oben genannten Zielen. In diesem Rahmen werden Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf allen Gebieten unterbreitet. Der BV HNR e.V. veranstaltet Fachtagungen, übermittelt und veröffentlicht Stellungnahmen, Positionspapiere, Studien, Regelungsvorschläge und weitere Publikationen, um auf seine Forderungen aufmerksam zu machen, und sendet diese auch direkt an Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesministerien sowie deren Mitarbeitenden.
Konkrete Regelungsvorhaben (2)
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Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erbringung von Hausnotrufdiensten als Pflegehilfsmittel
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Beschreibung:
Der Bundesverband Hausnotruf e.V. setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Zulassung und Abrechnung des Hausnotrufs als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI erhalten bleiben und dass unnötige bürokratische Regelungen abgeschafft werden.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 11
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Interessenbereiche: Pflege, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Beschreibung:
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Einsatz digitaler Anwendungen in der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen
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Beschreibung:
Der Bundesverband Hausnotruf e.V. engagiert sich dafür, dass digitale Anwendungen in der häuslichen Versorgung Pflegebedürftiger als Leistungen des SGB XI eingesetzt und abgerechnet werden können, um die Funktionalität des Hausnotrufs sinnvoll zu ergänzen. Dazu sollen die geltenden Regelungen für digitale Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und für Digitale Pflegeanwendungen nach § 40a SGB XI angepasst und vereinfacht werden sowie bürokratische Hürden abgebaut werden.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 11
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Interessenbereiche: Pflege, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
80.001 bis 90.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Deutsches Rotes Kreuz e.V.
- Johanniter Unfall Hilfe e.V.
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22