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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000948
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 08.01.2024
- Jährliche Aktualisierung: 30.01.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Robert-Koch-Platz 410115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930270192810
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E-Mail-Adressen:
- vasb@oxjx.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22240.001 bis 250.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Nawn Ovfpubs
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Zahl der Mitglieder:
375 Mitglieder am 28.07.2023
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Mitgliedschaften (18):
- PBTRA Rhebcr IMJ 861.467.787
- Xyvzn-Nyyvnam Qrhgfpuynaq r.I.
- Zvggryfgnaqfnyyvnam qrf OIZJ r.I.
- NFHR vz QITJ r.I.
- OUXJ-Sbehz r.I.
- OEZ Ohaqrfireonaq Ertrarengvir Zbovyvgäg r. I.
- P.N.E.Z.R.A. r.I.
- Xyvznfpuhgm vz Ohaqrfgnt r.I. (XvO)
- Terra Puvyyre Ireonaq süe Fbecgvbafxäygr r.I.
- Vafgvghg süe Raretvr- haq Jrggorjreoferpug va qre Xbzzhanyra Jvegfpunsg r.I. (RJrEX)
- eraretvr Nyytäh r.I.
- JXX-Snpuireonaq
- Qrhgfpure Jnffrefgbss- haq Oeraafgbssmryyra Ireonaq r.I.
- Snpuireonaq Csynamraxbuyr r.I.
- Ohaqrfireonaq Ovbraretvr r.I.
- PBTRA JBEYQ PBNYVGVBA
- NTSJ | Qre Raretvrrssvmvramireonaq süe Jäezr, Xäygr haq XJX r. I.
- Ohaqrfireonaq Rearhreoner Raretvr r.I. (ORR)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Klimaschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen. Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Verpflichtung zum Schutze des Klimas erfordern für den Energiebereich ein deutliches Umdenken. Zusätzlich zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien ist der rationelle Einsatz von Energie dabei ständige Verpflichtung. Eine wesentlich erweiterte Nutzung des Prinzips der Kraft-Wärme-Kopplung ist zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung unabdingbar. Ein wachsender Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet zugleich eine Dezentralisierung der Stromerzeugung hin zu einem hocheffizienten Energiesystem mit Fernwärme-, Nahwärme- und Objektversorgungssystemen. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung fördert diese Technologie unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen und deren Einsatzbereich. Der B.KWK sieht die KWK als Partner der Erneuerbaren Energien. Einerseits nutzt die KWK auch Erneuerbare Energien und andererseits trägt sie durch ihre hohe Flexibilität zum Ausbau und zur Integration der Erneuerbaren Energien bei. Er setzt sich für einen Abbau von Hemmnissen ein, die einer umweltfreundlichen Strom- und Wärmeversorgung entgegenstehen. Wichtigstes Ziel bleibt dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung und die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes durch Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und des Ausbaus ihres Anteils an der Energiebereitstellung in Deutschland. Kraft-Wärme-Kopplung in diesem Sinne ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in mechanische oder elektrische Energie und Nutzwärme in einer technischen Anlage. Der Verein strebt ein möglichst breites gesellschaftliches Bündnis an, das sich auch in der Mitgliedschaft und in der Zusammensetzung des Vorstandes widerspiegeln soll.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja