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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000948
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 08.01.2024
- Jährliche Aktualisierung: 30.01.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Robert-Koch-Platz 410115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930270192810
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E-Mail-Adressen:
- info@bkwk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22240.001 bis 250.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Anja Bischof
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Zahl der Mitglieder:
375 Mitglieder am 28.07.2023
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Mitgliedschaften (18):
- COGEN Europe VZW 861.467.787
- Klima-Allianz Deutschland e.V.
- Mittelstandsallianz des BVMW e.V.
- ASUE im DVGW e.V.
- BHKW-Forum e.V.
- BRM Bundesverband Regenerative Mobilität e. V.
- C.A.R.M.E.N. e.V.
- Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB)
- Green Chiller Verband für Sorptionskälte e.V.
- Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V. (EWeRK)
- renergie Allgäu e.V.
- WKK-Fachverband
- Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen Verband e.V.
- Fachverband Pflanzenkohle e.V.
- Bundesverband Bioenergie e.V.
- COGEN WORLD COALITION
- AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.
- Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Klimaschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen. Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Verpflichtung zum Schutze des Klimas erfordern für den Energiebereich ein deutliches Umdenken. Zusätzlich zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien ist der rationelle Einsatz von Energie dabei ständige Verpflichtung. Eine wesentlich erweiterte Nutzung des Prinzips der Kraft-Wärme-Kopplung ist zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung unabdingbar. Ein wachsender Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet zugleich eine Dezentralisierung der Stromerzeugung hin zu einem hocheffizienten Energiesystem mit Fernwärme-, Nahwärme- und Objektversorgungssystemen. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung fördert diese Technologie unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen und deren Einsatzbereich. Der B.KWK sieht die KWK als Partner der Erneuerbaren Energien. Einerseits nutzt die KWK auch Erneuerbare Energien und andererseits trägt sie durch ihre hohe Flexibilität zum Ausbau und zur Integration der Erneuerbaren Energien bei. Er setzt sich für einen Abbau von Hemmnissen ein, die einer umweltfreundlichen Strom- und Wärmeversorgung entgegenstehen. Wichtigstes Ziel bleibt dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung und die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes durch Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und des Ausbaus ihres Anteils an der Energiebereitstellung in Deutschland. Kraft-Wärme-Kopplung in diesem Sinne ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in mechanische oder elektrische Energie und Nutzwärme in einer technischen Anlage. Der Verein strebt ein möglichst breites gesellschaftliches Bündnis an, das sich auch in der Mitgliedschaft und in der Zusammensetzung des Vorstandes widerspiegeln soll.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja