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Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000890
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 06.05.2024
- Jährliche Aktualisierung: 22.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kirdorfer Str. 2161350 Bad HomburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49617298750
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E-Mail-Adressen:
- bssvpr@iqvx.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22130.001 bis 140.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
34 Mitglieder am 06.05.2024
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Mitgliedschaften (10):
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Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Erneuerbare Energien; Fossile Energien; EU-Gesetzgebung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Personenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Automobilwirtschaft; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller vertritt seit 1952 die Interessen der internationalen Pkw- und Nutzfahrzeughersteller in Deutschland. Dazu gehören mehr 40 Marken aus verschiedenen Ländern. Sie verkaufen hierzulande jährlich über 1 Millionen Pkw. Das ist ein Marktanteil von rund 40 Prozent. Außerdem setzen die VDIK-Mitglieder rund 100.000 Nutzfahrzeuge ab. Der VDIK ist als Verband zentrales Sprachrohr seiner Mitglieder und vertritt deren Interessen in Deutschland. Aufgabe des Verbandes ist es, die gemeinsamen Interessen zu bündeln und gegenüber den politischen Institutionen und der Öffentlichkeit zu vertreten. Neben der Interessenvertretung unterstützt der VDIK seine Mitglieder in allen einschlägigen Angelegenheiten mit grundsätzlicher Bedeutung für die Automobilbranche.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja