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Initiative Praxisgerechte Regelwerke im Bauwesen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000857
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 30.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kurfürstenstraße 12910785 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493023609696
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E-Mail-Adressen:
- bssvpr@vavgvngvir-ceo.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Qe.-Vat. Ynef Zrlre
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Zahl der Mitglieder:
9 Mitglieder am 07.06.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrsinfrastruktur; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Bauwesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen (Forschungsvorhaben) zur Weiterentwicklung von Planung, Konstruktion, Gestaltung, Bauausführung, Nutzung und Erhaltung von Bauwerken und deren Rückbau - insbesondere durch Vergabe von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung, b) Durchführung von Forschungsvorhaben im Vorfeld der Erstellung von Normen und anderen Regelwerken (pränormative Arbeiten), um hierdurch die Praxistauglichkeit der Regelwerke im Bauwesen in Deutschland und Europa zu verbessern. Hierbei sollen folgende Punkte besondere Berücksichtigung finden: - Beinhaltung nur praxisrelevanter Regeln, - Vermeidung zwar wissenschaftlich korrekter, jedoch unnötig komplizierter Nachweiskonzepte, - Beinhaltung alternativer Nachweisführungen nur in Ausnahmefällen, - Beschränkung der Konstruktionsregeln auf Grundprinzipien, - Übersichtliche Strukturierung für die praktische Anwendung, - Verträglichkeit der Nachweiskonzepte und Regeln zwischen den einzelnen Fachnormen. c) die zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Werken und Veröffentlichungen, die keine Normen oder andere Regelwerke sind, die aber als wissenschaftliche Sammlung der Allgemeinheit für die praktische Anwendung zur Verfügung stehen, d) die Durchführung wissenschaftlicher Lehr- bzw. Vortragsveranstaltungen zum Austausch der Ergebnisse der Arbeiten des Vereins mit anderen Verbänden und Organisationen und zur umfassenden Information der Allgemeinheit.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (1):
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Deutsches Institut für BautechnikBetrag: 280.001 bis 290.000 EuroBerlinFördermittel zum Forschungsvorhaben: Analyse der künftigen Eurocodes hinsichtlich der tatsächlich erreichten Verbesserung der Anwendbarkeit (Ease of Use)
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Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja