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Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000768
- Ersteintrag: 21.02.2022
- Letzte Änderung: 21.02.2023
- Jährliche Aktualisierung: 21.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wartburgstr. 1110823 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49307844192
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E-Mail-Adressen:
- qe.xybrcsre@qtvi.bet
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Gnznev Nxunynqmr
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Zahl der Mitglieder:
100 Mitglieder am 01.02.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) ist ein deutschlandweit agierender Verein mit der Zielsetzung, die Integrierte Versorgung in der medizinischen, pflegerischen und sozialen Betreuung als Regelfall durchzusetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. wurde am 26. September 2003 in Berlin gegründet. Ziel der Gründungsmitglieder war es, die Integrierte Versorgung als alternative Versorgungsform zur damaligen Regelversorgung zu entwickeln und letztendlich durchzusetzen. Die DGIV legt deshalb ihr Augenmerk neben der weiteren Qualifizierung und Ausprägung der Versorgungsform gem. §§ 140a SGB V heute auch auf die Durchsetzung der Integrierten Versorgung als gesundheitspolitisches Prinzip in allen Bereichen des Gesundheitswesens, sowohl inner- als auch außerhalb der derzeitigen Regelversorgung. Dieses Prinzip wird immer noch vernachlässigt. Das gilt auch für die anderen so genannten innovativen Versorgungsformen neben der Integrierten Versorgung, wie z. B. die hausarztzentrierte Versorgung gem. § 73b SGB V oder die besondere ambulante ärztliche Versorgung gem. § 73c SGB V, und deren integrative Verknüpfung. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung hat es sich zum Ziel gestellt, die Integrierte Versorgung als Prinzip einer optimalen medizinischen Versorgung und Pflege durchzusetzen und die dazu erforderliche Beseitigung der noch bestehenden strukturellen Hemmnisse zu befördern. Das ist nach unserem Verständnis überzeugend nur durch einen unabhängigen Verband möglich, der zum einen möglichst alle progressiven Kräfte zur Durchsetzung dieses anspruchsvollen Zieles in sich vereint und zum anderen durch eine ausgewogene, multivalente und interdisziplinäre Zusammensetzung seiner Mitglieder und seines Vorstandes auch eine Stellung einnehmen kann, die es ermöglicht, sich in der richtigen Art und Weise zu positionieren und Einfluss auf den Prozess der weiteren Reformierung des Gesundheitswesens zu nehmen. Als deutschlandweit agierender Verein bietet die DGIV durch ihre vielfältige Öffentlichkeitsarbeit, ihre vielbeachteten Veranstaltungen und Seminare bis hin zu ihrem Bundeskongress, der alljährlich aufgrund seiner hochaktuellen Themenwahl und seinen renommierten Referenten große Aufmerksamkeit und Beteiligung bei den Teilnehmern aus ganz Deutschland findet, eine hervorragende Plattform für die gemeinsame Kommunikation und Diskussion der Grundsatz- und Tagesfragen sowie für die Bündelung der Kräfte zur Durchsetzung der gemeinsamen Ziele. Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft und die weitere rasante Entwicklung von Medizin, Wissenschaft und Technik führen zu einem immer größeren Finanzbedarf im deutschen Gesundheitswesen. Es liegt auf der Hand, dass zur Befriedigung dieses Bedarfes das Gesundheitswesen weiter reformiert, insbesondere durch kluge, notwendige und nachhaltige Lösungen weiter optimiert werden muss.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja
Einnahmen_Ausgabenbetrachtung-zum-31-12-22-lt-BWA-2-xls-Kompatibilitatsmodus.pdf