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Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000727
- Ersteintrag: 21.02.2022
- Letzte Änderung: 21.02.2023
- Jährliche Aktualisierung: 21.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Deutsches RechnungslegungsStandards Committee e.V.Joachimsthaler Straße 3410719 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302064120
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E-Mail-Adressen:
- vasb@qefp.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
86 Mitglieder am 31.12.2022
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Mitgliedschaften (3):
- Qrhgfpur Ceüsfgryyr süe Erpuahatfyrthat QCE r.I.
- Rhebcrna Svanapvny Ercbegvat Nqivfbel Tebhc (VIMJ/NVFOY)
- KOEY Qrhgfpuynaq r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Privates Rechnungslegungsgremium gemäß § 342 HGB
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Er wurde am 17. März 1998 als unabhängiger eingetragener Verein mit Sitz in Berlin gegründet und mit Vertrag vom 3. September 1998 und erneut am 2. Dezember 2011 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als die zuständige Standardisierungsorganisation für Deutschland nach Maßgabe des § 342 HGB anerkannt. Das DRSC verpflichtet sich demnach ein unabhängiges Rechnungslegungsgremium vorzuhalten, auf das die Aufgaben nach § 342 Abs. 1 HGB übertragen wurden: 1. Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, 2. Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, 3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien und 4. Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne des § 315e Abs. 1 HGB. Die Aufgaben nach § 342 HGB werden durch das DRSC für das BMJ unentgeltlich wahrgenommen. Bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben ist das öffentliche, insbesondere auch das gesamtwirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen. Bei der Entwicklung von Rechnungslegungsempfehlungen für die Konzernrechnungslegung (Standards) sind die Belange der Gesetzgebung, der öffentlichen Verwaltung und des Rechtsverkehrs zu berücksichtigen. Aufgrund der Satzung des DRSC ist gewährleistet, dass die Empfehlungen und Interpretationen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Zwecke des Vereins sind darüber hinaus die Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung sowie die Förderung der Forschung und Ausbildung in den vorgenannten Bereichen. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Erlöse aus der Verwertung seiner Arbeit sind nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig. Hinsichtlich der Höhe der finanziellen Aufwendungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 LobbyRG sind vor dem Hintergrund der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, satzungsmäßigen Zwecks und Standardisierungsvertrags mit dem BMJ die inkrementellen Kosten für die vom Lobbyregister unmittelbar erfassten Tätigkeiten hinterlegt. Für das Gesamtbudget des Vereins und dessen Verwendung verweisen wir auf die Finanzdaten in unserem öffentlich zugänglichen Jahresbericht unter www.drsc.de (bzw. ebenso die hinterlegte Fassung des geprüften Jahresabschlusses an dieser Stelle). Der Verein tritt international und im Ausland auch unter der Bezeichnung "ASCG - Accounting Standards Committee of Germany" auf.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja