Seiteninhalt
Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R000713
- Ersteintrag: 21.02.2022
- Letzte Änderung: 03.02.2023
- Jährliche Aktualisierung: 03.02.2023
-
Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Bördestraße 1927711 Osterholz-ScharmbeckDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +49479194240
-
E-Mail-Adressen:
- vasb@ynaqibyx-bfgreubym.qr
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Die Angabe hierzu wird verweigert, weil die Ermittlung des konkreten Aufwandes für die Interes-senvertretung im Bereich des Deutschen Bundestages einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die korrekte Ermittlung der anteiligen Gehaltskosten der betroffenen Mitarbeiter bedeuten würde. Tatsächlich dürfte der Aufwand für unseren schwerpunktmäßig auf Kommunalebene tätigen Verband im vierstelligen Euro-Bereich liegen. Insgesamt dürfte dieser Betrag deshalb nicht ins Gewicht fallen und rechtfertigt damit die Verweigerung der Ermittlung des exakten Aufwandes.
-
Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
-
Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Qe. Hjr Uhywhf
- Senax Unirzrlre
-
Zahl der Mitglieder:
1.160 Mitglieder am 31.01.2023
-
Mitgliedschaften (1):
- Ynaqibyx Avrqrefnpufra Ynaqrfonhreaireonaq r. I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Land- und Forstwirtschaft; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder als aktive Land- und Forstwirte (Bewirtschafter) und als land- und forstwirtschaftliche Grundeigentümer. Der Verband nimmt hierfür Stellung zu Planungen von Behörden, vor allem auf kommunaler Ebene (Gemeinden sowie Kreisverwaltung im Landkreis Osterholz), sowie zu Gesetzgebungsvorhaben im Land (Niedersachsen) sowie im Bund, soweit hierdurch die land- oder forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit oder das Grundeigentum betroffen oder die Interessen der Verbandsmitglieder anderweitig berührt werden. Das Spektrum der insoweit betroffenen Bereiche ist breit gefächert, ausgehend vom eigentlichen Landwirtschaftsrecht über vor allem das Natur-, Umwelt- und Klimaschutzrecht sowie das Baurecht, Immissionsschutzrecht und Tierschutzrecht bis hin zum Abgaben- und Steuerrecht. Planungsvorhaben sind in erster Linie Verfahren der Raumordnung, der Bauleitplanung, der Ausweisung von Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht oder dem Wasserrecht, Straßen- und Leitungsbauvorhaben und ähnliche raumbedeutsame Vorhaben. Die aus Sicht des Verbandes zu berücksichtigenden Belange werden in schriftlichen Stellungnahmen vorgetragen, aber auch den beteiligten Amts- und Mandatsträgern bei Bedarf telefonisch oder mündlich erläutert bzw. in Gesprächsrunden vorgestellt. Soweit Zuständigkeiten des Bundes berührt sind, erfolgt bei Bedarf auch eine Kontaktaufnahme mit den für das Verbandsgebiet zuständigen Bundestagsabgeordneten oder Bundesbehörden.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro (1):
-
Landkreis OsterholzBetrag: 20.001 bis 30.000 EuroOsterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-ScharmbeckVergütung Fachstelle Moorschutz
-
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
-
Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Unser Verband ist rechtlich selbstständig, jedoch seinerseits Mitglied im Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V., welcher wiederum Mitglied im Deutschen Bauernverband ist. Somit sind wir letztlich eine Untergliederung des Deutschen Bauernverbandes. Der Deutsche Bauernverband legt seine Jahresabschlüsse und Rechenschaftsberichte öffentlich aus. Die darin ausgewiesenen Einnahmen für die Interessenvertretung stammen - als Mitgliedsbeiträge - von den Landes-bauernverbänden und den Kreisverbänden. Eine Veröffentlichung auch der Jahresabschlüsse der Landesbauernverbände und der Kreisverbände würde eine Mehrfach-Erfassung der Mittel zur Folge haben und ein völlig falsches Bild über die tatsächlich für die Interessenvertretung im Deutschen Bauernverband und den Landesbauernverbänden sowie Kreisverbänden zur Verfügung stehenden Finanzmittel vermitteln.
-
Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein