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eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000679
- Ersteintrag: 18.02.2022
- Letzte Änderung: 23.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 23.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Reinhardtstr. 1510117 Berlin - MitteDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930257635060
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E-Mail-Adressen:
- vasb@rhebpbz-vasb.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2380.001 bis 90.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Senax Jravtre
- Bqn Untrzrvre
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Gesamtzahl der Mitglieder:
39 Mitglieder am 22.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- QTVUI r.I. - Qrhgfpur Trfryyfpunsg Vagrecebsrffvbaryyr Uvysfzvggryirefbethat
- Ynql Ybool
- Qrhgfpurf Vafgvghg süe Abezhat r. I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die eurocom (European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices) ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt. Die Entwicklung und Fortentwicklung von Medizinprodukten dient dem Ziel, die Qualität der Patientenversorgung zu fördern, die gebotene Sicherheit für die Anwender und Patienten zu gewährleisten, die Effizienz der therapeutischen Maßnahmen zu steigern und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung in einem gesetzlichen Versicherungssystem zu gewährleisten. Als Herstellervereinigung vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder/Branche. Hierzu zählt auch der politische Austausch und die Begleitung gesetzgeberischer Prozesse als anhörungsberechtigte Organisation beim Deutschen Bundestag zu den für die Branche relevanten Themen aus dem Bereich Gesundheits-, Wirtschafts- und Forschungspolitik. Hierzu beobachtet der Verband die gesetzgeberischen Initiativen, bewertet die Relevanz und Auswirkungen auf die Branche, nimmt Stellung im Rahmen von Anhörungsverfahren beim Bundestag und den relevanten Bundesministerien und begleitet die Themen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Als Dialogpartner im Gesundheitsmarkt fördern wir aktiv den Austausch der Branche mit Vertretern aus dem deutschen Bundestag und der Bundesministerien im Rahmen politischer Dialogveranstaltungen und in Einzelgesprächen. Mit Hilfe von Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben und Positionspapieren machen wir Vorschläge für Verbesserungen der Gesundheitsversorgung und insbesondere der Hilfsmittelversorgung sowie zur Wirtschaftspolitik. Diese Vorschläge werden zudem in Einzelgesprächen mit der Bundesregierung und den Mitgliedern des Bundestages vorgestellt und diskutiert. Zu herausgehobenen Themen geben wir Presseveröffentlichungen heraus, um die Öffentlichkeit zu informieren.
Konkrete Regelungsvorhaben (3)
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens - gutes und einfaches Verfahren zur Anpassung der Festbeträge von Hilfsmitteln - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.04.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
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Beschreibung:
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
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Beschreibung:
Die Folgen der Ambulantisierung auf die Hilfsmittelversorgung sind mittels einer Folgenabschätzungsanalyse zu bemessen. Es muss Regelungen für eine unmittelbare Abgabe von Hilfsmitteln nach einem Eingriff im Krankenhaus geben sowie eine gute Überleitung in die ambulante Versorgung für die Nachsorge. Der vorgesehene Transformationsfonds ist in Bezug auf seine Finanzierungsquellen, die zur Hälfte aus GKV-Beitragsmitteln bestehen, zu überprüfen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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GIGV
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Beschreibung:
Das Konformitätsverfahrens gemäß § 13 GIGV-E ist wenigstens für Medizinproduktehersteller zu streichen; Mindestforderung ist ein vereinfachtes Verfahren. Es muss Vorgaben für eine praktikable und gut planbare Umsetzung der Verfahren laut GIGV-E geben. Es sind schlankere Prozesse durch Nutzung von Daten aus dem Versorgungsprozess auch für Verfahren laut Medical Device Regulation (MDR) einzuführen.
- Referentenentwurf: Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: GIGV
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.120.001 bis 1.130.000 Euro