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Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000656
- Ersteintrag: 18.02.2022
- Letzte Änderung: 23.11.2023
- Jährliche Aktualisierung: 07.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Postfach 20236420216 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49404605028
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E-Mail-Adressen:
- info@bdkv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2210.001 bis 20.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
453 Mitglieder am 06.02.2022
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Mitgliedschaften (11):
- Neue Bachgesellschaft e. V.
- Deutscher Musikrat
- DGVM - Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e. V.
- European Live Music Association (ELMA)
- LEA - Live Entertainment Award Committee e. V.
- Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e. V.
- Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)
- Forum Musikwirtschaft
- Forum Veranstaltungswirtschaft
- Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (K3D)
- Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft e.V. (IGVW)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Berufliche Bildung; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Kultur; Urheberrecht; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitslosenversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, Steuerrecht, Künstlersozialversicherungsrecht, Urheberrecht
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) e. V. ist der 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 gegründete Berufsverband aller Sparten und Genres des deutschen Konzert- und Veranstaltungsgewerbes sowie der Dienstleistungsberufe im Bereich der Künstlerbetreuung. Er entstand aus der Fusion des seit 1985 bestehenden Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (bdv) und des bereits 1946 gegründeten Verbandes der deutschen Konzertdirektionen (VDKD). Der BDKV engagiert sich dauerhaft und umfassend für die Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftszweiges. Durch seinen geschäftsführenden Präsidenten ist er vertreten im Beirat der Künstlersozialkasse und im Aufsichtsrat der Initiative Musik. Er ist Mitglied des Live Entertainment Award Committee, des Deutschen Musikrats und der Neuen Bachgesellschaft und in der European Live Music Association (ELMA). Die rund 450 Mitgliedsunternehmen des BDKV sowie die Mitglieder des ihm angeschlossenen Internationalen Fachverband Show- und Unterhaltungskunst e.V. (IFSU) repräsentieren den ökonomisch bedeutendsten Teil der nationalen Kultur- und Kreativwirtschaft: Mit über 120 Millionen verkauften Tickets erzielt die deutsche Veranstaltungsbranche einen jährlichen Gesamtumsatz von rund 5 Milliarden Euro. Zahlreiche Unternehmen aus veranstaltungsaffinen Wirtschaftsbereichen unterstützen den Verband als Fördernde Mitglieder. Der BDKV ist zudem Alleingesellschafter der Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten GmbH (GWVR). Die GWVR nimmt als Verwertungsgesellschaft das Leistungsschutzrecht des Veranstalters nach § 81 UrhG wahr. Sie macht für ihre Mitglieder Ansprüche überall dort geltend, wo Veranstaltungsmitschnitte z. B. durch Ton- oder Bildtonträgerveröffentlichungen, im Rundfunk oder Fernsehen bzw. auf YouTube oder Spotify verwertet werden.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja