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ABBM - Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000518
- Ersteintrag: 15.02.2022
- Letzte Änderung: 05.03.2023
- Jährliche Aktualisierung: 05.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o HOFFMANN MINERAL GmbHMünchener Straße 7586633 Neuburg an der DonauDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49843153226
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E-Mail-Adressen:
- manfred.hoffmann@sonax.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
53 Mitglieder am 01.01.2023
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Mitgliedschaften (2):
- vrb Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V.
- vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Industriepolitik
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Die Arbeitsgemeinschaft hat den Zweck, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen und die Belange der Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe im Lande Bayern zu fördern. Die Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, die Interessen der Mitgliedsunternehmen in ihrer Gesamtheit bei Regierungsstellen, Behörden und Verbänden zu vertreten. Im Einzelnen hat die Arbeitsgemeinschaft die nachstehenden Aufgaben Förderung der Zusammenarbeit aller Mitglieder zur Wahrung der allgemeinen Interessen, Erfahrungsaustausch in betriebstechnischer Hinsicht zur Ausnutzung der Kapazität und zur Produktionssteigerung, Information der Mitglieder über juristische und wirtschaftliche Fragen, die den Bergbau betreffen. Dabei beachten alle Mitglieder die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu Kartellrecht und Datenschutz. Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Arbeitsgemeinschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Arbeitsgemeinschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Arbeitsgemeinschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Arbeitsgemeinschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja