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Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000503
- Ersteintrag: 15.02.2022
- Letzte Änderung: 23.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 23.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Schillstraße 910785 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930233606730
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E-Mail-Adressen:
- vasb@iqsh.bet
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2360.001 bis 70.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,40
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Wüetra Triref
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Gesamtzahl der Mitglieder:
314 Mitglieder am 23.05.2024, davon:
- 2 natürliche Personen
- 312 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- Qrhgfpure Gbhevfzhfireonaq r.I.
- Qrhgfpure Ervfrireonaq r.I.
- Qrhgfpure Fpunhfgryyreohaq r.I.
- Qrhgfpurf Vafgvghg süe Abezhat r.I.
- Qrhgfpur Trfryyfpunsg süe Ireonaqfznantrzrag r.I.
- Havba qre Jvegfpunsg r.I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (44):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Tourismus; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Personenverkehr; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VDFU e.V. ist die Interessensvertretung der deutschen Freizeitwirtschaft. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen rund 120 Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Zoos, Wildparks, Indoorspielplätze, Brandlands und andere Erlebniswelten, sowie etwa 190 branchenübergreifende Zulieferbetriebe. Freizeitparks und Freizeitunternehmen schaffen verlässlich Arbeit und Mehrwert und sie machen Menschen vor allem Freude. Gerade in schwierigen Zeiten mit Corona, Krieg in der Ukraine und Klimakrise ist das ein Wert an sich. Vielfach sichern Freizeitparks und andere Freizeitunternehmen gerade in ländlich geprägten Regionen Prosperität und Wohlstand und sorgen für touristische Entwicklung. Multiple Krisen haben der Tourismuswirtschaft und der Wirtschaft insgesamt in den vergangenen Jahren zugesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, gerade im ländlichen Raum Standorte und Strukturen zu sichern, die starke Anker für lebendige Regionen sind. Die Mitgliedsunternehmen des Branchenverbandes VDFU begrüßen unter normalen Bedingungen jährlich über 50 Millionen Besucher aller Altersklassen und aus allen sozialen Schichten. Allein die parkeigenen Hotels und Unterkünfte generieren über 4,5 Millionen Übernachtungen. So sichern allein die Mitglieder des VDFU rund 150.000 mittelbar und unmittelbar Beschäftigten aller Qualifikationslevel ihren Arbeitsplatz. Darüber hinaus leisten Freizeitparks und Erlebniseinrichtungen einen bedeutenden Beitrag zur Attraktivität des Reiselandes Deutschland. So ergab eine aktuelle Umfrage der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) unter internationalen Touristen, dass sich allein unter den Top 10 Sehenswürdigkeiten hierzulande fünf Freizeiteinrichtungen befinden. Freizeit- und Erlebniseinrichtungen sind somit nicht nur für weite Teile der Bevölkerung Deutschlands eine emissionsarme und kostengünstige Alternative zum Auslandsurlaub, sondern nachweislich auch ein Magnet für internationale Gäste. Zusätzlich stärken Freizeitunternehmen auch soziale Bindungen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie sind ein Schmelztegel für Besucher und Mitarbeiter über alle Altersklassen, Einkommensschichten und Bildungsniveaus hinweg. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmeri- sche Tätigkeit der Mitgliedsunternehmen, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Mitgliedsunternehmen, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Fachkräftemangel, den Wert der dualen Ausbildung, Lieferketten und Nachhaltigkeit bis hin zum Bürokratieabbau und Energiepolitik. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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Steuerliche Gleichbehandlung von Vergnügungsparks
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Beschreibung:
Die Richtlinie 2006/112/ EG des Rates berechtigt zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Eintrittsentgelte. Hierzu zählen nach Anhang III, Ziffer 7 namentlich "Eintrittsberechtigung für Veranstaltungen, Theater, Zirkus, Jahrmärkte, Vergnügungsparks, Konzerte, Museen, Tierparks, Kinos und Ausstellungen sowie ähnliche kulturelle Ereignisse und Einrichtungen,..." Während alle Nachbarländer alle aufgeführten Einrichtungsarten von einem ermäßigten Steuersatz auf Eintrittsentgelte oder gar einer Steuerbefreiung profitieren lässt, werden einzig in Deutschland einzig Vergnügungsparks voll besteuert, während alle übrigen Einrichtungsarten auch hierzulande mit nur 7% oder 0% besteuert werden. Die Folge sind Investitionshemmsnisse und eine Standortgefährdung. siehe www.diefairesieben.de
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Betroffenes geltendes Recht: UStG
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus", Tourismus, Wettbewerbsrecht
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
480.001 bis 490.000 Euro