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Institut für Digitalisierung im Steuerrecht
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000437
- Ersteintrag: 12.02.2022
- Letzte Änderung: 06.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 15.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Eduard-Schmid-Straße 2981541 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498954197805
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E-Mail-Adressen:
- vasb@vqfg.gnk
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
184 Mitglieder am 14.02.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Sonstiges im Bereich "Recht"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Instituts ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, beides auf dem Gebiet der Digitalisierung als einer der wesentlichen Zukunftsaufgaben für die Bundesrepublik Deutschland. Das Institut konzentriert sich dabei auf den Bereich des Steuer- und Abgabenrechts, ohne auf dieses Rechtsgebiet beschränkt zu sein. Dies betrifft insbesondere digitale Anwendungsprozesse der Steuerpflichtigen und der Verwaltung mit Blick auf das Besteuerungsverfahren, aber auch die praxis- und automationsgerechte Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften. Das Institut unterstützt die steuerwissenschaftliche Fachdiskussion, insbesondere zwischen politischen Funktionsträgern, Steuerjuristen, Angehörigen der steuerberatenden Berufe, Richterschaft, Verwaltung, in Forschung und Lehre tätigen Personen sowie sonstigen im Steuerwesen tätigen Personen. Daneben kann das Institut auf dem Gebiet der Digitalisierung des Steuerrechts andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts fördern.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja