Seiteninhalt
Bundesverband von Angehörigen- und Betreuervertretungen in diakonischen oder anderen christlichen Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen e. V. (BABdW)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000378
- Ersteintrag: 09.02.2022
- Letzte Änderung: 22.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 22.04.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
c/oReinhard FrankAm Maderersbrunnen 690475 NürnbergDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +49911831134
-
E-Mail-Adressen:
- reinhard.frank@babdw.de
- info@babdw.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Reinhard Frank
- Martin Petzold
- Achim Wenz
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
14 Mitglieder am 17.04.2024, davon:
- 4 natürliche Personen
- 10 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse und im Auftrag Dritter ausschließlich selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Die Tätigkeiten des BABdW sollen den Menschen dienen, die aufgrund ihrer schweren Beeinträchtigung auf umfassende Unterstützung gemäß Artikel 12 der UN BRK angewiesen sind. Der BABdW ist ein Verband zur Selbsthilfe für Menschen mit Beeinträchtigung, die selbst keine solche Organisation gründen, leiten und vertreten können. Er berät und unterstützt Menschen, sowie Vertretungen von Angehörigen und Betreuern, Bewohnervertretungen und Werkstatträte auf deren Wunsch. Es ist Aufgabe des BABdW, vorhandene oder drohende Benachteiligungen und Misstände aufzudecken, zu benennen und Vorstellungen zu entwickeln,deren Ziel es ist, in Zusammenarbeit mit den relevanten gesellschaftlichen Kräften und Gruppen, Benachteiligunen und Misstände zu beseitigen bzw. zu verhindern. Der BABdW soll durch eigene Information sowie durch Erfahrungs- und Informationsaustausch zur Selbsthilfe der Menschen mit Beeinträchtigungen, ihrer Angehörigen und rechtlicher Betreuer tätig werden. Diese Aufgaben und Ziele sollen realisiert werden durch - Zusammenarbeit mit den Trägern von Wohneinrichtungen, Föderbereichen und Werkstätten; - Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit allen Personen und Institutionen, die sich mit Fragen befassen, die Menschen mit Beeinträchtigung betreffen; - Änderung der rechtlichen Grundlagen zugunsten der Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Angehörigen; - Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Situation der Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Angehörigen; - Rechtliche Verankerung und Ausgestaltung der Mitwirkung von Betreuern und Angehörigen in Wohneinrichtungen, Förderbereichen und Werkstätten; - Information, Motivierung und Weiterbildung von Angehörigenvertretern, Bewohnervertretern und Werkstatträten.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
-
Veränderung des BTHG
-
Beschreibung:
Maximale Sicherung der WfbM für kognitiv beeinträchtigte Menschen und Absicherung der EU-Rente auch im allgemeinen Arbeitsplatz von Behindereten.
-
Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung, Rente/Alterssicherung, Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"
-
Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro