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Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000305
- Ersteintrag: 07.02.2022
- Letzte Änderung: 03.01.2024
- Jährliche Aktualisierung: 03.01.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Grolmanstrasse 44 - 4510623 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930887281700
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E-Mail-Adressen:
- info@fsa-pharma.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dr. Uwe Broch
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Zahl der Mitglieder:
58 Mitglieder am 03.01.2024
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Parlamentarisches Verfahren; Arzneimittel; Rechtspolitik; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Wirksame Maßstäbe für Ethik und Transparenz in der Pharmaindustrie: Hierzu haben sich über 50 Pharmaunternehmen im Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) zusammengeschlossen. Der Verein wurde am 16. Februar 2004 gegründet. Der FSA überwacht die korrekte Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen mit Ärzten, Apothekern sowie weiteren Angehörigen der medizinischen Fachkreise und den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Hierzu hat der FSA Verhaltensgrundregeln entwickelt, die eine unlautere Beeinflussung von Ärzten und Patientenorganisationen ausschließen. Zur wirksamen Durchsetzung wird jede Missachtung sanktioniert öffentlich und gemacht. Hierdurch wird den Verhaltenskodizes Nachdruck verliehen. Verstöße kann jeder melden, auch anonym. Die FSA-Mitgliedsunternehmen haben sich bislang drei Kodizes unterworfen: Die Kodizes für Fachkreise und für die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen sowie der Transparenzkodex definieren die Verhaltensgrundregeln der Mitglieder und werden regelmäßig angepasst. Ergänzt werden die FSA-Regeln durch die Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit Partnern im Gesundheitswesen. § 2 der FSA-Satzung: "Zweck des Vereins ist es, die "Corporate Responsibility" der Arzneimittelindustrie, verstanden als nachhaltige Unternehmensverantwortung gegenüber allen Stakeholdern, zu stärken. (...).
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja