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Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R000299
- Ersteintrag: 04.02.2022
- Letzte Änderung: 26.10.2023
- Jährliche Aktualisierung: 13.08.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
ForschungsgesellschaftLandschaftsentwicklung e.V.Friedensplatz 453111 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922896501012
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsfuehrung@fll.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
575 Mitglieder am 01.01.2023
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Regelwerke, Fachtagungen und Zertifizierungen für die Grüne Branche. Die FLL ist ein 1975 gegründetes Wissenschaftsnetzwerk. Rund 500 Fachexperten erarbeiten in 65 Ausschüssen Regelwerke, Branchenempfehlungen und Fachberichte. Ihre 120 Publikationen sind Grundlage für die tägliche Arbeit von Landschaftsarchitekten, Produktions- und Ausführungsbetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues, sowie von Baumpflegebetrieben, Planungsbüros und Sachverständigen. Regelmäßige Fachtagungen fördern den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Als Zertifizierungsstelle von Baumkontrolleuren und Spielplatzprüfern werden einheitliche Branchenstandards zur Qualitätssicherung in Deutschland gesetzt.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein