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Bundesverband der Kreishandwerkerschaften e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R000281
- Ersteintrag: 03.02.2022
- Letzte Änderung: 01.06.2023
- Jährliche Aktualisierung: 01.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Frankenwerft 3550667 KölnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49221207040
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E-Mail-Adressen:
- xbagnxg@oi-xu.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
11 Mitglieder am 02.03.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften, kurz BVKH, ist die 1989 gegründete Dachorganisation der Kreishandwerkerschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Sie vertritt die gemeinsamen Interessen der Kreishandwerkerschaften und damit auch die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks, wie es die Handwerksordnung für die Kreishandwerkerschaften gesetzlich regelt. Die Kreishandwerkerschaften und ihre Landesverbände sind eingebettet in die Vielfalt der deutschen Handwerksorganisation.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein