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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 27.06.2023
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK e. V.)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000277
- Ersteintrag: 03.02.2022
- Letzte Änderung: 03.02.2023
- Jährliche Aktualisierung: 03.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Alt-Moabit 9110559 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302191570
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E-Mail-Adressen:
- qosx@qosx.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/2140.001 bis 50.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Fhfnaar Nqwrv
- Crgre Gnpxraoret
- Znegvan Ohyf
- Naqern Jrfxnzz
- Vatb Oövat
- Vibaar Xöuyre-Ebgu
- Nawn Uvyq
- Qntal Zvfren
- Xvz Ohpuubym
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Zahl der Mitglieder:
18.009 Mitglieder am 01.11.2022
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Mitgliedschaften (1):
- 4
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Integration; Pflegeversicherung; berufspolitische Intereressenvertretung
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
§ 2 der Satzung: Aufgaben Der Verband stellt sich die Aufgabe, sich der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Hilfe Bedürftiger zu widmen. (1) Der Verband nimmt die allgemeinen aus der beruflichen Tätigkeit erwachsenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wahr. Die Tätigkeit des Verbandes richtet sich insbesondere auf: Vertretung der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Pflege und der Pflegeberufe. Förderung und Vertiefung des Verständnisses für die Berufsbelange der Pflegenden u.a. bei Ministerien, Behörden, Verbänden, Organisationen, Gerichten usw. Kooperation mit sich der Pflege widmenden Verbänden oder sonstigen Vereinigungen, insbesondere dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Qualitätssicherung der Pflege z.B. durch Fort- und Weiterbildung. Weiterentwicklung von Pflegewissenschaft und Pflegeforschung. Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsangehörigen. Förderung der Gesundheitserziehung und -beratung der Bevölkerung. Beratung der Berufsangehörigen in Fragen der Karriereplanung, des Arbeits-, Haftungs-, Straf- und Versicherungsrechts. Förderung der Einführung und Etablierung von pflegewissenschaftlichen Studiengängen im Hochschulbereich. Herausgabe einer Zeitschrift zur Unterrichtung der Berufsangehörigen und der interessierten Öffentlichkeit über Stand und Fortentwicklung der Alten-, Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflege. Vertretung der Interessen von (Einzel-)Selbständigen und Inhabern von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gesetzgeber und in Verhandlungen mit den Kostenträgern auf Landes- und Bundesebene. (2) Der Verband kann auch Träger von Einrichtungen der Krankenversorgung und Altenhilfe im Sinne der Abgabenordnung sein. Er kann insbesondere selbst gemeinnützige Körperschaften gründen, erwerben oder sich daran beteiligen und so gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung vom 01.01.1977" in der jeweils gültigen Fassung dienen. (3) Der DBfK gehört dem International Council of Nurses (ICN) an.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja