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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 02.07.2024
Psychotherapeutenkammer Bremen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R000274
- Ersteintrag: 03.02.2022
- Letzte Änderung: 02.02.2023
- Jährliche Aktualisierung: 02.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Öffentlich-rechtliche Organisation (z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hollerallee 2228209 BremenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +494212772000
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E-Mail-Adressen:
- spieker@pk-hb.de
- verwaltung@pk-hb.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Angabe verweigert
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Julia Spieker M. Sc.
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Zahl der Mitglieder:
811 Mitglieder am 09.01.2023
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Mitgliedschaften (1):
- Bundespsychotherapeutenkammer
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Alle Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Bremen sind Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Bremen. Diese Pflichtmitgliedschaft wurde im Heilberufsgesetz des Landes Bremen festgelegt. Die Bundesländer übertragen den Kammern Aufgaben in Selbstverwaltung, die ohne Kammern (als Körperschaften öffentlichen Rechts) dem Staat vorbehalten wären. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kammerversammlung, zu der alle Mitglieder der Kammer eingeladen sind, die ehrenamtlichen Vertreter und Vertreterinnen im Kammervorstand und in den Ausschüssen der Psychotherapeutenkammer Bremen sowie die Delegierten im deutschen Psychotherapeutentag wählt. Die Kammerversammlung kommt in der Regel zwei Mal jährlich zusammen. Eine Versammlung der Psychotherapeutenkammer als Vollversammlung aller Kammermitglieder ist deutschlandweit einmalig. Die Kammerversammlung stimmt über die Regeln der Bremer Kammer ab: die Satzung und Ordnungen. Im Bremischen Heilberufsgesetz wird als zentrale Aufgabe der Kammer die Vertretung der Belange ihrer Mitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit benannt. Das bedeutet bspw. -Aufsicht über die Berufspflichten der Kammerangehörigen -Förderung der beruflichen Fortbildung und die Gestaltung der Weiterbildung -Qualitätssicherung der Berufsausübung ihrer Mitglieder -Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Patient*innen und Behandler*innen -Vermittlung bei Streitigkeiten von Kammermitgliedern untereinander -Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsämter) -Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen -Erstattung von Gutachten zu Angelegenheiten des psychotherapeutischen Berufes und Fachgebietes. Die Kammer geht Beschwerden über Kammermitglieder nach, die von Klienten oder Patienten an die Kammer herangetragen werden. Liegen Verstöße gegen die Berufspflichten vor, kann die Kammer Rügen mit Geldbußen verhängen oder - bei schwerwiegenden Verstößen -ein berufsgerichtliches Verfahren beantragen. Für die Behandlung dieser Probleme wurde der Beschwerde und Schlichtungsausschuss geschaffen. Die Kammerversammlung kann bspw. Gäste zum politischen Austausch in die Kammerversammlung einladen. Die Versammlung kann sich politisch durch Resolutionen zu gesellschaftlichen Entwicklungen äußern. Der Kammervorstand darf sich durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen einbringen und darüber die Interessen der Mitglieder vertreten. Wir können Gespräche mit verschiedenen Interessensvertreter*innen in der Gesundheitspolitik führen und über unsere Anliegen berichten. In verschiedenen Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer werden politische Entwicklungen diskutiert und gemeinsame Strategien entwickelt.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein