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Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000250
- Ersteintrag: 01.02.2022
- Letzte Änderung: 25.04.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.03.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Spaldingstraße 110 B20097 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49402351170
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E-Mail-Adressen:
- vasb@qign-ri.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/221 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Pynhqvn Eöffvat O.N.
- Puevfgvnar Znfpurx Z.N.
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Gesamtzahl der Mitglieder:
9.548 Mitglieder am 01.01.2024, davon:
- 9.511 natürliche Personen
- 37 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- QVA Abezranhffpuhff
- QTQZ Trfryyfpunsg süe qvtvgnyr Zrqvmva
- Qrhgfpure Senhraeng
- Nxgvbafoüaqavf Cngvragrafvpureurvg
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Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der DVTA konstituiert sich überwiegend aus Privatpersonen, die eine Berufsausbildung als MTL, MTR, MTF oder MTV absolvieren oder absolviert haben. Der DVTA setzt sich für seine Mitglieder ein, in dem er Berufs- und Standesinteressen wahrnimmt und sich für deren Belange engagiert: Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, (MTL) Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie, (MTR) Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik oder (MTF) Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin (MTV) Grundlagen der Arbeit sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen Mitgliedern sowie die Bereitstellung von berufsspezifischen Informationen und Dienstleistungen. Um die Rahmenbedingungen von Beruf und Ausbildung zu verbessern, betreibt der Verband Lobbyarbeit. Mithilfe von Positionspapieren, Stellungnahmen und Initiativen zur Arbeit des Gesetzgebers informieren wir Abgeordnete, die Bundes und Landesregierungen, Bundes- und Landesministerien und deren zugehörige Behörden sowie die breite Bevölkerung über Herausforderungen und Potenziale. Der DVTA macht Vorschläge für gesetzliche Regelungen und Förderungen des Berufes. Er verfasst fachkundige Arbeiten zur Verbesserung, Entwicklung und Förderung der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung und kooperiert mit Berufsorganisationen im In- und Ausland. Es werden Messeauftritte, Kongresse und Fachveranstaltungen für die Mitglieder sowie Angehörige des Berufsstandes organisiert.
Konkrete Regelungsvorhaben (4)
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Finanzierung der ambulanten Praxispartner bei der Ausbildung
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Beschreibung:
Medizinische Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren oder andere ambulante Gesundheitseinrichtungen, spielen eine entscheidende Rolle bei der praxisnahen Ausbildung angehender MT. Hierzu werden sogenannte Kooperationsvereinbarungen zwischen den Schulen und den Einrichtungen nach § 76 MTBG geschlossen. Für die Ausbildung fallen an den Schulen Kosten an. Für diese Kosten besteht im stationären Bereich durch die Regelungen des § 17 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eine Möglichkeit zur Refinanzierung. Für den ambulanten Bereich besteht bisher keine bundeseinheitliche Möglichkeit der Refinanzierung. Dies hat zur Folge, dass ambulante Praxispartner keine oder weniger Ausbildungsplätze anbieten.
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Interessenbereiche: Berufliche Bildung
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Beschreibung:
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KHVVG - Ergänzung der personellen und sachlichen Ausstattung - §135e Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3
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Beschreibung:
Die Leistungen der therapeutischen und medizintechnischen Berufe sind vollständig unberücksichtigt geblieben. Dabei sind diese Leistungen absolut notwendig für eine effektive und effiziente Versorgung der Patient/-innen. Der DVTA fordert daher, diese Berufsgruppen und deren sachliche Ausstattung bereits im Gesetz zu verankern (§135e Abs. 1 Nr. 3 - personelle Ausstattung / §135e Abs. 1 Nr. 2 - sachliche Ausstattung).
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Ausbildungsintegrierte Akademisierung der MT-Ausbildungen
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Implementierung Qualitätskriterien zum Remote-Scanning MRT
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Beschreibung:
Der DVTA, gemeinsam mit dem österreichischen Berufsverband für Radiotechnologie (rtaustria) und der Schweizerischen Vereinigung der Radiologiefachpersonen (SVMTR/ASTRM), möchten optimale Rahmenbedingungen etablieren, um Sicherheit und Qualität für Patient/-innen und Gesundheitsberufe zu gewährleisten. Folgende Bereiche werden angesprochen: - Aus- und Weiterbildung - Anzahl der gleichzeitig zu untersuchenden Patient/-innen - Arbeitszeit- und Pausenregelungen - Arbeitsumgebung und Ergonomie - Remote Scanning aus einem EU/EFTA Land - technische Infrastruktur, Datenschutz und Cybersecurity - Personal- und Notfallmanagement, - Notwendige Kontrollen im Untersuchungsprozess
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Betroffenes geltendes Recht: NiSG
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Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
880.001 bis 890.000 Euro