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Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000247
- Ersteintrag: 01.02.2022
- Letzte Änderung: 17.04.2024
- Jährliche Aktualisierung: 12.06.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
VDP Sachsen-Anhalt e.V.O.-von-Guericke-Str. 86a39104 MagdeburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493917319160
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E-Mail-Adressen:
- vdp.lsa@t-online.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22340.001 bis 350.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
90 Mitglieder am 01.08.2022
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Mitgliedschaften (1):
- Verband Deutscher Privatschulverbände e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Arbeitsmarkt; Berufliche Bildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Pflege; Integration; Migration
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für die Interessen der freien allgemein- und berufsbildenden Schulen (inkl. Pflegeschulen) des Landes Sachsen-Anhalt ein, ebenso für die Interessen der privaten Erwachsenenbildungseinrichtungen (hierzu gehören z.B. Arbeitsmarktdienstleister, Weiterbildungsanbieter oder Integrationskursträger), die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben oder Niederlassungen betreiben. Ziele der Arbeit des VDP Sachsen-Anhalt ggü. dem Bund sind eine prozentual ausgewogene Beteiligung der freien Schulen an allen Förderprogrammen des Bundes (z.B. DigitalPakt Schule, Startchancenprogramm), bessere Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktdienstleister (z.B. Auflage auch eines DigitalPakts Erwachsenenbildung, Abbau von Bürokratie bei der AZAV-Zulassung von Trägern und Maßnahmen, höhere Transparenz bei der Ermittlung der Bundesdurchschnittskostensätze), ein Fortbestehen der vollzeitschulischen Ausbildungsgänge in den Pflege-, Gesundheits- und sozialen Berufen, Nachbesserungen im Pflegeberufegesetz (z.B. Erleichterungen beim Lehrkräfteeinsatz, verpflichtendere Regelungen für Krankenhäuser hinsichtlich der Kooperation mit Pflegeschulen), Erleichterungen auch bei der Durchführung von über das BAMF geförderten Integrationskursen (u.a. Einhaltung der selbst gesetzten Abrechnungsfristen, höhere Flexibilität beim Einsatz von Dozenten) sowie aktuell auch Finden von Lösungen zum (beschränkten) Einsatz von Honorarkräften im Bildungsbereich (ggf. durch Überarbeitung des § 7 SGB IV).
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Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (3):
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Änderung der Regelungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmarktförderung, §§ 176 ff. SGB III, insbesondere hinsichtlich der Ermittlung der Bundesdurchschnittskostensätze nach § 179 Abs. 2 SGB III
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Erreichung von Ausnahmeregelungen zur Zulassung von Honorarkräften im Bildungsbereich durch Anpassung von § 7 Abs. 1 SGB IV
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Erleichterung des Unterrichtseinsatzes von Lehrkräften im Bereich der Pflegeausbildung, s. § 9 Abs. 1 Nr. 2 + Abs. 2
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Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja