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Bundesverband Geothermie e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000239
- Ersteintrag: 01.02.2022
- Letzte Änderung: 03.01.2024
- Jährliche Aktualisierung: 21.07.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundesverband Geothermie e.V.Albrechtsstraße 2210117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930200954958
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E-Mail-Adressen:
- tertbe.qvytre@trbgurezvr.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2270.001 bis 80.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Tertbe Qvytre
- Sybevna Fgnaxb
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Zahl der Mitglieder:
430 Mitglieder am 03.01.2024
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Mitgliedschaften (2):
- Ohaqrfireonaq Rearhreoner Raretvra r. I.
- Ntraghe süe Rearhreoner Raretvra r. I.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; Immissionsschutz; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung für die Nutzung geothermischer Energie. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit 2. Forschung und Entwicklung 3. Fachübergreifende Zusammenarbeit Der Verein pflegt und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und sonstigen an der Erdwärmenutzung Interessierten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Staat. Dadurch soll fachübergreifendes Denken und Arbeiten intensiviert sowie an der Lösung der vielfältigen Aufgaben unter geowissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten mitgewirkt werden. Hierzu beteiligt er sich beispielsweise mit Stellungnahmen zu Novellierungsverfahren an Gesetzen und untergesetzlichen Regelwerken.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja