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Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000150
- Ersteintrag: 24.01.2022
- Letzte Änderung: 31.07.2023
- Jährliche Aktualisierung: 31.07.2023
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Unter den Linden 2110117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020659427
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsfuehrung@vhbp.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22120.001 bis 130.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
116 Mitglieder am 12.01.2023
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Familienpolitik; Seniorenpolitik; Pflege; Migration; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VHBP vertritt die Interessen von rund 300.000 Familien, deren alte, kranke oder sterbende Angehörige durch v.a. osteuropäische Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft versorgt werden. Über 80 % der 4,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland leben in ihrem vertrauten Zuhause und wollen dort möglichst bleiben. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wächst der Bedarf an häuslicher Versorgung weiter. Der VHBP engagiert sich deshalb für legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter. Der VHBP hat drei Ziele definiert: 1) Rechtssicherheit, 2) Eindämmung der Schwarzarbeit, 3) Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der im Laufe eines Jahres in Deutschland tätigen 700.000 Betreuungspersonen (in 300.000 Familien) illegal tätig sind. Der VHBP orientiert sich am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja