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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 29.08.2023
Psychotherapeutenkammer des Saarlandes
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R000139
- Ersteintrag: 24.01.2022
- Letzte Änderung: 03.03.2023
- Jährliche Aktualisierung: 03.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Öffentlich-rechtliche Organisation (z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Scheidter Straße 12466123 SaarbrückenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496819545556
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@ptk-saar.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Angabe verweigert
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Lisa Zender
- Katrin Moschel-Aksoy
- Christian Lorenz
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Zahl der Mitglieder:
735 Mitglieder am 02.01.2023
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Mitgliedschaften (1):
- Bundespsychotherapeutenkammer
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist die berufsständische Selbstverwaltung der gegenwärtig ca. 700 saarländischen Psychologischen PsychotherapeutInnen (PP) und der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP). Sie wurde 2003 als jüngste der fünf saarländischen Heilberufekammern (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten) errichtet. Vorausgegangen war eine jahrzehntelang andauernde unbefriedigende Situation in Deutschland, die es PsychologInnen und Sozial-/PädagogInnen trotz hochqualifizierter klinischer Ausbildung in unterschiedlichen Psychotherapieverfahren lediglich erlaubte, psychisch kranke Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche in Delegation eines Facharztes/einer Fachärztin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln. Mit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes wurden 1998 die beiden Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen, die Berufsbezeichnung Psychotherapeut gesetzlich geschützt und damit auch der Erstzugang für Patienten zur Behandlung bei einem PP bzw. KJP mit der Gesundheitskarte möglich. Rund die Hälfte der Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sind in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens tätig, wie in Krankenhäusern und Rehakliniken, in schulpsychologischen Diensten, in Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Betreuung oder Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. Behinderungen. Die andere Hälfte der PP und KJP sind innerhalb der ambulanten Krankenbehandlung als Fachgruppe zusammen mit den ärztlichen Psychotherapeuten in die vertragspsychotherapeutische Versorgung integriert und arbeiten als Vertragspsychotherapeuten in eigener Praxis. Die Fachgruppe der Vertragspsychotherapeuten steht zudem in der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes. Der Staat, hier das Saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, hat die Regelung berufsbezogener Belange in die Hände der jeweiligen Heilberufekammern gegeben.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Es gibt keine Zuschüsse der öffentlichen Hand. Wir finanzieren unsere Arbeit ausschließlich aus Beiträgen der Pflichtmitglieder.
Schenkungen Dritter
Angabe verweigert
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein