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Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R000132
- Ersteintrag: 21.01.2022
- Letzte Änderung: 07.02.2023
- Jährliche Aktualisierung: 07.02.2023
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Wilhelmshöher Allee 25834131 KasselDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4956198831780
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E-Mail-Adressen:
- info@podo-deutschland.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Angabe verweigert
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Aileen Wulff
- Jacqueline Sparwasser
- Nadja Derheim
- Anja Beyer
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Zahl der Mitglieder:
4.236 Mitglieder am 01.01.2023
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Gesundheitsversorgung
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Seit der Gründung im Jahr 1955 setzt sich der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. konsequent für die bundeseinheitliche Regelung der podologischen Berufsausbildung und die Weiterentwicklung des Berufsstandes ein. Bereits in den 1960er Jahren wurde eine erste qualifizierte Ausbildung entwickelt, 1983 folgte die landesrechtliche Regelung der Ausbildung zum Med. Fußpfleger - staatl. anerkannt und die erste, vom ZFD gegründete staatliche Berufsfachschule für Medizinische Fußpflege in Braunschweig. Der ZFD ebnete schließlich auch den Weg für das Podologengesetz, das 2002 in Kraft trat. Seitdem ist der Titel Podologe geschützt und steht in Abgrenzung zur Fußpflege.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
keine Zuwendungen
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Angabe verweigert
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein