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Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk (BIV)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Registernummer: R000082
- Ersteintrag: 17.01.2022
- Letzte Änderung: 06.03.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 06.03.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Gisselberger Str. 1035037 MarburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4964214807570
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E-Mail-Adressen:
- info@buechsenmacherinnung.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Ingo Meinhard
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Gesamtzahl der Mitglieder:
112 Mitglieder am 06.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- ZDH - Zentralverband des Deutschen Handwerks
- UDH - Unternehmerverband des Deutschen Handwerks
- Wettbewerbszentrale
- Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB)
- FWR
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Interessen- und Vorhabenbereiche (9):
Extremismusbekämpfung; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Handwerk; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Wir sind die Bundesorganisation der Landesinnungen des Büchsenmacher-Handwerks. Als sicherheitsrelevantes Meisterhandwerk unterliegen wir traditionell der Meisterpflicht gemäß Anlage A der Handwerksordnung.
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Waffengesetz-Novelle - Faktenorientierte Beratung aus Handels- & Handwerksperspektive
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Beschreibung:
Der Gesetzgeber möchte das WaffG verschärfen, um Terrorangriffe zu vermeiden und Rechtsextremisten zu entwaffnen. Wir finden die Ziele grundsätzlich zustimmungswürdig, sind jedoch der Überzeugung, dass a) das WaffG genügend Mittel zur Verfügung stellt, um Extremisten zu entwaffnen und b) nur im Vollzug bzw. durch die Präsenzarbeit von Polizeien illegale Waffen aufgespührt werden können, die bei Terror- und auch Amoklagen überwiegend zum Einsatz kommen. Eine Gleichstellung von Armbrüsten mit Schreckschusswaffen werden keine Straftaten verhindern. Gleiches gilt für Psychotests, da diese ausschließlich eine Momentaufnahme abbilden und nicht in die Zukunft gerichtet sind. Vielmehr sollte der Blick auf das gesellschaftliche Umfeld gerichtet werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23