Informationen und Hilfe

Informationen zur neuen Rechtslage ab dem 1. März 2024

Das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 10) ist am 1. März 2024 in Kraft getreten.

Der gesamte Wortlaut des seit dem 1. März 2024 geltenden Lobbyregistergesetzes findet sich hier:

Konsolidierte Fassung des Lobbyregistergesetzes in der zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Fassung

Der Gesetzgeber hat weitreichende Änderungen des Lobbyregistergesetzes zur Steigerung der Transparenz im Bereich der Interessenvertretung beschlossen, mit denen von eintragungspflichtigen Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern eine Vielzahl zusätzlicher Angaben verlangt wird. Durch die Verpflichtung zur Angabe der konkreten Regelungsvorhaben, hinsichtlich derer Interessenvertretung betrieben wird, sowie zur Bereitstellung der zu diesen Regelungsvorhaben abgegebenen grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten sollen nun auch die Inhalte der Interessenvertretungstätigkeiten im Register erkennbar werden.

Welche zusätzlichen Informationen im Einzelnen nach der neuen Gesetzeslage benötigt werden, lässt sich den ausführlichen Erläuterungen der registerführenden Stelle in den folgenden „To-do-Listen“ entnehmen:

To-do-Liste“ für Interessenvertreter/-innen, die als juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen registriert sind

To-do-Liste“ für Interessenvertreter/-innen, die als natürliche Personen registriert sind

Im Nachfolgenden finden Sie darüber hinaus Informationen zur Anpassung bestehender Registereinträge an die neue Gesetzeslage 2024 (Migration) (1.), Informationen zum Gesetzgebungsverfahren (2.), die parlamentarischen Materialien (3.) und Informationen zum angepassten Verhaltenskodex (4.):

1. Informationen zur Anpassung bestehender Registereinträge an die neue Gesetzeslage 2024 (Migration)

Alle am 1. März 2024 bereits im Lobbyregister veröffentlichten Registereinträge sind innerhalb einer Übergangszeit bis spätestens 30. Juni 2024 um die zusätzlich erforderlichen Angaben zu ergänzen, an die neue Gesetzeslage anzupassen und im Register zu veröffentlichen (Migration).

Technische Erläuterungen zum Migrationsprozess enthält der Leitfaden zur Migration bestehender Lobbyregistereinträge.

Registereinträge, bei denen diese Migration nicht bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen ist, werden gemäß § 8 Absatz 2 Satz 3 LobbyRG automatisch in die Liste früherer Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (IV) übertragen. Die jeweiligen Admins werden vorher wiederholt an die Einhaltung der Frist per E-Mail erinnert. Eine individuelle Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.

Bei Bestehen einer Registrierungspflicht kann dann durch diese Interessenvertreter/-innen keine Interessenvertretung mehr ausgeübt werden, ohne dass diese gleichzeitig ordnungswidrig handeln. Um dies zu verhindern, muss sichergestellt werden, dass der Migrationsprozess (einschließlich der Veröffentlichung durch die Freigabe des migrierten Eintrags) bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen ist.

Hinweise zu den im Lobbyregister zu tätigenden Angaben können dem umfassend überarbeiteten und auf der Internetseite des Lobbyregisters veröffentlichten Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister entnommen werden, das Schritt für Schritt durch den Prozess zur Eintragung der einzelnen Angaben führt.

Antworten auf einzelne häufig gestellte Fragen zur neuen Gesetzeslage sind auch unter Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu finden.

2. Gesetzgebungsverfahren

Am 20. Juni 2023 hatten die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023 in erster Lesung über den Gesetzentwurf und weitere Vorlagen zum Lobbyregistergesetz beraten und diese dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung sowie verschiedenen anderen Fachausschüssen zur Mitberatung überwiesen.

Mediathek: 113. Sitzung vom 23.06.2023, TOP 26, ZP 14, 15 Änderung des Lobbyregistergesetzes

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am 19. September 2023 eine öffentliche Anhörung mit acht Sachverständigen durchgeführt.
Im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens haben die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Mit seiner Beschlussempfehlung vom 12. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.
Am 19. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE verabschiedet.

Mediathek: 131. Sitzung vom 19.10.2023, TOP 29 Änderung des Lobbyregistergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner Beratung zum Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in seiner 1038. Sitzung am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und damit das Gesetz gebilligt.

Das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 10) ist am 18. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 1. März 2024 in Kraft getreten.

3. Parlamentarische Materialien

Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP)
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Auszug Plenarprotokoll 1. Lesung
Protokoll der öffentlichen Anhörung im 1. Ausschuss einschließlich Stellungnahmen der Sachverständigen
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Ausschusses
Auszug Plenarprotokoll 2. und 3. Lesung
Drucksache Bundesrat
Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 10)
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Ausschusses zum an die neue Rechtslage angepassten Verhaltenskodex
Auszug Plenarprotokoll zur Änderung des Verhaltenskodex

4. Verhaltenskodex

Am 22. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag den folgenden an die neue Rechtslage angepassten Verhaltenskodex beschlossen:

Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes (Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 2024)

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