{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-05T20:41:14.351+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R008035","registerEntryDetails":{"registerEntryId":78300,"legislation":"GL2024","version":2,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R008035/78300","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0e/28/750878/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R008035-2026-06-05_14-18-15.pdf","validFromDate":"2026-06-05T14:18:15.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2026-06-01T10:33:32.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2026-06-01T10:33:32.000+02:00","lastUpdateDate":"2026-06-05T14:18:15.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":78300,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R008035/78300","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-06-05T14:18:15.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":75141,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R008035/75141","version":1,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-06-01T10:33:32.000+02:00","validUntilDate":"2026-06-05T14:18:15.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"AGAPLESION gAG","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_AG","de":"Aktiengesellschaft (AG)","en":"Stock company (AG)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+496995339431","emails":[{"email":"willkommen@agaplesion.de"}],"websites":[{"website":"www.agaplesion.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Ginnheimer Landstr.","streetNumber":"94","zipCode":"60487","city":"Frankfurt am Main","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"academicDegreeBefore":"Dr.","lastName":"Horneber","firstName":"Markus","function":"Vorstandsvorsitzender","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Marx","firstName":"Jörg","function":"Stvt. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"AGAPLESION gemeinnützige Aktiengesellschaft\r\nGinnheimer Landstraße 94\r\n60487 Frankfurt am Main\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nFrankfurt am Main, 06.05.2026\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndie geplanten Maßnahmen im „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzli-chen Krankenversicherung“ bedeuten für uns Träger von Krankenhäusern tiefe Einschnitte, sie führen zu Personalabbau und gefährden die Trägerpluralität. Damit verschlechtern sie die Versorgungsqualität und die Versorgungssicherheit in Deutschland. \r\n\r\nBereits heute stehen die Krankenhäuser in Deutschland unter enormem wirtschaftlichem Druck. Unter anderem durch den jahrelangen, fehlenden Ausgleich inflationsbedingter Mehrkosten, wegen der stark zunehmenden Bürokratie und einem Investitionsstau in Milliar-denhöhe aufgrund unzureichender Förderung durch die Länder. Drei Viertel der Krankenhäu-ser schreiben rote Zahlen. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen im GKV-Spargesetz ver-schärfen diesen wirtschaftlichen Druck deutlich und werden zu Leistungseinschränkungen und weiteren ungesteuerten Insolvenzen führen.\r\n\r\nWir möchten Ihnen deswegen einen Überblick über die für unsere 20 Krankenhäuser rele-vanten Änderungen und deren Auswirkungen geben. Wir lassen es nicht bei der Kritik be-wenden, sondern stellen Ihnen unsere Überlegungen mit konkreten Ansätzen vor.\r\n\r\nÜberblick und Auswirkung des GKV-Spargesetzes:\r\n\r\nIm GKV-Spargesetz vorgesehene Maßnahme\tAuswirkung auf die praktische Versorgung\r\nBeschränkung der Budget- bzw. Landesbasisfallwertsteigerung auf den neuen Veränderungswert\tWeiter ungesteuerte Insolvenzen, Schließung unwirt-schaftlicher Leistungsbereiche/Kliniken in den Kran-kenhäusern (z.B. Geburtshilfe oder Pädiatrie) und dadurch zunehmende Engpässe, Leistungseinschrän-kungen und Rationierungsnotwendigkeit.\r\nKürzung der vollständigen Tarifrefi-nanzierung\tAbbau von Personal, um die Lücke zu schließen so-wie Arbeitsverdichtung. Personalvorgaben können nicht gehalten werden, was zu einer Reduzierung des Angebots führen wird.\r\nÄnderung beim Pflegebudget\tPflegekräfte wechseln bei Leistungsverschiebungen nicht, daher weitere Fehlallokation von Pflegekräf-ten.\r\nStreichung der pflegeentlastenden Maßnahmen\tEin Anreiz für Innovationen zur Produktivitätssteige-rung und zur Verbesserung der Ergebnisqualität (z.B. IT-Tools, KI) entfällt vollständig. Rückübertragung von Aufgaben auf Pflegekräfte, von denen sie seit Einführung des Pflegebudgets befreit waren.\r\nRückzahlungsverpflichtung für ver-einbarte, aber nicht besetzte Stel-len im gesamten therapeutischen Bereich von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäu-sern:\tReduzierung des Leistungsangebots, was zu länge-ren Wartezeiten und längeren Wegen für Patientin-nen und Patienten führt\r\nAusweitung der Rechnungsprüfung durch Krankenkassen bzw. MD\tWechselseitiges Hochrüsten statt unnötige, meist inputorientierte Nachweispflichten, zu vermindern und den Outcome zu messen. Weitere Bürokratisie-rung und Zeitverschwendung. Ausbau der schädli-chen Misstrauenskultur.\r\n\r\n\r\nZur Verbesserung der Versorgungssituation bei Stabilisierung der Finanzen schlagen wir fol-gende Maßnahmen vor:\r\n\r\nMakroökonomische Ansätze \r\n-\tDeutliche Beschleunigung des Strukturwandels durch\r\no\tStrukturbereinigung: gezielte Gespräche mit den Trägern nicht bedarfsnot-wendiger Krankenhäuser und Entwicklung von Schließungs- oder Fusionskon-zepten, die durch den Transformationsfonds vollumfänglich finanziert sind;\r\nfalls Träger nicht mitwirken: Kürzung des Landesbasisfallwerts um 10%. \r\no\tAufbau eines Finanzierungskonzepts zur Sicherstellung von bedarfsnotwendi-gen Krankenhäusern (Weiterentwicklung des Sicherstellungszuschlags). \r\n-\tVerbot von Baupauschalen. Stattdessen Steuerung der Investitionen durch Einzelför-dermittel und pauschale Fördermittel der Länder sowie vollumfängliche Finanzierung der bedarfsnotwendigen, förderfähigen Investitionskosten durch die Länder.\r\n-\tVerbot der unfairen regelmäßigen und dauerhaften Subventionierung der unprodukti-ven öffentlichen Krankenhäuser durch ihre Träger oder durch Darlehen, für die die Träger haften. Dadurch Erhalt der für die Qualität unabdingbaren Trägerpluralität – Wettbewerb führt durch Wahlmöglichkeiten zu einer höheren Patientenzufriedenheit.\r\n-\tMarktorientiertes Modell zur Verteilung der Leistungsgruppen (analog Zertifikatehan-del).\r\n-\tAufbau eines outcomeorientierten Qualitätsmessungssystems und weitgehende Ab-schaffung aller inputorientierten, nicht evidenzbasierten, sondern auf politischen Set-zungen beruhenden Strukturvorgaben.\r\n\r\n\r\n\r\nMikroökonomische Ansätze\r\n-\tAbschaffung des unsinnigen und im Hinblick auf die Auswirkung völlig intransparen-ten Vorhaltebudgets.\r\n-\tStreichung aller Personalvorgaben mit Ausnahme der Personaluntergrenzen.\r\n-\tRe-Integration des jeweils aktuell vereinbarten Pflegebudgets vollumfänglich in das DRG-Budget; künftige Steigerung des Pflegebudgets mit dem Veränderungswert und Entfall des Nachweises über die Stellenbesetzung.\r\n-\tBeibehaltung der jetzigen MD-Prüfregelung;\r\nbei Abweichungen: erhebliche Verschärfung der Sanktionen (sollen prohibitiv wirken)\r\n-\tSofortige Abschaffung des Klinikatlasses, der aufgrund seiner nicht evidenzbasierten Beurteilungssystematik (das beste Krankenhaus ist das mit den meisten Pflegekräften) zu einer sinnlosen Kostenexplosion führt.\r\n\r\n\r\nDie vorgesehenen Maßnahmen im Detail:\r\n\r\nBeschränkung der Budget- bzw. Landesbasisfallwertsteigerung auf den neuen Verände-rungswert:\r\n•\tDie bisher geltende Meistbegünstigungsklausel wird in eine „Meistbenachteiligungs-klausel“ umgekehrt, wodurch künftig nur noch der niedrigere Wert aus Veränderungs-rate und Orientierungswert zum Tragen kommt.\r\n•\tDie Beschränkung führt zu weiteren, ungesteuerten Insolvenzen, Schließung von un-wirtschaftlichen Leistungsbereichen/Kliniken in den Krankenhäusern (z.B. Geburtshil-fe oder Pädiatrie) und dadurch zu zunehmenden Engpässen, Leistungseinschränkun-gen und Rationierungsnotwendigkeiten.\r\n\r\nKürzung der vollständigen Tarifrefinanzierung:\r\n•\tDie bisher bei der Landesbasisfallwertvereinbarung zu berücksichtigenden Tariferhö-hungen für Löhne und Gehälter über den Veränderungswert hinaus dürfen künftig nur noch zu 50 % angesetzt werden – auch bei Pflegekräften. Die Kürzung sorgt für eine sich immer weiter kumulierende Schere zwischen Kosten und Erlösen. \r\n•\tUm die Finanzierungslücke zu schließen, sind Kliniken gezwungen, Personal abzu-bauen. Dies führt zu einer deutlichen Arbeitsverdichtung. In der Folge können Perso-nalvorgaben nicht gehalten werden, was zu einer Reduzierung des medizinischen Angebots führen wird. Unklar ist, wie ein Wegfall der vollständigen Tarifrefinanzie-rungen bei gleichzeitig bestehenden Personaluntergrenzen und Strukturvorgaben für Krankenhäuser darstellbar sein soll.\r\n\r\nÄnderung beim Pflegebudget:\r\n•\tEine vollständige Refinanzierung beim Pflegebudget entfällt. Künftig soll die Steige-rung des Pflegebudgets an die Steigerung des Veränderungswerts geknüpft werden. \r\n•\tDurch den mit dem KHAG eingeführten Tätigkeitsbezug und der gleichzeitigen Ein-haltung der Pflegepersonaluntergrenzen ergibt sich für Krankenhäuser eine weitere Problemstellung.\r\n•\tDie Anzahl der Pflegestellen muss aus Kostengründen reduziert werden, was sich auf die Versorgung auswirken wird. Durch die erforderliche Einhaltung der Personalun-tergrenzen sind Krankenhäuser gezwungen, medizinische Leistungen zu reduzieren, was zu Versorgungsengpässen führen wird.\r\n•\tPflegekräfte haben bei Leistungsverschiebungen zwischen Krankenhäusern (Zuord-nung von Leistungsgruppen) keinen Anreiz zu wechseln – im Gegenteil. Daher ent-steht eine Fehlallokation von Pflegekräften.\r\n\r\nStreichung der pflegeentlastenden Maßnahmen:\r\n•\tDie Gewährung einer Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen (PEM) in Höhe von 2,5% auf das vereinbarte Pflegebudget soll für das Jahr 2026 zum letzten Mal Anwendung finden. Ab 01.01.2027 soll die Vereinbarung von PEM ersatzlos entfallen.\r\n•\tDurch die Streichung entfällt der Anreiz für Innovationen zur Produktivitätssteigerung und zur Verbesserung der Ergebnisqualität (z.B. IT-Tools, KI) vollständig. Aufgaben, von denen Pflegekräfte seit Einführung des Pflegebudgets befreit waren, werden auf diese zurückübertragen.\r\n\r\nRückzahlungsverpflichtung für vereinbarte, aber nicht besetzte Stellen im gesamten thera-peutischen Bereich von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern:\r\n•\tMittel für vereinbarte, aber nicht besetzte therapeutische Personalstellen nach PPP-RL oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sollen künftig an die Krankenkas-sen zurückgezahlt werden (Ausgleich). Zusätzlich soll darüber hinaus der Gesamtbe-trag/das Budget abgesenkt werden (Basiskorrektur). \r\n•\tMit der Rückzahlung und einer Budgetabsenkung verlieren Krankenhäuser für die Versorgung notwendige Finanzmittel. Zur Kompensation kann nur das Leistungsange-bot reduziert werden, was zu längeren Wartezeiten und längeren Wegen für Patien-ten führt; Krankenhäuser sind gezwungen, die jeweiligen Budgets Jahr für Jahr durch Personalabbau zu unterschreiten, um nicht in ein definiertes Defizit zu gelangen.\r\n\r\nAusweitung der Rechnungsprüfung durch Krankenkassen bzw. MD:\r\n•\tDie Schwellenwerte für die Festlegung der Prüfquote und die quartalsbezogenen Prüfquoten werden deutlich angehoben.\r\n•\tBereits jetzt sind die im Krankenhaussektor eingeführten Sanktionen im Branchenver-gleich beispiellos. Dieses wechselseitige Hochrüsten statt einer Verminderung der unnötigen, meist inputorientierten Nachweispflichten und einer wirkungsvollen Mes-sung des Outcomes, sorgt für weitere Bürokratie und Zeitverschwendung und baut die schädliche Misstrauenskultur aus. \r\n\r\n\r\nDie Umsetzung der im Kabinettsbeschluss gefassten Maßnahmen wird die Versorgungssi-cherheit in Deutschland gefährden und zu einer „kalten Strukturbereinigung“ durch unkon-trollierte Insolvenzen führen. \r\nGerne stehen wir für einen tiefergehenden Austausch zu den konkreten Folgen der Maßnah-men für die Versorgungspraxis bereit.\r\n\r\n\r\n \r\nDr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender AGAPLESION gAG\r\n\r\n\r\n\r\nFür Rückfragen und Gesprächsanfragen wenden Sie sich bitte an: Jakob Mähler, jakob.maehler@agaplesion.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-05-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024715","regulatoryProjectTitle":"Änderung und Ergänzung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes/KHAG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/98/48/745234/Stellungnahme-Gutachten-SG2605130009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nAGAPLESION gemeinnützige Aktiengesellschaft\r\nGinnheimer Landstraße 94\r\n60487 Frankfurt am Main\r\n\r\nFrankfurt am Main, 02.02.2026\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nals größter diakonischer und gemeinnütziger Gesundheitskonzern in Deutschland mit rund 140 Einrichtungen und 24.000 Mitarbeitenden verfolgen wir die Beratungen zum Krankenhausanpassungsgesetz mit großem Interesse. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem KHAG die gesetzlichen Regelungen des KHVVG nachgeschärft werden sollen. Aus unserer Sicht ein dringend notwendiger Schritt, um die flächendeckende stationäre Versorgung nicht zu gefährden. \r\nIm Rahmen des gesetzgeberischen Verfahrens stellen wir folgende Forderungen:\r\nMD-Prüfungen / Qualitätskriterien / Leistungsgruppen\r\n•\tAussetzung bzw. Moratorium der MD-Prüfungen dort, wo absehbar ist, dass sich Qualitätskriterien und Zuordnungssystematik durch das KHAG kurzfristig verändern und zeitnahe Nachprüfungen notwendig würden.\r\n•\tRechtssichere Übergangsregelung, damit Krankenhäuser nicht auf Grundlage „alter“ Kriterien geprüft, sanktioniert oder in Leistungsgruppen eingeordnet werden, die durch das KHAG neu justiert werden.\r\nEntbürokratisierung:\r\n•\tNachweispflichten reduzieren: verbindliche Abbauquote (derzeit 52 Nachweispflichten allein in der Krankenhausfinanzierung) im KHAG festlegen.\r\n•\tSanktionssystem entschärfen: Sanktionen bei Frist-/Formverstößen deutlich reduzieren oder aussetzen.\r\n•\tWirtschaftsprüfertestate begrenzen: nur zwingende Kernbereiche; sonst standardisierte Eigenerklärungen.\r\n•\tBürokratie refinanzieren: Nachweis- und Prüfkaskaden dürfen nicht zulasten der Krankenhäuser gehen (Personal/IT/WP).\r\nVorhaltevergütung:\r\n•\tAbschaffung der Vorhaltevergütung. Sie ist ein untaugliches Instrument, dessen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung nicht abschätzbar sind und das einen enormen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde. Durch eine Weiterentwicklung des bestehenden Instruments der Sicherstellungszuschläge können bedarfsnotwendige Krankenhäuser auskömmlich finanziert werden.\r\n\r\nFristregelung Budgetforderungsunterlagen:\r\n•\tStreichung der Fristpflicht zum 31.12. zur prospektiven Vorlage der Budgetforderungsunterlagen für das Folgejahr (§ 11 Abs. 4 und 6 KHEntgG/BPflV).\r\n•\tAufhebung der 1%-Sanktionsregelung bei verspäteter Einreichung (hohe finanzielle Belastung schnell bei 250.000 € und mehr).\r\n•\tPraxisgerechte Fristen orientiert an tatsächlicher Datenverfügbarkeit (Fallpauschalenkatalog, Landesbasisfallwerte, DRG-Grouper-Software).\r\nPPP-Richtlinie Psychiatrie/Psychosomatik (G-BA) – Sanktionen ab 2026\r\n•\tVergütungsentzug streichen/aussetzen, wenn Stellen objektiv nicht besetzbar sind (flächendeckender Fachkräftemangel).\r\n•\tKeine Sanktionen für Stellen, die nicht mit den Krankenkassen vereinbart werden konnten (historische Budgetdeckelung) oder die auf Grund des Fachkräftemangels nicht besetzt werden können\r\n•\tAnerkennung von Schwankungsreserven: Gesetzliche Klarstellung, dass Schwankungsreserven/Ausfallpuffer (z. 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Krankheit, Elternzeit) als notwendiger Bestandteil der Versorgung anzuerkennen und zu finanzieren sind.\r\n•\tGesetzliche Begrenzung der Regelungen im § 136a Abs. 2 SGB V: Der Vergütungsentzug in den PPP-Vorgaben soll entfallen bzw. eng begrenzt werden; mit den darin enthaltenen Sanktionen lässt sich trotz bestehender Pflichtversorgung eine Psychiatrie nicht mehr betreiben\r\nUnser Ziel ist es, die Umsetzung der Reform praxistauglich zu gestalten und Versorgungssicherheit auch zukünftig zu gewährleisten.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-02"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}