{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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fachliche Einschätzungen schriftlich übermittelt. \r\n\r\nDas übergeordnete Ziel des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie ist die Begrenzung der strukturellen Macht von Big Tech Unternehmen in Deutschland und die Befreiung aus technologischen Abhängigkeiten. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Für ein souveränes Internet: Warum die Politik jetzt das Fediverse fördern muss\r\n– Berlin – 2025-09-29\r\nGemeinnützigkeit\r\nFörderung\r\nFediverse\r\n\r\nUnsere digitale Öffentlichkeit steckt fest: Wenige große Konzerne, teils in der Hand einzelner Tech-Oligarchen, kontrollieren, was wir sehen, wie wir kommunizieren und damit letztlich auch, wie Demokratie im Netz funktioniert.\r\n\r\nIntransparente Algorithmen belohnen Empörung, Hass und Desinformation. Und steuern Meinungen. Daten werden in nie gekanntem Ausmaß gesammelt, verarbeitet und monetarisiert.\r\n\r\nDie Politik wirkt dabei oft überfordert: Hart erkämpfte Digitalgesetze wie DSGVO, DSA und DMA werden nicht mit Nachdruck durchgesetzt. Sei es aufgrund unzureichend ausgestatteter Aufsichtsbehörden – oder aus Angst vor Gegenreaktionen wie höheren Autozöllen.\r\n\r\nRegulierung ist wichtig, aber sie reicht allein nicht aus. Wenn wir unsere digitale Souveränität sichern wollen, brauchen wir echte Alternativen zu Big Tech. Nur so haben wir morgen Wahlfreiheit sowie Souveränität über digitale Plattformen und Datenflüsse.\r\n\r\nEine Alternative zu Big-Tech-Plattformen existiert bereits: das Fediverse. Ein Netz aus freien, dezentralen Plattformen wie Mastodon, Pixelfed oder PeerTube, die auf dem offenen Standard ActivityPub und quelloffenem Code basieren.\r\n\r\nIm Fediverse entscheidet niemand allein über Reichweite oder Moderation. Hier zählt Gemeinwohl statt Gewinnmaximierung – und dennoch schließen sich Geschäftsmodelle nicht aus.\r\n\r\nIm Gegenteil: Offene Standards eröffnen neue Möglichkeiten für Innovation, Kommunikation und Wertschöpfung. Das auf offenen Standards basierende, freie Internet selbst ist das beste Beispiel dafür.\r\n\r\nWir sehen die Chancen bereits:\r\n\r\nMastodon erreicht heute schon Millionen Nutzende – Made in Germany\r\n\r\nPixelfed und Loops zeigen als kleine Projekte, wie auch Bild- und Videokommunikation funktionieren kann.\r\n\r\nWordPress (mit über 40 % Marktanteil im CMS-Bereich) und Ghost binden mit ActivityPub bereits das Fediverse ein – ein Vorbild, wie es im digitalen Raum weitergehen kann.\r\n\r\nAuch Bluesky schlägt mit seiner Dezentralisierungsstrategie eine ähnliche Richtung ein, mit neuen Anwendungen auf der Plattform wie der Instagram-Alternative Flashes. Auch dieses Ökosystem basierend auf dem ATProto-Protokoll ließe sich in eine Förderung einbeziehen.\r\n\r\nDoch klar ist: Damit das Fediverse eine ernsthafte Alternative zu Big Tech werden kann, braucht es gezielte Förderung. Gerade bei Nutzerfreundlichkeit und User Experience haben viele Open-Source-Projekte noch Nachholbedarf. Hier kann Politik entscheidend unterstützen, damit offene, gemeinwohlorientierte Plattformen wirklich massentauglich werden.\r\n\r\nDarum schlagen wir vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie ein konkretes Förderkonzept vor: Ein strukturiertes Innovations-Förder-Programm, das Bund und Länder befähigt, gezielt Strukturen für eine souveräne digitale Öffentlichkeit aufzubauen.\r\n\r\nDer Europäische Gipfel zur Digitalen Souveränität am 18. November in Berlin bietet eine hervorragende Möglichkeit, um gemeinsame Impulse zu setzen. Friedrich Merz und Emanuel Macron sollten einen „Booster“ für offene Infrastruktur verkünden und gemeinsam auf den Weg bringen. Im Anschluss an den Gipfel könnten das deutsche und französische Kabinett in einer gemeinsamen Sitzung Nägel mit Köpfen machen - und weitere Staaten ins Boot holen.\r\n\r\n1. Analysen und Grundlagen: Wo stehen wir?\r\nWir können verstehen, wenn Behörden und Ministerien erst mal mehr Klarheit wollen: Wo steht das Fediverse und an welchen Stellen hakt es noch?. Wir schlagen folgende Möglichkeiten für eine oder mehrere Machbarkeitsanalysen vor, um Vorbehalte auszuräumen und die technischen und rechtlichen Hintergründe besser verstehen zu können.\r\n\r\nMarktanalyse: Wer ist im Fediverse aktiv? Wie finanzieren sich Akteure bisher? Welche Strategien und Mechanismen von Big Tech können als Vorbild oder Kontrast dienen? Welche Synergieeffekte sind vorhanden und bislang noch nicht ausreichend erschlossen?\r\n\r\nWirtschaftliche und gesellschaftliche Potenziale: Wo kann das Fediverse Innovation antreiben, Geschäftsmodelle ermöglichen und demokratischen Diskurs stärken – für mehr Teilhabe, aber auch gegen Desinformation?\r\n\r\nTechnische Analyse: Welche Infrastruktur, Software, UX und Governance braucht es, damit das Fediverse noch massentauglicher wird?\r\n\r\nRechtliche Fragen: Von Gemeinnützigkeit über Datenschutz, Fördermittel- und Vergaberecht und Content-Moderation bis hin zur Nutzung durch Behörden: Ein Rechtsgutachten sollte Klarheit schaffen und Reformbedarf identifizieren.\r\n\r\nDie Machbarkeitsanalysen sind kein erster Schritt, der vollständig abgeschlossen werden muss, bevor der Staat mit der Finanzierung beginnt - sie sollten dem Förderprogramm nicht vorgeschaltet sein, sondern in es eingeflochten werden. Wir schlagen vor, das Gesamtpaket, in einer eigenen Innovationseinheit der Bundesregierung, z. B. bei der Sovereign Tech Agency oder dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) anzusiedeln. Denn die Uhr tickt!\r\n\r\n2. Ein strukturiertes Förderprogramm\r\nUm vom Analysieren und Konzipieren schnell ins Handeln zu kommen, sollte der Bund ein Förderprogramm mit festem Haushaltstitel und klarer Zuständigkeit aufstellen. Das sollte bereits für 2026 erfolgen, denn die Zeit drängt. Ein Haushaltstitel in 2027 oder 2028 bedeutet, dass die Förderung auch frühestens dann starten kann. Wo ein politischer Wille zu digitaler Souveränität ist, da findet sich auch ein schneller Weg zum Doing.\r\n\r\nWir schlagen vor;\r\n\r\nFörder- und Vergabestelle in einer bestehenden Innovationseinheit, die gezielt Projekte, Akteure und Technologie fördert. Mit SPRIND, dem Sovereign Tech Fund und dem Prototype Fund gibt es schon konkrete Vorbilder. Aber auch staatsferne Akteure wie das SWR X Lab in Kooperation mit dem Media Lab Bayern mit ihrer Initative „Reinvent Social Plattforms“ ließen sich in die Förderlogik integrieren.\r\n\r\nFeste Quoten: sowohl für technische Basisarbeit (Wartung, Pflege, Sicherheit) als auch für neue Features, Nutzerzentrierung und Innovation.\r\n\r\nPartizipation: Strukturelle und verpflichtende Einbindung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Strategie- und Förderentscheidungen.\r\n\r\nBasis-Infrastruktur: Der Bund soll Mittel und Infrastruktur bereitstellen, damit öffentliche Stellen – von Ministerien bis Hochschulen – unkompliziert eigene Instanzen im Fediverse einrichten können. Das Land Schleswig Holstein bietet z.B. einen eigenen Mastodon-Server seinen Behörden an.\r\n\r\n3. Service, Beratung und Begleitforschung\r\nDamit Förderung Wirkung zeigt, braucht es Unterstützung im Alltag:\r\n\r\nBeratungsstellen für Behörden, Medien, NGOs und Bildungseinrichtungen zu Technik, Datenschutz und Moderation.\r\n\r\nEin Beirat für gemeinwohlorientierte Plattformen („Fediverse Board Germany“) als ständiger Ansprechpartner und Beratungsgremium für Politik und Verwaltung.\r\n\r\nNetzwerktreffen unter Schirmherrschaft der Bundesregierung, um Akteure zusammenzubringen.\r\n\r\nBegleitforschung und Evaluation durch unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen, um die Wirksamkeit kontinuierlich zu überprüfen.\r\n\r\n4. Weitere Förderideen\r\nDarüber hinaus schlagen wir vor:\r\n\r\nAufbau einer European und German Fediverse Association als Dachorganisation. Die Bundesregierung sollte die Initiative finanziell und organisatorisch unterstützen.\r\n\r\nFörderprogramme für Medien, Verlage und Journalist:innen, die dezentrale Plattformen nutzen (analog zu Programmen von TikTok oder Meta – nur eben gemeinwohlorientiert).\r\n\r\nFörderung für Hochschulen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen, um eigene Instanzen im Fediverse zu betreiben.\r\n\r\nAnbindung von kommunalen Stadtinformationssystemen an das Fediverse.\r\n\r\n5. Untergesetzliche Maßnahmen: Regierung mit Vorbildrolle\r\nDie Bundesregierung sollte das Fediverse nicht nur fördern, sondern auch selbst nutzen. Konkret heißt das:\r\n\r\nEinführung eines +1-Prinzips: Wenn Ministerien im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit Social Media nutzen, muss immer mindestens eine dezentrale, gemeinwohlorientierte und offene Plattform dabei sein. Das +1-Prinzip sollte in der Geschäftsordnung der Bundesregierung konkret verankert werden.\r\n\r\nUm es mit Digitalminister Karsten Wildberger zu sagen: „Wir reden so viel über digitale Souveränität. Und dazu gehört eben auch, dass wir die guten, starken Plattformen, die wir in Deutschland und Europa haben, auch aktiv nutzen und auch aktiv bespielen. […] Weil nur gemeinsam durch Technologieentwicklung und gleichzeitig durch Nutzung und durch gemeinsamen Austausch werden wir digitale Souveränität erreichen.“ \r\n\r\nUnser Formulierungsvorschlag: Neuer Absatz 6 in § 25 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) GGO. „Sofern das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Bundesministerien für die Öffentlichkeitsarbeit im Internet auf die Dienste von Drittanbietern zurückgreifen, insbesondere auf digitale Plattformen oder soziale Medien, stellen sie sicher, dass darunter mindestens ein Anbieter ist, der quelloffene dezentrale Infrastrukturen nutzt und unabhängig von wirtschaftlichen Einflüssen aus dem Ausland betrieben wird“. (Denkbar sonst auch Ministeriumsinterne Leitlinien o.ä.)\r\n\r\nEinheitliche Leitlinien: Inhalte sollen auch im Fediverse hinterlegt sein und von dort eingebettet werden – etwa Videos via PeerTube. Auf diese Weise wird auch eine datenschutzfreundliche Einbindung staatlicher Inhalte möglich. Der Bund sollte die notwendige Infrastruktur bereitstellen, um Inhalte aus dem Fediverse mit wenigen Klicks auf Internetseiten öffentlicher Stellen einzubinden.\r\n\r\nDer Bund soll eigene Instanzen hosten, z. B. mastodon.bund.de, und technische Rahmenbedingungen für Länder und Kommunen schaffen. Schleswig-Holstein geht hier bereits mit gutem Beispiel voran.\r\n\r\nIntegration in das European Digital Infrastructure Consortium (EDIC), um europäisch voranzugehen.\r\n\r\n6. Gesetzliche Maßnahmen: Ehrenamt und Zivilgesellschaft stärken\r\nDas Fediverse lebt bisher vor allem von ehrenamtlichem Engagement. Hinter der offenen Infrastruktur stehen Bürgerinnen und Bürger - keine Großkonzerne. Damit das zarte Pflänzchen weiter florieren kann, braucht es rechtliche und finanzielle Absicherung:\r\n\r\nGemeinnützigkeit für Open-Source: Organisationen, die quelloffene Infrastruktur für die kostenfreie Nutzung Dritter ehrenamtlich und kostenfrei entwickeln, warten, instandhalten und weiterentwickeln sollten als gemeinnützig gelten können. Wir schlagen als mögliche Formulierung in § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung vor: „Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen (..) Entwicklung, Pflege und Betrieb von freier und quelloffener Software sowie Betrieb von quelloffener Infrastruktur und Software für kostenfreie Nutzung Dritter“.\r\n\r\nDigitales Ehrenamt: Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Förderung lebenslangen Engagements. Wer sich für gemeinwohlorientierte Plattformen und Infrastrukturen in seiner Freizeit engagiert, sollte die gleichen Vorteile genießen wie etwa Übungsgruppenleiter in Sportvereinen oder Lehrbeauftragte an Hochschulen. \r\n\r\n7. Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und ÖRR\r\nNicht nur der Bund ist gefragt. Länder und weitere Akteure können entscheidend beitragen:\r\n\r\nVerpflichtung im Rundfunkstaatsvertrag, dass öffentlich-rechtliche Medien ihre Inhalte auch im Fediverse veröffentlichen.\r\n\r\nAufbau einer PeerTube-Instanz für Mediatheken.\r\n\r\nSchnittstellen der Mediatheken ins Fediverse über offene Standards.\r\n\r\nDie Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) soll rechtliche Rahmenbedingungen für Hosting und Betrieb dezentraler Instanzen erarbeiten.\r\n\r\nFazit: Jetzt die Chance nutzen!\r\nDie Vorschläge zur Förderung offener Infrastrukturen und Plattformen zeigen: Es braucht keine Milliarden, sondern vor allem politischen Willen, damit das Fediverse wachsen kann. Schon mit überschaubaren Haushaltsmitteln im zweistelligen Millionenbereich ließe sich eine digitale Infrastruktur stärken, die unabhängig, demokratisch und innovativ ist.\r\n\r\nDeutschland und Europa können damit Vorreiter werden – und zeigen, dass es Alternativen zu Big Tech gibt. Das Fediverse könnte dann auch international Schule machen - ohne Gewinnorientierung und staatliche Überwachung.\r\n\r\nJetzt ist der Moment, das Fediverse zu fördern. Lasst uns Druck machen, damit Politik und Verwaltung handeln – für ein souveränes, demokratisches Internet.\r\n\r\nDu hast weitere Ideen oder möchtest einfach nur unseren Plan teilen? #foefed_digitalrechte is"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024381","regulatoryProjectTitle":"Schutz vor den psychologischen und gesellschaftlichen Risiken von suchtfördernden und sykophantischen KI-Systemen (Companion AI)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/53/0f/740898/Stellungnahme-Gutachten-SG2605220004.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POLICY BRIEF\r\nEmpfehlungen zu Companion-AI (CAI)\r\nVier Handlungsfelder mit konkreten regulatorischen, durchsetzungsbezogenen und\r\nförderpolitischen Maßnahmen.\r\nLEGENDE\r\n● CAI Apps: Eigenständige Companion-AI-Anwendungen wie Replika, Character.AI, Nomi.\r\n● CAI Funktion in LLM: Companion-artige Interaktion innerhalb von Mehrzweck-Sprachmodellen wie\r\nChatGPT, Gemini, Claude.\r\n01\r\nIndividuelle Nutzer schützen\r\nDatenschutz wirksam durchsetzen\r\nDaten aus intimer Selbstoffenbarung sind strikt auf die Kernfunktionalität der Anwendung zweckzubinden. Eine Verwendung sensibler Daten für Werbezwecke oder\r\nsonstige kommerzielle Nutzungen im Rahmen einer „Intimacy Economy\" ist auszuschließen.\r\nKontextbasierten Krisenmechanismus vorschreiben\r\nAnbieter sollten verpflichtet werden, bei Anzeichen krisenhafter Zustände oder suizidaler Äußerungen sofort, aktiv und mit Bedacht zu intervenieren und niedrigschwellig auf professionelle Hilfsangebote hinzuweisen.\r\nCompanion-Funktionen bei LLM trennen\r\nRisikoabschätzung, Behandlung und die Umsetzung von gesetzlichen Pflichten setzen einen definierten Verwendungszweck voraus. Companion-Funktionen, verstanden als persistente, Persona-basierte Konversation mit simulierter emotionaler\r\nBindung, sollten in LLM in klar abgetrennten Modi mit eigener Risikobehandlung,\r\ngetrennter Datenverwertung und eigener Altersprüfung angeboten werden.\r\nDialog- und kontextbasierten Jugendschutz bevorzugen\r\nAls Mittel der Wahl bei der Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen empfiehlt sich\r\neine dialogbasierte Schutzhandlung. Anbieter sollten bei im Dialog erkennbaren\r\nAnzeichen von Minderjährigkeit die Interaktion behutsam unterbrechen und auf altersgerechte Alternativen sowie Bezugspersonen verweisen. Eine solche Maßnahme wäre gegenüber einer vorgelagerten Identitäts- oder Altersverifikation milder, da sie keine zusätzliche Datenerhebung voraussetzt und erst situativ an erkennbare Schutzbedarfe anknüpft. Art. 28 Abs. 3 DSA stellt für Plattformen klar,\r\ndass keine Pflicht zur zusätzlichen Datenverarbeitung besteht, verlangt zugleich \r\naber ein hohes Schutzniveau. Dieses Schutzniveau sollte daher nicht vorrangig\r\ndurch die Abfrage zusätzlicher Daten, sondern durch risikoangemessene Schutzmaßnahmen innerhalb der Interaktion erreicht werden.\r\nAnhang III KI-VO um Manipulation erweitern\r\nAnhang III sollte einen eigenständigen Bereich für KI-Systeme aufnehmen, deren\r\nZweckbestimmung in der Manipulation menschlicher Entscheidungsfindung, Verhaltensweisen oder Emotionen liegt. Die Kommission sollte gemäß Art. 112 Abs. 4 lit.\r\nFür eine entsprechende Anpassung verbleibt hinreichend Zeit, da im Rahmen der\r\nVerhandlungen zum Digital Omnibus mit neuen Beschlüssen1 eine Verlängerung der\r\nUmsetzungsfrist für die betreffenden Pflichten bis zum 2. Dezember 2027 vorgesehen wurde.\r\nBestehende KI-Verbote durchsetzen\r\nCompanion-AI-Systeme sind unverzüglich durch Bundesnetzagentur und AI Office\r\nauf verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO zu prüfen. Bei Verstößen sind sofortige\r\nMaßnahmen zu ergreifen.\r\nEU-Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken korrigieren\r\nDas Companion-AI-Beispiel in Rn. 134 der Leitlinien zu Art. 5 KI-VO (Kommission\r\n2025) sollte gestrichen werden, da es Companion-AI fälschlich als unbedenklich\r\neinordnet. Der Eintrag in Rn. 88, der diese Systeme als schädlich klassifiziert,\r\nsollte beibehalten werden.\r\nEinhaltung des KI-Verhaltenskodex überprüfen\r\nBundesnetzagentur und Kommission sollten systematisch überprüfen, ob Unterzeichner des GPAI-Verhaltenskodex, etwa OpenAI mit ChatGPT, Google mit Gemini\r\nund Microsoft mit Copilot, die zur Umsetzung dieses Kodex erforderlichen Maßnahmen eingehalten haben.\r\nKI-Haftungsrichtlinie neu vorlegen\r\nEin neuer Vorschlag sollte Beweiserleichterungen und eine Kausalitätsvermutung\r\nzugunsten von KI-Geschädigten vorsehen und die bereits erzielten Verhandlungsergebnisse aufgreifen. Wer eine potentiell gefährliche KI einführt und die Manifestierung bekannter Risiken in Kauf nimmt, sollte im Schadensfall beweisen müssen,\r\ndass eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder ein Suizid nicht auf die\r\nKonversation mit der Companion-App zurückzuführen ist.\r\n1 Siehe Pressemitteilung vom 07.05.2026.\r\nCAI-Vorfall-Datenbank heranziehen\r\nSchadensfälle im Zusammenhang mit Companion-AI, die insbesondere durch laufende Klageverfahren bekannt geworden sind, in einer CAI-Vorfall-Datenbank zusammengetragen. Diese wird laufend erweitert, um die Risikoevaluierung zu erleichtern und den Zugang zu laufenden Verfahren für Litigation-Arbeit von Verbraucherschutz, Aufsichtsbehörden und NGOs zu verbessern.\r\n02\r\nInformationsintegrität und Entscheidungsautonomie sichern\r\nWerbliche Inhalte klar visuell trennen\r\nWerbliche Inhalte sollten durch eine einheitliche visuelle Absetzung klar von Outputs getrennt werden, etwa durch einen farblich abgehobenen Kasten neben oder\r\nunter dem Text. Die gegenwärtig aufkeimende Kennzeichnungspraxis wird in Tests\r\nnachweislich nicht bemerkt. Eine Integration in den Output-Text ist auszuschließen. Werbung darf keinen Einfluss auf die Erstellung der Outputs haben.\r\nChatGPT als VLOSE einstufen\r\nChatGPT sollte unverzüglich als sehr große Online-Suchmaschine im Sinne des Art.\r\n33 Abs. 1 DSA eingestuft werden.\r\nEinordnung als VLOP ergänzend prüfen\r\nErgänzend sollte geprüft werden, ob ChatGPT als sehr große Online-Plattform nach\r\nArt. 33 DSA einzuordnen ist, um die Anwendung von Art. 25 Abs. 1 DSA zum Schutz\r\nvor manipulativen Gestaltungselementen sowie von Art. 28 DSA zum erhöhten Jugendschutz sicherzustellen.\r\nDigital Fairness Act verabschieden\r\nDer Digital Fairness Act (DFA) verspricht weiteren Schutz vor Risiken durch Companion-AI, indem er suchterzeugendes Design, Dark Patterns, manipulative Personalisierung und KI-gestützte Interaktionsformen wie Chatbots adressiert.\r\n03\r\nAbsenkung des bestehenden Schutzniveaus verhindern\r\nAbsenkung des Schutzes sensibler Daten dringend stoppen\r\nDie im Digital Omnibus vorgeschlagenen Änderungen zur Absenkung des Schutzes\r\nsensibler Daten im KI-Kontext sollten abgelehnt werden. Intime Gesprächsdaten\r\nMinderjähriger und Erwachsener werden durch kontinuierliche Animierung zur Selbstoffenbarung gewonnen und bereits kommerziell verwertet. Durch die \r\nangekündigte Einführung von Werbung in LLM-Systemen steht eine weitere Ausweitung dieser Verwertung unmittelbar bevor.\r\n04\r\nFairen Wettbewerb schützen\r\nSchwarze Liste unlauterer Geschäftspraktiken anpassen\r\nDer Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG enthält Praktiken, die ohne Einzelfallprüfung stets\r\nals unlauter gelten. KI-gestützte Manipulationspraktiken sollten in die Schwarze\r\nListe des UWG aufgenommen werden, um Wettbewerber zu schützen, die keine manipulativen Praktiken nutzen.\r\nKontakt: Ramak Molavi Vasse’i\r\nRamak.molavi@digitalreche.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-05-19"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}