{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-09T01:52:26.989+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R007850","registerEntryDetails":{"registerEntryId":67579,"legislation":"GL2024","version":1,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007850/67579","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/99/2b/696846/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R007850-2026-02-19_16-11-34.pdf","validFromDate":"2026-02-19T16:11:34.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-09T13:45:57.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2026-02-19T16:11:34.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2026-02-19T16:11:34.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":67579,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007850/67579","version":1,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-19T16:11:34.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-09T13:45:57.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Einschätzung der DEGAM:\r\n\r\nDas Hautkrebsscreening für gesetzlich Versicherte sollte in der bisherigen Form aus\r\nfolgenden Gründen nicht fortgeführt werden:\r\n• HKS führt in Deutschland nicht zur Absenkung der Sterblichkeit an Hautkrebs:\r\nhttps://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Krebsarten/Melanom/mela-\r\nnom_node.html\r\n• HKS bindet finanzielle Ressourcen und Arzt-Zeit:\r\nEs nehmen ca. 20%-40% der Anspruchsberechtigten alle zwei Jahre das Haut-\r\nkrebsscreening in Anspruch (ca. 4-8 Millionen Untersuchungen pro Jahr)\r\n=> 120 – 140 Mio. €\r\n=> Arzt-Zeit (Hausarztpraxis, Dermatologie) fehlt für dringendere Abklärun-\r\ngen/ernsthaft Erkrankte\r\n• Es liegt kein nachgewiesener Nutzen vor, daher führt kein anderes Land\r\nein derartiges HKS durch:\r\nDie aktualisierte Bewertung der Evidenz der U.S. Preventive Services Task\r\nForce (USPSTF) konnte keine ausreichenden Nutzennachweis finden.\r\nUS Preventive Services Task Force; Screening for Skin Cancer: US Preventive Ser-\r\nvices Task Force Recommendation Statement. JAMA. 2023;329(15):1290-1295\r\nBasis für die Einführung in Deutschland war die nicht kontrollierte Screen-Stu-\r\ndie, deren Methodik nicht den Ansprüchen für belastbare und valide Ergebnisse\r\nentspricht. International (Australien, USA) wurde die Evidenz für den Nutzen als\r\nunzureichend eingeschätzt.\r\nDas bisherige systematische HKS zeigt keinen Vorteil gegenüber einer an-\r\nlassbezogenen Hautuntersuchung.\r\n\r\nVorschlag:\r\nAbschaffung des HKS als klassische low value care Leistung, dafür high value\r\ncare: Bei Patienten:innen, die ein auffälliges Hautmal bemerken oder bei denen\r\nzufällig ein auffälliges Hautmal gefunden wird, wird unverzüglich durch zeitnahe\r\nDermatologie-Termine eine weitere Diagnostik eingeleitet."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-01-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022629","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b0/58/696842/Stellungnahme-Gutachten-SG2602110016.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Koordination der Versorgung: Bedarfsgerechte Steuerung in einem hausärztlich geleiteten Primärversorgungssystem\r\n\r\nVerbindliche Steuerung und Terminvergabe nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit – patientenzentriert, kollaborativ, mit definierten Ausnahmen\r\n\r\nExecutive Summary\r\nEine bedarfsgerechte und effiziente ambulante Versorgung erfordert ein Primärversorgungssystem mit klaren Koordinations- und Zugangsstrukturen. Das derzeitige System mit breitem ungesteuertem Direktzugang zur gebietsärztlichen Versorgung führt zu Fehlallokationen, Über- und Unterversorgung sowie zu Nachteilen für schwerer erkrankte und sozial benachteiligte Patientinnen und Patienten. Dies fällt besonders ins Gewicht angesichts der aktuellen Situation in der ambulanten Versorgung: Die steigende Anzahl und steigende Komplexität von Behandlungsanlässen (u.a. chronische Erkrankungen, Multimorbidität, psychosoziale Belastungen) bei gleichzeitig begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen verschärfen die bestehenden Versorgungsengpässe.\r\nInternationale Evidenz zeigt konsistent, dass Gesundheitssysteme mit starker, koordinierender Primärversorgung bessere gesundheitliche Ergebnisse erzielen, die Patientensicherheit erhöhen und Ressourcen effizienter nutzen. Hausärztlich geleitete Primärversorgungspraxen sind aufgrund ihrer Qualifikation, Kontinuität und Kenntnis des bio-psycho-sozialen Kontextes der Patientinnen und Patienten besonders geeignet, Beratungsanlässe zu priorisieren, viele Anliegen fallabschließend zu versorgen und bei Bedarf gezielt weiterzuleiten. Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) besteht in Deutschland bereits eine etablierte Grundlage, an die beim Aufbau eines hausärztlich geleiteten Primärversorgungssystems angeknüpft werden kann.\r\nVor diesem Hintergrund fordert die DEGAM die Einführung eines flächendeckenden hausärztlich geleiteten Primärversorgungssystems mit freier Arztwahl, einer verbindlichen Steuerung der gebietsärztlichen Versorgung nach medizinischem Bedarf und Dringlichkeit sowie wenigen, klar definierten Ausnahmen. Voraussetzung hierfür sind eine angemessene Vergütung koordinierender und fallabschließender Leistungen, verlässliche digitale Informationsflüsse an den Versorgungsschnittstellen sowie eine transparente, gestufte Umsetzung mit kontinuierlicher Evaluation. Am Ende dieses Transformationsprozesses sollte ein digitales Überweisungssystem stehen, das medizinischen Bedarf und Dringlichkeit systematisch abbildet und als integraler Bestandteil der elektronischen Patientenakte genutzt wird.\r\n\r\nHintergrund\r\nIn der politischen Diskussion um die Gestaltung eines Primärversorgungssystems  spielen Koordination und Zugangswege eine zentrale Rolle. Diskutiert werden unterschiedliche Modelle mit mehr oder weniger ausgeprägter Regulierung der ambulanten Versorgung. Ziel ist es, medizinischen Bedarf, Dringlichkeit und Versorgungsqualität künftig besser miteinander in Einklang zu bringen.\r\nDas derzeitige System mit breitem Direktzugang zur gebietsärztlichen Versorgung führt zu Fehlallokationen: Unnötige Arzt-Patienten-Kontakte und Doppeluntersuchungen binden Ressourcen, während Patientinnen und Patienten mit höherem medizinischem Bedarf und größerer Dringlichkeit nur erschwert Zugang finden. Diese gleichzeitige Über- und Unterversorgung bindet Ressourcen, ist ineffizient und verschärft gesundheitliche Nachteile, insbesondere für schwerer Erkrankte und Menschen mit niedrigerem sozioökonomischem Status (1).\r\nInternationale Evidenz zeigt durchgehend, dass eine starke, hausärztlich geleitete Primärversorgung mit besseren gesundheitlichen Ergebnissen, höherer Patientensicherheit und effizienterer Ressourcennutzung verbunden ist. Durch Kontinuität, Kenntnis des bio-psycho-sozialen Kontextes und qualifizierte Koordination können viele Beratungsanlässe abschließend versorgt oder bedarfsgerecht weitergeleitet werden (2-7). \r\nDies ist insbesondere für die große Zahl älterer und chronisch erkrankter Menschen mit komplexen Krankheitskonstellationen von zentraler Bedeutung. Patientinnen und Patienten, bei denen gleichzeitig Diabetes mellitus, Koronare Herzkrankheit, Herz- und Nierenschwäche, Bluthochdruck, Gefäß-Erkrankungen, Arthrose bzw. Schmerz-Symptomatik und begleitende Depression vorliegen, sind die typische Klientel in der hausärztlichen Primärversorgung. Eine anlassbezogene Versorgung dieser Menschen ohne Kenntnis der gesamten Zusammenhänge birgt erhebliche Risiken und beeinträchtigt die Patientensicherheit.\r\nAuch bei psychischen Erkrankungen ist neben einer hausärztlichen Mitversorgung der Komorbiditäten eine strukturierte hausärztliche Koordination zentral, da Dringlichkeit und Versorgungsbedarf oft nicht allein aus dem aktuellen Anlass, sondern aus dem Gesamtverlauf und Kontext hervorgehen. Häufig erfolgt bereits eine umfassende Versorgung in der hausärztlichen Praxis (8-12).\r\nDie politische Diskussion in Deutschland setzt mit dem politischen Willen eines Primärarztsystems (Koalitionsvertrag) genau an dieser Stelle an. Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit insgesamt über 10 Millionen Versicherten besteht bereits eine sehr gut etablierte Blaupause für ein hausärztlich geleitetes Primärversorgungssystem in Deutschland.\r\n\r\nZentrale Positionen\r\n1.\tFallabschließende Versorgung in der Primärversorgung ist die Regel\r\nUmfassende, möglichst fallabschließende Versorgung ist ein Qualitäts- und Effizienzmerkmal hausärztlich geleiteter Primärversorgungssysteme. Ein sehr hoher Anteil akuter und subakuter Beschwerden (z. B. Infekte, unkomplizierte Rückenschmerzen) kann leitliniengerecht und abschließend versorgt werden. Dadurch entfallen unnötige Termine in der gebietsärztlichen Versorgung; Kapazitäten für diejenigen mit medizinischem Bedarf werden frei. \r\n2.\tZugang zu gebietsärztlicher Versorgung braucht Steuerung – kein „Recht auf Termin“\r\nUngesteuerter Zugang zu gebietsärztlicher Versorgung führt nicht zu besserer Versorgung, sondern zu Fehlallokation, Überversorgung und ineffizienter Ressourcennutzung. Gebietsärztliche Versorgung ist essenziell für die medizinische Versorgung der Bevölkerung, benötigt allerdings bedarfsgerechte Steuerung, um ihren vollen Nutzen zu entfalten. Eine ordnende Zugangslogik ist Voraussetzung für die zügige Versorgung derjenigen, die diese brauchen. Damit erfahren Patient:innen spürbaren Nutzen durch zeitnahe Termine bei medizinischem Bedarf; Akzeptanz der Steuerung und Qualität der Versorgung nehmen zu.\r\n3.\tPrimärversorgungspraxen sind qualifizierte, verantwortliche Steuerungseinheiten\r\nPrimärversorgung beinhaltet einen patientenbezogenen Überblick über den gesamten Gesundheitsstatus, der Vorgeschichte und der bio-psycho-sozialen Lebenswelt. Sie umfasst die Priorisierung von Beratungsanlässen, die kontinuierliche Betreuung und Risikoabwägung unter Kenntnis des Langzeitverlaufs (1-3). Die allgemeinmedizinische Weiterbildung qualifiziert für die „Spezialisierung auf den ganzen Menschen“ und gewährleistet die ärztliche Kompetenz und Verantwortung.\r\n4.\tSteuerung hat klaren Nutzen für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung\r\nSteuerung muss spürbaren Nutzen in der Bevölkerung stiften: transparente Versorgungspfade mit definierten Schnittstellen schafft ermöglichen eine gerechte, hochwertige Versorgung durch evidenzbasierten, bedarfsgerechten Zugang in die passende Versorgungsebene. Zudem stellt die Kontinuität der Versorgung durch eine informierte Anlaufstelle in einer hausärztlich geleiteten Primärversorgungspraxis die nötige Vertrauensbasis für die Gesundheitsfragen über die Lebensspanne dar (6,7).\r\n5.\tAusnahmen werden berücksichtigt – sind aber evidenzbasiert zu definieren \r\nEinige Ausnahmen mit direktem Zugang zu einer gebietsärztlichen Versorgung sind sinnvoll. Entscheidend ist dabei der klar abgegrenzte Behandlungsauftrag. Dies betrifft vor allem Notfälle, gesetzlich geregelte Früherkennungsuntersuchungen nach SGB V sowie schwere chronische Erkrankungen, die zeitweise oder dauerhaft eine enge gebietsärztliche Anbindung z.B. über Langzeitüberweisungen erfordern.  Wichtig: Auch in diesen Fällen bleibt die hausärztlich geleitete Primärversorgungspraxis mitversorgend (Komorbiditäten, Polymedikation, Prävention, psychosoziale Aspekte) und wird regelmäßig über die gebietsärztliche Mitbehandlung informiert. \r\n6.\tAuch psychisch Erkrankte brauchen primärärztliche Steuerung\r\nAuch bei psychischen Erkrankungen ist eine Steuerung über hausärztlich geleitete Primärversorgungspraxen zentral. Zum einen können dort viele psychische Beratungsanlässe leitliniengerecht fallabschließend versorgt werden, zum anderen ist bei schwerer Erkrankten eine sorgfältige Dringlichkeitseinschätzung entscheidend (8-12).  Gerade schwer Kranke (z.B. mit schweren Depressionen) sind oft benachteiligt bei der selbstständigen Terminorganisation gegenüber leicht Betroffenen. Zudem haben psychisch Erkrankte häufig gleichzeitig somatische Erkrankungen, die einer Mitbehandlung durch die hausärztliche Praxis bedürfen. \r\n7.\tDas Modell der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist ein praktikabler Startpunkt  \r\n Die in vielen Regionen breit etablierte HZV mit rund 10 Millionen freiwillig eingeschriebenen Versicherten zeigt, wie Steuerung, Koordination und Kontinuität organisatorisch umsetzbar sind. Evaluationen zeigen verbesserte Versorgungsergebnisse bei gleichzeitig hoher Akzeptanz und Zufriedenheit der Teilnehmenden (13,14).\r\n\r\nDie DEGAM fordert:\r\n1.\tEinführung eines hausärztlich geleiteten Primärversorgungssystems mit freier Arztwahl \r\nPatient:innen sollen ihre hausärztlich geleitete Primärversorgungspraxis frei wählen und innerhalb eines zu definierenden Zeitraums wechseln können; die Steuerung wird durch die gewählte Praxis verantwortet.\r\n2.\tSpürbarer Patientennutzen durch Steuerung in die gebietsärztliche Versorgung\r\nEffektive (digitale) Prozesse zur Terminpriorisierung, die den medizinischen Bedarf einschließlich Dringlichkeit abbilden, sind zentral für die Versorgungsqualität und fördern die soziale Gerechtigkeit. So wird verhindert, dass Steuerung als Zugangsbarriere missverstanden wird.\r\n\r\n3.\tVerbindliche Definition von Ausnahmen und Langzeitüberweisungen \r\nIn Ausnahmefällen soll die Möglichkeit des direkten Zugangs zur gebietsärztlichen Versorgungsebene erhalten bleiben. Entscheidend dabei muss der klar abgegrenzte Behandlungsauftrag sein. Für diese evidenzbasiert definierten Ausnahmen müssen unbürokratische Lösungen umgesetzt werden (z.B. Langzeitüberweisungen). \r\n4.\tZeitnahe digitale Information an Schnittstellen\r\nAn den Schnittstellen der Versorgung ist zeitnahe digitale Informationsübermittlung obligatorisch, immer mit Einbezug der hausärztlich geleiteten Primärversorgungspraxis.\r\n5.\tVergütungsanreize für Steuerung anstelle von Kontaktzahlen\r\nMedizinisch qualifizierte Steuerung kostet Zeit und muss entsprechend vergütet werden. Für fallabschließende Versorgung, Koordination und Steuerung braucht es Finanzierungsmodelle, die eine sinnvolle Steuerung nicht unterlaufen und keine bürokratischen Hürden aufbauen.\r\n6.\tUmsetzung im lernenden System: transparent, gestuft und gut kommuniziert\r\nPolitik und Selbstverwaltung sind aufgefordert, die Transformation der Primärversorgung mit einer verbindlichen, transparent kommunizierten Neuausrichtung der Vergütung zu verknüpfen. Bedarfsgerechte, koordinierende und qualitätsorientierte Leistungen müssen so vergütet werden, dass eine wirtschaftlich tragfähige Praxisführung unabhängig von mengengetriebenen Anreizen möglich ist. Die Adhärenz an dieses System muss für alle Beteiligten lohnend sein und daher entsprechend incentiviert werden. Dies erfordert klare Übergangsregelungen, ausreichende Vorlaufzeiten und eine kontinuierliche Kommunikation gegenüber den Versorgenden und der Bevölkerung. Eine fortlaufende Evaluation, Anpassung von Versorgungspfaden und Qualitätssicherung ist erforderlich, um die Maßnahmen im Sinne eines lernenden Gesundheitssystems kontinuierlich weiterzuentwickeln.\r\nAm Ende dieses Transformationsprozesses sollte ein digitales Überweisungssystem stehen, das medizinischen Bedarf und Dringlichkeit systematisch abbildet und als integraler Bestandteil der elektronischen Patientenakte genutzt wird.\r\n\r\nLiteratur\r\n1.\tOECD Health Policy Studies 2019. Health for Everyone? SOCIAL INEQUALITIES IN HEALTH AND HEALTH SYSTEMS. Health for Everyone? (EN)\r\n2.\tStarfield B, Shi L, Macinko J. Contribution of primary care to health systems and health. Milbank Q. 2005;83:457-502. doi: 10.1111/j.1468-0009.2005.00409.\r\n3.\tHone T, Macinko J, Millett C. Revisiting Alma-Ata: what is the role of primary health care in achieving the Sustainable Development Goals? Lancet. 2018;392:1461-1472. doi: 10.1016/S0140-6736(18)31829-4. \r\n4.\tGao J, Moran E, Woolhandler S, Toporek A, Wilper AP, Himmelstein DU. Primary Care's Effects on Costs in the US Veterans Health Administration, 2016-2019: an Observational Cohort Study. J Gen Intern Med. 2022;37:3289-3294. doi: 10.1007/s11606-021-07140-6. \r\n5.\tStange KC, Miller WL, Etz RS. The Role of Primary Care in Improving Population Health. Milbank Q. 2023;101:795-840. doi: 10.1111/1468-0009.12638. \r\n6.\tLevine DM, Landon BE, Linder JA. Quality and Experience of Outpatient Care in the United States for Adults With or Without Primary Care. JAMA Intern Med. 2019;179:363-372. doi: 10.1001/jamainternmed.2018.6716\r\n7.\tPratiwi AB, Padmawati RS, Mulyanto J, Willems DL. Patients values regarding primary health care: a systematic review of qualitative and quantitative evidence. BMC Health Serv Res. 2023;23:400. doi: 10.1186/s12913-023-09394-8. \r\n8.\tTrautmann S, Beesdo-Baum K. The Treatment of Depression in Primary Care. Dtsch Arztebl Int. 2017;114:721-728. doi: 10.3238/arztebl.2017.0721. \r\n9.\tStahmeyer JT, Märtens C, Eidt-Koch D, Kahl KG, Zeidler J, Eberhard S. The State of Care for Persons With a Diagnosis of Depression. Dtsch Arztebl Int. 2022;119:458-465. doi: 10.3238/arztebl.m2022.0204. \r\n10.\tKroenke K, Unutzer J. Closing the False Divide: Sustainable Approaches to Integrating Mental Health Services into Primary Care. J Gen Intern Med. 2017;32:404-410. doi: 10.1007/s11606-016-3967-9. \r\n11.\tBogucki OE, Craner JR, Berg SL, Miller SJ, Wolsey MK, et al. Cognitive behavioral therapy for depressive disorders: Outcomes from a multi-state, multi-site primary care practice. J Affect Disord. 2021;294:745-752. doi: 10.1016/j.jad.2021.07.061. \r\n12.\tVogel M, Ebert C, Gensichen J, Applis H, Hasan A, Lochbühler K; POKAL-Group. A systematic review and meta-analysis of transdiagnostic interventions for common mental disorders in primary care. Gen Hosp Psychiatry. 2024;91:167-179. doi: 10.1016/j.genhosppsych.2024.11.003\r\n13.\tKarimova K, Friedmacher C, Lemke D, Glushan A, Klaaßen-Mielke R, Pantel J. Reduction of adverse clinical outcomes among older patients within a structured primary care programme: findings from a 12-year cohort study in Germany (2010-22). Age Ageing. 2025;54(10):afaf310. doi: 10.1093/ageing/afaf310. \r\n14.\tAktuelle HZV-Evaluation | HÄVBW\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022629","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/29/7e/696844/Stellungnahme-Gutachten-SG2602110017.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Digitale Ersteinschätzung – wirksam und sicher nur im hausärztlichen geleiteten Steuerungssystem\r\n\r\nVerbindliche Steuerung – patientenzentriert, kollaborativ, hausärztlich geleitet\r\n\r\nExecutive Summary\r\nDigitale Ersteinschätzung bei akuten Beratungsanlässen kann Versorgungsprozesse strukturieren, Dringlichkeit einschätzen und Hinweise auf geeignete Versorgungsebenen geben. In Deutschland wird sie derzeit als zentraler Baustein eines künftigen Steuerungssystems diskutiert, häufig in Verbindung mit der Rufnummer 116 117, strukturierten Verfahren und direkter Terminvermittlung. Dabei ist eine klare medizinische Differenzierung zwischen Notfällen, dringlichen akuten Beschwerden und nicht dringlichen bzw. subakuten Anliegen erforderlich, da insbesondere an den Übergängen ein hohes Risiko von Fehlsteuerung besteht.\r\nInternationale Erfahrungen zeigen, dass eine digitale und telefonische Ersteinschätzung (Remote Triage) nur dann wirksam ist, wenn sie klinische Entscheidungen qualifizierter Gesundheitsberufe unterstützt und außerdem in klar definierte Prozesse mit eindeutiger medizinischer Verantwortlichkeit eingebettet ist. Ohne diese Einbettung besteht das Risiko zusätzlicher Inanspruchnahme, ineffizienter Steuerung und einer Verschärfung von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Zudem birgt die digitale Ersteinschätzung das Risiko, bestehende Ungleichheiten im Zugang zur Versorgung zu verstärken; insbesondere ältere, multimorbide oder kommunikativ eingeschränkte Menschen können digitale Zugangswege häufig nicht gleichwertig nutzen. Bei komplexen bio-psycho-sozialen Problemlagen ist zudem die Einordnung von Symptomen in den Gesamtzusammenhang entscheidend und erfordert ärztliche Verantwortung sowie die Kenntnis des individuellen Patienten-Kontextes (1-3).\r\nDie DEGAM spricht sich daher klar dafür aus, digitale Ersteinschätzung ausschließlich als Bestandteil eines hausärztlich geleiteten Primärversorgungssystems bzw. ergänzend ärztlich verantworteter notfallmedizinischer Strukturen einzusetzen. Digitale Instrumente dürfen keine autonomen Versorgungsentscheidungen treffen, sondern müssen die ärztliche Entscheidungsfindung unterstützen und in verbindliche Prozesse zur Terminvergabe, fallabschließenden Versorgung oder qualifizierten Überweisung integriert sein.\r\nVoraussetzung für einen patientenzentrierten Nutzen sind leitlinienbasierte Versorgungspfade, eine berufsgruppenübergreifend nutzbare digitale Dokumentation mit perspektivischer Integration in die elektronische Patientenakte sowie verbindliche Qualitätsstandards mit transparentem Monitoring. Die Einführung sollte schrittweise erfolgen und nur bei nachgewiesener Funktionalität, Sicherheit und bedarfsgerechtem Zugang skaliert werden.\r\n\r\nHintergrund und Ausgangslage\r\nDigitale Ersteinschätzung bei akuten Behandlungsanlässen kann die Strukturierung von Versorgungsprozessen unterstützen, Dringlichkeit einschätzen und potenziell passende Versorgungsorte vorschlagen. In Deutschland wird sie derzeit als Kernbaustein eines künftigen Steuerungssystems diskutiert, häufig in Verbindung mit der 116 117 und strukturierten Verfahren (z. B. SmED), teilweise auch mit direkter Terminvermittlung.\r\nIn der Diskussion um den Begriff „akut“ sind zu unterscheiden: medizinische Notfälle mit potenzieller Lebensbedrohung, die eine unmittelbare Versorgung über Rettungsdienst und Notaufnahme (112) erfordern, dringliche akute Beschwerden („urgent care“), bei denen eine zeitnahe ärztliche Abklärung notwendig ist, sowie akute, aber nicht dringliche bzw. subakute Anliegen, die in der Regel primärärztlich versorgt oder innerhalb weniger Tage abgeklärt werden können. Die Diskussion muss für diese Kategorien differenziert geführt werden. Gerade an den Übergängen zwischen den Kategorien besteht ein hohes Risiko von Fehlsteuerung, weshalb eine qualitätsgesicherte Dringlichkeitseinschätzung mit klarer medizinischer Verantwortlichkeit zentral ist.\r\nInternationale Erfahrungen mit telefonischer und/oder digitale Ersteinschätzung (Remote Triage) zeigen, dass Nutzen vor allem dort entsteht, wo sie klinische Entscheidungen qualifizierter Ärzt:innen oder anderer Gesundheitsberufe unterstützen und in klar definierte Prozesse eingebettet sind.\r\nIn Großbritannien wurde mit NHS 111 ein nationaler telefonischer Triage- und Navigationsdienst etabliert. Evaluationen zeigten keine konsistente Entlastung der Notaufnahmen, sondern Verschiebungen zwischen Versorgungskanälen sowie Hinweise auf zusätzliche Inanspruchnahme einzelner Angebote (4). Die Einführung von NHS 111 Online führte ebenfalls nur zu begrenzten Effekten auf die Systemlast und war mit geringerer Nutzerzufriedenheit sowie einer höheren Empfehlung dringlicher Versorgungsangebote assoziiert (5). In Schweden besteht mit 1177 Vårdguiden seit vielen Jahren eine nationale telefonische und digitale Beratungs- und Triage-Struktur, die als integraler Bestandteil der Versorgungskette etabliert ist. Der Nutzen wird wesentlich durch die Kombination aus qualifizierter Beratung, klaren Verantwortlichkeiten und kontinuierlicher Qualitätssicherung erreicht. In Dänemark fungiert mit der medizinischen Helpline 1813 in mehreren Regionen eine telefonische, digital unterstützte einheitliche Anlaufstelle für akute, nicht lebensbedrohliche Beschwerden; Studien zeigen insbesondere bei älteren Anrufenden komplexe Triagemuster und einen hohen Bedarf an klinischer Rückkopplung (6,7).\r\nÜbergreifend weist die internationale Evidenz darauf hin, dass digitale oder telefonische Ersteinschätzung (Remote Triage) ohne klare Governance-Strukturen, definierte Zuständigkeiten und kontinuierliches Monitoring das Risiko von Über-, Unter- und Fehlversorgung erhöhen kann (3,8,9). Dies gilt insbesondere für algorithmusbasierte Verfahren, die aus Sicherheitsgründen häufig „defensiv“ ausgelegt sind und bei bestimmten Symptomangaben potenziell gefährliche Verläufe priorisieren, ohne den individuellen Kontext ausreichend berücksichtigen zu können.\r\nForschung zur sogenannten „digital candidacy“ zeigt, dass digital affine, jüngere und sozial besser gestellte Menschen digitale Zugangs- und Triagesysteme gezielt nutzen und navigieren können, während andere Gruppen, z.B. ältere Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen, kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren strukturell benachteiligt sind (10). Digitale Ersteinschätzung birgt damit das Risiko, bestehende Ungleichheiten im Zugang zur Versorgung zu verstärken, wenn sie nicht in ein ärztlich verantwortetes Steuerungssystem eingebettet ist.\r\nHinzu kommt, dass gerade bei medizinischen Entscheidungen die Einordnung von Symptomen in den Gesamtzusammenhang entscheidend ist. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Multimorbidität, Polymedikation und komplexen bio-psycho-sozialen Problemlagen.  \r\n \r\nZentrale Positionen\r\n1.\tDigitale Ersteinschätzung trifft keine autonome Versorgungsentscheidung, sondern wird durch geregelte Prozesse und Verantwortlichkeiten wirksam\r\nJede digitale Ersteinschätzung in Notfall – und Regelversorgung braucht die Einbettung in eine definierte ärztliche Verantwortungsstruktur. Algorithmen können wichtige Kontextinformationen (Multimorbidität, Polymedikation, soziale Lage, kognitive Einschränkungen) nicht zuverlässig erkennen und einbeziehen. Eine digitale Ersteinschätzung kann keine isolierte Lösung für eine Steuerung im Gesundheitssystem sein – das würde die vorhandene Über-, Unter- und Fehlversorgung weiterbefördern. Ohne Verknüpfung mit Terminvermittlung in hausärztliche Versorgung, qualifizierte Überweisung, Rückmeldung relevanter Informationen und eine für alle Beteiligten zugängliche Dokumentation entstehen Mehrfachkontakte und weitere Fragmentierung. Verunsicherung der Patientinnen und Patienten sind die Folge. Nutzen entsteht nur, wenn die Ersteinschätzung integriert ist in (haus)ärztliche Entscheidungen und geregelte Prozesse. \r\n2.\tDringlichkeit muss systematisch in die Terminvergabe übersetzt werden \r\nEin Kernversprechen der digitalen Ersteinschätzung ist eine Verkürzung von Wartezeiten. Das erfordert eine angemessene und nachvollziehbare Dringlichkeitslogik und Transparenz auf der Basis leitliniengerechter Kriterien und Qualitätsmonitoring (z. B. Fehl-/Untertriage, Wiederholungskontakte, Sicherheitsereignisse) sowie einen Schutz vor Manipulation. \r\n3.\tDigitale Ersteinschätzung darf nicht zu Ungerechtigkeit im Zugang führen \r\nMenschen, die aufgrund ihres Alters, ihrer Erkrankungen, ihrer Sprachkenntnisse oder ihrer sozialen Situation nicht mit einer digitalen Ersteinschätzung umgehen können, brauchen alternative Zugangsmöglichkeiten zur Gesundheitsversorgung. Zudem muss die digitale Ersteinschätzung robust gegenüber Manipulationen sein. Beides kann nur durch eine Einbettung in eine ärztliche Verantwortungsstruktur gesichert werden. \r\n4.\tPatientennutzen entsteht, wenn digitale Ersteinschätzung schnell und adäquat wirkt\r\nViele akute und subakute Anliegen in Notfall- und Regelversorgung können nach strukturierter digitaler Einschätzung mit hausärztlicher Rückkopplung in der primärversorgenden Praxis abgeschlossen werden. \r\n5.\tTechnik folgt Prozessdesign – und Leitlinien und Konsens stehen am Anfang\r\nInternationale Erfahrungen zeigen: Technische Umsetzung allein löst keine Probleme. Engpässe entstehen durch unklare Verantwortlichkeiten, fehlendes gemeinsames Prozessverständnis und Interessenkonflikte. Daher müssen zunächst Versorgungspfade gemeinsam evidenzbasiert definiert und konsentiert werden – dann schafft die technische Umsetzung im Dialog zwischen den Verantwortlichen die Basis für echte Lösungen (11).\r\n\r\nDie DEGAM fordert:\r\n\r\n1.\tDigitale Ersteinschätzung – ja, als Bestandteil eines hausärztlich geleiteten, steuernden Primärversorgungssystems \r\nDie steuernde Einheit (hausärztliche Primärversorgungspraxis oder in Notfallsituationen ergänzend ärztlich verantwortete notfallmedizinische Strukturen) trägt die medizinische Verantwortung (inkl. Haftungs-/Qualitätssicherung), priorisiert und schließt Fälle ab – digital unterstützt und mit ärztlicher Kompetenz verantwortet.\r\n2.\tLeitlinienbasierte Versorgungspfade sind die Basis\r\nDie Entwicklung der Versorgungspfade erfolgt leitlinienbasiert unter ärztlicher Verantwortung. Interprofessionelle Perspektiven sind zu berücksichtigen, um nichtärztliche Berufsgruppen in Versorgungsentscheidungen einzubinden. Berücksichtigt wird der gesamte Verlauf: Ersteinschätzung, Terminvergabe/ Überweisung, Befund, einsehbare Dokumentation für alle Beteiligten. \r\n3.\tDigitale Dokumentation ist Voraussetzung\r\nWirksame digitale Ersteinschätzung braucht strukturierte und für alle Beteiligten zugängliche Dokumentation mit berufsgruppenübergreifender Nutzung in einer funktionierenden elektronischen Patientenakte (ePA) bzw. interoperablen Dokumentationssystemen mit perspektivischer ePA-Integration. Ohne Verknüpfung mit Terminvermittlung in die hausärztliche Versorgung mit qualifizierter Überweisung und Rückmeldung relevanter Informationen erhöht die digitale Ersteinschätzung die Komplexität. Mehrfachkontakte mit Verunsicherung der Patienten sind die Folge. Nutzen entsteht nur, wenn die Ersteinschätzung integriert ist in (haus)ärztliche Entscheidungen und geregelte Prozesse. \r\n4.\tVerbindliche Qualitätsstandards, Monitoring und evidenzbasierte Skalierung\r\nDigitale Ersteinschätzung erfordert verbindlich festgelegte Standards und Qualitätsindikatoren für Dringlichkeitseinschätzung und Terminvergabe (z. B. Unter-/Übertriage, Wiederkontakt-Raten, Zeit-bis-Termin nach Dringlichkeit) sowie ein transparentes Monitoring mit klaren Rückkopplungs- und Anpassungsmechanismen. Die Einführung soll schrittweise über Pilotregionen erfolgen; eine flächendeckende Umsetzung darf erst erfolgen, wenn im Routinebetrieb Funktionalität, Sicherheit und ein bedarfsgerechter Zugang ohne systematische Benachteiligung vulnerabler Gruppen sichergestellt sind, mit verbindlichen Kriterien für Fortführung oder Nachsteuerung.\r\n\r\nLiteratur\r\n1.\tAbtahi F, Seoane F, Pau I, Vega-Barbas M. Data Poisoning Vulnerabilities Across Health Care Artificial Intelligence Architectures: Analytical Security Framework and Defense Strategies. J Med Internet Res. 2026;28:e87969. doi: 10.2196/87969. \r\n2.\tde Aguiar EJ, Traina C Jr, Traina AJM. Security and Privacy in Machine Learning for Health Systems: Strategies and Challenges. Yearb Med Inform. 2023;32:269-281. doi: 10.1055/s-0043-1768731. \r\n3.\tPayne R, Clarke A, Swann N, van Dael J, Brenman N et al. Patient safety in remote primary care encounters: multimethod qualitative study combining Safety I and Safety II analysis. BMJ Qual Saf. 2024;33:573-586. doi: 10.1136/bmjqs-2023-016674. \r\n4.\tTurner J, O'Cathain A, Knowles E, Nicholl J. Impact of the urgent care telephone service NHS 111 pilot sites: a controlled before and after study. BMJ Open. 2013 Nov 14;3(11):e003451. doi: 10.1136/bmjopen-2013-003451. \r\n5.\tSimpson RM, Jacques RM, Nicholl J, et al Measuring the impact introducing NHS 111 online had on the NHS 111 telephone service and the wider NHS urgent care system: an observational studyBMJ Open 2022;12:e058964. doi: 10.1136/bmjopen-2021-058964 \r\n6.\tHuibers L, Smits M, Renaud V, Giesen P, Wensing M. Safety of telephone triage in out-of-hours care: a systematic review. Scand J Prim Health Care. 2011 Dec;29(4):198-209. doi: 10.3109/02813432.2011.629150. \r\n7.\tJohansen SM, Folke F, Hindhede AL, Hasselbalch RB, Iversen K, Møller T. Characteristics and triage in older citizens calling a semi-acute medical helpline in Denmark: a prospective cohort study. BMC Health Serv Res. 2025;25:698. doi: 10.1186/s12913-025-12773-y. \r\n8.\tLammila-Escalera E, Greenfield G, Aldakhil R, Mak H, Sehgal H, Neves A, Harmon M, Majeed A, Hayhoe B. Safety and Efficacy of Digital Check-in and Triage Kiosks in Emergency Departments: Systematic Review. J Med Internet Res 2025;27:e69528 DOI: 10.2196/69528\r\n9.\tRushton S, Boggan JC, Lewinski AA, Gordon AM, Shoup JP, Van Voorhees E, Whited JD, Alishahi Tabriz A, Adam S, Fulton J, Kosinski AS, Van Noord MG, Williams JW Jr, Goldstein KM, Gierisch JM. Effectiveness of Remote Triage: A Systematic Review. Washington, DC: Evidence Synthesis Program, Health Services Research and Development Service, Office of Research and Development, Department of Veterans Affairs. VA ESP Project #09-010; 2019. Available at: https://www.hsrd.research.va.gov/publications/esp/reports.cfm.\r\n10.\tDakin FH, Rybczynska-Bunt S, Rosen R, Clarke A, Greenhalgh T. Access and triage in contemporary general practice: A novel theory of digital candidacy. Soc Sci Med. 2024 May;349:116885. doi: 10.1016/j.socscimed.2024.116885. \r\n11.\tOECD Health Policy Studies 2019. Health for Everyone? SOCIAL INEQUALITIES IN HEALTH AND HEALTH SYSTEMS. Health for Everyone? (EN)\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-11"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}