{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hinweis: Die übergeordneten Leitfragen dienen der allgemeinen Einordnung und sind nicht zu beantworten.\r\nI.\tLeitfragen zu übergreifenden Fragestellungen\r\n1.\tAus unserer Sicht ist zwingendes abgestuftes Verfahren zu etablieren, da die Regelversorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch die Apotheken in einer unterschiedlichen Ausprägung betroffen ist. Insbesondere die derzeitige hohe Abhängigkeit von globalen Lieferketten insbesondere aus dem asiatischen Raum wird mit zunehmender Verlagerung eines BV in ein LV Szenar deutlich beeinträchtigt. Details hierzu werden detailliert in den folgenden Fragestellungen noch erörtert. \r\n2.\tDie Fragestellung der Regelung zur Beschaffung von SanMat greifen in eine Vielzahl von Regelungen ein. Das hier herausgestellte Dispensierrecht ist sicherlich eine Fragestellung von nachgelagerter Betrachtung, insbesondere wenn der Fokus ausschließlich auf der Beschaffung liegt. Für die Verteilung von Arzneimitteln haben wir in Deutschland ein sehr effektives Netzwerk aus einer Vielzahl von öffentlichen und Krankenhausapotheken, welches zwingend sowohl in die Bevorratung als auch in die Verteilungsbetrachtung einbezogen werden muss.\r\n3.\tIm Rahmen der Betrachtung von Landesgesetzgebung ist zunächst eine konsequente Einbindung der Apotheken in die jeweiligen Landesgesetzte zu fordern. Hier ist leider eine gleichförmige und auch zielgerichtete Einbindung der bestehenden AM-Distributionsstrukturen nicht gegeben. Darüber hinaus erfolgt auch die Aufsicht über die Apotheken im Rahmen von föderalen Regelungen. Hier wäre mindestens für den Fall BV/LV dann eine zentrale Führung anzustreben.\r\n4.\tIm Rahmen von neu zu planenden Bevorratungsstrategien sind insbesondere die Umsetzung einer zentralen Chargenfreigabe von Bulkware, analog der Zeit vor 1989 in den bundesweiten Sanitätslagern mitzudenken, da hierdurch große SanMat Vorräte gelagert werden können, bei planbaren Kosten. Eine großflächige Bevorratungsstrategie analog der derzeit vorhandenen Bevorratungsstrategien des Bundes an Krankenhäusern, mit dem Anspruch eine größtmögliche Wälzung der Ware zu erzielen, ist bei erhöhten Bevorratungsbedarfen kaum umzusetzen.\r\n5.\tDa die SanMat Bevorratung ein zentraler Bestandteil des Gesundheitsversorgung ist, besteht insbesondere in die AG 3: Skalierbarkeit von Behandlungskapazitäten (bedingt auch die Skalierbarkeit der Vorratshaltung von SanMat), AG 4: Personalerfassung, -einsatz und -ausbildung (Aufrechterhaltung der flächendeckenden Abgabestruktur Apotheke), AG 6: ÖGD und Krisenkommunikation (Vermeidung von Hamsterkäufen) sowie die AG 7: Host Nation Support und Hilfsorganisationen (Erhöhte Bedarfe durch militärische Patienten aus Kampfregionen) Vernetzungsbedarf. Selbstverständlich ist im Rahmen der Betrachtung des Gesamtszenar eine enge Zusammenarbeit mit der AG 1: Rahmenszenario erforderlich, da aus dem jeweiligen Szenar die zu bevorratenden Mengen abgeleitet werden müssen.\r\n6.\tIn anderen Ländern haben die militärischen Komponenten häufig einen anderen Stellenwert als in Deutschland, daher sind direkte parallelen nur schwer zu ziehen. Losgelöst von konkreten Konzepten anderer EU-Länder wird der Critical medicines Act der EU Kommission natürlich erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Planungen entfalten und daher muss die weitere Entwicklung dort genau beobachtet und bewertet werden.\r\n7.\tIm BV/LV gibt es eine Vielzahl von Regelungen des Friedensbetriebes, die einer optimalen Versorgung in einem solchen Szenar nicht förderlich sind. Hierzu zählen exemplarisch Austauschverpflichtungen seitens der Krankenkassen, Zuweisungsverbote von Ärzten, Ausgangsprüfungen von Rezeptursubstanzen, Austausch/ Handel zwischen Apotheken. Hier muss zwingend im Detail jede bestehende Regel im Kontext BV/LV bewertet werden, dies kann nicht abschließend in dieser ersten Kurzstellungnahme stattfinden.\r\n8.\tDie aktuell gültigen Regeln der Defektur sind für den Friedensbetrieb sinnvoll. Im Rahmen eines BV/LV Szenar ist nicht davon auszugehen, dass diese Regelung einen Vorteil für die Versorgung bringt, da heute die Versorgung fast ausschließlich mit Fertigarzneimitteln erfolgt und somit eine Kompensation von Arzneimittelmängeln nur in einem maximal eingeschränkten Maß erfolgen kann.\r\n\r\nII.\tLeitfragen zur Bereitstellung / Bedarfsanalyse medizinischer Gegenmaßnahmen (inkl. CBRN)  \r\n1.\tEs ist zwingend erforderlich eine gemeinsame Bedarfsanalyse durchzuführen in die die Apotheken als relevanter Endpunkt der Versorgung einzubeziehen sind. Hierzu besteht aus Sicht des Autors die Möglichkeit Bevorratungszahlen anhand der Bevölkerungsanzahl sowie weiterer demographischer Faktoren durchzuführen und dann eine dislozierte Lagerung der Vorräte anzustreben. Selbiges Prinzip wurde im Rahmen der Bevorratungsstrategien im Kalten Krieg angewendet.\r\n2.\tDer Fokus der aktuellen SanMat Pakete liegt in einer hauptsächlichen traumatischen Versorgung. Hier gilt es zu bedenken, dass wir in einem BV/LV Szenar neben dem Anwachsen traumatischer Versorgung (hier Fortschreitend von Szenar BV hin zum LV), auch  die Regelversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden muss und hier ggf. durch hygienische Zustände auch Zusatzbedarfe entstehen können. Für die Regelversorgung steht derzeit ausschließlich die gemäß Apothekenbetriebsordnung vorgesehene Mindestbevorratung der Apotheken zur Verfügung, für die es wie o.g. jedoch keinerlei Pool-Strategien o.ä. gibt.\r\n3.\tSiehe Frage und Antwort zu 1, wenn es eine einheitliche Planung gibt, sollte jederzeit auf Bundesebene ein Status der vorhandenen Bevorratung verfügbar sein (einheitliches Lagebild)\r\n4.\tIm Rahmen des Katastrophenschutzes verfolgend die Länder diverse Bevorratungsstrategien, die leider nicht konsistent sind. Insbesondere unter dem Aspekt einer einheitlichen Führung in einem BV/LV Szenar ist es unumgänglich die Systeme zu normieren und standardisieren, um ein einheitliches Lagebild zu erhalten. \r\n\r\nIII.\tLeitfragen zum Bereich Beschaffung / Produktionskapazitäten / Meldewege  \r\n\r\n1.\tSchon heute haben z.B. Krankenkasse ausgeklügelte Beschaffungsprozesse für Arzneimittel im Friedensbetrieb für die Gesamtbevölkerung. Diese sind sicherlich kurzfristig für weitergehende Beschaffungsprozesse auch im Rahmen von Bevorratungsstrategien zu adaptieren.\r\n2.\tDiese Frage kann aus Sicht des Autors zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachgerecht beantwortet werden, da der Umfang nicht abschließend bekannt ist. \r\n3.\tDie Abgabe von Arzneimitteln in Deutschland unterliegt der vollen MwSt. dies ist zwingend zu berücksichtigen.\r\n4.\tOptionsverträge bedürfen verlässlichen Partnern, die eine Bevorratung vornehmen. Sofern dies zentral geschieht, ist dies ggf. kritisch zu sehen, insbesondere im Szenar LV. Hier sollte der Fokus auf der Nutzung von staatlichen Instrumenten liegen, unter Nutzung der etablierten Strukturen der verschiedenen Apotheken in der Bundesrepublik.\r\n5.\tAufgrund der aktuellen Abhängigkeit von Arzneimitteln aus asiatischer Produktion, insbesondere in der Querschnittsversorgung der Bevölkerung, ist zwingend eine Stärkung der nationalen Produktion frühzeitig einzuleiten. Zu beachten ist, dass eine kurzfristige Etablierung von verlässlichen Produktionsbetrieben ggf. erst im Szenar BV nicht umsetzbar sein wird.\r\n6.\tIn einer Mengenbetrachtung ist zwingend zwischen einer planbaren Grundlast (Regelversorgung der Bevölkerung) und des darauf aufbauenden Zusatzbedarfes zu unterscheiden. Die Grundversorgung ist gut planbar und auch über ggf. Priorisierungen steuerbar. Der Zusatzbedarf ist selbstverständlich vom konkreten Szenar abhängig. Hier ist entscheidend ein einheitliches Lagebild zu gewinnen, um so verlässliche Planzahlen aus der Gesamtlage abzuleiten.\r\n7.\tKann durch den Autor nicht abschließend beantwortet werden.\r\n8.\tSofern die aktuell vorhandenen Lieferketten abgeschnitten werden, ist eine Versorgung einerseits durch eine ausreichende Bevorratung und andererseits durch eine Priorisierung der verfügbaren Vorräte sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Resilienz der Gesamtbevölkerung im gesamten Bereich Gesundheit zu stärken. Dies hilft die vorhandenen Ressourcen dann zielgereichtet einzusetzen und verhindert z.B. Hamsterkäufe. \r\n9.\tWie bereits oben ausgeführt ist ein einheitliches Lagebild unerlässlich. Eine Meldeplattform ist daher zwingend erforderlich. Hier sind alle Stakeholder einzubinden, die in die Prozesskette Arzneimittelversorgung eingebunden sind. \r\n10.\tMarktanalysen sollten bei einer koordinierenden Stelle durchgeführt werden, die im Regelfall auch im Friedensbetrieb auf z.B. Versorgungsdaten der Krankenkassen zurückgreifen kann. Es bietet sich daher an, diese koordinierende Stelle im BMG zu etablieren.\r\n11.\tDurch die Etablierung eines Meldeportals, sollte die gesonderte Erfassung von Lieferengpässen nicht gesondert erforderlich sein. Im Rahmen eines Frühwarnsystems muss jedoch dieser Bereich zwingend betrachtet werden und dann in ein entsprechendes Lagebild einbezogen werden. Hierzu sind insbesondre auch kritische Wirkstoffe zu definieren, die für die Versorgung essenziell sind und einer verschärften Beobachtung bedürfen.\r\n12.\tSiehe Frage/ Antwort zu 10. Entscheidend wird sein, hier etablierte Datenaustauschformate zu nutzen, um den Zusatzaufwand für die beteiligten Stakeholder so gering wie möglich zu halten. Da es ggf. um wettbewerbsrelevante Fragestellungen der Stakeholder gehen kann ist eine Vertraulichkeit mitzudenken und ggf. sicherzustellen.\r\n13.\tHierzu bedarf es in dem zu schaffenden GeSiG klarer Vorgaben. Die Steuerung sollte zwingend auf Bundesebene erfolgen.\r\n14.\tSiehe Frage/ Antwort zu 13, die Etablierung einer Zentralstelle auf Bundesebene mit entsprechender Weisungsbefugnis auch auf die Länder ist zu begrüßen.\r\n\r\nIV.\tLeitfragen zum Bereich Administrative Prozesse (z.B. Logistik, Behörde, Plattform)  \r\n\r\n1.\tDie vorzeitige Festlegung auf eine umsetzende Behörde zum jetzigen Zeitpunkt ist aus Sicht des Autors nicht zielführend. Vielmehr sind Schnittpunkte ggf. zu anderen Bereichen des Zivilschutzes zu betrachten und Synergien zu nuten.\r\n2.\tBewertung durch den Autor nicht abschließend möglich, da nicht direkter Adressatenkreis.\r\n3.\tDie Regelungen des Arzneimittelgesetzes sind anzuwenden. Insbesondere die Vorgaben die, die seinerzeit bestehenden Sanitätslager sollten hier eingehend betrachtet werden. Hier waren seinerzeit schon diverse Fragestellungen zu Logistik etc. geregelt. \r\n4.\tDie Bevorratung sollte möglichst dezentral erfolgen, hier bietet es sich an ggf. übergreifend im Gesamtkontext Zivilschutz zu denken. Insbesondere zum Schutzniveau der Bevorratung ist sicherlich die Expertise der Bundeswehr einzubinden.\r\n5.\tDie Logistik und die logistischen Möglichkeiten müssen im Rahmen des Stufenkonzeptes auch mit anderen Sicherstellungsgesetzten mitgedacht werden. Hierzu bietet sich ggf. eine gemeinsame Lagerung von Zivilschutzbeständen an, um ggf. Logistik auch vernetzt in mehreren Bereichen zu nutzen.\r\n6.\tSiehe Antwort zu Frage 6\r\n7.\tDer Abruf der Bundesreserve muss anlassbezogen durch eine zentrale Koordinierungsstelle gesteuert werden.  Insbesondere die Nutzung der Reserven z.B. in regionalen Schadenereignissen macht eine schnelle Koordinierung und klare Freigaberegelungen notwendig. Auch hier ist auf vorhandene Regelungen der Bevorratung zu Zeiten des kalten Kriegs zu referenzieren und diese entsprechend zu adaptieren.\r\n8.\tHierzu kann der Autor keine validen Infos leisten\r\n9.\tHier greifen stark die bestehenden KRITIS Regelung und sollte daher auch vollumfänglich in diesem Bereich gedacht werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, inwieweit die Regelungen zur KRITIS ggf. für den Bereich der Arzneimitteldistribution erweitert werden müssen.\r\n10.\tWer organisatorisch eine mögliche Bevorratung übernimmt, steht aus unserer Sicht am Ende der Prozesskette. Zunächst ist der definierte Rahmen und der Umfang abzustecken. In die Diskussion sollten zwingend die Erfahrungen der Vorhaltung von Masken während und nach der Corona Pandemie einfließen.\r\n11.\tIm Kontext der CBRN Detektion sollten neben der bestehenden Struktur keine Zweitstruktur aufgebaut werden. Hier gilt primär die durch das Innenministerium verantworteten Ressourcen ggf. auszubauen und materiell zu ertüchtigen\r\n\r\nV.\tSonstige Anmerkungen \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-09-14"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}