{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-08T22:35:20.314+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R007690","registerEntryDetails":{"registerEntryId":69266,"legislation":"GL2024","version":3,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007690/69266","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c6/ed/653947/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R007690-2025-12-11_14-55-07.pdf","validFromDate":"2025-12-11T14:55:07.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-20T12:39:46.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2025-11-10T17:25:21.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2025-11-10T17:25:21.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-12-11T14:55:07.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":69266,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007690/69266","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-11T14:55:07.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-20T12:39:46.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69003,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007690/69003","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-08T18:42:24.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-11T14:55:07.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61680,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007690/61680","version":1,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-10T17:25:21.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-08T18:42:24.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. 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Unsere Mitglieder führen deutschlandweit die verschiedensten Prostitutionsstätten oder sie sind selbstständige Sexarbeiter*innen.\r\nDaneben sehen wir es als unsere Aufgabe an, unsere Mitglieder zu informieren und bei der Führung und Weiterentwicklung  der Gewerbe zu unterstützen.  \r\nLeider sind Bordellbetreiber*innen und ihre Verbände nicht zur Anhörung zum Sexkaufverbot als Experten eingeladen, obwohl gerade sie davon betroffen sein werden. \r\nWir erachten dies aber auch als falsch und undemokratisch, weil in Prostitutionsstätten geschätzt 80-90 % der Sexarbeiter*innen (die anderen auf der Straße oder im Escort) tätig sind. Wir verfügen also über enorme Kontakte, haben dezidierte Einblicke und könnten auch diesem \"betroffenen\" Personenkreis eine Stimme geben. \r\nProstitutionsstätten sind Gewerbebetriebe wie andere. Wir bestehen auf Gleichbehandlung zu anderen Gewerben, nicht auf Bevorzugung und streben an, dass es so selbstverständlich ist mit Betreiber*innen, Sexarbeiter*innen und Kunden zu sprechen, sie anzuhören und mit ihnen zu verhandeln, wie es üblich ist u. a. mit Pflegeeinrichtungen, Künstlern oder der Hotellerie und Agrarindustrie – und zwar ohne moralische oder sonstigen Abwertungen.\r\nJa, es gibt Missstände in der Prostitution  - wie in jeder anderen Branche. Das haben wir nie geleugnet, sondern uns immer für eine Besserung eingesetzt. Dafür gibt es schon jetzt ausreichende Strafgesetze , es scheitert allerdings an der Umsetzung. Kontrollen allein sind da kein probates Mittel. Ein Opfer von Gewalt braucht ein zugewandtes Umfeld, eine Vertrauensbasis und Vorbilder und eine ergebnisoffene Sozial- und Rechtsberatung .\r\nDie Prostitutionsbranche wurde in Deutschland noch nie wie andere Gewerbe behandelt. Im Gegenteil: Mythen, Klischees und Lügen werden gern bemüht, um die Branche insgesamt in ein schlechtes Licht zu rücken und zu kriminalisieren. \r\nDagegen ist es den jeweils Betroffenen kaum möglich, sich gegen falsche Vorwürfe zu wehren. Gerichtsverfahren sind nicht nur kräftezehrend, aufwendig, sondern auch teuer. Die Gerichtsverfahren eines Stuttgarters Betreibers gegen die SPD-Bundestagsabgeordnete Breymaier  und das des Berliner Bordells Artemis  gegen die Stadt Berlin sind eher die Ausnahme.\r\n\r\nWas bedeutet ein Sexkaufverbot praktisch?\r\n\r\nBeim sog. Nordischen Modell  und dem von der CDU/CSU-Fraktion geforderten Sexkaufverbot wird gern herausgestrichen, dass „nur“ die Kunden kriminalisiert und mit einem Bußgeld (oder auch mehr) bestraft werden, doch deren Kriminalisierung hat direkte Auswirkungen auf die Sexarbeiter*innen:\r\no\tSie können die Kunden nicht mehr in Bordellen, die ihnen eine große Sicherheit bieten, empfangen. Diese sind verboten.\r\no\tEbenfalls ist der Empfang der Kunden in der privaten Wohnung oder einem Hotel verboten – mit Konsequenzen für die Eigentümer. Ihnen wird Zuhälterei unterstellt, weil sie vom Lohn der Sexarbeiter*in „profitieren“. Will die Sexarbeiter*in ihre private Wohnung nicht verlieren, muss sie auf diese Möglichkeit verzichten.\r\no\tDie Kunden treffen sich nicht mehr in der Öffentlichkeit mit ihnen – aus Angst vor der Bestrafung. Wollen sie die Kunden treffen, müssen sie sich nach ihnen richten, d. h. sie treffen sich  ausschließlich an entlegenen, dunklen Ecken – versteckt und heimlich.\r\no\tHier müssen sie schnell in das Auto des Kunden springen, können kaum ein Screening vornehmen und in Ruhe die Konditionen absprechen. Denn der Kunde braust sofort mit seinem Auto los. Das minimiert den Verhandlungsspielraum der Sexarbeiter*in und Gefahrensignale werden zu spät erkannt. Sie haben kaum Einfluss auf den Ort, den der Kunde ansteuert.\r\no\tÄngstliche Kunden, die eine Bestrafung befürchten, bleiben weg. Die Anzahl der Kunden wird dadurch weniger und reduziert sich eher auf Kunden, die die Notsituation ausnutzen, ein schlechteres Preis-Leistung-Verhältnis umsetzen und auch weniger freundlich und fair sich verhalten, sondern z. T. bereit sind zur Gewalt.\r\no\tSexarbeiter*innen arbeiten so in der Regel allein, ohne die professionelle Unterstützung der Kolleg*innen und sind auch für das Hilfesystem nicht mehr erreichbar. Sie werden in die Isolation getrieben.\r\no\tZudem droht der Verlust des Sorgerechts für die Kinder.\r\no\tDie Polizei überwacht die Sexarbeiter*innen umfassend, um über sie an die Kunden heranzukommen. Dadurch sinkt das Vertrauen in die Behörden allgemein. Diese polizeiliche und auch Telefonüberwachung stellt eine Verletzung ihrer Grund- und Menschenrechte dar.\r\no\tMigrantische Sexarbeiter*innen droht eine sofortige Ausweisung.\r\no\tDie Kriminalisierung von Kunden geht einher mit einer gesellschaftlichen Ächtung der Sexarbeit insgesamt, sie stigmatisiert insbesondere auch Sexarbeiter*innen und ihr soziales Umfeld.\r\n\r\nDagegen ist das erklärte Ziel nie erreicht worden: Eindämmung von Prostitution und Menschenhandel, Schutz von Sexarbeiter*innen vor Ausbeutung, die Verringerung von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt und die Förderung der Geschlechtergleichstellung.\r\nZugenommen haben Gewalt, Krankheiten, besonders STI`s, Stigmatisierung, Viktimisierung, Menschenrechtsverletzungen, Rechtlosigkeit und erschwerter Zugang zum Hilfe- und Justizsystem.\r\n\r\nDiese Erfahrungen aus Ländern, in denen das sog. Nordische Modell schon umgesetzt wurde, decken sich mit den Erfahrungen, die Sexarbeiter*innen während der Corona-Pandemie machten. Wir brauchen also nicht nur in andere Länder schauen, sondern können von den eigenen Erfahrungen lernen:\r\nWährend der Corona-Pandemie waren die Bordelle geschlossen. So verloren Sexarbeiter*innen nicht nur ihren Arbeitsplatz und ihre Einnahmen, sondern meist auch ihren Schlafplatz. Um zu überleben – meist waren sie von den Corona-Hilfsmaßnahmen und Sozialleistungen ausgeschlossen –, mussten sie also weiterhin der Sexarbeit nachgehen. Nun befanden sie sich im Wettlauf mit der Polizei, es drohten Bußgelder und Platzverweise. Die Auswirklungen waren eine deutlich schlechtere Verhandlungsposition mit den Kunden, größere Unsicherheit und Gewalt. Das Vertrauen in die Behörden schmolz dahin, denn eine Anzeige gegen einen Kunden hätte eine Anzeige wegen verbotener Prostitution nach sich gezogen. Trotzdem liegen unendlich viele Berichte über Ausbeutung, Gewalt, räuberische Erpressung und Diebstahl vor. \r\nGleichzeitig entwickelte sich ein neues System rund um die Sexarbeiter*innen: Hotels  erkannten die zusätzliche Einnahmequelle und sog. Freunde/Vermittler stellten immer wieder neue Wohnungen zur Verfügung. Daraus entstanden für die meisten Sexarbeiter*innen neue Abhängigkeitsverhältnisse. Schon damals unterstützten die Polizei und die LKA`s die Forderung nach Öffnung der Bordelle, denn sie befürchteten ein Abtauchen ins Dunkelfeld, wo auch sie nicht mehr tätig werden können.\r\nBis heute hat sich die Situation nicht normalisiert: nicht alle Sexarbeiter*innen sind in die Bordelle zurückgekehrt, sondern ziehen die Unsicherheit eines „verschwiegenen Arbeitsplatzes“ den Registrierungen und den Kontrollen durch das ProstSchG vor.\r\n\r\nMythen, Klischees und Lügen\r\n\r\nEs ist schon erstaunlich, wie sehr der Antrag der CDU/CSU-Fraktion geprägt ist von Pauschalierungen, Klischees und Lügen. Im Verbund mit anderen Prostitutionsgegner*innen werden Behauptungen aufgestellt, ohne dafür Beweise oder Quellen vorzulegen:\r\no\tWie wird der Begriff „menschenunwürdige Zustände“ in der Prostitution definiert? \r\no\tFür „90 % der von Sexarbeit betroffenen Personen“ habe sich die Situation verschlechtert.\r\no\t„Der überwiegende Mehrheitsanteil der Prostituierten ist Teil der unfreiwilligen Armuts- und Elendsprostitution und damit täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgeliefert.“\r\no\t„Für eine hohe sechsstellige Zahl von Frauen und Mädchen bedeutet dies eine faktisch totale Abhängigkeit von Zuhältern…..“\r\no\t„Das Prostitutionsmilieu wird in weiten Teilen beherrscht von Strukturen der Organisierten Kriminalität, der Banden- und Clankriminalität.“\r\no\t…“ein ausgeprägtes Feld von Begleitkriminalität…“\r\no\t…“geschätzte mindestens 250.000 Prostituierten werden einer Zahl von 28.280 angemeldeten Prostituierten “ gegenübergesetzt …\r\no\tWelche Streetworker, Beratungsstellen berichten?\r\no\t…“vielfältige Vergewaltigungen – verbunden mit demütigenden, schmerzhaften und die physische wie psychische Gesundheit gefährdende Praktiken. Dies führt zu bleibender Traumatisierung und zu gravierenden, irreversiblen körperlichen und seelischen Schäden“….\r\nDie einzelnen Behauptungen im Antrag der CDU/CSU-Fraktion könnten so weiter hinterfragt werden. Doch wo sind die Belege?\r\nDie Behauptungen eignen sich vielleicht für ein Krimi-Skript nach dem Motto „Sex & Crime sells“, aber sie haben nichts mit den Realitäten zu tun und sind auf keinen Fall daten- und faktenbasiert.\r\nDagegen gibt es unzählige unabhängige Studien  aus den verschiedensten Ländern mit einem Sexkaufverbot, die bestätigen, dass die gewünschten Ziele nicht erreicht wurden, dagegen aber Sexarbeiter*innen sehr viel mehr Gewalt, Zwang und Ausbeutung ausgesetzt sind – selbst von der Polizei – und ihre Grund- und Menschenrechte mit Füssen getreten werden.\r\nAuch der Hinweis auf die Zwischenevaluation  von 2020 ist Nonsens: Lt. Bundesfamilienministerium beruht er auf den „durch die Bundesstatistik erhobenen und verfügbaren Daten. Die durch das Statistische Bundesamt geführte Bundesstatistik konnte seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2017 bis zur Vorlage des Berichts Statistiken für die Berichtsjahre 2017 und 2018 liefern“ und war beeinflusst durch die COVID-19-Pandemie. Er kann keine Auskunft zur Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf die Prostitution in Deutschland und auf das Leben der in Prostitution tätigen Personen geben, denn sein Inhalt und Umfang stützen sich auf eine vorher bestimmte und beschränkte Menge der statistischen und bis zu seiner Erstellung verfügbaren Daten.“\r\n\r\nEs geht also nur um eine Auswertung von Zahlen, die seit dem Inkrafttreten des ProstSchG beim Statischen Bundesamt erfasst werden. Es handelt sich nicht um eine inhaltliche Evaluation der Lebens- und Arbeitssituation von Sexarbeiter*innen und die Auswirkungen des ProstSchG. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass während der Corona-Pandemie von Mitte März 2020 bis zum Teil bis Mitte und Ende 2022 die Prostitutionsbranche mit besonders harten Maßnahmen zu kämpfen hatte: die Bordelle waren geschlossen, Prostitution war verboten und daraus folgend erfolgte auch keine Beratung und Registrierung von Sexarbeiter*innen, keine Bearbeitung von Erlaubnissen der Prostitutionsstätten und somit wurden auch keine Daten dem Bundesamt für Statistik geliefert. Es besteht also eine große Lücke!\r\nDagegen hat das ProstG und auch das ProstSchG die Situation der Betroffenen sehr wohl verbessert. Besonders hervorzuheben sind:\r\no\tMit dem ProstG wurde erstmalig festgeschrieben, dass Sexarbeiter*innen einen Anspruch auf ihren Lohn haben (vorher wurde er wegen Sittenwidrigkeit verneint). Dies hat ihr Selbstbewusstsein gestärkt und sie im Kontakt mit den Kunden rechtsbewusster auftreten lassen: „Wenn Du jetzt nicht gehst, Du hast Dich nicht an unsere Abmachungen gehalten, rufe ich die Polizei.“\r\no\tMit dem ProstSchG erhielten die Prostitutionsstätten die Möglichkeit einer Erlaubnis (der Konzession im Gewerberecht vergleichbar), was eine klare Rechtssicherheit darstellt. Investitionen in die Zukunft sind nur so möglich. Aber auch die  Sexarbeiter*innen können sich z. B. darauf verlassen, dass die Prostitutionsstätten bestimmten Gesetzmäßigkeiten entsprechen und dass diese auch regelmäßig überprüft werden.\r\nAber beiden Gesetzen vorzuwerfen, dass es nicht zu einer breiten sozialversicherungspflichten Beschäftigung  der Sexarbeiter*innen gekommen ist, ist lächerlich. Diese Absicht war immer falsch (natürlich getrieben von dem Wunsch des Staates, nicht eines Tages in Notfällen  -Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente - helfen zu müssen). Sexarbeiter*innen haben sich immer als selbstständig empfunden; der Kunde ist ihr Vertragspartner und nicht der Bordellbetreiber. Außerdem wollen sie frei, unabhängig und mobil sein und nicht eingezwängt in einen 5-Tages-Job mit Anwesenheitspflicht von 10 bis 18 Uhr und erst recht nicht mit der Verpflichtung, bestimmte sexuelle Dienstleistungen einem bestimmten Kunden anbieten zu müssen. Sie wollen und müssen - je nach Tagesaktualität - bei jedem neuen Kunden immer wieder neu entscheiden, welche Dienstleistungen sie anbieten. Dem hat dann letztendlich das ProstG auch Rechnung getragen, indem es die „eingeschränkte Weisungspflicht“ des Bordellbetreibers vorschrieb.\r\nHervorzuheben sind auch die Bedeutung von Prostitutionsstätten für Sexarbeiter*innen: sie bieten ihnen erwiesenermaßen Schutz  - mit der Möglichkeit des Empowerments und der Professionalisierung durch Kolleg*innen. Jede Sexarbeiter*in muss/sollte ihre Rechte und Pflichten kennen, sollte/muss Grenzen setzen und NEIN sagen können. \r\nAlle Erfahrungen aus den Ländern, in denen das sog. Nordischen Modell eingeführt wurde, haben auch unsere Erfahrungen aus der Zeit der Corona-Pandemie bestätigt: Sexarbeiter*innen arbeiten weiterhin in der Sexarbeit, aber unter sehr vulnerableren und gefährlicheren Bedingungen. \r\nWenn lt. Antrag der „Ausbau von Präventions- und Ausstiegsangeboten“ so wichtig ist (ja, auch uns ist das wichtig), warum hat dann die Politik nie diese Bereiche ausreichend finanziert? Alle Fachberatungsstellen sind nicht ausreichend finanziert und kämpfen immer ums Überleben oder von einer befristeten Förderung zur nächsten oder von einem Modellprojekt zum nächsten.\r\nOffensichtlich sind die Prostitutionsgegner*innen bereit, für ihre Moral die Grund- und Menschrechte von Sexarbeiter*innen, Kunden und Bordellbetreiber*innen zu opfern – obwohl in der Bevölkerung eine akzeptierte Grundhaltung gegenüber der Sexarbeit  vorliegt.\r\n\r\nRechtebasierte Politik\r\n\r\nDas sog. Nordische Model bzw. der vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion negiert die Grund- und Menschenrechte von Sexarbeiter*innen, Kunden und Bordellbetreiber*innen. Will man Prostitution verstehen, ist es unabdingbar diese drei Akteure ernst zu nehmen und zu berücksichtigen, wie tief ein Sexkaufverbot in deren Rechte eingreift.\r\n\r\nSexarbeiter*innen verlieren bei einem Sexkaufverbot:\r\no\tihr Recht auf persönliche Freiheit, Sex zu haben, mit wem und wann und wofür sie es wollen (Art. 1 + 2 GG) – ihre Autonomie, ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre Entscheidungsfreiheit wird eingeschränkt.\r\no\tIhnen wird das Recht auf Arbeit verwehrt (Art. 12 GG) und diese frei zu wählen und damit ihr Einkommen und ihr wirtschaftliches Auskommen zu sichern.\r\no\tDurch die Kriminalisierung verlieren sie ihr Recht auf Gesundheit. Der Zugang zu Gesundheitsdiensten wird erschwert und sie sind mehr Gewalt, Zwang und Ausbeutung ausgesetzt.\r\no\tMarginalisierte Gruppen von Sexarbeiter*innen sind noch weiter entfernt von ihrem Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung.\r\no\tDurch die Kriminalisierung verlieren sie ihr Recht auf Privatheit und Anonymität mit der Folge weiterer Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung.\r\nKunden:\r\no\tverlieren ebenfalls das Recht, sich selbst zu entscheiden, mit wem sie Sex haben wollen und unter welchen Konditionen. Das schränkt ihre persönliche Freiheit und ihren Zugang zu Dienstleistungen ein. (Art. 1 + 2 GG)\r\no\twerden sich in ihrer Privatsphäre und in ihrem Recht auf Gleichbehandlung beeinträchtigt fühlen, weil die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen sie stigmatisiert und kriminalisiert.\r\no\tWird ihr Recht auf Sicherheit stark eingeschränkt, weil das Sexkaufverbot sie dazu zwingt, die sexuellen Dienstleistungen im Untergrund oder gefährlichen Orten in Anspruch zu nehmen.\r\nBordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber\r\no\tverlieren ihr Recht auf Gewerbefreiheit (Art. 12 GG) und auf wirtschaftliche Betätigung. Besonders seit dem Inkrafttreten des ProstSchG haben sie große Anstrengungen und finanzielle Verpflichtungen für Umbauten, etc. auf sich genommen, um eine Erlaubnis zu erhalten – natürlich im Vertrauen auf die Politik und das ProstSchG. Damit sind auch ihre Geschäftstätigkeit und ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Besonders betroffen sind dann Bordellbetreiber*innen, die seit dem Inkrafttreten des ProstG sich für diese Geschäftstätigkeit entschieden haben und die Anerkennung und Regulierung den sehr unsicheren Verhältnisse zuvor vorgezogen haben.\r\no\thaben z. T. in Immobilien investiert. Ein Sexkaufverbot stellt einen Eingriff in ihr Eigentumsrecht dar. (Art. 14 GG)\r\no\thaben umfangreiche Verträge abgeschlossen, z. B. mit Angestellten oder Vermietern. Dieses Recht auf Vertragsfreiheit wird erheblich gestört. Weitere Personen sind so von einem Sexkaufverbot betroffen.\r\nAls letztes Argument verweisen wir auf die Steuereinnahmen des Staates, die von Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber*innen, aber auch von der der Sexarbeit zugehörigen Industrie (Werbung, Kleidung, Kondome und andere Arbeitsmaterialien, Getränke, Taxi, etc.) erwirtschaftet werden. Aber sicher ist das den Antragstellern für ein Sexkaufverbot unwichtig.\r\nWir haben das ProstG und das ProstSchG immer kritisiert und wollten größere Veränderungen erreichen. Die Richtung war richtig. Bei der Umsetzung des ProstSchG  hätte es für einen messbaren, größeren Erfolg folgendes gebraucht:\r\no\teine breite Aufklärungskampagne zur Umsetzung des ProstSchG,\r\no\teine breite Werbekampagne, um über die Realitäten in der Sexarbeit aufzuklären – jenseits den ständig wiederholten Klischees von Sex and Crime,\r\no\tProfessionalisierung der Sexarbeiter*innen wie z. B. im profiS-Projekt ,\r\no\tdeutschlandweit einheitliche Umsetzung des ProstSchG entgegen der Zurückhaltung und den vielen Versuchen mit den Erlaubnissen.\r\n\r\nJetzt setzen wir auf die Ergebnisse der Evaluation große Hoffnungen – Hoffnungen auf Erweiterungen und Verbesserungen. Parallel zur laufenden Evaluation erwarten wir von den zuständigen Bundesministerien und Bundestagsabgeordneten der für diese Anhörung beratenden Ausschüsse, sich schon jetzt mit den für sie relevanten Umsetzungs-Erfahrungen auseinander zu setzen und Gesetzesanpassungen vorzunehmen. So könnte z. B. das zuständige Bundesbauministerium endlich die Bau- und Baunutzungsverordnungen aus ihrem Schattendasein herausführen und die Gesetze den höchstrichterlichen Rechtsprechungen anpassen.\r\nEntgegen einem Sexkaufverbot ist es vor allem jetzt wichtig, der Rechte aller Beteiligten zu stärken und endlich eine Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen und Gewerbetreibenden zu erreichen.\r\nEntgegen einem Sexkaufverbot erwarten wir in einem partizipativen und demokratischen Sinne eine Beteiligung aller betroffenen Gruppen an den Diskussionen, Anhörungen, Arbeitstreffen, Runden Tischen, Bürgerforen und sonstigem. Redet mit uns!\r\n\r\n\r\nStephanie Klee/Vorstand + Sexualassistentin   \t             18. 09. 2024\r\n\r\n18. 08. 2024\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)\r\nc/o Freudenhaus Hase \r\nHochstr. 45\r\n13357 Berlin\r\nTel.: 0174-91 99 246\r\nwww.bsd-ev.info\r\ninfo@bsd-ev.info\r\n\r\nKampagne:\r\nwww.redet-mit-uns.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-23"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}