{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-22T10:48:43.441+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R007372","registerEntryDetails":{"registerEntryId":72454,"legislation":"GL2024","version":20,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007372/72454","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/39/54/694520/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R007372-2026-02-13_15-18-05.pdf","validFromDate":"2026-02-13T15:18:05.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-31T08:47:25.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-10T13:01:14.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2025-05-14T12:45:46.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2025-05-14T12:45:46.000+02:00","lastUpdateDate":"2026-02-13T15:18:05.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":72454,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/72454","version":20,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-13T15:18:05.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-31T08:47:25.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72241,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/72241","version":19,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-10T18:16:44.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-13T15:18:05.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":71035,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/71035","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-19T13:35:29.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-10T18:16:44.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69925,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/69925","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-22T11:52:49.000+01:00","validUntilDate":"2026-01-19T13:35:29.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":69922,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/69922","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-22T11:42:49.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-22T11:52:49.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68866,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/68866","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-05T12:06:00.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-22T11:42:49.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68076,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/68076","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-19T15:01:09.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-05T12:06:00.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67044,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/67044","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-30T14:46:39.000+01:00","validUntilDate":"2025-11-19T15:01:09.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67040,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/67040","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-24T10:57:01.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-30T14:46:39.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66816,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/66816","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-17T17:05:55.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-24T10:57:01.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66372,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/66372","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-07T12:18:33.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-17T17:05:55.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":66249,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/66249","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-02T13:56:45.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-07T12:18:33.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":65963,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/65963","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-29T17:13:16.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-02T13:56:45.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62275,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/62275","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-17T17:41:27.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-29T17:13:16.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62165,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/62165","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-16T17:35:10.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-17T17:41:27.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61999,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/61999","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-14T14:54:40.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-16T17:35:10.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":60285,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/60285","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T15:29:26.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-14T14:54:40.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57622,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/57622","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-10T17:39:21.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-30T15:29:26.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56277,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/56277","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-10T13:01:14.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-10T17:39:21.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54250,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007372/54250","version":1,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-14T12:45:46.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-10T13:01:14.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"NATURAL","naturalPersonType":{"code":"OTHER","de":"Andere natürliche Person","en":"Other natural person"},"lastName":"Westphal","firstName":"Bernd","recentGovernmentFunctionPresent":true,"recentGovernmentFunction":{"ended":true,"endDate":"2025-03","type":{"code":"HOUSE_OF_REPRESENTATIVES","de":"Bundestag","en":"House of representatives"},"houseOfRepresentatives":{"function":{"code":"MEMBER","de":"Mitglied des Deutschen Bundestages","en":"Member of the German Bundestag"}}},"entrustedPersonsPresent":false,"membershipsPresent":false},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_CONSULTING","de":"Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater","en":"Consulting company, independent consultant"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"ON_BEHALF_OF_THIRD_PARTY","de":"Die Interessenvertretung wird im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen","en":"Representation of interests is carried out on behalf of third parties themselves"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}],"activityDescription":"Bei den Angaben zum abgelaufenen Geschäftsjahr handelt es sich um mein abgelaufenes Steuerjahr. Meine Beratertätigkeit wurde ab April 2025 aufgenommen. \r\n\r\nZum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der\r\nBundesregierung und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur\r\nErläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt.\r\nZweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.\r\nDarüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten\r\nRegelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":0.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":0,"to":0}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":13,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0017675","title":"Änderung des Kohlendioxidspeichergesetzes zur Ermöglichung von CCS in Deutschland","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ","customDate":"2025-06-02","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},"description":"Grundsätzliche Erlaubnis der kommerziellen Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 im In- und Ausland. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018347","title":"Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG","shortTitle":"UmwRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018376","title":"Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Angesichts der strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entlang der Lebensmittellieferkette sollte der Einsatz von Antikoagulanzien nicht nur bei nachgewiesenem Befall, sondern auch bei einem qualifizierten Befallsrisiko erlaubt sein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012","shortTitle":"ChemBiozidDV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/chembioziddv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020131","title":"Beschränkungsverfahren nach REACH-VO Calciumcyanamid, Verhinderung eines Totalverbots von Calciumcyanamid als Düngemittel","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Begleitung des laufenden REACH-Beschränkungsverfahrens auf EU-Ebene, um eine verhältnismäßige und sachgerechte Regelung für das Düngemittel Calciumcyanamid zu erreichen. Der Bundesregierung sollen vertiefende Informationen und Sachargumente zur Verfügung gestellt werden, damit sie gegenüber der EU-Kommission darauf hinwirken kann, das im Rahmen des laufenden REACH-Beschränkungsverfahrens auf EU-Ebene diskutierte Verbot von Kalkstickstoff als Düngemittel nicht umzusetzen. Stattdessen sollen den Mitgliedstaaten alternativ verhältnismäßigere Risikominderungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020169","title":"Novellierung und Mitgestaltung in der Umsetzung des Postgesetzes, um Dienstleistungen an das digitale Zeitalter anzupassen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)","printingNumber":"20/10283","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010283.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-des-postrechts-postrechtsmodernisierungsgesetz-postmodg/307297","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Durch die zügige Umsetzung des Gesetzes sollen unumkehrbare Strukturbrüche im Bereich des Universaldienstes abgewendet werden und eine hochwertige Versorgung mit postalischen Dienstleistungen zu bezahlbaren Preisen sichergestellt werden. Dazu zählt auch die Erhaltung eines finanzierbaren Universaldienstes sowie die Erweiterung von Regelungen zur Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Zustellung geschaffen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Postgesetz","shortTitle":"PostG 2024","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/postg_2024"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020314","title":"Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","printingNumber":"385/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0385-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-des-europ%C3%A4ischen/314977","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020315","title":"Entlastungen bei Strompreisen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Unterstützung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen für alle Unternehmen und privaten Verbraucher bei der Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß und Netzentgelten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020316","title":"Änderung des MessbG","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften","printingNumber":"383/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0383-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsrechts-zur-st%C3%A4rkung-des-verbraucherschutzes-im/324884","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen","shortTitle":"MessbG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/messbg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020467","title":"Geeignete industriepolitische Rahmenbedingungen für Schaltanlagen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es wird darauf hingearbeitet, dass EU-Regelungen zu Schaltanlagentechnologien technologieoffen gestaltet sind und langfristig Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sichern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020751","title":"Diskriminierungsfreie Nutzung des Nachhaltigkeitssiegels","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","printingNumber":"438/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0438-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gesetzes-gegen-den-unlauteren-wettbewerb/325533","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022037","title":"Unterstützung des gesundheitspolitischen Ziels der Bundesregierung einer flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen","customDate":"2025-12-17","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]},"description":"In der derzeitigen Ausgestaltung der Apothekenreform werden etablierte, bewährte und verlässliche flächendeckende Versorgungsstrukturen für Arzneimittel mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen belastet. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den gesundheitspolitischen Zielen einer Entbürokratisierung sowie der langfristigen Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über den Betrieb von Apotheken","shortTitle":"ApoBetrO 1987","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022437","title":"Sicherung ergänzender, langjährig bewährter Versorgungsstrukturen zur flächendecken Arzneimittelversorgung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)","publicationDate":"2025-10-20","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/RefE_Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/apovwg.html"}]},"description":"Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über den Betrieb von Apotheken","shortTitle":"ApoBetrO 1987","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022514","title":"Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität","shortTitle":"GEIG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geig"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":4,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0018347","regulatoryProjectTitle":"Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7a/47/621763/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290116.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME\r\nZum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften\r\nDas geltende Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erlaubt es anerkannten Umweltverbänden, innerhalb eines Jahres Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen von Behörden einzulegen – auch ohne eigene individuelle Betroffenheit. Derzeit passt die Bundesregierung das UmwRG an völkerrechtliche Vorgaben und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs an. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUKN) bleibt aber deutlich hinter dem zurück, was zu diesem Thema im Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 festgelegt wurde. Dort heißt es konkret:\r\n„Wir überprüfen das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auf über Europarecht hinausgehende Punkte, die wir anpassen werden. Wir streben eine Fokussierung auf unmittelbare Betroffenheit bei Klage- und Beteiligungsrechten an.“ (S. 42)\r\n„Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten. Wir werden es bis auf das europarechtliche Mindestmaß absenken und durch Initiativen der Bundesregierung auf eine weitere internationale Reduzierung hinwirken.“ (S. 66)\r\nDer vorliegende Entwurf des BMUKN zeigt hingegen keinerlei Reformansatz. Dabei ist eine Weiterentwicklung des UmwRG dringend erforderlich: Auch wenn dieses Gesetz ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes ist, kann es in seiner derzeitigen Form zu erheblichen negativen Auswirkungen führen. Dies gilt insbesondere für die in der Praxis hoch problematische „aufschiebende Wirkung“ der Widersprüche und Anfechtungsklagen von anerkannten Umweltverbänden – vor allem, wenn sie vorsätzlich als Verzögerungstaktik genutzt werden.\r\nDie gegenwärtige Regelung führt dazu, dass Unternehmen trotz umfangreicher behördlicher Überprüfung bereits erteilte Genehmigungen, z.B. für den Bau oder Betrieb einer Produktionsanlage oder die Zulassung eines Produktes, bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung nicht umsetzen können. Stattdessen sind betroffene Unternehmen darauf angewiesen, in einem gesonderten Verfahren bei der Behörde und ggf. beim Gericht die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu beantragen. Für die deutsche Wirtschaft heißt dies:\r\nPlanungsunsicherheit, Investitionshemmnisse, Innovationsverzögerungen und die Gefährdung von Arbeitsplätzen. Für Behörden und Gerichte bedeutet es zugleich einen zusätzlichen hohen, vermeidbaren bürokratischen Aufwand.\r\nDie „Aufschiebende Wirkung“ von Widerspruch und Anfechtungsklage leitet sich aus § 80 Abs. 1 VwGO ab: Diese Norm regelt den Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte. Von diesem Grundsatz gibt es sowohl in der VwGO als auch in Fachgesetzen für bestimmte Fallkonstellationen Ausnahmen. Der Gesetzgeber arbeitet insoweit mit dem „Regel-Ausnahme“-Prinzip. Die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen ergibt sich aus § 80a VwGO in Verbindung mit § 80 VwGO.\r\nAbweichend zur deutschen Gesetzgebung kennt das EU-Recht keine regelmäßige aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage. Auch die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten arbeitet ohne das Prinzip der grundsätzlichen aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage. Der deutsche Weg bedeutet daher einen zusätzlichen Standortnachteil gegenüber anderen EU-Mitgliedsstaaten. Das heißt: Wird die bestehende Regelung im UmwRG unverändert beibehalten, ist sie ein weiterer Faktor, der Investitionen von Unternehmen am Standort Deutschland unattraktiver macht.\r\nEine Weiterentwicklung des UmwRG muss sich an den Prinzipien der „Aarhus-Konvention“ messen lassen: Sie verpflichten die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu, dass Umwelt-Verwaltungsakte gerichtlich überprüft werden können. Außerdem gewährleisten diese Prinzipien, den betroffenen Personen und Umweltverbänden einen zügigen, bezahlbaren Zugang zu den zuständigen Gerichten. Die chemische Industrie bekennt sich klar zur „Aarhus-Konvention“. Allerdings legt die Konvention keine einheitlichen Regeln für eine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage als Automatismus fest.\r\nEine naheliegende Lösung, um Bürokratie abzubauen, Planungsprozesse zu beschleunigen und Umweltschutz zu gewährleisten, ist daher eine Anpassung des UmwRG – wie bereits in anderen Rechtsbereichen erfolgreich umgesetzt. Zwei Vorbilder aus vergleichbaren Fachgesetzen:\r\n1) Bundes-Immissionsschutzgesetz\r\nIn § 63 Abs. 1 BImSchG heißt es:\r\n„Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.“\r\n2) Baugesetzbuch\r\n§ 212a Abs. 1 BauGB lautet:\r\n„Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung.“\r\nDiese Beispiele zeigen, wie sich eine zügige Umsetzung genehmigter Vorhaben durch eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung des § 80 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 80a VwGO ermöglichen lässt.\r\nFür das UmwRG könnte eine entsprechende Regelung wie folgt lauten:\r\n„§ 7a Keine aufschiebende Wirkung\r\nWiderspruch und Anfechtungsklage einer nach § 3 anerkannten Vereinigung gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 (und § 1 Absatz 1a Satz 1) haben keine aufschiebende Wirkung.“\r\nMit dieser Ergänzung würde der Gesetzgeber einen ausgewogenen Rechtsrahmen schaffen: Er wahrt zum einen den EU-weit gebotenen Rechtsschutz für anerkannte Umweltverbände – und sichert zum anderen die Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen. Diese Regelung wäre ein klares Signal, dass Deutschland hohe Umweltstandards mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität vereint und sich außerdem zum Bürokratieabbau bekennt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-09-25"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018376","regulatoryProjectTitle":"Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9c/bb/621765/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290112.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der präventive Einsatz von Antikoagulanzien gegen Schadnager muss erlaubt bleiben, um Hygiene\r\nund Gesundheitsschutz im Lebensmittelsektor zu gewährleisten!\r\n11.07.2025\r\nHintergrund\r\nDer Lebensmitteleinzelhandel ist naturbedingt besonders anfällig für den Befall von Schadnagern (insbesondere Mäusen), die neben grundlegenden Hygieneproblemen auch gesundheitsgefährliche Krankheitserreger übertragen und erhebliche Schäden und Kontaminationen verursachen können. Ein effektiver Schutz der menschlichen Gesundheit ist daher unabdingbar. Auf EU-Ebene wird derzeit überprüft, ob und für welche Anwendungen die Wirkstoffe zur Bekämpfung von Schädlingsbefall (Antikoagulanzien) wieder zugelassen werden. Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt einen Ausschluss des sog. permanent baiting, dem Beködern ohne festgestellten Befall aus präventiven Zwecken (use case 11). Die Europäische Kommission und der Ständige Ausschuss für Biozidprodukte wollen im Jahr 2026 über die Wiederzulassung von antikoagulanten Substanzen entscheiden.\r\nProblem\r\nTrotz bester organisatorischer, baulicher und hygienischer Präventionsmaßnahmen kann es im Lebensmitteleinzelhandel regelmäßig zu Schädlingsbefall kommen. Mäuse und Ratten schädigen Lebensmittel und Betriebsausstattung, schaffen unzumutbare Zustände für Verbraucher und führen somit auch zu vermeidbaren Lebensmittelverlusten. Seit vielen Jahrzehnten bilden Antikoagulanzien einen unverzichtbaren Baustein im ganzheitlichen Schädlingsmanagement, um die Lebensmittelsicherheit und den Schutz der Gesundheit nachhaltig zu gewährleisten.1\r\nWürde die Stellungnahme des BPC der ECHA in der vorliegenden Fassung übernommen, stünden ab 2026 jedoch Antikoagulanzien nur noch bei festgestelltem Befall zur Verfügung – mit gravierenden Folgen. Ein aktueller Fachbeitrag warnt, dass Betreibern von Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel mit einem Verbot von Antikoagulanzien „ein wesentliches und wirksames Instrument zur Nagerbekämpfung und zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher genommen“ würde.2 Darüber hinaus betonen die Autoren, dass „die Bekämpfung von Nagern nicht mit einer einzigen Methode, wie z. B. dem ausschließlichen Einsatz von Schlagfallen“ realisierbar ist.3 Diese Einschätzung bestätigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage der European Pest Management Association (CEPA) unter 4.377 Schädlingsbekämpfungsfachleuten: 90% geben an, dass sich Mäusebefall im Innenbereich selten ausschließlich mit Schlagfallen beseitigen lässt.4 Praktische Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich, in denen die präventive Anwendung von Antikoagulanzien bereits jetzt untersagt ist, belegen einen Anstieg der Nagetierpopulationen in Produktions- und Verkaufsstätten sowie das Auftreten neuer Befälle an bisher befallsfreien Standorten.5 Besonders in Situationen, in denen zwar noch kein akuter Befall nachgewiesen ist, aus fachlicher Sicht aber das qualifizierte Risiko für einen Befall besteht, sind frühzeitige und zielgerichtete Maßnahmen unverzichtbar, um zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Befallsaufbau zu verhindern. Zudem zeigt die Praxis, dass es infolge von Schädlingsbefall zu mehrtägigen Lagerschließungen kommen kann – mit gravierenden Auswirkungen auf die Versorgung. Dies unterstreicht die Bedeutung effektiver Prävention für den Erhalt betrieblicher Abläufe im systemrelevanten Lebensmittelsektor.\r\nLösung\r\nUnternehmen entlang der Lebensmittelversorgungskette benötigen wirksame Methoden, um Schädlingsbefall präventiv zu verhindern und effektiv zu bekämpfen. Nur so kann eine uneingeschränkte Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden. Um Befall effektiv vorzubeugen oder zu bekämpfen, ist es entscheidend, dass in der EU zugelassene und in der Praxis bewährte Wirkstoffe weiterhin verfügbar bleiben. Der Einsatz dieser Stoffe ist unerlässlich, um sowohl die Lebensmittelsicherheit als auch den Gesundheitsschutz sicherzustellen. Angesichts der strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sollte der Einsatz von Antikoagulanzien daher nicht nur bei nachgewiesenem Befall, sondern auch bei einem qualifizierten Befallsrisiko erlaubt sein. Diese Klarstellung würde gewährleisten, dass eine effektive Nagetierbekämpfung im extrem sensiblen Lebensmittelsektor möglich bleibt, auch im Fall eines qualifizierten Befallsrisikos. Zudem verschafft sie der Europäischen Kommission die nötige Flexibilität, eine Lösung zu implementieren, ohne der grundsätzlichen Position des BPC zur Streichung des permanent baiting (use case 11) zu widersprechen.\r\n1 Gemeinsame Stellungnahme deutscher Fachverbände der Schädlingsbekämpfung zur Zulassungsverlängerung der Wirkstoffe und entsprechenden Biozid-Produkte im EU-Zulassungsverfahren (2023).\r\n2 Hartung et al. (2025), Zur hygienischen Bedeutung des Befalls mit Nagern (Ratten und Mäusen) im Lebensmitteleinzelhandel, S. 5.\r\n3 Ibid, S. 5.\r\n4 CEPA Final Report (2024), Managing indoor infestations by mice. A pan-European survey of professional technicians working in the environmental public health protection sector.\r\n5 Survey on the non-permanent baiting in the French food chain (2021), carried out by the French organizations La Coopération Agricole, ANIA, Adepale, the FIA, Culture Viande and the Federation of Commerce and Distribution (FCD)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020314","regulatoryProjectTitle":"Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a9/46/665765/Stellungnahme-Gutachten-SG2512220037.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:\r\nVerhältnismäßigkeit wahren und Genossenschaften nicht diskriminieren!\r\nStand: 13.10.2025\r\nHintergrund:\r\nAm 3. September 2025 hat das Bundeskabinett einen aktualisierten Gesetzentwurf auf Grundlage der geänderten Richtlinie (EU) 2025/794 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen, ohne aber die besondere Situation der Genossenschaften zu berücksichtigen.\r\nProblem:\r\nDies hat zur Folge, dass jedes einzelne Mitglied einer Genossenschaft mit einem kapitalmarktorientierten Unterneh-men gleichgestellt wird und einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht verfassen muss, sofern es die Größenkriterien erfüllt. Dabei haben Genossenschaften als Ausfluss des genossenschaftlichen Zusammenarbeits- prinzips regelmäßig gemeinsame Lieferketten, wie etwa beim internationalen Obst- und Gemüseeinkauf. Sie haben damit im Rahmen der genossenschaftlichen Arbeitsteilung einheitliche Vorgaben, wie z.B. professionelles Qualitäts-management, den ressourcenschonenden Einsatz von Verpackungen oder die Einhaltung sozialer Mindeststan-dards. Insofern gibt es in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstandards kaum Unterschiede zwischen den genossenschaft-lichen Beschaffern und den selbstständigen Lebensmitteleinzelhändlern, die sie beliefern. Trotzdem müsste nach dem aktuellen Entwurf eine Vielzahl von nahezu identischen Nachhaltigkeitsberichten erstellt werden, was zu gro-ßem bürokratischem Aufwand, aber zu keinem zusätzlichen Erkenntnisgewinn führen würde.\r\nDieser Umstand ist umso schwerer nachzuvollziehen, da der Gesetzentwurf bei Kapitalmarktgesellschaften und Kon-zernen die Möglichkeit der Erstellung von konsolidierten Nachhaltigkeitsberichten für ihre Tochterunternehmen vor-sieht. Eine entsprechende Regelung fehlt hingegen für Genossenschaften, die nicht zur Erstellung eines Nachhal-tigkeitsberichts verpflichtet sind. Ihnen sollte zumindest die Möglichkeit eröffnet werden, freiwillig für den eigenen Geschäftsbereich sowie für ihre Tochterunternehmen und Mitglieder einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dies würde auch dem im Genossenschaftsgesetz festgelegten wirtschaftlichen Förderauftrag sowie dem Ziel des Gesetzgebers, unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, entsprechen. Ferner würde dies auch eine ansonsten bestehende Benachteiligung von Tochterunternehmen der Genossenschaften beseitigen: Nur, weil die Muttergesellschaft eine Genossenschaft ist, werden deren Tochtergesellschaften nicht explizit von der Nachhaltig-keitsberichtspflicht befreit, auch wenn ein freiwillig konsolidierter Nachhaltigkeitsbericht der Muttergesellschaft vor-liegt. Dies stellt sie gegenüber anderen Gesellschaftsformen schlechter. Der aktuelle Gesetzentwurf berücksichtigt die genossenschaftlichen Strukturen insofern nicht.\r\nLösung:\r\nIm Sinne der bürokratischen Entlastung, einschließlich der Kosten für die Erstellung und Prüfung sowie der Gleich-behandlung verschiedener gewachsener Gesellschaftsstrukturen, müssen alle Unternehmen von den vorgestellten Erleichterungen im gleichen Maße profitieren können. Dies gilt sowohl für Mitglieder als auch für Tochtergesellschaf-ten von Genossenschaften. Daher bedarf es im parlamentarischen Verfahren einer Ausweitung der Möglichkeit, be-freiende freiwillige konsolidierte Nachhaltigkeitsberichte auf Ebene der zentralen und regionalen Genossenschafts-unternehmen abzugeben. Genossenschaften sollte diese Möglichkeit diskriminierungsfrei gewährt werden, die §§ 336 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E sowie § 13 PublG müssen eine entsprechende Klarstellung enthalten. Das wäre auch ein wichtiger Schritt, um den jüngsten Ankündigungen der Bundesregierung Taten folgen zu lassen und Unternehmen nicht ohne Not zusätzliche Bürokratie aufzubinden, die keinen Mehrwert bietet. Das wäre insbeson-dere im Internationalen Jahr der Genossenschaften angezeigt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020316","regulatoryProjectTitle":"Änderung des MessbG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a8/ef/665767/Stellungnahme-Gutachten-SG2512220039.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes: Verbraucherschutz und Innovation durch fairen\r\nWettbewerb sicherstellen!\r\nStand 15.10.2025\r\nHintergrund: Seit 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Auch Gebäudeeigentümer können einen Messstellenbetreiber frei wählen, der als Messdienstleister die Sparte Strom oder gleichzeitig weitere Sparten wie z.B. Gas bedient (sog. Bündelung durch den Anschlussnehmer). Neben den grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB), die an das jeweilige Netzgebiet gebunden sind, gibt es zusätzlich rund 160 wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB). Die Digitalisierung der Energiewende braucht Wettbewerb im Messwesen. Intelligente Stromzähler (Smart Meter) sind die Grundlage eines modernen, flexiblen Energiesystems – sie ermöglichen Lastmanagement, dynamische Tarife, Mieterstrommodelle und die Steuerung von Wärmepumpen, Ladepunkten und Speichern. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Hinblick auf den Verbraucherschutz (BT-Drs. 21/1497) soll nun das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) novelliert werden. Vorgesehen ist eine Preisobergrenze (POG) in § 6 MsbG für wettbewerbliche Messstellenbetreiber im Falle der Bündelung nur der Sparte Strom, wenn alle Zählpunkte einer Liegenschaft mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Ziel ist der Schutz von Mieterinnen und Mietern vor überhöhten Umlagen.\r\nProblem: Der Schutz von Mieterinnen und Mietern ist wichtig. Doch die geplante Einführung der POG in § 6 MsbG setzt am falschen Punkt an: Sie schwächt den Wettbewerb, reduziert die Wahlmöglichkeiten, führt zu höheren Preisen und bremst Innovationen. Damit untergräbt sie langfristig die Verbraucherinteressen anstatt sie zu stärken:\r\n Eingriff in funktionierenden Markt nicht notwendig:\r\nPreisobergrenzen sind bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern aufgrund der monopolistischen Marktstruktur und des Kontrahierungszwangs sinnvoll. In einem wettbewerblichen Markt, in dem Gebäudeeigentümer zwischen zahlreichen wettbewerblichen Anbietern wählen können, sind staatlich festgelegte Preisgrenzen systemwidrig und unnötig.\r\n POG als faktische Preisuntergrenze:\r\nErfahrungen zeigen: In einem funktionierenden Markt führen staatlich festgelegte Preisobergrenzen de facto zu Preisuntergrenzen. Anbieter orientieren sich an der gesetzlich festgelegten Schwelle, wodurch Anreize für günstigere Angebote entfallen. Die Folge: weniger Auswahl und höhere Durchschnittspreise - genau das Gegenteil des beabsichtigten Verbraucherschutzes.\r\n Innovationshemmnis mit Folgen für Verbraucher und Energiewende:\r\nDer Wettbewerb im Messwesen ist der Motor für Innovation, faire Preise und den zügigen Smart-Meter-Rollout. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber adressieren den gesamten Markt von rund 54 Millionen Stromzählern und digitalisieren auch Zähler außerhalb des Pflichtrollouts. Grundzuständige Messstellenbetreiber hingegen erfüllen in der Regel lediglich ihre gesetzlich definierten Mindestanforderungen innerhalb ihres Netzgebiets - und haben wenig Anreiz, darüber hinaus Innovationen voranzutreiben. Gerade digitale Zusatzdienste sind jedoch wichtig für den Verbraucher, denn sie schaffen mehr Transparenz, Flexibilität und Kostenvorteile für Mieterinnen und Mieter - etwa durch dynamische Stromtarife, die intelligente Steuerung von Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur sowie Mieterstromlösungen. Eine starre Preisobergrenze würde diesen Motor abwürgen und Anbietern ihre wirtschaftlichen Spielräume entziehen. Innovationen würden unwirtschaftlich und Gebäudeeigentümer von Investitionen in innovative Lösungen der Energiewende abhalten. So würden auch Mietende vom Zugang zu Mieterstromlösungen und anderen kostensenkenden Lösungen abgeschnitten werden.\r\nLösung: Die Preisobergrenze für die Sparte Strom in § 6 I Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz sollte gestrichen und stattdessen in die Betriebskostenverordnung überführt werden. Dazu sollten in § 2 Betriebskostenverordnung die Kosten für den Messstellenbetrieb Strom - im Fall der Wahl des Messstellenbetreibers durch den Anschlussnehmer (Gebäudeeigentümer) - bis zur Höhe der in §§ 30, 35 MsbG vorgesehenen POG als umlagefähige Kosten aufgenommen werden. Damit entsteht ein starker Anreiz für Vermieter, den für ihr Gesamtkonzept optimalen und günstigsten Anbieter zu wählen - der dynamische Wettbewerb zwischen den Anbietern bleibt somit erhalten, bei gleichzeitiger Gewährleistung des Verbraucherschutzes. Verbraucher (Mieter) profitieren doppelt: von fairen Preisen und innovativen Lösungen für die Energiewende."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-29"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":true,"contractsCount":2,"contracts":[{"description":"Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit\r\nVertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern\r\ndes Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer\r\nVielzahl von Themenfeldern, insbesondere für die Mandate Hitachi Energy AG, DocMorris, Alzchem Trostberg GmbH, Techem, Uniper SE, Exxon Mobil Central Europe Holding, Deutsche Post AG, EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG, Bayer AG und VTG GmbH geführt. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}],"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0017675","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Kohlendioxidspeichergesetzes zur Ermöglichung von CCS in Deutschland"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018347","regulatoryProjectTitle":"Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018376","regulatoryProjectTitle":"Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020131","regulatoryProjectTitle":"Beschränkungsverfahren nach REACH-VO Calciumcyanamid, Verhinderung eines Totalverbots von Calciumcyanamid als Düngemittel"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020169","regulatoryProjectTitle":"Novellierung und Mitgestaltung in der Umsetzung des Postgesetzes, um Dienstleistungen an das digitale Zeitalter anzupassen"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020314","regulatoryProjectTitle":"Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020315","regulatoryProjectTitle":"Entlastungen bei Strompreisen"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020316","regulatoryProjectTitle":"Änderung des MessbG"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020467","regulatoryProjectTitle":"Geeignete industriepolitische Rahmenbedingungen für Schaltanlagen"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020751","regulatoryProjectTitle":"Diskriminierungsfreie Nutzung des Nachhaltigkeitssiegels"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022037","regulatoryProjectTitle":"Unterstützung des gesundheitspolitischen Ziels der Bundesregierung einer flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln"},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022437","regulatoryProjectTitle":"Sicherung ergänzender, langjährig bewährter Versorgungsstrukturen zur flächendecken Arzneimittelversorgung"}],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"EUTOP Europe GmbH (EUTOP)","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002291","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"lobbyingIsCarriedOutByLobbyist":true,"entrustedPersons":[],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}},{"description":"Verbesserung der Rahmenbedingungen für CCS/CCU, um damit Unternehmen am Standort Deutschland und Arbeitsplätze zu sichern. ","fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}],"regulatoryProjects":[],"clients":{"clientOrganizations":[{"referenceName":"Carbon Management Allianz ","referenceDetailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007209","financialResourcesReceived":{"lastFiscalYearFinished":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","from":0,"to":0}}],"clientPersons":[]},"contractors":{"lobbyingIsCarriedOutByLobbyist":true,"entrustedPersons":[],"contractorOrganizations":[],"contractorPersons":[]}}]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}