{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.27/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.27.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"17.10.2024\r\n\r\nForderungspapier zur aktuellen Situation und notwendigen Weiterfinanzierung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP)\r\n\r\nHintergrund:\r\n•\tDeutschland hat unter anderem aufgrund seiner Beteiligung am zwei Jahrzehnten dauernden internationalen Militäreinsatz in Afghanistan eine Verantwortung gegenüber besonders gefährdeten Afghan*innen, die sich für Demokratie und Menschenrechte in ihrem Land eingesetzt haben.\r\n•\tMit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) wurde 2022 ein innovatives, modellhaftes und geordnetes Aufnahmeprogramm sowie ein komplementärer Fluchtweg geschaffen, durch den besonders gefährdete Afghan*innen strukturiert und sicher in Deutschland aufgenommen werden können.\r\n•\tGemäß der Aufnahmeanordnung,1 richtet sich das BAP an besonders gefährdete Menschen aus\r\nAfghanistan, die sich in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben oder aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion individuell gefährdet sind.\r\n•\tLaut Aufnahmeanordnung sollten monatlich bis zu 1.000 Aufnahmezusagen erteilt werden. Mit einer angekündigten Laufzeit bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode war eine Aufnahme von bis zu 36.000 schutzbedürftigen Menschen geplant.\r\n•\tDas BAP wurde jedoch noch nicht in vollem Umfang umgesetzt: Statt den ursprünglich geplanten bis zu 1.000 Personen pro Monat, sind laut Angaben des Bundesministeriums für Inneres und für Heimat (BMI) bisher lediglich 682 Personen nach Deutschland eingereist. 3082 Personen haben eine Aufnahmezusage erhalten. Unseren Schätzungen zufolge wurden außerdem ca. 17.000 Personen bereits von den Stellen der Bundesregierung vorausgewählt und kontaktiert.2\r\n•\tIm Haushaltsentwurf für 2025 ist jedoch im maßgeblichen Einzelplan 06 im Kapitel 0603 Titel 684 61 für . Resettlement und humanitäre Aufnahmen\" kein Budget mehr für das BAP vorgesehen. Dies ist unter anderem mit der Festschreibung des Programms im Koalitionsvertrag und den Pledges für humanitäre Aufnahmen für das Jahr 2025 gegenüber der Europäischen Union nicht vereinbar.\r\n\r\nEine Nicht-Weiterfinanzierung des Programms hätte ein vorzeitiges, ungeordnetes Ende des Programms zur Folge - mit verheerenden Auswirkungen:\r\n\r\n•\tFür gefährdete Afghan*innen, die sich auf ein gegebenes Versprechen verlassen haben, würde eine letzte Schutzperspektive entfallen: Seit August 2021 hat sich die Situation für die afghanische Zivilbevölkerung kontinuierlich verschlechtert. Insbesondere Frauen und Mädchen werden aufgrund ihres Geschlechts systematisch diskriminiert und erleben täglich Verletzungen ihrer grundlegenden Freiheiten und Menschenrechte. Zuletzt entschied auch der EuGH, dass Frauen in Afghanistan grundsätzlich systematische Verfolgung erleben. Queere Personen sind sogar als gesamte Gruppe direkt in ihrer Existenz bedroht, weil die Taliban angekündigt haben, diese Menschen durch Folter, Steinigung oder lebendiges Begraben zu vernichten. Der Schutzbedarf und die Fluchtgründe gefährdeter Afghan*innen bleiben weiter bestehen, während ein unter erheblichen Ressourcenaufwand geschaffener, modellhafter und mindestens bis zum Ende der Legislatur versprochener sicherer Fluchtweg wegfallen würde. Selbst die Bearbeitung von bereits ausgewählten SAP-Anträgen durch die zuständigen Stellen würde gestoppt.\r\n\r\n1 Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gemäß § 23 Absatz 2, Absatz 3 i. V. m. § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan.\r\n2 Hochrechnungen auf Grundlage der regelmäßig an die Meldestellen kommunizierten Zahlen von Seiten des BMI.\r\n \r\n\r\n•\tDie Unterstützung in Islamabad, Pakistan vor der Ausreise nach Deutschland für Schutzsuchende mit Aufnahmezusage würde wegfallen: Für viele Schutzsuchende wäre der für die Ausreise verpflichtende Aufenthalt in Pakistan unmöglich, da oft bereits alle familiären Ressourcen für Pässe und pakistanische Visa aufgewendet wurden. Auch wäre die Situation für die bereits für das BAP nach Pakistan eingereisten Personen unklar, der Schutz vor willkürlichen Abschiebungen würde entfallen.\r\n•\tBereits getätigte hohe Investitionen, um das Programm aufzubauen, würden ins leere laufen: Die eigens geschaffene Koordinierungsstelle (KS), die als Modell für weitere Programme gedacht war, stünde vor dem Aus, obwohl ihr aktuell noch knapp 30.000 Fälle zur Bearbeitung vorliegen und sie das BAMF bei Rückfragen stark entlastet.\r\n•\tFür Deutschland hätte das vorzeitige Beenden des Programms internationale Folgen: Es untergräbt die Glaubwürdigkeit der Außenpolitik, wenn gegebene Versprechen nicht eingehalten werden, internationale Verhandlungspositionen würden geschwächt sowie das Vertrauen darin getrübt, dass Deutschland sich ernsthaft um das Schaffen sicherer Fluchtwege bemüht.\r\n•\tFür die mitwirkenden zivilgesellschaftlichen Organisationen (ca. 60 NGOs und Dachverbände) würde der Abbruch des Programms einen herben Vertrauensbruch darstellen. Sie haben durch ihre - zum größten Teil ehrenamtliche - Mitwirkung gezeigt, dass eine Aufnahmebereitschaft in der Gesellschaft vorhanden ist. Ihnen liegen zudem weiterhin zahlreiche Anfragen von besonders gefährdeten Menschen vor und jede Woche kommen neue Hilferufe von bedrohten Menschen, insbesondere Frauen und queeren Personen aus Afghanistan hinzu: Obwohl es ein offizielles Versprechen bis mindestens zum Ende der Legislaturperiode gibt, könnten keine neuen Schutzanträge für das Programm mehr gestellt werden.\r\n\r\nKernforderungen:\r\n•\tDas BAP muss, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, zügig durchgeführt und mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode vollumfänglich weiterfinanziert werden. Eine laufende Evakuierung kann nicht binnen weniger Monate und ohne Weitsicht beendet werden.\r\n•\tDie Auswahlrunden müssen fortgesetzt und alle notwendigen Stellen weiter finanziert werden, damit die Personen, die ausgewählt werden, tatsächlich auch ausreisen können. Zahlreiche Familien wurden bereits von deutschen Behörden kontaktiert und haben zum Teil erhebliche Risiken und Kosten auf sich genommen, um z.B. geforderte Dokumente zu beschaffen.\r\n•\tDie Ausreise über Pakistan muss finanziell gesichert sein. Die Sicherheitslage in Pakistan ist angespannt, es besteht ohne Unterstützung durch die GIZ kein Schutz vor Abschiebung. Besonders Frauen, Kinder und Mitglieder der LGBTQI+ Community müssen eine sichere Unterbringung erhalten, damit sie vor Übergriffen und Diskriminierung geschützt sind.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-17"}]},{"statementNumber":"SG2504160026","regulatoryProjectNumber":"RV0017829","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen zur Humanitären Aufnahme und Resettlement im Koalitionsvertrag 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/43/44/569501/Stellungnahme-Gutachten-SG2504160026.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Humanitäre Aufnahme – Forderungspapier für die Koalitionsverhandlungen\r\n\r\nDurch humanitäre Aufnahme und Resettlement können sichere Zugangswege geschaffen werden, die vulnerablen Gruppen Schutz gewähren können. Der Schutzbedarf bleibt weltweit aufgrund von Konflikten, Naturkatastrophen und dem Klimawandel alarmierend - UNHCR prognostiziert, dass 2025 etwa 2.9 Millionen Menschen auf Resettlement angewiesen sein werden. Aktuell sind 71% der Geflüchteten weltweit in Länder mit mittlerem bis geringem Einkommen untergebracht und 69% leben in Nachbarländern. Der Ausbau sicherer Zugangswege und die Weiterführung von bestehenden Aufnahmeprogrammen sind zentrale Versprechen im SPD-Regierungsprogramm1 und müssen sich auch im Koalitionsvertrag wiederfinden. In Ergänzung zum unbeschnittenen Asylrecht muss die Weiterführung von humanitärer Aufnahme und Resettlement im Koalitionsvertrag verankert werden:\r\n\r\nFormulierungsvorschlag:\r\nHumanitäre Aufnahme und Resettlement sollen fortgesetzt und ausgebaut werden. Es sollen weiterhin sichere Zugangswege für besonders gefährdete Menschen unter anderem LSBTIQ*-Personen, Frauen, Kinder, Journalist*innen und Menschenrechtsaktivist*innen geschaffen werden. Verfahren sollen schutzorientiert, effizient und transparent ausgestaltet werden. Laufende Programme sollen geordnet zu Ende geführt werden.\r\n\r\nBegründung: Vorteile für Schutzsuchende, Erstaufnahmeländer und Aufnahmeländer:\r\n\r\nVereinheitlichtes europäisches Verfahren: Durch das neue Union Resettlement Framework (URF) wird ein einheitliches und effizientes Aufnahmeverfahren für Resettlement und humanitäre Aufnahmen auf EU-Ebene ermöglicht. Deutschland spielt dabei eine zentrale Rolle und kann andere EU-Mitgliedsstaaten zu mehr Engagement anregen. Ein Aussetzen der Resettlementaufnahmen könnte dazu führen, dass auch andere EU-Staaten keine weiteren Aufnahmen ermöglichen, wodurch das URF an Wirkung verlieren würde. Die Bundesregierung hat wertvolle Erkenntnisse gesammelt, um die Verfahren zu verbessern und international eine Vorreiterrolle einzunehmen. Ein kontinuierliches Engagement ist wichtig, um die Strukturen und Expertise aufrechtzuerhalten und durch die Vorreiterstellung auch die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten anderer EU-Länder zu unterstützen.\r\n\r\nAufnahme von besonders gefährdeten Menschen: Besonders gefährdete Menschen können in Deutschland Schutz finden, ohne einer gefährlichen und möglicherweise traumatisierenden Flucht ausgesetzt zu sein. Der Resettlementbedarf ist aktuell am höchsten für Geflüchtete aus Syrien, Afghanistan, Südsudan, Myanmar, Sudan und DRC.2\r\n\r\nPlanbare Verfahren: Die Zielgruppe eines Aufnahmeprogramms kann im Vorfeld genau festgelegt werden, um den am stärksten gefährdeten Menschen gezielt Schutz zu gewähren. Im Prüfungsverfahren können Fälle, die für eine humanitäre Aufnahme in Betracht kommen, im Vorfeld durch mehrere\r\n\r\n1 “Gleichzeitig setzen wir uns für sichere und legale Fluchtrouten ein, sowie für Ressettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme, um gefährliche Überfahrten zu vermeiden.” [... ] “Nach dem Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan im August 2021 wollen wir weiter für besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan Verantwortung übernehmen. Dafür werden wir das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan fortführen”. Regierungsprogramm der SPD, Seite 56.\r\n2 Syria (933,000), Afghanistan (558,000), South Sudan (242,000), Myanmar (226,000), Sudan (172,000) and the Democratic Republic of the Congo (158,000)\r\n \r\nInstanzen überprüft werden. Auch Sicherheitsüberprüfungen können unter Einhaltung von Verfahrensstandards durchgeführt werden. Kommunen und Städte können durch Planbarkeit ein schutzgerechtes Ankommen gewährleisten. Durch Matching-Programme können Kapazitäten der Zielkommunen und Städte mit Menschen mit besonderen Schutzbedarfen zusammengebracht werden. Zudem erleichtert die Unterbringung in der Nähe von Verwandten oder anderen Unterstützungsnetzwerken die gesellschaftliche Teilhabe.\r\n\r\nFinanzielle Förderung der Aufnahmen: Finanziell können Aufnahmeländer über EU AMIF-Gelder entlastet werden; für jede humanitäre Aufnahme werden 6.000 Euro bzw. 8.000 Euro für besonders vulnerable Personen und im Rahmen von Resettlement Verfahren 10.000 Euro pro Person bereitgestellt.\r\n\r\nEntlastung der Erstaufnahmeländer: Erstaufnahmeländer können durch Aufnahmeprogramme entlastet werden. Aktuell nehmen Länder mit mittleren bis geringen Einkommen 71% der Geflüchteten und Nachbarländer 69% der Geflüchteten weltweit auf. Durch Resettlement und humanitäre Aufnahme können die oft überlasteten Strukturen vor Ort unterstützt werden.\r\n\r\nGeordnetes Ende bestehender Aufnahmeprogramme: Die für das Jahr 2025 auch der EU gegenüber zugesagten Aufnahmen im Rahmen des Resettlement-Programms, des HAP Türkei und BAP Afghanistan und dessen Vorgängerprogramme sollen eingehalten werden. Im Kontext Afghanistan sehen wir, dass weiterhin ein großer Schutzbedarf besteht. Die Menschenrechtslage in Afghanistan ist extrem prekär, insbesondere LSBTIQ*-Personen und Frauen werden systematisch verfolgt. Auch Menschen, die sich als Ortskräfte oder in anderen Berufen für Menschenrechte und ein demokratisches Afghanistan eingesetzt haben, sind Repressionen und Verfolgung ausgesetzt. Die Verfahren von Schutzsuchenden, die schon vom Bundesinnenministerium für das Programm vorausgewählt worden sind, sollen ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Die Unterstützung der Ausreise über Pakistan inklusive Unterkunft und medizinischer Versorgung sollte auf Grund der ständigen Gefahr der Abschiebung nach Afghanistan weiterhin gewährleistet werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}