{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kurzinformation\r\nReformen des Abtreibungsrechts in Europa\r\nNovember 2024\r\nDas Center for Reproductive Rights überreicht den Mitgliedern des Deutschen Bundestages diese Kurzinformation zur Berücksichtigung im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Reform der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland.\r\nDie Kurzinformation ist in zwei Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 bietet einen Überblick über die Gesetzesreformen, die in Europa seit 2014 stattgefunden haben, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erweitern. Abschnitt 2 gibt einen kurzen Überblick über das vergleichende europäische Abtreibungsrecht in ausgewählten Bereichen.\r\n1.\r\nÜBERSICHT ÜBER GESETZESREFORMEN ZUR ERWEITERUNG DES ZUGANGS ZUM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH IN EUROPÄISCHEN LÄNDERN SEIT 2014\r\nDie Entwicklung der Gesetzgebung in ganz Europa bewegt sich seit Jahrzehnten eindeutig auf die Ausweitung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung von strafrechtlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und die Beseitigung von rechtlichen und politischen Beschränkungen für den Schwangerschaftsabbruch zu.\r\nIn den letzten zehn Jahren haben mehr als 20 europäische Länder und Rechtsordnungen Reformen durchgeführt, um ihre Gesetze zu modernisieren und den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Derzeit werden in mehreren Ländern, wie Belgien, den Niederlanden, Norwegen, Polen und dem Vereinigten Königreich weitere progressive Reformen geprüft. Wenn sie verabschiedet werden, könnten diese Reformen den Schwangerschaftsabbruch weiterreichend entkriminalisieren, die Legalität des Schwangerschaftsabbruchs weiterreichend ausbauen, den zeitlichen Rahmen für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen erweitern und/oder andere Einschränkungen und gesetzliche Auflagen beseitigen.\r\nIn diesem Abschnitt werden Beispiele für Gesetzesreformen aufgeführt, die seit 2014 durchgeführt wurden oder derzeit geprüft werden, insbesondere Reformen mit den folgenden Schwerpunkten und Zielsetzungen: (i) Entfernung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und Streichung einzelner Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch kriminalisieren; (ii) Verlängerung der Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person; (iii) Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person; (iv) Abschaffung der obligatorischen Wartezeit und der obligatorischen Beratung; (v) Erweiterung des Zugangs zum\r\n2\r\nmedikamentösen Schwangerschaftsabbruch; und (vi) Verankerung des Schutzes von Abtreibungsrechten in der Verfassung.\r\ni.\r\nReformen zur Entfernung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und zur Streichung einzelner Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch kriminalisieren\r\nSeit 2014 haben immer mehr Länder und Rechtsordnungen in ganz Europa Reformen verabschiedet, um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, zu streichen. Derzeit prüfen mehrere Länder solche Gesetzesänderungen. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nBelgien: Bis 2018 wurde der Schwangerschaftsabbruch durch das Strafgesetzbuch geregelt. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen oder durchzuführen, war eine Straftat, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe vorsah. 2018 hat das belgische Parlament Reformen verabschiedet, durch welche die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch entfernt, der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des neuen gesetzlichen Rahmens jedoch als Straftatbestand beibehalten wird. 2023 hat ein unabhängiger Sachverständigenausschuss, der vom Parlament mit der Überprüfung der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Belgien beauftragt worden war, einen Bericht vorgelegt und Gesetzesänderungen empfohlen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern, darunter insbesondere die vollständige Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Der Ausschuss wies darauf hin, dass allein die theoretische Möglichkeit, dass eine Frau wegen eines Schwangerschaftsabbruchs strafrechtlich belangt werden kann, eine ausdrückliche Entkriminalisierung rechtfertige, selbst wenn in der derzeitigen Praxis Frauen, die eine Schwangerschaftsabbruch vornehmen, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Sachverständigenausschuss erkannte außerdem an, dass die Entkriminalisierung im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen zum Schwangerschaftsabbruch steht. Nach Vorlage des Ausschussberichts wurden im Parlament verschiedene Gesetzesvorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen erörtert. Die parlamentarische Arbeit an den Gesetzentwürfen kam vor den Parlamentswahlen im Juni 2024 allerdings zunächst ins Stocken. Nach den Wahlen haben fünf parlamentarische Parteien, die die Gesetzesreform unterstützen, neue Gesetzentwürfe eingebracht. Vier der Vorschläge werden derzeit noch vom Parlament geprüft. Einer davon zielt darauf ab, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, zu entkriminalisieren, und zwei andere schlagen vor, alle strafrechtlichen Sanktionen gegen Frauen und Ärzt*innen gleichermaßen aufzuheben, da anerkannt wird, dass Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, das gleiche Maß an beruflicher Integrität an den Tag legen müssen wie bei anderen medizinischen Eingriffen, und es daher keinen Grund für besondere strafrechtliche Sanktionen gibt.1 Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.\r\n3\r\no\r\nLuxemburg: Bis 2014 wurde der Schwangerschaftsabbruch durch das Strafgesetzbuch geregelt. Darin war festgelegt, dass eine Person, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Schwangerschaftsabbruch durchführt, mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe belegt wird, und dass eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornimmt, mit einer Geldstrafe belegt wird. Im Jahr 2014 führte eine landesweite Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu einer Reform, mit der die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurde. Die Bestimmungen, die Sanktionen für einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vorsehen, wurden aus dem Strafgesetzbuch in das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch übertragen, aber nicht aufgehoben. Die Änderungen waren Teil einer umfassenderen Gesetzesreform, die darauf abzielte, den Schwangerschaftsabbruch als einen Gegenstand der öffentlichen Gesundheitsversorgung anzuerkennen und den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg zu verbessern.2\r\no\r\nNiederlande: In den Niederlanden ist die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird. Nachdem eine Bürgerinitiative unter dem Titel \"Abtreibung ist kein Verbrechen\" fast 100.000 Unterschriften gesammelt hatte, forderte das Parlament die Regierung auf, zu untersuchen, welche Auswirkungen die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs haben könnte und welche Maßnahmen gegebenenfalls getroffen werden müssten, um diesen Auswirkungen zu begegnen. Im Anschluss daran hat die GroenLinks-PvdA-Koalition im November 2023 im Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Vorschriften zur Gesundheitsversorgung, die derzeit in Rechtsvorschriften für Schwangerschaftsabbrüche festgelegt sind, in das Gesetz über Qualität, Beschwerden und Streitfälle im Gesundheitswesen aufzunehmen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte von dem Grundgedanken ausgehen, dass der Schwangerschaftsabbruch eine Form der Gesundheitsversorgung ist. In der Begründung wird weiter darauf hingewiesen, dass gesetzliche Bestimmungen, die speziell die gesundheitliche Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, ihren erklärten Zweck, das pränatale Leben oder die Frau zu schützen, nicht erfüllen. Stattdessen verstärken sie die Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs, indem sie diesen Eingriff anders behandeln als andere medizinische Behandlungen. In der Begründung wird weiter dargelegt, dass die allgemeinen Rechtsvorschriften über medizinische Behandlungsfehler oder Fahrlässigkeit ausreichen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu sichern. Eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde im Februar 2024 abgeschlossen.3 Das Gesetzgebungsverfahren ist noch im Gange.\r\n4\r\no\r\nPolen: Das polnische Parlament berät derzeit über eine Reform der Rechtsvorschriften, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren. Polen hat eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas, das einen Schwangerschaftsabbruch nur dann erlaubt, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist. Allerdings ist es selbst in diesen Ausnahmefällen in der Praxis fast unmöglich, Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen. Darüber hinaus wird nach geltendem Recht die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs oder die Hilfeleistung bei einem Abbruch mit bis zu drei Jahren Haft bestraft, außer in den wenigen streng eingegrenzten gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen. Das nahezu vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und die abschreckende Wirkung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs haben Frauen schweren Schaden zugefügt und zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Personen geführt, die Frauen helfen, Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erlangen. Nach den Parlamentswahlen im Jahr 2023 haben die Parteien der neuen Regierungskoalition Gesetzesvorschläge in das Parlament eingebracht, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren. Im April 2024 ging das Unterhaus mit den Gesetzesvorschlägen in die zweite Phase des Gesetzgebungsverfahrens und richtete einen parlamentarischen Sonderausschuss ein, der sich aus Abgeordneten zusammensetzte und die Gesetzentwürfe prüfen und dem Parlament Empfehlungen zu den Vorschlägen geben sollte. Im Juni 2024 hat sich der Ausschuss mit dem ersten dieser Vorschläge befasst, der darauf abzielte, die Durchführung von und die Hilfeleistung bei einem Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen, und danach unter bestimmten Bedingungen, zu entkriminalisieren. Der Ausschuss empfahl dem Parlament, den Vorschlag anzunehmen; im Juli wurde der Vorschlag jedoch in einer knappen Abstimmung vom Parlament abgelehnt. Der Ausschuss wird nun erwartungsgemäß noch im Jahr 2024 Empfehlungen zu den übrigen Vorschlägen formulieren, die ebenfalls Maßnahmen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs enthalten. Im Anschluss daran wird das Parlament diese Vorschläge diskutieren und darüber abstimmen.4\r\no\r\nEngland und Wales: In England und Wales ist der Schwangerschaftsabbruch aus sozialen Gründen bis zur 24. Woche erlaubt. Nach der 24. Woche ist der Abbruch nur erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau besteht, zur Vermeidung einer schweren dauerhaften Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit, oder wenn eine schwere fetale Schädigung vorliegt. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, gilt als Straftat und kann in gewissen Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. In den letzten Jahren wurden gegen mehr als 50 Frauen Ermittlungen oder strafrechtliche Verfolgungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch eingeleitet, woraufhin die Forderung nach einer Änderung des Gesetzes laut wurde. Im November 2023 und im April 2024 haben zwei Abgeordnete Vorschläge für Änderungen der Strafrechtsvorschriften im Parlament eingebracht. Der erste\r\n5\r\nÄnderung\r\nsantrag zielte darauf ab, Frauen zu entkriminalisieren, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. Der zweite Änderungsantrag zielte darauf ab, Frauen und registrierte Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 24 Wochen vornehmen, zu entkriminalisieren, und sicherzustellen, dass Frauen, die später in der Schwangerschaft einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht mit Freiheitsstrafen belegt werden. Im Zuge der Auflösung des Parlaments im Mai 2024 wurden der Gesetzentwurf und die Änderungsvorschläge jedoch zurückgestellt. Nach den Parlamentswahlen im Juli 2024 können im neu gewählten Parlament neue Vorschläge zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht werden.5\r\no\r\nSchottland: Das Abtreibungsrecht in Schottland ist vergleichbar mit den in England und Wales geltenden Rechtsvorschriften. In Schottland ist der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat nach dem Common Law. 2022 hat die Erste Ministerin Schottlands ein Gipfeltreffen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Gesundheitsversorgung in Schottland veranstaltet und angekündigt, dass die schottische Regierung und das Parlament die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs prüfen sollen. Im Jahr 2023 begann der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und öffentliche Petitionen des schottischen Parlaments, die Evidenz zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu prüfen. Die im Regierungsprogramm angekündigte Überprüfung der Rechtsvorschriften findet momentan statt und die Regierung hat eine Expertenkommission damit beauftragt, Empfehlungen auszuarbeiten. Es wird erwartet, dass die Regierung bis Ende 2026 einen Vorschlag für eine Reform vorlegen wird, wenn die Empfehlungen aus der Überprüfung der Rechtsvorschriften vorliegen.6\r\no\r\nNordirland: Bis zur Gesetzesreform von 2019/2020 war der Schwangerschaftsabbruch in Nordirland ein Straftatbestand nach dem Offences against the Person Act 1861 (Gesetz über Straftaten gegen die Person von 1861). Der Abbruch der Schwangerschaft war nur erlaubt, wenn er notwendig war, um eine Gefahr für das Leben der Frau abzuwenden, oder im Fall des Risikos einer langfristigen oder dauerhaften konkreten und erheblichen Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, galt als Straftat, die in einigen Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden konnte. Im Jahr 2015 wurden mehrere Frauen in Nordirland wegen des Besitzes oder der Anwendung von Medikamenten für einen Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich verfolgt, was zu öffentlichen Protesten führte. Im Jahr 2018 hat der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) die Ergebnisse seiner Untersuchung zu den Auswirkungen der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht und schwere und systematische Verstöße gegen die Rechte von Frauen festgestellt. Er empfahl dem Vertragsstaat, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren und die Bestimmungen aufzuheben, durch die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen, oder Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchführen\r\n6\r\noder dabei helfen, kriminalisier\r\nt werden. Als der Bericht des Ausschusses veröffentlicht wurde, gab es in Nordirland keine funktionierende Regierung. Im Juli 2019 brachte ein Mitglied der Labour-Partei in England einen Vorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Nordirland ein und im Oktober 2019 wurden die strafrechtlichen Sanktionen für den Schwangerschaftsabbruch in Nordirland aus dem Gesetz gestrichen. Frauen werden nun nicht mehr strafrechtlich belangt. Die Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch registrierte medizinische Fachkräfte allerdings ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.7\r\no\r\nIrland: Bis 2019 hatte Irland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. In Irland war es grundsätzlich strafbar, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, es sei denn, das Leben der schwangeren Frau war konkret und erheblich gefährdet. Frauen, die in Irland einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, waren gezwungen, in ein anderes Land zu reisen, so sie die Mittel dazu hatten, die Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen oder eine heimliche Abtreibung vorzunehmen, was alles schwerwiegende Folgen für ihre Gesundheit und ihr Leben hatte. Der Tod einer schwangeren Frau, die 2012 in einem Krankenhaus an einer septischen Fehlgeburt starb, nachdem ihr Verlangen nach einem Schwangerschaftsabbruch abgelehnt worden war, sowie die beiden bahnbrechenden Urteile des UN-Menschenrechtsausschusses, in denen festgestellt wurde, dass die Kriminalisierung und das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Irland die Menschenrechte von Frauen verletzen, verstärkten die dringenden Forderungen nach einer Gesetzesreform. Die einzige Möglichkeit, das Gesetz in Irland zu ändern, bestand in der Durchführung eines öffentlichen Referendums zur Aufhebung des verfassungsmäßigen Abtreibungsverbots, das im Jahr 1983 in die irische Verfassung aufgenommen worden war. 2016 kündigte die Regierung an, dass sie Maßnahmen ergreifen würde, um Optionen für eine Reform der Rechtsvorschriften zu prüfen. 2018 kündigte die Regierung die Durchführung eines Verfassungsreferendums an und folgte damit den Empfehlungen der per Parlamentsbeschluss eingerichteten Bürgerversammlung, die über Optionen für eine Reform des Abtreibungsrechts beraten sollte. Aufgrund des Ergebnisses des Referendums wurde das in der Verfassung verankerte Abtreibungsverbot aufgehoben und durch eine Bestimmung ersetzt, die besagt, dass es dem irischen Parlament freisteht, im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu erlassen. Im Anschluss an das Referendum stimmte das irische Parlament noch im Jahr 2018 für die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. Das neue Gesetz, das 2019 in Kraft trat, schreibt fest, dass das Gesundheitsministerium drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Umsetzung der rechtlichen Änderungen überprüft. Der im April 2023 vorgelegte Überprüfungsbericht empfahl die Entkriminalisierung von medizinischen Fachkräften, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die derzeitige Kriminalisierung von Gesundheitsleistungserbringern, die\r\n7\r\nSchwangerschaftsabbrüche\r\nanbieten, die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weiter verstärkt. Sie hat, so der Bericht weiter, eine abschreckende Wirkung auf medizinische Fachkräfte und behindert dadurch den freien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch, insbesondere in Situationen, in denen das Leben oder die Gesundheit der Frauen gefährdet sind. Daraufhin bestätigte der Gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Gesundheit die Ergebnisse des Berichts und drängte auf eine rasche Umsetzung der formulierten Empfehlungen. Im April 2024 gab der irische Premierminister bekannt, dass die Regierung Reformvorschläge prüfe.8\r\nii.\r\nReformen zur Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Gesetzesreformen zur Verlängerung der Fristen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person verabschiedet. Weitere Länder prüfen derzeit entsprechende Reformen. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nDänemark: Dänemark plant eine Reform seines Abtreibungsgesetzes, um den Zeitrahmen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Diese Entscheidung folgt einem Bericht des dänischen Ethikrates aus dem Jahr 2023, der das Abtreibungsgesetz überprüfte und entsprechende Reformen empfahl. Die Mehrheit des Ethikrates schlug vor, die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 18 Wochen zu verlängern. Sie wies darauf hin, dass die derzeitige Frist von 12 Wochen sehr restriktiv ist und zur Folge hat, dass Frauen, die es sich leisten können, ins Ausland reisen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Sie betonte, dass eine Verlängerung der Frist es Frauen ermöglichen würde, informierte Entscheidungen über ihren Körper und ihre Schwangerschaft zu treffen. Zudem würde sie die soziale Gleichstellung fördern, da nicht alle Personen die Möglichkeit haben, in ein anderes Land zu reisen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Der Rat wies weiter darauf hin, dass den aus anderen Ländern vorliegenden Daten nicht zu entnehmen sei, dass die Verlängerung der Frist auf die ersten 18 Schwangerschaftswochen zu einer signifikant höheren Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen führen würde. Im Mai 2024 hat die dänische Regierung eine breite politische Einigung auf eine Reform des Abtreibungsrechts erreicht. Es wird erwartet, dass die geplanten Änderungen in Form einer Abänderung des Gesundheitsgesetzes umgesetzt werden, die Anfang 2025 vorgeschlagen und im Juni 2025 in Kraft treten soll.9\r\no\r\nNorwegen: Norwegen prüft derzeit eine Gesetzesreform, um die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Dies entspricht den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses, den die Regierung im Jahr 2022 eingesetzt und damit betraut hatte, die Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu überprüfen und Reformen zu empfehlen. Der Ausschuss hat 2023 seinen Bericht vorgelegt und eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf 18 Wochen empfohlen. Der Ausschuss wies darauf hin, dass Entscheidungen über Schwangerschaft und Geburt erhebliche soziale und finanzielle Auswirkungen für Frauen haben und dass die\r\n8\r\nVerlängerung der Frist\r\nes Frauen ermöglicht, informierte Entscheidungen über ihre Schwangerschaft zu treffen. Am 23. August 2024 hat die Regierung einen Entwurf für ein neues und modernisiertes Abtreibungsrecht vorgelegt, der eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf die ersten 18 Schwangerschaftswochen beinhaltet. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Schutz des Selbstbestimmungsrechts der schwangeren Frau zu gewährleisten, und gleichzeitig die Achtung des vorgeburtlichen Lebens und des Rechts auf Austragung der Schwangerschaft sicherzustellen.10\r\no\r\nBelgien: Im Rahmen der aktuellen Gesetzesreformvorhaben wird auch der Vorschlag geprüft, die gesetzliche Frist für den Abbruch auf Verlangen von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Dieser Reformvorschlag folgt den 2023 vorgelegten Empfehlungen eines Sachverständigenausschusses, der zu dem Ergebnis kam, dass die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf 18 Wochen, beziehungsweise auf bis zu 20 Schwangerschaftswochen verlängert werden sollte. Der Ausschuss wies darauf hin, dass die derzeitige Frist von 12 Wochen den Zugang stark einschränkt und bewirkt, dass Frauen zum Teil ins Ausland reisen, um Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, wenn sie die Mittel dazu haben. Der Ausschuss stellte weiter fest, dass die strenge Fristenregelung gerade besonders hilfs- und schutzbedürftige Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Wie oben erwähnt, war die Arbeit an den Gesetzentwürfen vor den Parlamentswahlen im Juni 2024 ins Stocken geraten. Seitdem haben parlamentarische Parteien neue Gesetzesvorschläge eingebracht, die insbesondere auch Bestimmungen für eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 18 Wochen vorsehen.11\r\no\r\nFrankreich: 2022 wurde in Frankreich die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen von 12 auf 14 Wochen verlängert (berechnet als die ersten 16 Wochen nach der letzten Regelblutung). In dem Bericht des parlamentarischen Sozialausschusses zu dem Gesetzentwurf wurde die Fristverlängerung unter anderem damit begründet, dass starke geografische Unterschiede in der medizinischen Versorgung und im rechtzeitigen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch bestehen. Er stellte fest, dass die bisherige 12-Wochen-Frist den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einschränkt und dazu führt, dass Frauen zum Teil in andere Länder reisen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, was Frauen, die sich eine Reise ins Ausland nicht leisten können unverhältnismäßig stark betrifft.12\r\niii.\r\nReformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Reformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person verabschiedet. Weitere Länder prüfen entsprechende Reformen derzeit. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\n9\r\no\r\nIsland: Bis 2019 waren in Island Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa aus sozioökonomischen oder medizinischen Gründen. Um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, mussten Frauen zunächst die Zustimmung von zwei medizinischen Fachkräften einholen, beziehungsweise, wenn sie einen Abbruch aus sozialen Gründen beantragen wollten, von einer medizinischen Fachkraft und einem Sozialarbeiter. Nach einer lebhaften nationalen Debatte über die restriktiven Abtreibungsgesetze hat das Ministerium für Wohlfahrt im Jahr 2016 einen Sachverständigenausschuss eingesetzt, der die Rechtsvorschriften überprüfen und Änderungen vorschlagen sollte. 2017 hat dieser Ausschuss seinen Bericht vorgelegt und Reformen empfohlen, darunter insbesondere die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen in den ersten 22 Schwangerschaftswochen oder bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus. Daraufhin hat das isländische Parlament 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen in den ersten 22 Wochen erlaubt. Nach dieser Frist ist ein Abbruch erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist oder eine tödliche fetale Schädigung vorliegt. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, \"sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, respektiert wird, indem ihnen ein sicherer Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährt wird\". Das Gesetz wurde von einer parteiübergreifenden Koalition unterstützt und mit deutlicher Mehrheit verabschiedet.13\r\no\r\nPolen: Wie in Unterabschnitt (i.) dargelegt, prüft das polnische Parlament derzeit Gesetzentwürfe, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren, und insbesondere auch den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person zu erlauben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.14\r\no\r\nSan Marino: Vor 2022 war der Schwangerschaftsabbruch in San Marino unter allen Umständen verboten. Nach einem nationalen Referendum, das mit überwältigender Mehrheit die Aufhebung des Abtreibungsverbots befürwortete, hat San Marino im Jahr 2022 den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft legalisiert. Nach dieser Frist und ohne zeitliche Begrenzung ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist. Außerdem ist der Abbruch bis zur Grenze der Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt, wenn eine fetale Schädigung vorliegt, die eine ernsthafte Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau darstellt, oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist.15\r\no\r\nFinnland: Vor 2023 waren in Finnland Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen erlaubt, unter anderem aus sozioökonomischen Gründen. Nachdem im Jahr 2020 eine Bürgerinitiative die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person gefordert hatte, hat das finnische Parlament im Jahr 2022 ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft legalisierte. Zwischen der 12. und der 20. Woche ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen\r\n10\r\nerlaubt, etwa\r\naus sozialen Gründen oder wenn die Schwangerschaft durch einen sexuellen Übergriff zustande gekommen ist. Ferner ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche erlaubt, wenn eine schwere fetale Schädigung diagnostiziert wird, und ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Frau in Gefahr sind.16\r\no\r\nNordirland:. Wie weiter oben dargelegt, wurde der Schwangerschaftsabbruch im Zuge der Reformen im Jahr 2019 entkriminalisiert. Im Jahr 2020 führten dann weitere Reformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Der Schwangerschaftsabbruch ist außerdem bis zur 24. Woche erlaubt, wenn eine Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der schwangeren Frau besteht, und ohne zeitliche Begrenzung, wenn eine schwere oder tödliche fetale Schädigung vorliegt, wenn das Leben der schwangeren Frau gefährdet ist, oder wenn die Gefahr einer schweren dauerhaften Schädigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der schwangeren Frau besteht.17\r\no\r\nIsle of Man: Bis 2019 war der Schwangerschaftsabbruch auf der Isle of Man nur unter bestimmten Umständen erlaubt, z. B. wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau oder die Gefahr einer schweren dauerhaften Schädigung ihrer geistigen oder körperlichen Gesundheit bestand. Ein Schwangerschaftsabbruch war außerdem erlaubt im Falle einer schweren fetalen Schädigung oder wenn die Schwangerschaft die Folge eines sexuellen Übergriffs war. 2018 wurde auf der Isle of Man ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, mit dem der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert wurde. Zwischen der 14. und 24. Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch aus schwerwiegenden gesundheitlichen oder sozialen Gründen, bei einer schweren fetalen Schädigung und bei Schwangerschaft als Folge eines sexuellen Übergriffs erlaubt. Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne zeitliche Begrenzung erlaubt zur Abwendung einer Gefahr für das Leben der schwangeren Frau, zur Vermeidung einer schwerwiegenden dauerhaften Schädigung ihrer Gesundheit oder bei einer besonders schweren oder tödlichen fetalen Schädigung.18\r\no\r\nIrland: Im Anschluss an das oben ausführlicher beschriebene Referendum stimmte das irische Parlament im Jahr 2018 für die Annahme eines neuen Gesetzes, mit dem der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche legalisiert wurde. Nach der 12. Woche ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur Grenze der Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben oder eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau besteht. Der Schwangerschaftsabbruch ist ferner ohne zeitliche Begrenzung erlaubt, wenn eine tödliche fetale Schädigung vorliegt, oder wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau besteht. Der im April 2023 vorgelegte Bericht über Überprüfung der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen in den ersten drei Jahren formuliert eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Der Bericht empfiehlt insbesondere Änderungen an den derzeitigen Verfahren, die den Zugang zum\r\n11\r\nSchwangerschaftsabbruch\r\nim Rahmen der Gesundheitsversorgung regeln, und die Beseitigung von Zugangshindernissen. Noch im selben Jahr bestätigte der gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Gesundheit die Ergebnisse des Berichts und drängte auf eine rasche Umsetzung der Empfehlungen. Im April 2024 gab der irische Premierminister bekannt, dass die Regierung derzeit Reformvorschläge prüfe.19\r\no\r\nZypern: Vor 2018 war der Schwangerschaftsabbruch in Zypern nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, nämlich wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung war, wenn eine schwere fetale Schädigung vorlag, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau bestand, oder wenn die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau oder die körperliche oder geistige Gesundheit ihrer Kinder gefährdet war 2018 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisiert. Nach dieser Frist ist ein Abbruch bis zur 19. Woche erlaubt, wenn die Schwangerschaft durch einen sexuellen Übergriff zustande gekommen ist. Ohne zeitliche Begrenzung ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn eine fetale Schädigung vorliegt, wenn eine unabwendbare Gefahr für das Leben der Frau oder eine schwere Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit besteht.20\r\niv.\r\nReformen zur Abschaffung von obligatorischen Wartezeiten und obligatorischen Beratungen\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Reformen zur Abschaffung von obligatorischen Wartezeiten und obligatorischen Beratungen verabschiedet. Weitere Länder prüfen entsprechende Reformen derzeit. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nSpanien: Bis 2023 waren in Spanien für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch eine dreitägige Wartezeit und die Teilnahme an einer obligatorischen Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Dies beinhaltete auch eine obligatorische Aufklärung über die im Falle der Fortsetzung der Schwangerschaft verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsangebote. Im Jahr 2023 verabschiedete das spanische Parlament ein Gesetz, mit dem diese Verpflichtungen abgeschafft wurden. Informationen über die Mittel und Hilfsangebote, die bei Fortsetzung der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden könnten, werden nun nur noch bereitgestellt, wenn die Frau danach verlangt. Das neue Gesetz führte darüber hinaus weitere Änderungen in der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen ein. In der Präambel des neuen Gesetzes wird die Verpflichtung der Staaten aus den internationalen Menschenrechtsverträgen, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbunden Rechte zu gewährleisten und insbesondere den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in der Praxis zu sicherzustellen, anerkannt. Es wird festgestellt, dass das neue Gesetz den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch durch die Beseitigung von Hindernissen verbessern soll.21\r\no\r\nNiederlande: Im Februar 2021 hat ein Abgeordneter im Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der für den Zugang zum\r\n12\r\nSchwangerschaftsabbruch\r\nvorgeschriebenen fünftägigen Wartezeit eingereicht. Nach den Parlamentswahlen im März 2021 wurde dieser Entwurf dann von vier Abgeordneten aus unterschiedlichen politischen Parteien (D66, PvdA, GroenLinks, VVD) unterstützt und erhielt parteiübergreifend breite Zustimmung. Der Gesetzentwurf wurde im Juni 2022 mit überwältigender Mehrheit verabschiedet und das Gesetz ist 2023 in Kraft getreten. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird erklärt, dass die über die Jahre durchgeführten wissenschaftlichen Studien zu den Auswirkungen der obligatorischen Wartezeit auf den Zugang von Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden gezeigt haben, dass Frauen in der Lage sind, ohne gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit eine wohlüberlegte und sorgfältige Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch zu treffen. Die Begründung verweist auf die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und stellt fest, dass obligatorische Wartezeiten den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verzögern und dadurch die Gesundheit und Sicherheit von Frauen gefährden. Die Begründung beschreibt obligatorische Wartezeiten als erniedrigend und paternalistisch gegenüber Frauen und ihrer Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen über ihren Körper zu treffen, was auch von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt wird.22\r\no\r\nNordmazedonien: 2019 hat Nordmazedonien die dreitägige Wartezeit und die tendenziöse Pflichtberatung, der sich Frauen unterziehen mussten, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, abgeschafft. Die Anforderungen waren 2013 eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einzuschränken. Eine neu gewählte Regierung hat sich im Jahr 2017 verpflichtet, das Abtreibungsgesetz zu reformieren. Im Jahr 2019 hat das Parlament daraufhin eine Gesetzesreform verabschiedet, mit der die rückschrittlichen Beschränkungen wieder aufgehoben und zudem weitere Änderungen eingeführt wurden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Nordmazedonien zu verbessern. Die Änderungen folgten den Empfehlungen der Vertragsüberwachungsorgane der Vereinten Nationen gegenüber Nordmazedonien.23\r\no\r\nFrankreich: In Frankreich war eine obligatorische 7-tägige Wartezeit für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen gesetzlich vorgeschrieben, bis diese 2015 durch eine Gesetzesreform abgeschafft wurde. Die Gesetzesänderung wurde nach Berichten über die erschütternden Erfahrungen, die Frauen mit dieser Bestimmung gemacht hatten, eingeführt. In der Gesetzesreform von 2015 wurde die verpflichtende zweitägige Wartezeit beibehalten für Personen, die eine psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen müssen. Diese Beratung ist für Minderjährige vorgeschrieben. Auch diese 2-tägige Wartezeit wurde 2022 schließlich abgeschafft. Die Reformen waren Teil einer Reihe von gesetzlichen und politischen Änderungen, die den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verbessern sollten, insbesondere indem der Kreis der Leistungserbringer, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten dürfen, erweitert wurde, die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche vollständig durch die Krankenkassen übernommen wurden, und die Verbreitung von Fehlinformationen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt wurde.24\r\n13\r\no\r\nBelgien: Wie in den vorstehenden Unterabschnitten dargelegt, arbeitet Belgien derzeit an Reformen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern. In diesem Rahmen sollen auch die obligatorische 6-tägige Wartezeit abgeschafft oder reduziert und einzelne Bestimmungen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gestrichen werden. Die vorgeschlagenen Reformen folgen den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses aus dem Jahr 2023. Der Ausschuss hatte vorgeschlagen, die Vorschriften über eine obligatorische Wartezeit, die er als paternalistisch bezeichnete, aufzuheben und darauf verwiesen, dass diese das Selbstbestimmungsrecht von Frauen untergraben. Darüber hinaus empfahl der Sachverständigenausschuss, die Vorschrift abzuschaffen, der zufolge Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, nicht-medizinische Informationen über Adoptionsverfahren sowie über gesetzlich garantierte Rechte, Hilfen und Leistungen für Familien und alleinstehende oder unverheiratete Mütter und ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Ausschuss betonte, dass ein solches obligatorisches Informationsangebot, insbesondere in bestimmten Situationen, traumatisch und unangemessen sein kann, und stellte fest, dass durch die bestehenden Verfahren der guten medizinischen Praxis, die medizinische Ethik und die Gesundheitsgesetze bereits sichergestellt wird, dass geeignete und erforderliche Informationen bereitgestellt werden. Gesetzentwürfe, mit denen die Empfehlungen des Ausschusses, umgesetzt werden sollen, sind in Arbeit.25\r\no\r\nIsland: Bis 2019 mussten sich Frauen in Island, die eine Schwangerschaft beenden wollten, einer obligatorischen Beratung unterziehen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. 2016 hat das Ministerium für Wohlfahrt einen Sachverständigenausschuss eingesetzt und damit beauftragt die Rechtsvorschriften zu überprüfen und Änderungen vorzuschlagen. Dieser Ausschuss hat 2017 einen Bericht veröffentlicht und Reformen empfohlen, darunter insbesondere die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 22 Schwangerschaftswochen oder bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus. Daraufhin hat das isländische Parlament 2019 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beratungspflicht aufgehoben und weitere Änderungen vorgenommen wurden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern. Das Gesetz wurde von einer parteiübergreifenden Koalition unterstützt und mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet.26\r\no\r\nLuxemburg: Bis 2014 mussten sich Frauen in Luxemburg einer obligatorischen Beratung unterziehen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Im Jahr 2014 wurde diese Bedingung für Frauen über 18 Jahre und für mündige Minderjährige aufgehoben. Wie die Regierung mitteilte, bestand das Ziel der Gesetzesreform darin, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch dahingehend anzupassen, dass die schwangere Frau in ihrer Entscheidung unterstützt und nicht in irgendeine Richtung beeinflusst wird.27\r\n14\r\nv.\r\nReformen zur Erweiterung des Zugangs zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch\r\nIn den letzten Jahren haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa den Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verbessert, unter anderem indem sie die telemedizinische Versorgung und die telemedizinisch begleitete Anwendung dieser Methode zu Hause erlaubten. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nSchottland: Im Jahr 2023 wurde in Schottland der frühe medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mittels telemedizinischer Versorgung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft dauerhaft erlaubt. Diese Regelung war erstmals in der Anfangsphase der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern.28\r\no\r\nEngland und Wales: Im Jahr 2022 wurde in England und Wales die Regelung, die den medikamentösen Abbruch zu Hause in den ersten 10 Wochen der Schwangerschaft erlaubt, dauerhaft eingeführt. Diese Regelung war erstmals in der Frühphase der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern.29\r\no\r\nFrankreich: Im Jahr 2022 hat Frankreich den Zugang zu einem frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause in den ersten sieben Wochen der Schwangerschaft (neun Wochen nach der letzten Menstruation) dauerhaft zugelassen. Diese Regelung wurde erstmals während der COVID-19-Pandemie eingeführt.30\r\no\r\nLitauen: Im Jahr 2022 hat das litauische Gesundheitsministerium einen Ministerialerlass über die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen abgeändert. Damit ist seit Januar 2023 der Zugang zum medikamentösen Abbruch bis zur neunten Schwangerschaftswoche möglich.31\r\no\r\nIrland: Irland hat die telemedizinische Versorgung mit einem frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch und die Anwendung beider hierfür benötigten Medikamente zuhause im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie legalisiert. Diese Regelung ist immer noch in Kraft.32\r\no\r\nItalien: Seit 2020 ist Italien der medikamentöse Abbruch in den ersten 63 Tagen der Schwangerschaft, gerechnet ab dem ersten Tag des letzten Menstruationszyklus, zulässig. Der medikamentöse Abbruch kann ambulant durchgeführt werden.33\r\no\r\nMoldawien: Im Jahr 2020 hat das moldawische Gesundheitsministerium den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mittels telemedizinischer Versorgung in die nationalen Standards für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch aufgenommen.34\r\n15\r\nvi.\r\nVerfassungsreformen\r\nMehrere europäische Länder haben darüber nachgedacht oder erwägen derzeit, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch unter den Schutz der Verfassung zu stellen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu sichern und das Abtreibungsrecht vor einem Rückschritt zu schützen. Frankreich hat dieses Jahr bereits eine dahingehende Reform verabschiedet.\r\no\r\nFrankreich: Im März 2024 hat Frankreich durch eine Änderung von Artikel 34 ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in seiner Verfassung verankert. Im Wortlaut des Artikels heißt es nun: \"Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen Frauen ihre garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, ausüben können.\"35\r\no\r\nBelgien: Im Juli 2022 wurde im belgischen Parlament ein Vorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der belgischen Verfassung eingebracht. Der Vorschlag wurde von der Partei Ecolo-Groen vorgelegt. Nach den Parlamentswahlen im Juni 2024, zu denen vier parlamentarische Parteien mit Wahlprogrammen angetreten sind, in denen sie sich für die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung aussprachen, wurde der Vorschlag von derselben Partei erneut eingebracht.36\r\no\r\nLuxemburg: Im Juni 2024 hat die Partei Déi Lénk einen Entwurf für einen Vorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch und Empfängnisverhütung in der luxemburgischen Verfassung vorgelegt. Vor der Abstimmung über den Vorschlag werden die Stellungnahmen des Staatsrates sowie zivilgesellschaftlicher Akteure eingeholt.37\r\no\r\nSchweden: Im Juni 2023 hat die schwedische Regierung einen Verfassungsrechtsausschuss damit beauftragt zu untersuchen, ob das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der schwedischen Verfassung geschützt werden sollte. Der Ausschuss soll seinen Bericht bis zum 1. Dezember 2024 vorlegen.38\r\n2.\r\nKURZER ÜBERBLICK ÜBER DAS VERGLEICHENDE ABTREIBUNGSRECHT\r\nDieser Abschnitt bietet einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des vergleichenden europäischen Abtreibungsrechts in den folgenden drei Bereichen: (i) Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person und maßgebliche Fristen, (ii) Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, und (iii) Beseitigung von Zugangshindernissen mit besonderem Schwerpunkt auf obligatorischen Wartezeiten und Beratungspflichten.39\r\ni.\r\nLegalität des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen\r\nInnerhalb der Europäischen Union (EU) haben nur Malta und Polen den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person nicht legalisiert. Alle anderen 25 EU-Mitgliedstaaten haben den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person legalisiert. Außerhalb der EU haben nur Andorra, Liechtenstein, Monaco\r\n16\r\nund einige Teile des Vereinigten Königreichs den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person nicht legalisiert. Abgesehen von diesen Ländern haben alle anderen 42 Länder in Europa den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person inzwischen legalisiert.\r\nIn den meisten europäischen Ländern ist es gängige Rechtspraxis, die Legalität des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person in der Gesetzgebung klar zu artikulieren, anstatt lediglich eine Ausnahme von einem Straftatbestand zu schaffen. Beispielweise legalisieren nur noch sechs EU-Mitgliedstaaten den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in Form einer Ausnahme von einem Straftatbestand im Strafgesetzbuch (Österreich, Zypern, Deutschland, Griechenland, Portugal, Rumänien).40\r\nDie Gesetze der europäischen Länder sehen unterschiedliche Fristen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person vor. In einigen Staaten wie Frankreich, Island, den Niederlanden und Schweden ist der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person innerhalb der ersten 16 bis 24 Schwangerschaftswochen erlaubt. Die meisten anderen europäischen Staaten erlauben den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person im ersten Trimenon und schränken ihn nach der 12. – 14. Woche ein, wobei ein Abbruch unter bestimmten Umständen auch in der späteren Phase der Schwangerschaft noch erlaubt bleibt. Wie in Abschnitt 1 dargelegt, erwägen die Regierungen und Gesetzgeber in einer Reihe von Ländern, darunter Belgien und Norwegen, derzeit, die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen zu verlängern.\r\nii.\r\nEntkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen\r\nIn einer deutlichen Mehrheit der europäischen Länder werden Frauen und andere schwangere Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen lassen, nicht kriminalisiert. In 15 der 25 EU-Mitgliedstaaten, in denen der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person legalisiert ist, werden Frauen und andere schwangere Personen, die einen illegalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht kriminalisiert.41 Hier gelten zum Teil strafrechtliche Bestimmungen für medizinische Fachkräfte, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Rechtsrahmens vornehmen, schwangere Menschen aber werden in diesen 15 EU-Mitgliedstaaten nicht kriminalisiert.\r\niii.\r\nBeseitigung von Zugangshindernissen: verpflichtende Beratung und verpflichtende Wartezeiten\r\nWie in Abschnitt 1 dargelegt, geht die gängige Praxis in ganz Europa dahin, regulatorische und andere Hindernisse für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu beseitigen, und insbesondere verpflichtende Beratungen und Wartezeiten abzuschaffen.\r\nDerzeit gibt es Regelungen zur verpflichtenden Beratung oder Aufklärung nur noch in 11 Mitgliedstaaten des Europarats. Dies sind: Albanien, Armenien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Georgien, Italien, Litauen, die Niederlande, die Slowakei und Ungarn.42 Die Mehrheit dieser Länder, die eine Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person vorschreiben, fordern allerdings, dass diese Beratung neutral und unvoreingenommen sein muss. Die im deutschen Gesetz festgelegte direktive\r\n17\r\nPflichtberatung vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person wird nur noch von der in Ungarn vorgeschriebenen tendenziösen Pflichtberatung übertroffen.43\r\nNur 12 Mitgliedstaaten des Europarats halten noch an einer verpflichtenden Wartezeit vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person fest. Dies sind: Albanien, Armenien, Belgien,Deutschland, Georgien, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Portugal, die Slowakei und Ungarn.44 Frankreich, die Niederlande, Nordmazedonien und Spanien haben die verpflichtende Wartezeit vor Kurzem aus ihren Gesetzen gestrichen, und auch andere europäische Länder prüfen derzeit mögliche Reformen zur Abschaffung der noch bestehenden verpflichtenden Wartezeiten.\r\nImmer mehr Länder beseitigen zudem auch andere Hindernisse beim Zugang zu einem sicheren und qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehören insbesondere die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen, die Verbesserung des Versorgungsangebots durch Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer, die berechtigt sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sowie die Verbesserung des Zugangs zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.\r\n18\r\n1 Code pénal (Belgien), in der Fassung von 1990, Art. 348-352, https://www.health.belgium.be/sites/default/files/uploads/fields/fpshealth_theme_file/loi_03_04_1990_interruption_grossesse.pdf; Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 3, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 31, 94, 95, 97, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n2 Loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et\r\nà la réglementation de l'interruption de la grossesse (1978), zur Änderung des Code pénal (Luxemburg), Art. 12, 13, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/1978/11/15/n1/jo; Loi du 17 décembre 2014 portant modification 1) du Code pénal et 2) de la loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et à la réglementation de l'interruption volontaire de grossesse (2014), Art. 1, 2, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/17/n2/jo; Die Luxemburger Regierung, Résumé des travaux du 4 avril 2014 (04.04.2014, Pressemitteilung), https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2014/04-avril/04-conseil.html.\r\n3 Wetboek van Strafrecht (Niederlande), Art. 296, https://wetten.overheid.nl/BWBR0001854/2024-07-01; Tweede Kamer, Burgerinitiatief 'Abortus is geen misdaad' (Kamerstuk 36 326, nr. 1) (2023, Plenardebatte) https://www.tweedekamer.nl/debat_en_vergadering/plenaire_vergaderingen/details/activiteit?id=2023A02026; Overheid.nl, Wet abortus is zorg (öffentliche Konsultation), S. 1, 5, 10, 11, 12 der Begründung, https://www.internetconsultatie.nl/wetabortusiszorg/b1.\r\n4 Kodeks karny (Polen), Art. 152, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19970880553/U/D19970553Lj.pdf; Ustawa z dnia 7 stycznia 1993 r. o planowaniu rodziny, ochronie płodu ludzkiego i warunkach dopuszczalności przerywania ciąży, Art. 4a, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19930170078/U/D19930078Lj.pdf; Reuters, Polish parliament rejects bill seeking to ease strict abortion law (12.07.2024), https://www.reuters.com/world/europe/polish-parliament-rejects-bill-seeking-ease-strict-abortion-law-2024-07-12/.\r\n5 Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion Act 1967, Section 1, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1967/87/contents. House of Commons, Criminal Justice Bill, As Amended (Amendment Paper), NC1 & NC40, https://publications.parliament.uk/pa/bills/cbill/58-04/0155/amend/criminal_rm_rep_0524.pdf.\r\n6 Abortion Act 1967, Section 1, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1967/87/contents; Engender, Modernising Scotland's abortion law (2024), https://www.engender.org.uk/news/blog/modernising-scotlands-abortion-law/; The Scottish Parliament, PE1969: Amend the law to fully decriminalise abortion in Scotland (2022), https://www.parliament.scot/get-involved/petitions/view-petitions/pe1969-amend-the-law-to-fully-decriminalise-abortion-in-scotland.\r\n7 Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act 2019, Section 9, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/48; Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion (Northern Ireland) (No. 2) Regulations 2020, Section 3-7, 11, 13, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/503/contents/made; Committee on the Elimination of Discrimination against Women, Inquiry concerning the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland under article 8 of the Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW/C/OP.8/GBR/1 (2018), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FOP.8%2FGBR%2F1&Lang=en.\r\n8 Protection of Life During Pregnancy Act 2013, Section 7-9, 22, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2013/act/35/enacted/en/print.html; Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018, Section 9-12, 23, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31; Mellet v. Irland,\r\n19\r\nMitteilung Nr. 2324/2013, CCPR/C/116/D/2324/2013 (2016); Whelan v. Irland, Mitteilung Nr. 2425/2014, CCPR/C/119/D/2425/2014 (2017); Department of Health, The Independent Review of the Operation of the Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018 (2023), S. 15, 27, https://www.gov.ie/en/publication/13fe5-the-independent-review-of-the-operation-of-the-health-regulation-of-termination-of-pregnancy-act-2018/.\r\n9 Det Etiske Råd, Provokeret abort: Hvor skal grænsen gå? (2023), S. 6-8, https://nationaltcenterforetik.dk/Media/638313112249775936/Provokeret%20abort.%20Hvor%20skal%20gr%C3%A6nsen%20g%C3%A5.pdf; Indenrigs- og Sundhedsministeriet, Nye politiske aftaler om abort styrker kvinders selvbestemmelse (03.05.2024, Pressemitteilung), https://www.ism.dk/nyheder/2024/maj/nye-politiske-aftaler-om-abort-styrker-kvinders-selvbestemmelse.\r\n10 Helse- og omsorgsdepartementet, Abort i Norge (2023), S. 197-202, https://www.regjeringen.no/contentassets/a61bafe6ed624062ab7ab20b16114249/no/pdfs/nou202320230029000dddpdfs.pdf; Nyheter, Utsetter abortloven: - Mildt sagt dårlig start for Vestre (01.05.2024), https://www.tv2.no/nyheter/innenriks/utsetter-abortloven-mildt-sagt-darlig-start-for-vestre/16655590/; Regjeringen.no, Regjeringen legger fram forslag til ny abortlov (23.8.2024), https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/regjeringen-legger-fram-forslag-til-ny-abortlov/id3051033/.\r\n11 Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 2, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 19-23, 229-243, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n12 Code de la santé publique (Frankreich), Art. L2211-1-L22232, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/texte_lc/LEGITEXT000006072665/2024-08-16/, Assemblée nationale, Rapport n°3879 (2021), S. 5-9, https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/15/rapports/cion-soc/l15b3879_rapport-fond.pdf.\r\n13 Act on Counselling and Education regarding Sex and Childbirth and on Abortion and Sterilisation Procedures, No. 25/1975, as amended by Act No. 82/1998, No. 162/2010, No. 126/2011 and No. 23/2016, Art. 9-11, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, No. 43/2019, Art. 1, 4, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, Nr. 43/2019, Art. 1, 4, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%20case.\r\n14 Kodeks karny (Polen), Art. 152, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19970880553/U/D19970553Lj.pdf; Ustawa z dnia 7 stycznia 1993 r. o planowaniu rodziny, ochronie płodu ludzkiego i warunkach dopuszczalności przerywania ciąży, Art. 4a, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19930170078/U/D19930078Lj.pdf; Reuters, Polish parliament rejects bill seeking to ease strict abortion law (12.07.2024), https://www.reuters.com/world/europe/polish-parliament-rejects-bill-seeking-ease-strict-abortion-law-2024-07-12/.\r\n15 Legge 7 settembre 2022 n.127, Art. 5-7, 16, https://www.consigliograndeegenerale.sm/on-line/home/lavori-consiliari/verbali-sedute/scheda17177841.html; Codice Penale (San Marino), Art. 153, https://www.consigliograndeegenerale.sm/on-line/home/archivio-leggi-decreti-e-regolamenti/documento17019121.html; BBC, San Marino votes to legalize abortion in referendum (27.09.2021), https://www.bbc.com/news/world-europe-58701788.\r\n20\r\n16 Laki raskauden keskeyttämisestä (24.3.1970/239), geändert durch 12.4.2019/493, Art. 6, https://web.archive.org/web/20210128060650/, https://finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1970/19700239; Laki raskauden keskeyttämisestä (24.03.1970/239), geändert durch 20.12.2022/1097 und 8.7.2022/730, Art. 1-6, https://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1970/19700239; Eduskunta/Riksdagen, Asian käsittelytiedot KAA 8/2020 vp, https://www.eduskunta.fi/FI/vaski/KasittelytiedotValtiopaivaasia/Sivut/KAA_8+2020.aspx.\r\n17 Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act 2019, Section 9, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/48; Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion (Northern Ireland) (No. 2) Regulations 2020, Section 3-7, 11, 13, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/503/contents/made; Committee on the Elimination of Discrimination against Women, Inquiry concerning the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland under article 8 of the Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW/C/OP.8/GBR/1 (2018), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FOP.8%2FGBR%2F1&Lang=en.\r\n18 Termination of Pregnancy (Medical Defences) Act 1995, Section 1-5, https://legislation.gov.im/cms/images/LEGISLATION/PRINCIPAL/1995/1995-0014/1995-0014_2.pdf; Abortion Reform Act 2019, Section 6, https://legislation.gov.im/cms/legislation/acts-of-tynwald-as-enacted/46-primary-2019.html?download=323:abortion-reform-act-2019; The Guardian, Isle of Man abortion law change could be weeks away (30.04.2018), https://www.theguardian.com/world/2018/apr/30/isle-of-man-abortion-law-change-could-be-weeks-away.\r\n19 Protection of Life During Pregnancy Act 2013, Section 7-9, 22, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2013/act/35/enacted/en/print.html; Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018, Section 9-12, 23, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31; Mellet v. Irland, Mitteilung Nr. 2324/2013, CCPR/C/116/D/2324/2013 (2016); Whelan v. Irland, Mitteilung Nr. 2425/2014, CCPR/C/119/D/2425/2014 (2017); Department of Health, The Independent Review of the Operation of the Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018 (2023), S. 15, 27, https://www.gov.ie/en/publication/13fe5-the-independent-review-of-the-operation-of-the-health-regulation-of-termination-of-pregnancy-act-2018/.\r\n20 Ο περί Ποινικού Κωδικός (Τροποποιητικός) Νόμος του 1986 (Zypern), Art. 169A, https://www.cylaw.org/nomoi/arith/1986_1_186.pdf; Ο περί Ποινικού Κώδικα Νόμος (Zypern), in der Fassung von 2018, Art. 169A, https://www.cylaw.org/nomoi/enop/non-ind/0_154/full.html.\r\n21 Ley Orgánica 1/2023, de 28 de febrero, por la que se modifica la Ley Orgánica 2/2010, de 3 de marzo, de salud sexual y reproductiva y de la interrupción voluntaria del embarazo, https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2023-5364.\r\n22 Eerste Kamer der Staten-Generaal, 35.737 Initiatiefvoorstel-Paternotte, Kuiken, Ellemeet en Van Wijngaarden Afschaffen verplichte minimale beraadtermijn voor afbreking van zwangerschappen (2021), https://www.eerstekamer.nl/wetsvoorstel/35737_initiatiefvoorstel, S. 1, 6, 7 der Begründung.\r\n23 ЗАКОН ЗА ПРЕКИНУВАЊЕ НА БРЕМЕНОСТА (2019), https://hera.org.mk/wp-content/uploads/2019/12/ZAKON-ZA-PREKINUVANE-NA-BREMENOST-2019.pdf; Daniela Antonovska, The Long Road to Reproductive Justice (31.01.2023), https://verfassungsblog.de/the-long-road-to-reproductive-justice/.\r\n24 Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2001-588 du 4 juillet 2001 - Art. 1 () JORF 7 juillet 2001, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2014-10-16/; Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2016-41 du 26 janvier 2016, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2021-10-14/; Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2022-295 du 2 mars 2022 - Art. 3, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2024-08-16/; Le Monde, IVG : l'Assemblée vote la suppression du délai de réflexion de sept jours (9.4.2015), https://www.lemonde.fr/sante/article/2015/04/09/ivg-l-assemblee-vote-la-suppression-du-delai-de-reflexion-de-sept-jours_4612101_1651302.html; MINISTÈRE DES AFFAIRES SOCIALES ET DE LA SANTÉ\r\n& MINISTÈRE DES FAMILLES, DE L'ENFANCE ET DES DROITS DES FEMMES, Circulaire no DGOS/R3/DGS/SPI/2016-243 du 28 juillet 2016 relative à l'amélioration de l'accès à l'interruption volontaire de grossesse (IVG) et à l'élaboration de plans régionaux (2016), S.4, https://sante.gouv.fr/fichiers/bo/2016/16-10/ste_20160010_0000_0025.pdf.\r\n25 Code pénal (Belgien), in der Fassung von 1990, Art. 348-352, https://www.health.belgium.be/sites/default/files/uploads/fields/fpshealth_theme_file/loi_03_04_1990_interrupt\r\n21\r\nion_grossesse.pdf; Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 3, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 31, 66-67 und 94, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n26 Act on Counselling and Education regarding Sex and Childbirth and on Abortion and Sterilisation Procedures, Nr. 25/1975, geändert durch Gesetz Nr. 82/1998, Nr. 162/2010, Nr. 126/2011 und Nr. 23/2016, Art. 6, 12, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, Nr. 43/2019, Art. 8, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%20case.\r\n27 Loi du 17 décembre 2014 portant modification 1) du Code pénal et 2) de la loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et à la réglementation de l'interruption volontaire de grossesse (2014), [Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch vom 17. Dezember 2014 als Änderung des Gesetzes vom 15. November 1978] Art. 1, 2, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/17/n2/jo; The Government of Luxembourg, Résumé des travaux du 4 avril 2014 (04.04.2014, Pressemitteilung), https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2014/04-avril/04-conseil.html; Déi Gréng, Avortement: OUI à un accompagnement de qualité - NON à une deuxième consultation obligatoire! (10.07.2012), https://greng.lu/aktualiteit/avortement-oui-a-un-accompagnement-de-qualite-non-a-une-deuxieme-consultation-obligatoire/.\r\n28 Scottish Government, Telemedicine early medical abortion at home: evaluation (2023), https://www.gov.scot/publications/evaluation-telemedicine-early-medical-abortion-home-scotland/; Scottish Government, Early medical abortion at home (2022), https://www.gov.scot/news/early-medical-abortion-at-home-1/.\r\n29 House of Commons, Early medical abortion at home during and after the pandemic (2022), https://researchbriefings.files.parliament.uk/documents/CBP-9496/CBP-9496.pdf.\r\n30 Haute Autorité de Santé, Recommandation: Interruption volontaire de grossesse par méthode médicamenteuse - Mise à jour (2021), https://www.has-sante.fr/upload/docs/application/pdf/2021-03/reco406_recommandations_ivg_medicamenteuse_mel.pdf; Service-Public.fr, Voluntary Termination of Pregnancy (IVG) (2024), https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1551?lang=en; LOI n° 2022-295 du 2 mars 2022 visant à renforcer le droit à l'avortement (1), Art. 2, https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000045287560.\r\n31 Dėl Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerijos 1994 m. sausio 28 d. įsakymo Nr. 50 \"Dėl Nėštumo nutraukimo operacijos atlikimo tvarkos\" pakeitimo, Art. 3, https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/5cad1e201a1811edb4cae1b158f98ea5; National Health Insurance Fund under the Ministry of Health, Women can choose a safer alternative to abortion (12.08.2022), https://ligoniukasa.lrv.lt/en/news/women-can-choose-a-safer-alternative-to-abortion/.\r\n32 Irish Family Planning Association, Permanent use of telemedicine in abortion care is a positive, patient-centred step (24.05.2021), https://www.ifpa.ie/permanent-use-of-telemedicine-in-abortion-care-is-a-positive-patient-centred-step/.\r\n33 Agenzia Italiana del Farmaco, Determinazione AIFA n. 865/2020 di \"Modifica delle modalità di impiego del medicinale Mifegyne a base di mifepristone (RU486)\" (2020), https://www.aifa.gov.it/-/determinazione-aifa-n-865-2020-di-modifica-delle-modalita-di-impiego-del-medicinale-mifegyne-a-base-di-mifepristone-ru486-; Associazione Ostetrici Ginecologi Ospedalieri Italiani, Aborto farmacologico: cosa è cambiato in Italia con le nuove Linee di Indirizzo ministeriali (2020), https://www.aogoi.it/iniziative/aborto-farmacologico/aborto-farmacologico-linee-ministeriali/.\r\n22\r\n34 CIDSR, Medical abortion up to 12 weeks of pregnancy and the introduction of telemedicine for the first time in the medical standards for safe abortion (2020), https://cidsr.md/de/news/avortul-medicamentos-pana-la-12-saptamani-si-prin-telemedicina-introdus-pentru-prima-data-in-standardul-medical-cu-privire-la-intreruperea-sarcinii-in-conditii-de-siguranta/; MINISTERUL SĂNĂTĂȚII, MUNCII ȘI PROTECȚIEI SOCIALE AL REPUBLICII MOLDOVA, Standardul privind întreruperea sarcinii în condiții de siguranță (2020), https://cidsr.md/wp-content/uploads/2020/09/Standardul-privind-%C3%AEntreruperea-sarcinii-%C3%AEn-condi%C8%9Bii-de-siguran%C8%9B%C4%83-aprobat-prin-ordinul-MSMPS-nr.766-din-18.08.2020.pdf.\r\n35 Le Monde, France, first to protect abortion in Constitution, sends message to 'women of the world' [Frankreich stellt als erstes Land den Schwangerschaftsabbruch unter den Schutz der Verfassung und sendet damit eine Botschaft an die \"Frauen der Welt“] (05.03.2024), https://www.lemonde.fr/en/politics/article/2024/03/05/france-protecting-abortion-in-its-constitution-sends-message-to-women-of-the-world_6586538_5.html.\r\n36 La Chambre, Document parlementaire 55K2832: Proposition de révision de l'article 22 de la Constitution en vue de reconnaître le droit à l'interruption volontaire de grossesse (2022), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=/flwb&language=fr&cfm=flwbn.cfm?lang=F&legislat=55&dossierID=2832; La Chambre, Document parlementaire 56K0030: Révision de la Constitution - Proposition de révision de l'article 22 de la Constitution en vue de reconnaître le droit à l'interruption volontaire de grossesse (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0030&legislat=56&inst=K; Ecolo, Droit à l'IVG dans la Constitution : Ecolo-Groen dépose une proposition (28.06.2022), https://ecolo.be/actualites/droit-a-livg-dans-la-constitution-ecolo-groen-depose-une-proposition/.\r\n37 Chambre des Députés, Déi Lénk veulent inscrire le droit à l'avortement dans la Constitution (2024), https://www.chd.lu/fr/node/2382.\r\n38 Regeringskansliet, Regeringen tillsätter en grundlagskommitté som ska utreda några frågor om grundläggande fri- och rättigheter (15.06.2023, Pressemitteilung), https://www.regeringen.se/pressmeddelanden/2023/06/regeringen-tillsatter-en-grundlagskommitte-som-ska-utreda-nagra-fragor-om-grundlaggande-fri--och-rattigheter/.\r\n39 Einen Überblick über die europäischen Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch bietet die Veröffentlichung des Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview (2023), https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n40 Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB) (Österreich), §§ 96 - 98, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296; Ο περί Ποινικού Κώδικα Νόμος (ΚΕΦ.154) (Penal Code) (Cyp.), Art. 169A, http://cylaw.org/nomoi/enop/ind/0_154/section-sc4a07be8d-721f-4bc3-9eae-eddd79e0885e.html; Strafgesetzbuch (StGB) (D.), §§ 218 - 219b, http://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=218-219b; Ποινικός Κώδικας (Νόμος 4619/2019) (Strafgesetzbuch) (Griechenland), Art. 304-305, https://www.lawspot.gr/nomikes-plirofories/nomothesia/poinikos-kodikas-nomos-4619-2019; Código Penal (Strafgesetzbuch) (Por.), Arts. 140-142, http://www.pgdlisboa.pt/leis/lei_mostra_articulado.php?ficha=101&artigo_id=&nid=109&pagina=2&tabela=leis&nversao=&so_miolo=; Codul Penal (Strafgesetzbuch) (Rom.), Art. 201-202, https://e-juridic.manager.ro/codul-penal.\r\n41 In den folgenden EU-Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen legal, und Frauen oder andere schwangere Personen werden nicht kriminalisiert, wenn sie einen Abbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen lassen: Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechische Republik.\r\n42 Darüber hinaus verlangt Frankreich von Minderjährigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, eine psychosoziale Beratung. See Voluntary Termination of Pregnancy (IVG), 25.04.2024, Service-Public.fr, https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1551?lang=en.\r\n43 Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview (2023), https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n44 Ebd."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-08"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012972","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (§§ 2a-15, 19-24)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/71/99/383689/Stellungnahme-Gutachten-SG2412120006.pdf","pdfPageCount":22,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kurzinformation\r\nReformen des Abtreibungsrechts in Europa\r\nNovember 2024\r\nDas Center for Reproductive Rights überreicht den Mitgliedern des Deutschen Bundestages diese Kurzinformation zur Berücksichtigung im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Reform der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland.\r\nDie Kurzinformation ist in zwei Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 bietet einen Überblick über die Gesetzesreformen, die in Europa seit 2014 stattgefunden haben, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erweitern. Abschnitt 2 gibt einen kurzen Überblick über das vergleichende europäische Abtreibungsrecht in ausgewählten Bereichen.\r\n1.\r\nÜBERSICHT ÜBER GESETZESREFORMEN ZUR ERWEITERUNG DES ZUGANGS ZUM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH IN EUROPÄISCHEN LÄNDERN SEIT 2014\r\nDie Entwicklung der Gesetzgebung in ganz Europa bewegt sich seit Jahrzehnten eindeutig auf die Ausweitung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung von strafrechtlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und die Beseitigung von rechtlichen und politischen Beschränkungen für den Schwangerschaftsabbruch zu.\r\nIn den letzten zehn Jahren haben mehr als 20 europäische Länder und Rechtsordnungen Reformen durchgeführt, um ihre Gesetze zu modernisieren und den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Derzeit werden in mehreren Ländern, wie Belgien, den Niederlanden, Norwegen, Polen und dem Vereinigten Königreich weitere progressive Reformen geprüft. Wenn sie verabschiedet werden, könnten diese Reformen den Schwangerschaftsabbruch weiterreichend entkriminalisieren, die Legalität des Schwangerschaftsabbruchs weiterreichend ausbauen, den zeitlichen Rahmen für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen erweitern und/oder andere Einschränkungen und gesetzliche Auflagen beseitigen.\r\nIn diesem Abschnitt werden Beispiele für Gesetzesreformen aufgeführt, die seit 2014 durchgeführt wurden oder derzeit geprüft werden, insbesondere Reformen mit den folgenden Schwerpunkten und Zielsetzungen: (i) Entfernung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und Streichung einzelner Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch kriminalisieren; (ii) Verlängerung der Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person; (iii) Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person; (iv) Abschaffung der obligatorischen Wartezeit und der obligatorischen Beratung; (v) Erweiterung des Zugangs zum\r\n2\r\nmedikamentösen Schwangerschaftsabbruch; und (vi) Verankerung des Schutzes von Abtreibungsrechten in der Verfassung.\r\ni.\r\nReformen zur Entfernung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und zur Streichung einzelner Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch kriminalisieren\r\nSeit 2014 haben immer mehr Länder und Rechtsordnungen in ganz Europa Reformen verabschiedet, um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, zu streichen. Derzeit prüfen mehrere Länder solche Gesetzesänderungen. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nBelgien: Bis 2018 wurde der Schwangerschaftsabbruch durch das Strafgesetzbuch geregelt. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen oder durchzuführen, war eine Straftat, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe vorsah. 2018 hat das belgische Parlament Reformen verabschiedet, durch welche die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch entfernt, der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des neuen gesetzlichen Rahmens jedoch als Straftatbestand beibehalten wird. 2023 hat ein unabhängiger Sachverständigenausschuss, der vom Parlament mit der Überprüfung der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Belgien beauftragt worden war, einen Bericht vorgelegt und Gesetzesänderungen empfohlen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern, darunter insbesondere die vollständige Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Der Ausschuss wies darauf hin, dass allein die theoretische Möglichkeit, dass eine Frau wegen eines Schwangerschaftsabbruchs strafrechtlich belangt werden kann, eine ausdrückliche Entkriminalisierung rechtfertige, selbst wenn in der derzeitigen Praxis Frauen, die eine Schwangerschaftsabbruch vornehmen, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Sachverständigenausschuss erkannte außerdem an, dass die Entkriminalisierung im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen zum Schwangerschaftsabbruch steht. Nach Vorlage des Ausschussberichts wurden im Parlament verschiedene Gesetzesvorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen erörtert. Die parlamentarische Arbeit an den Gesetzentwürfen kam vor den Parlamentswahlen im Juni 2024 allerdings zunächst ins Stocken. Nach den Wahlen haben fünf parlamentarische Parteien, die die Gesetzesreform unterstützen, neue Gesetzentwürfe eingebracht. Vier der Vorschläge werden derzeit noch vom Parlament geprüft. Einer davon zielt darauf ab, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, zu entkriminalisieren, und zwei andere schlagen vor, alle strafrechtlichen Sanktionen gegen Frauen und Ärzt*innen gleichermaßen aufzuheben, da anerkannt wird, dass Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, das gleiche Maß an beruflicher Integrität an den Tag legen müssen wie bei anderen medizinischen Eingriffen, und es daher keinen Grund für besondere strafrechtliche Sanktionen gibt.1 Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.\r\n3\r\no\r\nLuxemburg: Bis 2014 wurde der Schwangerschaftsabbruch durch das Strafgesetzbuch geregelt. Darin war festgelegt, dass eine Person, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Schwangerschaftsabbruch durchführt, mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe belegt wird, und dass eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornimmt, mit einer Geldstrafe belegt wird. Im Jahr 2014 führte eine landesweite Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu einer Reform, mit der die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurde. Die Bestimmungen, die Sanktionen für einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vorsehen, wurden aus dem Strafgesetzbuch in das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch übertragen, aber nicht aufgehoben. Die Änderungen waren Teil einer umfassenderen Gesetzesreform, die darauf abzielte, den Schwangerschaftsabbruch als einen Gegenstand der öffentlichen Gesundheitsversorgung anzuerkennen und den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg zu verbessern.2\r\no\r\nNiederlande: In den Niederlanden ist die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird. Nachdem eine Bürgerinitiative unter dem Titel \"Abtreibung ist kein Verbrechen\" fast 100.000 Unterschriften gesammelt hatte, forderte das Parlament die Regierung auf, zu untersuchen, welche Auswirkungen die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs haben könnte und welche Maßnahmen gegebenenfalls getroffen werden müssten, um diesen Auswirkungen zu begegnen. Im Anschluss daran hat die GroenLinks-PvdA-Koalition im November 2023 im Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Vorschriften zur Gesundheitsversorgung, die derzeit in Rechtsvorschriften für Schwangerschaftsabbrüche festgelegt sind, in das Gesetz über Qualität, Beschwerden und Streitfälle im Gesundheitswesen aufzunehmen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte von dem Grundgedanken ausgehen, dass der Schwangerschaftsabbruch eine Form der Gesundheitsversorgung ist. In der Begründung wird weiter darauf hingewiesen, dass gesetzliche Bestimmungen, die speziell die gesundheitliche Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, ihren erklärten Zweck, das pränatale Leben oder die Frau zu schützen, nicht erfüllen. Stattdessen verstärken sie die Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs, indem sie diesen Eingriff anders behandeln als andere medizinische Behandlungen. In der Begründung wird weiter dargelegt, dass die allgemeinen Rechtsvorschriften über medizinische Behandlungsfehler oder Fahrlässigkeit ausreichen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu sichern. Eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde im Februar 2024 abgeschlossen.3 Das Gesetzgebungsverfahren ist noch im Gange.\r\n4\r\no\r\nPolen: Das polnische Parlament berät derzeit über eine Reform der Rechtsvorschriften, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren. Polen hat eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas, das einen Schwangerschaftsabbruch nur dann erlaubt, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist. Allerdings ist es selbst in diesen Ausnahmefällen in der Praxis fast unmöglich, Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen. Darüber hinaus wird nach geltendem Recht die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs oder die Hilfeleistung bei einem Abbruch mit bis zu drei Jahren Haft bestraft, außer in den wenigen streng eingegrenzten gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen. Das nahezu vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und die abschreckende Wirkung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs haben Frauen schweren Schaden zugefügt und zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Personen geführt, die Frauen helfen, Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erlangen. Nach den Parlamentswahlen im Jahr 2023 haben die Parteien der neuen Regierungskoalition Gesetzesvorschläge in das Parlament eingebracht, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren. Im April 2024 ging das Unterhaus mit den Gesetzesvorschlägen in die zweite Phase des Gesetzgebungsverfahrens und richtete einen parlamentarischen Sonderausschuss ein, der sich aus Abgeordneten zusammensetzte und die Gesetzentwürfe prüfen und dem Parlament Empfehlungen zu den Vorschlägen geben sollte. Im Juni 2024 hat sich der Ausschuss mit dem ersten dieser Vorschläge befasst, der darauf abzielte, die Durchführung von und die Hilfeleistung bei einem Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen, und danach unter bestimmten Bedingungen, zu entkriminalisieren. Der Ausschuss empfahl dem Parlament, den Vorschlag anzunehmen; im Juli wurde der Vorschlag jedoch in einer knappen Abstimmung vom Parlament abgelehnt. Der Ausschuss wird nun erwartungsgemäß noch im Jahr 2024 Empfehlungen zu den übrigen Vorschlägen formulieren, die ebenfalls Maßnahmen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs enthalten. Im Anschluss daran wird das Parlament diese Vorschläge diskutieren und darüber abstimmen.4\r\no\r\nEngland und Wales: In England und Wales ist der Schwangerschaftsabbruch aus sozialen Gründen bis zur 24. Woche erlaubt. Nach der 24. Woche ist der Abbruch nur erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau besteht, zur Vermeidung einer schweren dauerhaften Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit, oder wenn eine schwere fetale Schädigung vorliegt. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, gilt als Straftat und kann in gewissen Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. In den letzten Jahren wurden gegen mehr als 50 Frauen Ermittlungen oder strafrechtliche Verfolgungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch eingeleitet, woraufhin die Forderung nach einer Änderung des Gesetzes laut wurde. Im November 2023 und im April 2024 haben zwei Abgeordnete Vorschläge für Änderungen der Strafrechtsvorschriften im Parlament eingebracht. Der erste\r\n5\r\nÄnderung\r\nsantrag zielte darauf ab, Frauen zu entkriminalisieren, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. Der zweite Änderungsantrag zielte darauf ab, Frauen und registrierte Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 24 Wochen vornehmen, zu entkriminalisieren, und sicherzustellen, dass Frauen, die später in der Schwangerschaft einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht mit Freiheitsstrafen belegt werden. Im Zuge der Auflösung des Parlaments im Mai 2024 wurden der Gesetzentwurf und die Änderungsvorschläge jedoch zurückgestellt. Nach den Parlamentswahlen im Juli 2024 können im neu gewählten Parlament neue Vorschläge zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht werden.5\r\no\r\nSchottland: Das Abtreibungsrecht in Schottland ist vergleichbar mit den in England und Wales geltenden Rechtsvorschriften. In Schottland ist der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat nach dem Common Law. 2022 hat die Erste Ministerin Schottlands ein Gipfeltreffen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Gesundheitsversorgung in Schottland veranstaltet und angekündigt, dass die schottische Regierung und das Parlament die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs prüfen sollen. Im Jahr 2023 begann der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und öffentliche Petitionen des schottischen Parlaments, die Evidenz zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu prüfen. Die im Regierungsprogramm angekündigte Überprüfung der Rechtsvorschriften findet momentan statt und die Regierung hat eine Expertenkommission damit beauftragt, Empfehlungen auszuarbeiten. Es wird erwartet, dass die Regierung bis Ende 2026 einen Vorschlag für eine Reform vorlegen wird, wenn die Empfehlungen aus der Überprüfung der Rechtsvorschriften vorliegen.6\r\no\r\nNordirland: Bis zur Gesetzesreform von 2019/2020 war der Schwangerschaftsabbruch in Nordirland ein Straftatbestand nach dem Offences against the Person Act 1861 (Gesetz über Straftaten gegen die Person von 1861). Der Abbruch der Schwangerschaft war nur erlaubt, wenn er notwendig war, um eine Gefahr für das Leben der Frau abzuwenden, oder im Fall des Risikos einer langfristigen oder dauerhaften konkreten und erheblichen Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, galt als Straftat, die in einigen Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden konnte. Im Jahr 2015 wurden mehrere Frauen in Nordirland wegen des Besitzes oder der Anwendung von Medikamenten für einen Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich verfolgt, was zu öffentlichen Protesten führte. Im Jahr 2018 hat der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) die Ergebnisse seiner Untersuchung zu den Auswirkungen der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht und schwere und systematische Verstöße gegen die Rechte von Frauen festgestellt. Er empfahl dem Vertragsstaat, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren und die Bestimmungen aufzuheben, durch die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen, oder Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchführen\r\n6\r\noder dabei helfen, kriminalisier\r\nt werden. Als der Bericht des Ausschusses veröffentlicht wurde, gab es in Nordirland keine funktionierende Regierung. Im Juli 2019 brachte ein Mitglied der Labour-Partei in England einen Vorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Nordirland ein und im Oktober 2019 wurden die strafrechtlichen Sanktionen für den Schwangerschaftsabbruch in Nordirland aus dem Gesetz gestrichen. Frauen werden nun nicht mehr strafrechtlich belangt. Die Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch registrierte medizinische Fachkräfte allerdings ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.7\r\no\r\nIrland: Bis 2019 hatte Irland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. In Irland war es grundsätzlich strafbar, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, es sei denn, das Leben der schwangeren Frau war konkret und erheblich gefährdet. Frauen, die in Irland einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, waren gezwungen, in ein anderes Land zu reisen, so sie die Mittel dazu hatten, die Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen oder eine heimliche Abtreibung vorzunehmen, was alles schwerwiegende Folgen für ihre Gesundheit und ihr Leben hatte. Der Tod einer schwangeren Frau, die 2012 in einem Krankenhaus an einer septischen Fehlgeburt starb, nachdem ihr Verlangen nach einem Schwangerschaftsabbruch abgelehnt worden war, sowie die beiden bahnbrechenden Urteile des UN-Menschenrechtsausschusses, in denen festgestellt wurde, dass die Kriminalisierung und das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Irland die Menschenrechte von Frauen verletzen, verstärkten die dringenden Forderungen nach einer Gesetzesreform. Die einzige Möglichkeit, das Gesetz in Irland zu ändern, bestand in der Durchführung eines öffentlichen Referendums zur Aufhebung des verfassungsmäßigen Abtreibungsverbots, das im Jahr 1983 in die irische Verfassung aufgenommen worden war. 2016 kündigte die Regierung an, dass sie Maßnahmen ergreifen würde, um Optionen für eine Reform der Rechtsvorschriften zu prüfen. 2018 kündigte die Regierung die Durchführung eines Verfassungsreferendums an und folgte damit den Empfehlungen der per Parlamentsbeschluss eingerichteten Bürgerversammlung, die über Optionen für eine Reform des Abtreibungsrechts beraten sollte. Aufgrund des Ergebnisses des Referendums wurde das in der Verfassung verankerte Abtreibungsverbot aufgehoben und durch eine Bestimmung ersetzt, die besagt, dass es dem irischen Parlament freisteht, im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu erlassen. Im Anschluss an das Referendum stimmte das irische Parlament noch im Jahr 2018 für die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. Das neue Gesetz, das 2019 in Kraft trat, schreibt fest, dass das Gesundheitsministerium drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Umsetzung der rechtlichen Änderungen überprüft. Der im April 2023 vorgelegte Überprüfungsbericht empfahl die Entkriminalisierung von medizinischen Fachkräften, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die derzeitige Kriminalisierung von Gesundheitsleistungserbringern, die\r\n7\r\nSchwangerschaftsabbrüche\r\nanbieten, die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weiter verstärkt. Sie hat, so der Bericht weiter, eine abschreckende Wirkung auf medizinische Fachkräfte und behindert dadurch den freien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch, insbesondere in Situationen, in denen das Leben oder die Gesundheit der Frauen gefährdet sind. Daraufhin bestätigte der Gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Gesundheit die Ergebnisse des Berichts und drängte auf eine rasche Umsetzung der formulierten Empfehlungen. Im April 2024 gab der irische Premierminister bekannt, dass die Regierung Reformvorschläge prüfe.8\r\nii.\r\nReformen zur Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Gesetzesreformen zur Verlängerung der Fristen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person verabschiedet. Weitere Länder prüfen derzeit entsprechende Reformen. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nDänemark: Dänemark plant eine Reform seines Abtreibungsgesetzes, um den Zeitrahmen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Diese Entscheidung folgt einem Bericht des dänischen Ethikrates aus dem Jahr 2023, der das Abtreibungsgesetz überprüfte und entsprechende Reformen empfahl. Die Mehrheit des Ethikrates schlug vor, die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 18 Wochen zu verlängern. Sie wies darauf hin, dass die derzeitige Frist von 12 Wochen sehr restriktiv ist und zur Folge hat, dass Frauen, die es sich leisten können, ins Ausland reisen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Sie betonte, dass eine Verlängerung der Frist es Frauen ermöglichen würde, informierte Entscheidungen über ihren Körper und ihre Schwangerschaft zu treffen. Zudem würde sie die soziale Gleichstellung fördern, da nicht alle Personen die Möglichkeit haben, in ein anderes Land zu reisen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Der Rat wies weiter darauf hin, dass den aus anderen Ländern vorliegenden Daten nicht zu entnehmen sei, dass die Verlängerung der Frist auf die ersten 18 Schwangerschaftswochen zu einer signifikant höheren Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen führen würde. Im Mai 2024 hat die dänische Regierung eine breite politische Einigung auf eine Reform des Abtreibungsrechts erreicht. Es wird erwartet, dass die geplanten Änderungen in Form einer Abänderung des Gesundheitsgesetzes umgesetzt werden, die Anfang 2025 vorgeschlagen und im Juni 2025 in Kraft treten soll.9\r\no\r\nNorwegen: Norwegen prüft derzeit eine Gesetzesreform, um die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Dies entspricht den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses, den die Regierung im Jahr 2022 eingesetzt und damit betraut hatte, die Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu überprüfen und Reformen zu empfehlen. Der Ausschuss hat 2023 seinen Bericht vorgelegt und eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf 18 Wochen empfohlen. Der Ausschuss wies darauf hin, dass Entscheidungen über Schwangerschaft und Geburt erhebliche soziale und finanzielle Auswirkungen für Frauen haben und dass die\r\n8\r\nVerlängerung der Frist\r\nes Frauen ermöglicht, informierte Entscheidungen über ihre Schwangerschaft zu treffen. Am 23. August 2024 hat die Regierung einen Entwurf für ein neues und modernisiertes Abtreibungsrecht vorgelegt, der eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf die ersten 18 Schwangerschaftswochen beinhaltet. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Schutz des Selbstbestimmungsrechts der schwangeren Frau zu gewährleisten, und gleichzeitig die Achtung des vorgeburtlichen Lebens und des Rechts auf Austragung der Schwangerschaft sicherzustellen.10\r\no\r\nBelgien: Im Rahmen der aktuellen Gesetzesreformvorhaben wird auch der Vorschlag geprüft, die gesetzliche Frist für den Abbruch auf Verlangen von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Dieser Reformvorschlag folgt den 2023 vorgelegten Empfehlungen eines Sachverständigenausschusses, der zu dem Ergebnis kam, dass die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf 18 Wochen, beziehungsweise auf bis zu 20 Schwangerschaftswochen verlängert werden sollte. Der Ausschuss wies darauf hin, dass die derzeitige Frist von 12 Wochen den Zugang stark einschränkt und bewirkt, dass Frauen zum Teil ins Ausland reisen, um Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, wenn sie die Mittel dazu haben. Der Ausschuss stellte weiter fest, dass die strenge Fristenregelung gerade besonders hilfs- und schutzbedürftige Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Wie oben erwähnt, war die Arbeit an den Gesetzentwürfen vor den Parlamentswahlen im Juni 2024 ins Stocken geraten. Seitdem haben parlamentarische Parteien neue Gesetzesvorschläge eingebracht, die insbesondere auch Bestimmungen für eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 18 Wochen vorsehen.11\r\no\r\nFrankreich: 2022 wurde in Frankreich die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen von 12 auf 14 Wochen verlängert (berechnet als die ersten 16 Wochen nach der letzten Regelblutung). In dem Bericht des parlamentarischen Sozialausschusses zu dem Gesetzentwurf wurde die Fristverlängerung unter anderem damit begründet, dass starke geografische Unterschiede in der medizinischen Versorgung und im rechtzeitigen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch bestehen. Er stellte fest, dass die bisherige 12-Wochen-Frist den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einschränkt und dazu führt, dass Frauen zum Teil in andere Länder reisen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, was Frauen, die sich eine Reise ins Ausland nicht leisten können unverhältnismäßig stark betrifft.12\r\niii.\r\nReformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Reformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person verabschiedet. Weitere Länder prüfen entsprechende Reformen derzeit. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\n9\r\no\r\nIsland: Bis 2019 waren in Island Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa aus sozioökonomischen oder medizinischen Gründen. Um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, mussten Frauen zunächst die Zustimmung von zwei medizinischen Fachkräften einholen, beziehungsweise, wenn sie einen Abbruch aus sozialen Gründen beantragen wollten, von einer medizinischen Fachkraft und einem Sozialarbeiter. Nach einer lebhaften nationalen Debatte über die restriktiven Abtreibungsgesetze hat das Ministerium für Wohlfahrt im Jahr 2016 einen Sachverständigenausschuss eingesetzt, der die Rechtsvorschriften überprüfen und Änderungen vorschlagen sollte. 2017 hat dieser Ausschuss seinen Bericht vorgelegt und Reformen empfohlen, darunter insbesondere die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen in den ersten 22 Schwangerschaftswochen oder bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus. Daraufhin hat das isländische Parlament 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen in den ersten 22 Wochen erlaubt. Nach dieser Frist ist ein Abbruch erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist oder eine tödliche fetale Schädigung vorliegt. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, \"sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, respektiert wird, indem ihnen ein sicherer Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährt wird\". Das Gesetz wurde von einer parteiübergreifenden Koalition unterstützt und mit deutlicher Mehrheit verabschiedet.13\r\no\r\nPolen: Wie in Unterabschnitt (i.) dargelegt, prüft das polnische Parlament derzeit Gesetzentwürfe, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren, und insbesondere auch den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person zu erlauben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.14\r\no\r\nSan Marino: Vor 2022 war der Schwangerschaftsabbruch in San Marino unter allen Umständen verboten. Nach einem nationalen Referendum, das mit überwältigender Mehrheit die Aufhebung des Abtreibungsverbots befürwortete, hat San Marino im Jahr 2022 den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft legalisiert. Nach dieser Frist und ohne zeitliche Begrenzung ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist. Außerdem ist der Abbruch bis zur Grenze der Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt, wenn eine fetale Schädigung vorliegt, die eine ernsthafte Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau darstellt, oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist.15\r\no\r\nFinnland: Vor 2023 waren in Finnland Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen erlaubt, unter anderem aus sozioökonomischen Gründen. Nachdem im Jahr 2020 eine Bürgerinitiative die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person gefordert hatte, hat das finnische Parlament im Jahr 2022 ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft legalisierte. Zwischen der 12. und der 20. Woche ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen\r\n10\r\nerlaubt, etwa\r\naus sozialen Gründen oder wenn die Schwangerschaft durch einen sexuellen Übergriff zustande gekommen ist. Ferner ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche erlaubt, wenn eine schwere fetale Schädigung diagnostiziert wird, und ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Frau in Gefahr sind.16\r\no\r\nNordirland:. Wie weiter oben dargelegt, wurde der Schwangerschaftsabbruch im Zuge der Reformen im Jahr 2019 entkriminalisiert. Im Jahr 2020 führten dann weitere Reformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Der Schwangerschaftsabbruch ist außerdem bis zur 24. Woche erlaubt, wenn eine Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der schwangeren Frau besteht, und ohne zeitliche Begrenzung, wenn eine schwere oder tödliche fetale Schädigung vorliegt, wenn das Leben der schwangeren Frau gefährdet ist, oder wenn die Gefahr einer schweren dauerhaften Schädigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der schwangeren Frau besteht.17\r\no\r\nIsle of Man: Bis 2019 war der Schwangerschaftsabbruch auf der Isle of Man nur unter bestimmten Umständen erlaubt, z. B. wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau oder die Gefahr einer schweren dauerhaften Schädigung ihrer geistigen oder körperlichen Gesundheit bestand. Ein Schwangerschaftsabbruch war außerdem erlaubt im Falle einer schweren fetalen Schädigung oder wenn die Schwangerschaft die Folge eines sexuellen Übergriffs war. 2018 wurde auf der Isle of Man ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, mit dem der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert wurde. Zwischen der 14. und 24. Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch aus schwerwiegenden gesundheitlichen oder sozialen Gründen, bei einer schweren fetalen Schädigung und bei Schwangerschaft als Folge eines sexuellen Übergriffs erlaubt. Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne zeitliche Begrenzung erlaubt zur Abwendung einer Gefahr für das Leben der schwangeren Frau, zur Vermeidung einer schwerwiegenden dauerhaften Schädigung ihrer Gesundheit oder bei einer besonders schweren oder tödlichen fetalen Schädigung.18\r\no\r\nIrland: Im Anschluss an das oben ausführlicher beschriebene Referendum stimmte das irische Parlament im Jahr 2018 für die Annahme eines neuen Gesetzes, mit dem der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche legalisiert wurde. Nach der 12. Woche ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur Grenze der Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben oder eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau besteht. Der Schwangerschaftsabbruch ist ferner ohne zeitliche Begrenzung erlaubt, wenn eine tödliche fetale Schädigung vorliegt, oder wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau besteht. Der im April 2023 vorgelegte Bericht über Überprüfung der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen in den ersten drei Jahren formuliert eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Der Bericht empfiehlt insbesondere Änderungen an den derzeitigen Verfahren, die den Zugang zum\r\n11\r\nSchwangerschaftsabbruch\r\nim Rahmen der Gesundheitsversorgung regeln, und die Beseitigung von Zugangshindernissen. Noch im selben Jahr bestätigte der gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Gesundheit die Ergebnisse des Berichts und drängte auf eine rasche Umsetzung der Empfehlungen. Im April 2024 gab der irische Premierminister bekannt, dass die Regierung derzeit Reformvorschläge prüfe.19\r\no\r\nZypern: Vor 2018 war der Schwangerschaftsabbruch in Zypern nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, nämlich wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung war, wenn eine schwere fetale Schädigung vorlag, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau bestand, oder wenn die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau oder die körperliche oder geistige Gesundheit ihrer Kinder gefährdet war 2018 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisiert. Nach dieser Frist ist ein Abbruch bis zur 19. Woche erlaubt, wenn die Schwangerschaft durch einen sexuellen Übergriff zustande gekommen ist. Ohne zeitliche Begrenzung ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn eine fetale Schädigung vorliegt, wenn eine unabwendbare Gefahr für das Leben der Frau oder eine schwere Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit besteht.20\r\niv.\r\nReformen zur Abschaffung von obligatorischen Wartezeiten und obligatorischen Beratungen\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Reformen zur Abschaffung von obligatorischen Wartezeiten und obligatorischen Beratungen verabschiedet. Weitere Länder prüfen entsprechende Reformen derzeit. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nSpanien: Bis 2023 waren in Spanien für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch eine dreitägige Wartezeit und die Teilnahme an einer obligatorischen Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Dies beinhaltete auch eine obligatorische Aufklärung über die im Falle der Fortsetzung der Schwangerschaft verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsangebote. Im Jahr 2023 verabschiedete das spanische Parlament ein Gesetz, mit dem diese Verpflichtungen abgeschafft wurden. Informationen über die Mittel und Hilfsangebote, die bei Fortsetzung der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden könnten, werden nun nur noch bereitgestellt, wenn die Frau danach verlangt. Das neue Gesetz führte darüber hinaus weitere Änderungen in der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen ein. In der Präambel des neuen Gesetzes wird die Verpflichtung der Staaten aus den internationalen Menschenrechtsverträgen, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbunden Rechte zu gewährleisten und insbesondere den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in der Praxis zu sicherzustellen, anerkannt. Es wird festgestellt, dass das neue Gesetz den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch durch die Beseitigung von Hindernissen verbessern soll.21\r\no\r\nNiederlande: Im Februar 2021 hat ein Abgeordneter im Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der für den Zugang zum\r\n12\r\nSchwangerschaftsabbruch\r\nvorgeschriebenen fünftägigen Wartezeit eingereicht. Nach den Parlamentswahlen im März 2021 wurde dieser Entwurf dann von vier Abgeordneten aus unterschiedlichen politischen Parteien (D66, PvdA, GroenLinks, VVD) unterstützt und erhielt parteiübergreifend breite Zustimmung. Der Gesetzentwurf wurde im Juni 2022 mit überwältigender Mehrheit verabschiedet und das Gesetz ist 2023 in Kraft getreten. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird erklärt, dass die über die Jahre durchgeführten wissenschaftlichen Studien zu den Auswirkungen der obligatorischen Wartezeit auf den Zugang von Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden gezeigt haben, dass Frauen in der Lage sind, ohne gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit eine wohlüberlegte und sorgfältige Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch zu treffen. Die Begründung verweist auf die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und stellt fest, dass obligatorische Wartezeiten den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verzögern und dadurch die Gesundheit und Sicherheit von Frauen gefährden. Die Begründung beschreibt obligatorische Wartezeiten als erniedrigend und paternalistisch gegenüber Frauen und ihrer Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen über ihren Körper zu treffen, was auch von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt wird.22\r\no\r\nNordmazedonien: 2019 hat Nordmazedonien die dreitägige Wartezeit und die tendenziöse Pflichtberatung, der sich Frauen unterziehen mussten, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, abgeschafft. Die Anforderungen waren 2013 eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einzuschränken. Eine neu gewählte Regierung hat sich im Jahr 2017 verpflichtet, das Abtreibungsgesetz zu reformieren. Im Jahr 2019 hat das Parlament daraufhin eine Gesetzesreform verabschiedet, mit der die rückschrittlichen Beschränkungen wieder aufgehoben und zudem weitere Änderungen eingeführt wurden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Nordmazedonien zu verbessern. Die Änderungen folgten den Empfehlungen der Vertragsüberwachungsorgane der Vereinten Nationen gegenüber Nordmazedonien.23\r\no\r\nFrankreich: In Frankreich war eine obligatorische 7-tägige Wartezeit für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen gesetzlich vorgeschrieben, bis diese 2015 durch eine Gesetzesreform abgeschafft wurde. Die Gesetzesänderung wurde nach Berichten über die erschütternden Erfahrungen, die Frauen mit dieser Bestimmung gemacht hatten, eingeführt. In der Gesetzesreform von 2015 wurde die verpflichtende zweitägige Wartezeit beibehalten für Personen, die eine psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen müssen. Diese Beratung ist für Minderjährige vorgeschrieben. Auch diese 2-tägige Wartezeit wurde 2022 schließlich abgeschafft. Die Reformen waren Teil einer Reihe von gesetzlichen und politischen Änderungen, die den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verbessern sollten, insbesondere indem der Kreis der Leistungserbringer, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten dürfen, erweitert wurde, die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche vollständig durch die Krankenkassen übernommen wurden, und die Verbreitung von Fehlinformationen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt wurde.24\r\n13\r\no\r\nBelgien: Wie in den vorstehenden Unterabschnitten dargelegt, arbeitet Belgien derzeit an Reformen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern. In diesem Rahmen sollen auch die obligatorische 6-tägige Wartezeit abgeschafft oder reduziert und einzelne Bestimmungen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gestrichen werden. Die vorgeschlagenen Reformen folgen den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses aus dem Jahr 2023. Der Ausschuss hatte vorgeschlagen, die Vorschriften über eine obligatorische Wartezeit, die er als paternalistisch bezeichnete, aufzuheben und darauf verwiesen, dass diese das Selbstbestimmungsrecht von Frauen untergraben. Darüber hinaus empfahl der Sachverständigenausschuss, die Vorschrift abzuschaffen, der zufolge Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, nicht-medizinische Informationen über Adoptionsverfahren sowie über gesetzlich garantierte Rechte, Hilfen und Leistungen für Familien und alleinstehende oder unverheiratete Mütter und ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Ausschuss betonte, dass ein solches obligatorisches Informationsangebot, insbesondere in bestimmten Situationen, traumatisch und unangemessen sein kann, und stellte fest, dass durch die bestehenden Verfahren der guten medizinischen Praxis, die medizinische Ethik und die Gesundheitsgesetze bereits sichergestellt wird, dass geeignete und erforderliche Informationen bereitgestellt werden. Gesetzentwürfe, mit denen die Empfehlungen des Ausschusses, umgesetzt werden sollen, sind in Arbeit.25\r\no\r\nIsland: Bis 2019 mussten sich Frauen in Island, die eine Schwangerschaft beenden wollten, einer obligatorischen Beratung unterziehen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. 2016 hat das Ministerium für Wohlfahrt einen Sachverständigenausschuss eingesetzt und damit beauftragt die Rechtsvorschriften zu überprüfen und Änderungen vorzuschlagen. Dieser Ausschuss hat 2017 einen Bericht veröffentlicht und Reformen empfohlen, darunter insbesondere die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 22 Schwangerschaftswochen oder bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus. Daraufhin hat das isländische Parlament 2019 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beratungspflicht aufgehoben und weitere Änderungen vorgenommen wurden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern. Das Gesetz wurde von einer parteiübergreifenden Koalition unterstützt und mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet.26\r\no\r\nLuxemburg: Bis 2014 mussten sich Frauen in Luxemburg einer obligatorischen Beratung unterziehen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Im Jahr 2014 wurde diese Bedingung für Frauen über 18 Jahre und für mündige Minderjährige aufgehoben. Wie die Regierung mitteilte, bestand das Ziel der Gesetzesreform darin, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch dahingehend anzupassen, dass die schwangere Frau in ihrer Entscheidung unterstützt und nicht in irgendeine Richtung beeinflusst wird.27\r\n14\r\nv.\r\nReformen zur Erweiterung des Zugangs zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch\r\nIn den letzten Jahren haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa den Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verbessert, unter anderem indem sie die telemedizinische Versorgung und die telemedizinisch begleitete Anwendung dieser Methode zu Hause erlaubten. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nSchottland: Im Jahr 2023 wurde in Schottland der frühe medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mittels telemedizinischer Versorgung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft dauerhaft erlaubt. Diese Regelung war erstmals in der Anfangsphase der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern.28\r\no\r\nEngland und Wales: Im Jahr 2022 wurde in England und Wales die Regelung, die den medikamentösen Abbruch zu Hause in den ersten 10 Wochen der Schwangerschaft erlaubt, dauerhaft eingeführt. Diese Regelung war erstmals in der Frühphase der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern.29\r\no\r\nFrankreich: Im Jahr 2022 hat Frankreich den Zugang zu einem frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause in den ersten sieben Wochen der Schwangerschaft (neun Wochen nach der letzten Menstruation) dauerhaft zugelassen. Diese Regelung wurde erstmals während der COVID-19-Pandemie eingeführt.30\r\no\r\nLitauen: Im Jahr 2022 hat das litauische Gesundheitsministerium einen Ministerialerlass über die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen abgeändert. Damit ist seit Januar 2023 der Zugang zum medikamentösen Abbruch bis zur neunten Schwangerschaftswoche möglich.31\r\no\r\nIrland: Irland hat die telemedizinische Versorgung mit einem frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch und die Anwendung beider hierfür benötigten Medikamente zuhause im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie legalisiert. Diese Regelung ist immer noch in Kraft.32\r\no\r\nItalien: Seit 2020 ist Italien der medikamentöse Abbruch in den ersten 63 Tagen der Schwangerschaft, gerechnet ab dem ersten Tag des letzten Menstruationszyklus, zulässig. Der medikamentöse Abbruch kann ambulant durchgeführt werden.33\r\no\r\nMoldawien: Im Jahr 2020 hat das moldawische Gesundheitsministerium den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mittels telemedizinischer Versorgung in die nationalen Standards für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch aufgenommen.34\r\n15\r\nvi.\r\nVerfassungsreformen\r\nMehrere europäische Länder haben darüber nachgedacht oder erwägen derzeit, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch unter den Schutz der Verfassung zu stellen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu sichern und das Abtreibungsrecht vor einem Rückschritt zu schützen. Frankreich hat dieses Jahr bereits eine dahingehende Reform verabschiedet.\r\no\r\nFrankreich: Im März 2024 hat Frankreich durch eine Änderung von Artikel 34 ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in seiner Verfassung verankert. Im Wortlaut des Artikels heißt es nun: \"Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen Frauen ihre garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, ausüben können.\"35\r\no\r\nBelgien: Im Juli 2022 wurde im belgischen Parlament ein Vorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der belgischen Verfassung eingebracht. Der Vorschlag wurde von der Partei Ecolo-Groen vorgelegt. Nach den Parlamentswahlen im Juni 2024, zu denen vier parlamentarische Parteien mit Wahlprogrammen angetreten sind, in denen sie sich für die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung aussprachen, wurde der Vorschlag von derselben Partei erneut eingebracht.36\r\no\r\nLuxemburg: Im Juni 2024 hat die Partei Déi Lénk einen Entwurf für einen Vorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch und Empfängnisverhütung in der luxemburgischen Verfassung vorgelegt. Vor der Abstimmung über den Vorschlag werden die Stellungnahmen des Staatsrates sowie zivilgesellschaftlicher Akteure eingeholt.37\r\no\r\nSchweden: Im Juni 2023 hat die schwedische Regierung einen Verfassungsrechtsausschuss damit beauftragt zu untersuchen, ob das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der schwedischen Verfassung geschützt werden sollte. Der Ausschuss soll seinen Bericht bis zum 1. Dezember 2024 vorlegen.38\r\n2.\r\nKURZER ÜBERBLICK ÜBER DAS VERGLEICHENDE ABTREIBUNGSRECHT\r\nDieser Abschnitt bietet einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des vergleichenden europäischen Abtreibungsrechts in den folgenden drei Bereichen: (i) Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person und maßgebliche Fristen, (ii) Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, und (iii) Beseitigung von Zugangshindernissen mit besonderem Schwerpunkt auf obligatorischen Wartezeiten und Beratungspflichten.39\r\ni.\r\nLegalität des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen\r\nInnerhalb der Europäischen Union (EU) haben nur Malta und Polen den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person nicht legalisiert. Alle anderen 25 EU-Mitgliedstaaten haben den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person legalisiert. Außerhalb der EU haben nur Andorra, Liechtenstein, Monaco\r\n16\r\nund einige Teile des Vereinigten Königreichs den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person nicht legalisiert. Abgesehen von diesen Ländern haben alle anderen 42 Länder in Europa den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person inzwischen legalisiert.\r\nIn den meisten europäischen Ländern ist es gängige Rechtspraxis, die Legalität des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person in der Gesetzgebung klar zu artikulieren, anstatt lediglich eine Ausnahme von einem Straftatbestand zu schaffen. Beispielweise legalisieren nur noch sechs EU-Mitgliedstaaten den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in Form einer Ausnahme von einem Straftatbestand im Strafgesetzbuch (Österreich, Zypern, Deutschland, Griechenland, Portugal, Rumänien).40\r\nDie Gesetze der europäischen Länder sehen unterschiedliche Fristen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person vor. In einigen Staaten wie Frankreich, Island, den Niederlanden und Schweden ist der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person innerhalb der ersten 16 bis 24 Schwangerschaftswochen erlaubt. Die meisten anderen europäischen Staaten erlauben den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person im ersten Trimenon und schränken ihn nach der 12. – 14. Woche ein, wobei ein Abbruch unter bestimmten Umständen auch in der späteren Phase der Schwangerschaft noch erlaubt bleibt. Wie in Abschnitt 1 dargelegt, erwägen die Regierungen und Gesetzgeber in einer Reihe von Ländern, darunter Belgien und Norwegen, derzeit, die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen zu verlängern.\r\nii.\r\nEntkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen\r\nIn einer deutlichen Mehrheit der europäischen Länder werden Frauen und andere schwangere Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen lassen, nicht kriminalisiert. In 15 der 25 EU-Mitgliedstaaten, in denen der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person legalisiert ist, werden Frauen und andere schwangere Personen, die einen illegalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht kriminalisiert.41 Hier gelten zum Teil strafrechtliche Bestimmungen für medizinische Fachkräfte, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Rechtsrahmens vornehmen, schwangere Menschen aber werden in diesen 15 EU-Mitgliedstaaten nicht kriminalisiert.\r\niii.\r\nBeseitigung von Zugangshindernissen: verpflichtende Beratung und verpflichtende Wartezeiten\r\nWie in Abschnitt 1 dargelegt, geht die gängige Praxis in ganz Europa dahin, regulatorische und andere Hindernisse für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu beseitigen, und insbesondere verpflichtende Beratungen und Wartezeiten abzuschaffen.\r\nDerzeit gibt es Regelungen zur verpflichtenden Beratung oder Aufklärung nur noch in 11 Mitgliedstaaten des Europarats. Dies sind: Albanien, Armenien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Georgien, Italien, Litauen, die Niederlande, die Slowakei und Ungarn.42 Die Mehrheit dieser Länder, die eine Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person vorschreiben, fordern allerdings, dass diese Beratung neutral und unvoreingenommen sein muss. Die im deutschen Gesetz festgelegte direktive\r\n17\r\nPflichtberatung vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person wird nur noch von der in Ungarn vorgeschriebenen tendenziösen Pflichtberatung übertroffen.43\r\nNur 12 Mitgliedstaaten des Europarats halten noch an einer verpflichtenden Wartezeit vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person fest. Dies sind: Albanien, Armenien, Belgien,Deutschland, Georgien, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Portugal, die Slowakei und Ungarn.44 Frankreich, die Niederlande, Nordmazedonien und Spanien haben die verpflichtende Wartezeit vor Kurzem aus ihren Gesetzen gestrichen, und auch andere europäische Länder prüfen derzeit mögliche Reformen zur Abschaffung der noch bestehenden verpflichtenden Wartezeiten.\r\nImmer mehr Länder beseitigen zudem auch andere Hindernisse beim Zugang zu einem sicheren und qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehören insbesondere die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen, die Verbesserung des Versorgungsangebots durch Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer, die berechtigt sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sowie die Verbesserung des Zugangs zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.\r\n18\r\n1 Code pénal (Belgien), in der Fassung von 1990, Art. 348-352, https://www.health.belgium.be/sites/default/files/uploads/fields/fpshealth_theme_file/loi_03_04_1990_interruption_grossesse.pdf; Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 3, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 31, 94, 95, 97, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n2 Loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et\r\nà la réglementation de l'interruption de la grossesse (1978), zur Änderung des Code pénal (Luxemburg), Art. 12, 13, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/1978/11/15/n1/jo; Loi du 17 décembre 2014 portant modification 1) du Code pénal et 2) de la loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et à la réglementation de l'interruption volontaire de grossesse (2014), Art. 1, 2, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/17/n2/jo; Die Luxemburger Regierung, Résumé des travaux du 4 avril 2014 (04.04.2014, Pressemitteilung), https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2014/04-avril/04-conseil.html.\r\n3 Wetboek van Strafrecht (Niederlande), Art. 296, https://wetten.overheid.nl/BWBR0001854/2024-07-01; Tweede Kamer, Burgerinitiatief 'Abortus is geen misdaad' (Kamerstuk 36 326, nr. 1) (2023, Plenardebatte) https://www.tweedekamer.nl/debat_en_vergadering/plenaire_vergaderingen/details/activiteit?id=2023A02026; Overheid.nl, Wet abortus is zorg (öffentliche Konsultation), S. 1, 5, 10, 11, 12 der Begründung, https://www.internetconsultatie.nl/wetabortusiszorg/b1.\r\n4 Kodeks karny (Polen), Art. 152, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19970880553/U/D19970553Lj.pdf; Ustawa z dnia 7 stycznia 1993 r. o planowaniu rodziny, ochronie płodu ludzkiego i warunkach dopuszczalności przerywania ciąży, Art. 4a, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19930170078/U/D19930078Lj.pdf; Reuters, Polish parliament rejects bill seeking to ease strict abortion law (12.07.2024), https://www.reuters.com/world/europe/polish-parliament-rejects-bill-seeking-ease-strict-abortion-law-2024-07-12/.\r\n5 Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion Act 1967, Section 1, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1967/87/contents. House of Commons, Criminal Justice Bill, As Amended (Amendment Paper), NC1 & NC40, https://publications.parliament.uk/pa/bills/cbill/58-04/0155/amend/criminal_rm_rep_0524.pdf.\r\n6 Abortion Act 1967, Section 1, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1967/87/contents; Engender, Modernising Scotland's abortion law (2024), https://www.engender.org.uk/news/blog/modernising-scotlands-abortion-law/; The Scottish Parliament, PE1969: Amend the law to fully decriminalise abortion in Scotland (2022), https://www.parliament.scot/get-involved/petitions/view-petitions/pe1969-amend-the-law-to-fully-decriminalise-abortion-in-scotland.\r\n7 Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act 2019, Section 9, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/48; Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion (Northern Ireland) (No. 2) Regulations 2020, Section 3-7, 11, 13, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/503/contents/made; Committee on the Elimination of Discrimination against Women, Inquiry concerning the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland under article 8 of the Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW/C/OP.8/GBR/1 (2018), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FOP.8%2FGBR%2F1&Lang=en.\r\n8 Protection of Life During Pregnancy Act 2013, Section 7-9, 22, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2013/act/35/enacted/en/print.html; Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018, Section 9-12, 23, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31; Mellet v. Irland,\r\n19\r\nMitteilung Nr. 2324/2013, CCPR/C/116/D/2324/2013 (2016); Whelan v. Irland, Mitteilung Nr. 2425/2014, CCPR/C/119/D/2425/2014 (2017); Department of Health, The Independent Review of the Operation of the Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018 (2023), S. 15, 27, https://www.gov.ie/en/publication/13fe5-the-independent-review-of-the-operation-of-the-health-regulation-of-termination-of-pregnancy-act-2018/.\r\n9 Det Etiske Råd, Provokeret abort: Hvor skal grænsen gå? (2023), S. 6-8, https://nationaltcenterforetik.dk/Media/638313112249775936/Provokeret%20abort.%20Hvor%20skal%20gr%C3%A6nsen%20g%C3%A5.pdf; Indenrigs- og Sundhedsministeriet, Nye politiske aftaler om abort styrker kvinders selvbestemmelse (03.05.2024, Pressemitteilung), https://www.ism.dk/nyheder/2024/maj/nye-politiske-aftaler-om-abort-styrker-kvinders-selvbestemmelse.\r\n10 Helse- og omsorgsdepartementet, Abort i Norge (2023), S. 197-202, https://www.regjeringen.no/contentassets/a61bafe6ed624062ab7ab20b16114249/no/pdfs/nou202320230029000dddpdfs.pdf; Nyheter, Utsetter abortloven: - Mildt sagt dårlig start for Vestre (01.05.2024), https://www.tv2.no/nyheter/innenriks/utsetter-abortloven-mildt-sagt-darlig-start-for-vestre/16655590/; Regjeringen.no, Regjeringen legger fram forslag til ny abortlov (23.8.2024), https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/regjeringen-legger-fram-forslag-til-ny-abortlov/id3051033/.\r\n11 Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 2, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 19-23, 229-243, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n12 Code de la santé publique (Frankreich), Art. L2211-1-L22232, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/texte_lc/LEGITEXT000006072665/2024-08-16/, Assemblée nationale, Rapport n°3879 (2021), S. 5-9, https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/15/rapports/cion-soc/l15b3879_rapport-fond.pdf.\r\n13 Act on Counselling and Education regarding Sex and Childbirth and on Abortion and Sterilisation Procedures, No. 25/1975, as amended by Act No. 82/1998, No. 162/2010, No. 126/2011 and No. 23/2016, Art. 9-11, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, No. 43/2019, Art. 1, 4, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, Nr. 43/2019, Art. 1, 4, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%20case.\r\n14 Kodeks karny (Polen), Art. 152, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19970880553/U/D19970553Lj.pdf; Ustawa z dnia 7 stycznia 1993 r. o planowaniu rodziny, ochronie płodu ludzkiego i warunkach dopuszczalności przerywania ciąży, Art. 4a, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19930170078/U/D19930078Lj.pdf; Reuters, Polish parliament rejects bill seeking to ease strict abortion law (12.07.2024), https://www.reuters.com/world/europe/polish-parliament-rejects-bill-seeking-ease-strict-abortion-law-2024-07-12/.\r\n15 Legge 7 settembre 2022 n.127, Art. 5-7, 16, https://www.consigliograndeegenerale.sm/on-line/home/lavori-consiliari/verbali-sedute/scheda17177841.html; Codice Penale (San Marino), Art. 153, https://www.consigliograndeegenerale.sm/on-line/home/archivio-leggi-decreti-e-regolamenti/documento17019121.html; BBC, San Marino votes to legalize abortion in referendum (27.09.2021), https://www.bbc.com/news/world-europe-58701788.\r\n20\r\n16 Laki raskauden keskeyttämisestä (24.3.1970/239), geändert durch 12.4.2019/493, Art. 6, https://web.archive.org/web/20210128060650/, https://finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1970/19700239; Laki raskauden keskeyttämisestä (24.03.1970/239), geändert durch 20.12.2022/1097 und 8.7.2022/730, Art. 1-6, https://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1970/19700239; Eduskunta/Riksdagen, Asian käsittelytiedot KAA 8/2020 vp, https://www.eduskunta.fi/FI/vaski/KasittelytiedotValtiopaivaasia/Sivut/KAA_8+2020.aspx.\r\n17 Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act 2019, Section 9, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/48; Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion (Northern Ireland) (No. 2) Regulations 2020, Section 3-7, 11, 13, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/503/contents/made; Committee on the Elimination of Discrimination against Women, Inquiry concerning the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland under article 8 of the Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW/C/OP.8/GBR/1 (2018), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FOP.8%2FGBR%2F1&Lang=en.\r\n18 Termination of Pregnancy (Medical Defences) Act 1995, Section 1-5, https://legislation.gov.im/cms/images/LEGISLATION/PRINCIPAL/1995/1995-0014/1995-0014_2.pdf; Abortion Reform Act 2019, Section 6, https://legislation.gov.im/cms/legislation/acts-of-tynwald-as-enacted/46-primary-2019.html?download=323:abortion-reform-act-2019; The Guardian, Isle of Man abortion law change could be weeks away (30.04.2018), https://www.theguardian.com/world/2018/apr/30/isle-of-man-abortion-law-change-could-be-weeks-away.\r\n19 Protection of Life During Pregnancy Act 2013, Section 7-9, 22, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2013/act/35/enacted/en/print.html; Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018, Section 9-12, 23, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31; Mellet v. Irland, Mitteilung Nr. 2324/2013, CCPR/C/116/D/2324/2013 (2016); Whelan v. Irland, Mitteilung Nr. 2425/2014, CCPR/C/119/D/2425/2014 (2017); Department of Health, The Independent Review of the Operation of the Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018 (2023), S. 15, 27, https://www.gov.ie/en/publication/13fe5-the-independent-review-of-the-operation-of-the-health-regulation-of-termination-of-pregnancy-act-2018/.\r\n20 Ο περί Ποινικού Κωδικός (Τροποποιητικός) Νόμος του 1986 (Zypern), Art. 169A, https://www.cylaw.org/nomoi/arith/1986_1_186.pdf; Ο περί Ποινικού Κώδικα Νόμος (Zypern), in der Fassung von 2018, Art. 169A, https://www.cylaw.org/nomoi/enop/non-ind/0_154/full.html.\r\n21 Ley Orgánica 1/2023, de 28 de febrero, por la que se modifica la Ley Orgánica 2/2010, de 3 de marzo, de salud sexual y reproductiva y de la interrupción voluntaria del embarazo, https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2023-5364.\r\n22 Eerste Kamer der Staten-Generaal, 35.737 Initiatiefvoorstel-Paternotte, Kuiken, Ellemeet en Van Wijngaarden Afschaffen verplichte minimale beraadtermijn voor afbreking van zwangerschappen (2021), https://www.eerstekamer.nl/wetsvoorstel/35737_initiatiefvoorstel, S. 1, 6, 7 der Begründung.\r\n23 ЗАКОН ЗА ПРЕКИНУВАЊЕ НА БРЕМЕНОСТА (2019), https://hera.org.mk/wp-content/uploads/2019/12/ZAKON-ZA-PREKINUVANE-NA-BREMENOST-2019.pdf; Daniela Antonovska, The Long Road to Reproductive Justice (31.01.2023), https://verfassungsblog.de/the-long-road-to-reproductive-justice/.\r\n24 Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2001-588 du 4 juillet 2001 - Art. 1 () JORF 7 juillet 2001, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2014-10-16/; Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2016-41 du 26 janvier 2016, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2021-10-14/; Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2022-295 du 2 mars 2022 - Art. 3, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2024-08-16/; Le Monde, IVG : l'Assemblée vote la suppression du délai de réflexion de sept jours (9.4.2015), https://www.lemonde.fr/sante/article/2015/04/09/ivg-l-assemblee-vote-la-suppression-du-delai-de-reflexion-de-sept-jours_4612101_1651302.html; MINISTÈRE DES AFFAIRES SOCIALES ET DE LA SANTÉ\r\n& MINISTÈRE DES FAMILLES, DE L'ENFANCE ET DES DROITS DES FEMMES, Circulaire no DGOS/R3/DGS/SPI/2016-243 du 28 juillet 2016 relative à l'amélioration de l'accès à l'interruption volontaire de grossesse (IVG) et à l'élaboration de plans régionaux (2016), S.4, https://sante.gouv.fr/fichiers/bo/2016/16-10/ste_20160010_0000_0025.pdf.\r\n25 Code pénal (Belgien), in der Fassung von 1990, Art. 348-352, https://www.health.belgium.be/sites/default/files/uploads/fields/fpshealth_theme_file/loi_03_04_1990_interrupt\r\n21\r\nion_grossesse.pdf; Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 3, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 31, 66-67 und 94, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n26 Act on Counselling and Education regarding Sex and Childbirth and on Abortion and Sterilisation Procedures, Nr. 25/1975, geändert durch Gesetz Nr. 82/1998, Nr. 162/2010, Nr. 126/2011 und Nr. 23/2016, Art. 6, 12, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, Nr. 43/2019, Art. 8, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%20case.\r\n27 Loi du 17 décembre 2014 portant modification 1) du Code pénal et 2) de la loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et à la réglementation de l'interruption volontaire de grossesse (2014), [Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch vom 17. Dezember 2014 als Änderung des Gesetzes vom 15. November 1978] Art. 1, 2, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/17/n2/jo; The Government of Luxembourg, Résumé des travaux du 4 avril 2014 (04.04.2014, Pressemitteilung), https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2014/04-avril/04-conseil.html; Déi Gréng, Avortement: OUI à un accompagnement de qualité - NON à une deuxième consultation obligatoire! (10.07.2012), https://greng.lu/aktualiteit/avortement-oui-a-un-accompagnement-de-qualite-non-a-une-deuxieme-consultation-obligatoire/.\r\n28 Scottish Government, Telemedicine early medical abortion at home: evaluation (2023), https://www.gov.scot/publications/evaluation-telemedicine-early-medical-abortion-home-scotland/; Scottish Government, Early medical abortion at home (2022), https://www.gov.scot/news/early-medical-abortion-at-home-1/.\r\n29 House of Commons, Early medical abortion at home during and after the pandemic (2022), https://researchbriefings.files.parliament.uk/documents/CBP-9496/CBP-9496.pdf.\r\n30 Haute Autorité de Santé, Recommandation: Interruption volontaire de grossesse par méthode médicamenteuse - Mise à jour (2021), https://www.has-sante.fr/upload/docs/application/pdf/2021-03/reco406_recommandations_ivg_medicamenteuse_mel.pdf; Service-Public.fr, Voluntary Termination of Pregnancy (IVG) (2024), https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1551?lang=en; LOI n° 2022-295 du 2 mars 2022 visant à renforcer le droit à l'avortement (1), Art. 2, https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000045287560.\r\n31 Dėl Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerijos 1994 m. sausio 28 d. įsakymo Nr. 50 \"Dėl Nėštumo nutraukimo operacijos atlikimo tvarkos\" pakeitimo, Art. 3, https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/5cad1e201a1811edb4cae1b158f98ea5; National Health Insurance Fund under the Ministry of Health, Women can choose a safer alternative to abortion (12.08.2022), https://ligoniukasa.lrv.lt/en/news/women-can-choose-a-safer-alternative-to-abortion/.\r\n32 Irish Family Planning Association, Permanent use of telemedicine in abortion care is a positive, patient-centred step (24.05.2021), https://www.ifpa.ie/permanent-use-of-telemedicine-in-abortion-care-is-a-positive-patient-centred-step/.\r\n33 Agenzia Italiana del Farmaco, Determinazione AIFA n. 865/2020 di \"Modifica delle modalità di impiego del medicinale Mifegyne a base di mifepristone (RU486)\" (2020), https://www.aifa.gov.it/-/determinazione-aifa-n-865-2020-di-modifica-delle-modalita-di-impiego-del-medicinale-mifegyne-a-base-di-mifepristone-ru486-; Associazione Ostetrici Ginecologi Ospedalieri Italiani, Aborto farmacologico: cosa è cambiato in Italia con le nuove Linee di Indirizzo ministeriali (2020), https://www.aogoi.it/iniziative/aborto-farmacologico/aborto-farmacologico-linee-ministeriali/.\r\n22\r\n34 CIDSR, Medical abortion up to 12 weeks of pregnancy and the introduction of telemedicine for the first time in the medical standards for safe abortion (2020), https://cidsr.md/de/news/avortul-medicamentos-pana-la-12-saptamani-si-prin-telemedicina-introdus-pentru-prima-data-in-standardul-medical-cu-privire-la-intreruperea-sarcinii-in-conditii-de-siguranta/; MINISTERUL SĂNĂTĂȚII, MUNCII ȘI PROTECȚIEI SOCIALE AL REPUBLICII MOLDOVA, Standardul privind întreruperea sarcinii în condiții de siguranță (2020), https://cidsr.md/wp-content/uploads/2020/09/Standardul-privind-%C3%AEntreruperea-sarcinii-%C3%AEn-condi%C8%9Bii-de-siguran%C8%9B%C4%83-aprobat-prin-ordinul-MSMPS-nr.766-din-18.08.2020.pdf.\r\n35 Le Monde, France, first to protect abortion in Constitution, sends message to 'women of the world' [Frankreich stellt als erstes Land den Schwangerschaftsabbruch unter den Schutz der Verfassung und sendet damit eine Botschaft an die \"Frauen der Welt“] (05.03.2024), https://www.lemonde.fr/en/politics/article/2024/03/05/france-protecting-abortion-in-its-constitution-sends-message-to-women-of-the-world_6586538_5.html.\r\n36 La Chambre, Document parlementaire 55K2832: Proposition de révision de l'article 22 de la Constitution en vue de reconnaître le droit à l'interruption volontaire de grossesse (2022), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=/flwb&language=fr&cfm=flwbn.cfm?lang=F&legislat=55&dossierID=2832; La Chambre, Document parlementaire 56K0030: Révision de la Constitution - Proposition de révision de l'article 22 de la Constitution en vue de reconnaître le droit à l'interruption volontaire de grossesse (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0030&legislat=56&inst=K; Ecolo, Droit à l'IVG dans la Constitution : Ecolo-Groen dépose une proposition (28.06.2022), https://ecolo.be/actualites/droit-a-livg-dans-la-constitution-ecolo-groen-depose-une-proposition/.\r\n37 Chambre des Députés, Déi Lénk veulent inscrire le droit à l'avortement dans la Constitution (2024), https://www.chd.lu/fr/node/2382.\r\n38 Regeringskansliet, Regeringen tillsätter en grundlagskommitté som ska utreda några frågor om grundläggande fri- och rättigheter (15.06.2023, Pressemitteilung), https://www.regeringen.se/pressmeddelanden/2023/06/regeringen-tillsatter-en-grundlagskommitte-som-ska-utreda-nagra-fragor-om-grundlaggande-fri--och-rattigheter/.\r\n39 Einen Überblick über die europäischen Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch bietet die Veröffentlichung des Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview (2023), https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n40 Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB) (Österreich), §§ 96 - 98, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296; Ο περί Ποινικού Κώδικα Νόμος (ΚΕΦ.154) (Penal Code) (Cyp.), Art. 169A, http://cylaw.org/nomoi/enop/ind/0_154/section-sc4a07be8d-721f-4bc3-9eae-eddd79e0885e.html; Strafgesetzbuch (StGB) (D.), §§ 218 - 219b, http://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=218-219b; Ποινικός Κώδικας (Νόμος 4619/2019) (Strafgesetzbuch) (Griechenland), Art. 304-305, https://www.lawspot.gr/nomikes-plirofories/nomothesia/poinikos-kodikas-nomos-4619-2019; Código Penal (Strafgesetzbuch) (Por.), Arts. 140-142, http://www.pgdlisboa.pt/leis/lei_mostra_articulado.php?ficha=101&artigo_id=&nid=109&pagina=2&tabela=leis&nversao=&so_miolo=; Codul Penal (Strafgesetzbuch) (Rom.), Art. 201-202, https://e-juridic.manager.ro/codul-penal.\r\n41 In den folgenden EU-Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen legal, und Frauen oder andere schwangere Personen werden nicht kriminalisiert, wenn sie einen Abbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen lassen: Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechische Republik.\r\n42 Darüber hinaus verlangt Frankreich von Minderjährigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, eine psychosoziale Beratung. See Voluntary Termination of Pregnancy (IVG), 25.04.2024, Service-Public.fr, https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1551?lang=en.\r\n43 Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview (2023), https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n44 Ebd."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-08"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012973","regulatoryProjectTitle":"Änderung von § 24b des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8b/75/383698/Stellungnahme-Gutachten-SG2412120033.pdf","pdfPageCount":22,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kurzinformation\r\nReformen des Abtreibungsrechts in Europa\r\nNovember 2024\r\nDas Center for Reproductive Rights überreicht den Mitgliedern des Deutschen Bundestages diese Kurzinformation zur Berücksichtigung im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Reform der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland.\r\nDie Kurzinformation ist in zwei Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 bietet einen Überblick über die Gesetzesreformen, die in Europa seit 2014 stattgefunden haben, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erweitern. Abschnitt 2 gibt einen kurzen Überblick über das vergleichende europäische Abtreibungsrecht in ausgewählten Bereichen.\r\n1.\r\nÜBERSICHT ÜBER GESETZESREFORMEN ZUR ERWEITERUNG DES ZUGANGS ZUM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH IN EUROPÄISCHEN LÄNDERN SEIT 2014\r\nDie Entwicklung der Gesetzgebung in ganz Europa bewegt sich seit Jahrzehnten eindeutig auf die Ausweitung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung von strafrechtlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und die Beseitigung von rechtlichen und politischen Beschränkungen für den Schwangerschaftsabbruch zu.\r\nIn den letzten zehn Jahren haben mehr als 20 europäische Länder und Rechtsordnungen Reformen durchgeführt, um ihre Gesetze zu modernisieren und den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Derzeit werden in mehreren Ländern, wie Belgien, den Niederlanden, Norwegen, Polen und dem Vereinigten Königreich weitere progressive Reformen geprüft. Wenn sie verabschiedet werden, könnten diese Reformen den Schwangerschaftsabbruch weiterreichend entkriminalisieren, die Legalität des Schwangerschaftsabbruchs weiterreichend ausbauen, den zeitlichen Rahmen für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen erweitern und/oder andere Einschränkungen und gesetzliche Auflagen beseitigen.\r\nIn diesem Abschnitt werden Beispiele für Gesetzesreformen aufgeführt, die seit 2014 durchgeführt wurden oder derzeit geprüft werden, insbesondere Reformen mit den folgenden Schwerpunkten und Zielsetzungen: (i) Entfernung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und Streichung einzelner Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch kriminalisieren; (ii) Verlängerung der Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person; (iii) Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person; (iv) Abschaffung der obligatorischen Wartezeit und der obligatorischen Beratung; (v) Erweiterung des Zugangs zum\r\n2\r\nmedikamentösen Schwangerschaftsabbruch; und (vi) Verankerung des Schutzes von Abtreibungsrechten in der Verfassung.\r\ni.\r\nReformen zur Entfernung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und zur Streichung einzelner Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch kriminalisieren\r\nSeit 2014 haben immer mehr Länder und Rechtsordnungen in ganz Europa Reformen verabschiedet, um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, zu streichen. Derzeit prüfen mehrere Länder solche Gesetzesänderungen. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nBelgien: Bis 2018 wurde der Schwangerschaftsabbruch durch das Strafgesetzbuch geregelt. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen oder durchzuführen, war eine Straftat, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe vorsah. 2018 hat das belgische Parlament Reformen verabschiedet, durch welche die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch entfernt, der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des neuen gesetzlichen Rahmens jedoch als Straftatbestand beibehalten wird. 2023 hat ein unabhängiger Sachverständigenausschuss, der vom Parlament mit der Überprüfung der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Belgien beauftragt worden war, einen Bericht vorgelegt und Gesetzesänderungen empfohlen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern, darunter insbesondere die vollständige Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Der Ausschuss wies darauf hin, dass allein die theoretische Möglichkeit, dass eine Frau wegen eines Schwangerschaftsabbruchs strafrechtlich belangt werden kann, eine ausdrückliche Entkriminalisierung rechtfertige, selbst wenn in der derzeitigen Praxis Frauen, die eine Schwangerschaftsabbruch vornehmen, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Sachverständigenausschuss erkannte außerdem an, dass die Entkriminalisierung im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen zum Schwangerschaftsabbruch steht. Nach Vorlage des Ausschussberichts wurden im Parlament verschiedene Gesetzesvorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen erörtert. Die parlamentarische Arbeit an den Gesetzentwürfen kam vor den Parlamentswahlen im Juni 2024 allerdings zunächst ins Stocken. Nach den Wahlen haben fünf parlamentarische Parteien, die die Gesetzesreform unterstützen, neue Gesetzentwürfe eingebracht. Vier der Vorschläge werden derzeit noch vom Parlament geprüft. Einer davon zielt darauf ab, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, zu entkriminalisieren, und zwei andere schlagen vor, alle strafrechtlichen Sanktionen gegen Frauen und Ärzt*innen gleichermaßen aufzuheben, da anerkannt wird, dass Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, das gleiche Maß an beruflicher Integrität an den Tag legen müssen wie bei anderen medizinischen Eingriffen, und es daher keinen Grund für besondere strafrechtliche Sanktionen gibt.1 Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.\r\n3\r\no\r\nLuxemburg: Bis 2014 wurde der Schwangerschaftsabbruch durch das Strafgesetzbuch geregelt. Darin war festgelegt, dass eine Person, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Schwangerschaftsabbruch durchführt, mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe belegt wird, und dass eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornimmt, mit einer Geldstrafe belegt wird. Im Jahr 2014 führte eine landesweite Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu einer Reform, mit der die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurde. Die Bestimmungen, die Sanktionen für einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vorsehen, wurden aus dem Strafgesetzbuch in das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch übertragen, aber nicht aufgehoben. Die Änderungen waren Teil einer umfassenderen Gesetzesreform, die darauf abzielte, den Schwangerschaftsabbruch als einen Gegenstand der öffentlichen Gesundheitsversorgung anzuerkennen und den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg zu verbessern.2\r\no\r\nNiederlande: In den Niederlanden ist die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird. Nachdem eine Bürgerinitiative unter dem Titel \"Abtreibung ist kein Verbrechen\" fast 100.000 Unterschriften gesammelt hatte, forderte das Parlament die Regierung auf, zu untersuchen, welche Auswirkungen die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs haben könnte und welche Maßnahmen gegebenenfalls getroffen werden müssten, um diesen Auswirkungen zu begegnen. Im Anschluss daran hat die GroenLinks-PvdA-Koalition im November 2023 im Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Vorschriften zur Gesundheitsversorgung, die derzeit in Rechtsvorschriften für Schwangerschaftsabbrüche festgelegt sind, in das Gesetz über Qualität, Beschwerden und Streitfälle im Gesundheitswesen aufzunehmen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte von dem Grundgedanken ausgehen, dass der Schwangerschaftsabbruch eine Form der Gesundheitsversorgung ist. In der Begründung wird weiter darauf hingewiesen, dass gesetzliche Bestimmungen, die speziell die gesundheitliche Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, ihren erklärten Zweck, das pränatale Leben oder die Frau zu schützen, nicht erfüllen. Stattdessen verstärken sie die Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs, indem sie diesen Eingriff anders behandeln als andere medizinische Behandlungen. In der Begründung wird weiter dargelegt, dass die allgemeinen Rechtsvorschriften über medizinische Behandlungsfehler oder Fahrlässigkeit ausreichen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu sichern. Eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde im Februar 2024 abgeschlossen.3 Das Gesetzgebungsverfahren ist noch im Gange.\r\n4\r\no\r\nPolen: Das polnische Parlament berät derzeit über eine Reform der Rechtsvorschriften, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren. Polen hat eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas, das einen Schwangerschaftsabbruch nur dann erlaubt, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist. Allerdings ist es selbst in diesen Ausnahmefällen in der Praxis fast unmöglich, Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen. Darüber hinaus wird nach geltendem Recht die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs oder die Hilfeleistung bei einem Abbruch mit bis zu drei Jahren Haft bestraft, außer in den wenigen streng eingegrenzten gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen. Das nahezu vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und die abschreckende Wirkung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs haben Frauen schweren Schaden zugefügt und zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Personen geführt, die Frauen helfen, Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erlangen. Nach den Parlamentswahlen im Jahr 2023 haben die Parteien der neuen Regierungskoalition Gesetzesvorschläge in das Parlament eingebracht, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren. Im April 2024 ging das Unterhaus mit den Gesetzesvorschlägen in die zweite Phase des Gesetzgebungsverfahrens und richtete einen parlamentarischen Sonderausschuss ein, der sich aus Abgeordneten zusammensetzte und die Gesetzentwürfe prüfen und dem Parlament Empfehlungen zu den Vorschlägen geben sollte. Im Juni 2024 hat sich der Ausschuss mit dem ersten dieser Vorschläge befasst, der darauf abzielte, die Durchführung von und die Hilfeleistung bei einem Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen, und danach unter bestimmten Bedingungen, zu entkriminalisieren. Der Ausschuss empfahl dem Parlament, den Vorschlag anzunehmen; im Juli wurde der Vorschlag jedoch in einer knappen Abstimmung vom Parlament abgelehnt. Der Ausschuss wird nun erwartungsgemäß noch im Jahr 2024 Empfehlungen zu den übrigen Vorschlägen formulieren, die ebenfalls Maßnahmen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs enthalten. Im Anschluss daran wird das Parlament diese Vorschläge diskutieren und darüber abstimmen.4\r\no\r\nEngland und Wales: In England und Wales ist der Schwangerschaftsabbruch aus sozialen Gründen bis zur 24. Woche erlaubt. Nach der 24. Woche ist der Abbruch nur erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau besteht, zur Vermeidung einer schweren dauerhaften Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit, oder wenn eine schwere fetale Schädigung vorliegt. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, gilt als Straftat und kann in gewissen Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. In den letzten Jahren wurden gegen mehr als 50 Frauen Ermittlungen oder strafrechtliche Verfolgungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch eingeleitet, woraufhin die Forderung nach einer Änderung des Gesetzes laut wurde. Im November 2023 und im April 2024 haben zwei Abgeordnete Vorschläge für Änderungen der Strafrechtsvorschriften im Parlament eingebracht. Der erste\r\n5\r\nÄnderung\r\nsantrag zielte darauf ab, Frauen zu entkriminalisieren, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. Der zweite Änderungsantrag zielte darauf ab, Frauen und registrierte Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 24 Wochen vornehmen, zu entkriminalisieren, und sicherzustellen, dass Frauen, die später in der Schwangerschaft einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht mit Freiheitsstrafen belegt werden. Im Zuge der Auflösung des Parlaments im Mai 2024 wurden der Gesetzentwurf und die Änderungsvorschläge jedoch zurückgestellt. Nach den Parlamentswahlen im Juli 2024 können im neu gewählten Parlament neue Vorschläge zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht werden.5\r\no\r\nSchottland: Das Abtreibungsrecht in Schottland ist vergleichbar mit den in England und Wales geltenden Rechtsvorschriften. In Schottland ist der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat nach dem Common Law. 2022 hat die Erste Ministerin Schottlands ein Gipfeltreffen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Gesundheitsversorgung in Schottland veranstaltet und angekündigt, dass die schottische Regierung und das Parlament die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs prüfen sollen. Im Jahr 2023 begann der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und öffentliche Petitionen des schottischen Parlaments, die Evidenz zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu prüfen. Die im Regierungsprogramm angekündigte Überprüfung der Rechtsvorschriften findet momentan statt und die Regierung hat eine Expertenkommission damit beauftragt, Empfehlungen auszuarbeiten. Es wird erwartet, dass die Regierung bis Ende 2026 einen Vorschlag für eine Reform vorlegen wird, wenn die Empfehlungen aus der Überprüfung der Rechtsvorschriften vorliegen.6\r\no\r\nNordirland: Bis zur Gesetzesreform von 2019/2020 war der Schwangerschaftsabbruch in Nordirland ein Straftatbestand nach dem Offences against the Person Act 1861 (Gesetz über Straftaten gegen die Person von 1861). Der Abbruch der Schwangerschaft war nur erlaubt, wenn er notwendig war, um eine Gefahr für das Leben der Frau abzuwenden, oder im Fall des Risikos einer langfristigen oder dauerhaften konkreten und erheblichen Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, galt als Straftat, die in einigen Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden konnte. Im Jahr 2015 wurden mehrere Frauen in Nordirland wegen des Besitzes oder der Anwendung von Medikamenten für einen Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich verfolgt, was zu öffentlichen Protesten führte. Im Jahr 2018 hat der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) die Ergebnisse seiner Untersuchung zu den Auswirkungen der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht und schwere und systematische Verstöße gegen die Rechte von Frauen festgestellt. Er empfahl dem Vertragsstaat, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren und die Bestimmungen aufzuheben, durch die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen, oder Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchführen\r\n6\r\noder dabei helfen, kriminalisier\r\nt werden. Als der Bericht des Ausschusses veröffentlicht wurde, gab es in Nordirland keine funktionierende Regierung. Im Juli 2019 brachte ein Mitglied der Labour-Partei in England einen Vorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Nordirland ein und im Oktober 2019 wurden die strafrechtlichen Sanktionen für den Schwangerschaftsabbruch in Nordirland aus dem Gesetz gestrichen. Frauen werden nun nicht mehr strafrechtlich belangt. Die Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch registrierte medizinische Fachkräfte allerdings ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.7\r\no\r\nIrland: Bis 2019 hatte Irland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. In Irland war es grundsätzlich strafbar, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, es sei denn, das Leben der schwangeren Frau war konkret und erheblich gefährdet. Frauen, die in Irland einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, waren gezwungen, in ein anderes Land zu reisen, so sie die Mittel dazu hatten, die Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen oder eine heimliche Abtreibung vorzunehmen, was alles schwerwiegende Folgen für ihre Gesundheit und ihr Leben hatte. Der Tod einer schwangeren Frau, die 2012 in einem Krankenhaus an einer septischen Fehlgeburt starb, nachdem ihr Verlangen nach einem Schwangerschaftsabbruch abgelehnt worden war, sowie die beiden bahnbrechenden Urteile des UN-Menschenrechtsausschusses, in denen festgestellt wurde, dass die Kriminalisierung und das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Irland die Menschenrechte von Frauen verletzen, verstärkten die dringenden Forderungen nach einer Gesetzesreform. Die einzige Möglichkeit, das Gesetz in Irland zu ändern, bestand in der Durchführung eines öffentlichen Referendums zur Aufhebung des verfassungsmäßigen Abtreibungsverbots, das im Jahr 1983 in die irische Verfassung aufgenommen worden war. 2016 kündigte die Regierung an, dass sie Maßnahmen ergreifen würde, um Optionen für eine Reform der Rechtsvorschriften zu prüfen. 2018 kündigte die Regierung die Durchführung eines Verfassungsreferendums an und folgte damit den Empfehlungen der per Parlamentsbeschluss eingerichteten Bürgerversammlung, die über Optionen für eine Reform des Abtreibungsrechts beraten sollte. Aufgrund des Ergebnisses des Referendums wurde das in der Verfassung verankerte Abtreibungsverbot aufgehoben und durch eine Bestimmung ersetzt, die besagt, dass es dem irischen Parlament freisteht, im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu erlassen. Im Anschluss an das Referendum stimmte das irische Parlament noch im Jahr 2018 für die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. Das neue Gesetz, das 2019 in Kraft trat, schreibt fest, dass das Gesundheitsministerium drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Umsetzung der rechtlichen Änderungen überprüft. Der im April 2023 vorgelegte Überprüfungsbericht empfahl die Entkriminalisierung von medizinischen Fachkräften, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die derzeitige Kriminalisierung von Gesundheitsleistungserbringern, die\r\n7\r\nSchwangerschaftsabbrüche\r\nanbieten, die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weiter verstärkt. Sie hat, so der Bericht weiter, eine abschreckende Wirkung auf medizinische Fachkräfte und behindert dadurch den freien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch, insbesondere in Situationen, in denen das Leben oder die Gesundheit der Frauen gefährdet sind. Daraufhin bestätigte der Gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Gesundheit die Ergebnisse des Berichts und drängte auf eine rasche Umsetzung der formulierten Empfehlungen. Im April 2024 gab der irische Premierminister bekannt, dass die Regierung Reformvorschläge prüfe.8\r\nii.\r\nReformen zur Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Gesetzesreformen zur Verlängerung der Fristen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person verabschiedet. Weitere Länder prüfen derzeit entsprechende Reformen. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nDänemark: Dänemark plant eine Reform seines Abtreibungsgesetzes, um den Zeitrahmen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Diese Entscheidung folgt einem Bericht des dänischen Ethikrates aus dem Jahr 2023, der das Abtreibungsgesetz überprüfte und entsprechende Reformen empfahl. Die Mehrheit des Ethikrates schlug vor, die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 18 Wochen zu verlängern. Sie wies darauf hin, dass die derzeitige Frist von 12 Wochen sehr restriktiv ist und zur Folge hat, dass Frauen, die es sich leisten können, ins Ausland reisen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Sie betonte, dass eine Verlängerung der Frist es Frauen ermöglichen würde, informierte Entscheidungen über ihren Körper und ihre Schwangerschaft zu treffen. Zudem würde sie die soziale Gleichstellung fördern, da nicht alle Personen die Möglichkeit haben, in ein anderes Land zu reisen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Der Rat wies weiter darauf hin, dass den aus anderen Ländern vorliegenden Daten nicht zu entnehmen sei, dass die Verlängerung der Frist auf die ersten 18 Schwangerschaftswochen zu einer signifikant höheren Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen führen würde. Im Mai 2024 hat die dänische Regierung eine breite politische Einigung auf eine Reform des Abtreibungsrechts erreicht. Es wird erwartet, dass die geplanten Änderungen in Form einer Abänderung des Gesundheitsgesetzes umgesetzt werden, die Anfang 2025 vorgeschlagen und im Juni 2025 in Kraft treten soll.9\r\no\r\nNorwegen: Norwegen prüft derzeit eine Gesetzesreform, um die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Dies entspricht den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses, den die Regierung im Jahr 2022 eingesetzt und damit betraut hatte, die Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu überprüfen und Reformen zu empfehlen. Der Ausschuss hat 2023 seinen Bericht vorgelegt und eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf 18 Wochen empfohlen. Der Ausschuss wies darauf hin, dass Entscheidungen über Schwangerschaft und Geburt erhebliche soziale und finanzielle Auswirkungen für Frauen haben und dass die\r\n8\r\nVerlängerung der Frist\r\nes Frauen ermöglicht, informierte Entscheidungen über ihre Schwangerschaft zu treffen. Am 23. August 2024 hat die Regierung einen Entwurf für ein neues und modernisiertes Abtreibungsrecht vorgelegt, der eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf die ersten 18 Schwangerschaftswochen beinhaltet. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Schutz des Selbstbestimmungsrechts der schwangeren Frau zu gewährleisten, und gleichzeitig die Achtung des vorgeburtlichen Lebens und des Rechts auf Austragung der Schwangerschaft sicherzustellen.10\r\no\r\nBelgien: Im Rahmen der aktuellen Gesetzesreformvorhaben wird auch der Vorschlag geprüft, die gesetzliche Frist für den Abbruch auf Verlangen von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Dieser Reformvorschlag folgt den 2023 vorgelegten Empfehlungen eines Sachverständigenausschusses, der zu dem Ergebnis kam, dass die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf 18 Wochen, beziehungsweise auf bis zu 20 Schwangerschaftswochen verlängert werden sollte. Der Ausschuss wies darauf hin, dass die derzeitige Frist von 12 Wochen den Zugang stark einschränkt und bewirkt, dass Frauen zum Teil ins Ausland reisen, um Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, wenn sie die Mittel dazu haben. Der Ausschuss stellte weiter fest, dass die strenge Fristenregelung gerade besonders hilfs- und schutzbedürftige Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Wie oben erwähnt, war die Arbeit an den Gesetzentwürfen vor den Parlamentswahlen im Juni 2024 ins Stocken geraten. Seitdem haben parlamentarische Parteien neue Gesetzesvorschläge eingebracht, die insbesondere auch Bestimmungen für eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 18 Wochen vorsehen.11\r\no\r\nFrankreich: 2022 wurde in Frankreich die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen von 12 auf 14 Wochen verlängert (berechnet als die ersten 16 Wochen nach der letzten Regelblutung). In dem Bericht des parlamentarischen Sozialausschusses zu dem Gesetzentwurf wurde die Fristverlängerung unter anderem damit begründet, dass starke geografische Unterschiede in der medizinischen Versorgung und im rechtzeitigen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch bestehen. Er stellte fest, dass die bisherige 12-Wochen-Frist den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einschränkt und dazu führt, dass Frauen zum Teil in andere Länder reisen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, was Frauen, die sich eine Reise ins Ausland nicht leisten können unverhältnismäßig stark betrifft.12\r\niii.\r\nReformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Reformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person verabschiedet. Weitere Länder prüfen entsprechende Reformen derzeit. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\n9\r\no\r\nIsland: Bis 2019 waren in Island Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa aus sozioökonomischen oder medizinischen Gründen. Um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, mussten Frauen zunächst die Zustimmung von zwei medizinischen Fachkräften einholen, beziehungsweise, wenn sie einen Abbruch aus sozialen Gründen beantragen wollten, von einer medizinischen Fachkraft und einem Sozialarbeiter. Nach einer lebhaften nationalen Debatte über die restriktiven Abtreibungsgesetze hat das Ministerium für Wohlfahrt im Jahr 2016 einen Sachverständigenausschuss eingesetzt, der die Rechtsvorschriften überprüfen und Änderungen vorschlagen sollte. 2017 hat dieser Ausschuss seinen Bericht vorgelegt und Reformen empfohlen, darunter insbesondere die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen in den ersten 22 Schwangerschaftswochen oder bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus. Daraufhin hat das isländische Parlament 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen in den ersten 22 Wochen erlaubt. Nach dieser Frist ist ein Abbruch erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist oder eine tödliche fetale Schädigung vorliegt. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, \"sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, respektiert wird, indem ihnen ein sicherer Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährt wird\". Das Gesetz wurde von einer parteiübergreifenden Koalition unterstützt und mit deutlicher Mehrheit verabschiedet.13\r\no\r\nPolen: Wie in Unterabschnitt (i.) dargelegt, prüft das polnische Parlament derzeit Gesetzentwürfe, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren, und insbesondere auch den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person zu erlauben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.14\r\no\r\nSan Marino: Vor 2022 war der Schwangerschaftsabbruch in San Marino unter allen Umständen verboten. Nach einem nationalen Referendum, das mit überwältigender Mehrheit die Aufhebung des Abtreibungsverbots befürwortete, hat San Marino im Jahr 2022 den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft legalisiert. Nach dieser Frist und ohne zeitliche Begrenzung ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist. Außerdem ist der Abbruch bis zur Grenze der Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt, wenn eine fetale Schädigung vorliegt, die eine ernsthafte Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau darstellt, oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist.15\r\no\r\nFinnland: Vor 2023 waren in Finnland Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen erlaubt, unter anderem aus sozioökonomischen Gründen. Nachdem im Jahr 2020 eine Bürgerinitiative die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person gefordert hatte, hat das finnische Parlament im Jahr 2022 ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft legalisierte. Zwischen der 12. und der 20. Woche ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen\r\n10\r\nerlaubt, etwa\r\naus sozialen Gründen oder wenn die Schwangerschaft durch einen sexuellen Übergriff zustande gekommen ist. Ferner ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche erlaubt, wenn eine schwere fetale Schädigung diagnostiziert wird, und ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Frau in Gefahr sind.16\r\no\r\nNordirland:. Wie weiter oben dargelegt, wurde der Schwangerschaftsabbruch im Zuge der Reformen im Jahr 2019 entkriminalisiert. Im Jahr 2020 führten dann weitere Reformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Der Schwangerschaftsabbruch ist außerdem bis zur 24. Woche erlaubt, wenn eine Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der schwangeren Frau besteht, und ohne zeitliche Begrenzung, wenn eine schwere oder tödliche fetale Schädigung vorliegt, wenn das Leben der schwangeren Frau gefährdet ist, oder wenn die Gefahr einer schweren dauerhaften Schädigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der schwangeren Frau besteht.17\r\no\r\nIsle of Man: Bis 2019 war der Schwangerschaftsabbruch auf der Isle of Man nur unter bestimmten Umständen erlaubt, z. B. wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau oder die Gefahr einer schweren dauerhaften Schädigung ihrer geistigen oder körperlichen Gesundheit bestand. Ein Schwangerschaftsabbruch war außerdem erlaubt im Falle einer schweren fetalen Schädigung oder wenn die Schwangerschaft die Folge eines sexuellen Übergriffs war. 2018 wurde auf der Isle of Man ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, mit dem der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert wurde. Zwischen der 14. und 24. Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch aus schwerwiegenden gesundheitlichen oder sozialen Gründen, bei einer schweren fetalen Schädigung und bei Schwangerschaft als Folge eines sexuellen Übergriffs erlaubt. Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne zeitliche Begrenzung erlaubt zur Abwendung einer Gefahr für das Leben der schwangeren Frau, zur Vermeidung einer schwerwiegenden dauerhaften Schädigung ihrer Gesundheit oder bei einer besonders schweren oder tödlichen fetalen Schädigung.18\r\no\r\nIrland: Im Anschluss an das oben ausführlicher beschriebene Referendum stimmte das irische Parlament im Jahr 2018 für die Annahme eines neuen Gesetzes, mit dem der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche legalisiert wurde. Nach der 12. Woche ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur Grenze der Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben oder eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau besteht. Der Schwangerschaftsabbruch ist ferner ohne zeitliche Begrenzung erlaubt, wenn eine tödliche fetale Schädigung vorliegt, oder wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau besteht. Der im April 2023 vorgelegte Bericht über Überprüfung der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen in den ersten drei Jahren formuliert eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Der Bericht empfiehlt insbesondere Änderungen an den derzeitigen Verfahren, die den Zugang zum\r\n11\r\nSchwangerschaftsabbruch\r\nim Rahmen der Gesundheitsversorgung regeln, und die Beseitigung von Zugangshindernissen. Noch im selben Jahr bestätigte der gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Gesundheit die Ergebnisse des Berichts und drängte auf eine rasche Umsetzung der Empfehlungen. Im April 2024 gab der irische Premierminister bekannt, dass die Regierung derzeit Reformvorschläge prüfe.19\r\no\r\nZypern: Vor 2018 war der Schwangerschaftsabbruch in Zypern nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, nämlich wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung war, wenn eine schwere fetale Schädigung vorlag, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau bestand, oder wenn die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau oder die körperliche oder geistige Gesundheit ihrer Kinder gefährdet war 2018 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisiert. Nach dieser Frist ist ein Abbruch bis zur 19. Woche erlaubt, wenn die Schwangerschaft durch einen sexuellen Übergriff zustande gekommen ist. Ohne zeitliche Begrenzung ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn eine fetale Schädigung vorliegt, wenn eine unabwendbare Gefahr für das Leben der Frau oder eine schwere Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit besteht.20\r\niv.\r\nReformen zur Abschaffung von obligatorischen Wartezeiten und obligatorischen Beratungen\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Reformen zur Abschaffung von obligatorischen Wartezeiten und obligatorischen Beratungen verabschiedet. Weitere Länder prüfen entsprechende Reformen derzeit. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nSpanien: Bis 2023 waren in Spanien für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch eine dreitägige Wartezeit und die Teilnahme an einer obligatorischen Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Dies beinhaltete auch eine obligatorische Aufklärung über die im Falle der Fortsetzung der Schwangerschaft verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsangebote. Im Jahr 2023 verabschiedete das spanische Parlament ein Gesetz, mit dem diese Verpflichtungen abgeschafft wurden. Informationen über die Mittel und Hilfsangebote, die bei Fortsetzung der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden könnten, werden nun nur noch bereitgestellt, wenn die Frau danach verlangt. Das neue Gesetz führte darüber hinaus weitere Änderungen in der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen ein. In der Präambel des neuen Gesetzes wird die Verpflichtung der Staaten aus den internationalen Menschenrechtsverträgen, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbunden Rechte zu gewährleisten und insbesondere den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in der Praxis zu sicherzustellen, anerkannt. Es wird festgestellt, dass das neue Gesetz den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch durch die Beseitigung von Hindernissen verbessern soll.21\r\no\r\nNiederlande: Im Februar 2021 hat ein Abgeordneter im Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der für den Zugang zum\r\n12\r\nSchwangerschaftsabbruch\r\nvorgeschriebenen fünftägigen Wartezeit eingereicht. Nach den Parlamentswahlen im März 2021 wurde dieser Entwurf dann von vier Abgeordneten aus unterschiedlichen politischen Parteien (D66, PvdA, GroenLinks, VVD) unterstützt und erhielt parteiübergreifend breite Zustimmung. Der Gesetzentwurf wurde im Juni 2022 mit überwältigender Mehrheit verabschiedet und das Gesetz ist 2023 in Kraft getreten. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird erklärt, dass die über die Jahre durchgeführten wissenschaftlichen Studien zu den Auswirkungen der obligatorischen Wartezeit auf den Zugang von Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden gezeigt haben, dass Frauen in der Lage sind, ohne gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit eine wohlüberlegte und sorgfältige Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch zu treffen. Die Begründung verweist auf die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und stellt fest, dass obligatorische Wartezeiten den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verzögern und dadurch die Gesundheit und Sicherheit von Frauen gefährden. Die Begründung beschreibt obligatorische Wartezeiten als erniedrigend und paternalistisch gegenüber Frauen und ihrer Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen über ihren Körper zu treffen, was auch von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt wird.22\r\no\r\nNordmazedonien: 2019 hat Nordmazedonien die dreitägige Wartezeit und die tendenziöse Pflichtberatung, der sich Frauen unterziehen mussten, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, abgeschafft. Die Anforderungen waren 2013 eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einzuschränken. Eine neu gewählte Regierung hat sich im Jahr 2017 verpflichtet, das Abtreibungsgesetz zu reformieren. Im Jahr 2019 hat das Parlament daraufhin eine Gesetzesreform verabschiedet, mit der die rückschrittlichen Beschränkungen wieder aufgehoben und zudem weitere Änderungen eingeführt wurden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Nordmazedonien zu verbessern. Die Änderungen folgten den Empfehlungen der Vertragsüberwachungsorgane der Vereinten Nationen gegenüber Nordmazedonien.23\r\no\r\nFrankreich: In Frankreich war eine obligatorische 7-tägige Wartezeit für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen gesetzlich vorgeschrieben, bis diese 2015 durch eine Gesetzesreform abgeschafft wurde. Die Gesetzesänderung wurde nach Berichten über die erschütternden Erfahrungen, die Frauen mit dieser Bestimmung gemacht hatten, eingeführt. In der Gesetzesreform von 2015 wurde die verpflichtende zweitägige Wartezeit beibehalten für Personen, die eine psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen müssen. Diese Beratung ist für Minderjährige vorgeschrieben. Auch diese 2-tägige Wartezeit wurde 2022 schließlich abgeschafft. Die Reformen waren Teil einer Reihe von gesetzlichen und politischen Änderungen, die den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verbessern sollten, insbesondere indem der Kreis der Leistungserbringer, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten dürfen, erweitert wurde, die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche vollständig durch die Krankenkassen übernommen wurden, und die Verbreitung von Fehlinformationen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt wurde.24\r\n13\r\no\r\nBelgien: Wie in den vorstehenden Unterabschnitten dargelegt, arbeitet Belgien derzeit an Reformen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern. In diesem Rahmen sollen auch die obligatorische 6-tägige Wartezeit abgeschafft oder reduziert und einzelne Bestimmungen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gestrichen werden. Die vorgeschlagenen Reformen folgen den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses aus dem Jahr 2023. Der Ausschuss hatte vorgeschlagen, die Vorschriften über eine obligatorische Wartezeit, die er als paternalistisch bezeichnete, aufzuheben und darauf verwiesen, dass diese das Selbstbestimmungsrecht von Frauen untergraben. Darüber hinaus empfahl der Sachverständigenausschuss, die Vorschrift abzuschaffen, der zufolge Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, nicht-medizinische Informationen über Adoptionsverfahren sowie über gesetzlich garantierte Rechte, Hilfen und Leistungen für Familien und alleinstehende oder unverheiratete Mütter und ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Ausschuss betonte, dass ein solches obligatorisches Informationsangebot, insbesondere in bestimmten Situationen, traumatisch und unangemessen sein kann, und stellte fest, dass durch die bestehenden Verfahren der guten medizinischen Praxis, die medizinische Ethik und die Gesundheitsgesetze bereits sichergestellt wird, dass geeignete und erforderliche Informationen bereitgestellt werden. Gesetzentwürfe, mit denen die Empfehlungen des Ausschusses, umgesetzt werden sollen, sind in Arbeit.25\r\no\r\nIsland: Bis 2019 mussten sich Frauen in Island, die eine Schwangerschaft beenden wollten, einer obligatorischen Beratung unterziehen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. 2016 hat das Ministerium für Wohlfahrt einen Sachverständigenausschuss eingesetzt und damit beauftragt die Rechtsvorschriften zu überprüfen und Änderungen vorzuschlagen. Dieser Ausschuss hat 2017 einen Bericht veröffentlicht und Reformen empfohlen, darunter insbesondere die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 22 Schwangerschaftswochen oder bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus. Daraufhin hat das isländische Parlament 2019 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beratungspflicht aufgehoben und weitere Änderungen vorgenommen wurden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern. Das Gesetz wurde von einer parteiübergreifenden Koalition unterstützt und mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet.26\r\no\r\nLuxemburg: Bis 2014 mussten sich Frauen in Luxemburg einer obligatorischen Beratung unterziehen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Im Jahr 2014 wurde diese Bedingung für Frauen über 18 Jahre und für mündige Minderjährige aufgehoben. Wie die Regierung mitteilte, bestand das Ziel der Gesetzesreform darin, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch dahingehend anzupassen, dass die schwangere Frau in ihrer Entscheidung unterstützt und nicht in irgendeine Richtung beeinflusst wird.27\r\n14\r\nv.\r\nReformen zur Erweiterung des Zugangs zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch\r\nIn den letzten Jahren haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa den Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verbessert, unter anderem indem sie die telemedizinische Versorgung und die telemedizinisch begleitete Anwendung dieser Methode zu Hause erlaubten. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nSchottland: Im Jahr 2023 wurde in Schottland der frühe medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mittels telemedizinischer Versorgung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft dauerhaft erlaubt. Diese Regelung war erstmals in der Anfangsphase der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern.28\r\no\r\nEngland und Wales: Im Jahr 2022 wurde in England und Wales die Regelung, die den medikamentösen Abbruch zu Hause in den ersten 10 Wochen der Schwangerschaft erlaubt, dauerhaft eingeführt. Diese Regelung war erstmals in der Frühphase der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern.29\r\no\r\nFrankreich: Im Jahr 2022 hat Frankreich den Zugang zu einem frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause in den ersten sieben Wochen der Schwangerschaft (neun Wochen nach der letzten Menstruation) dauerhaft zugelassen. Diese Regelung wurde erstmals während der COVID-19-Pandemie eingeführt.30\r\no\r\nLitauen: Im Jahr 2022 hat das litauische Gesundheitsministerium einen Ministerialerlass über die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen abgeändert. Damit ist seit Januar 2023 der Zugang zum medikamentösen Abbruch bis zur neunten Schwangerschaftswoche möglich.31\r\no\r\nIrland: Irland hat die telemedizinische Versorgung mit einem frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch und die Anwendung beider hierfür benötigten Medikamente zuhause im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie legalisiert. Diese Regelung ist immer noch in Kraft.32\r\no\r\nItalien: Seit 2020 ist Italien der medikamentöse Abbruch in den ersten 63 Tagen der Schwangerschaft, gerechnet ab dem ersten Tag des letzten Menstruationszyklus, zulässig. Der medikamentöse Abbruch kann ambulant durchgeführt werden.33\r\no\r\nMoldawien: Im Jahr 2020 hat das moldawische Gesundheitsministerium den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mittels telemedizinischer Versorgung in die nationalen Standards für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch aufgenommen.34\r\n15\r\nvi.\r\nVerfassungsreformen\r\nMehrere europäische Länder haben darüber nachgedacht oder erwägen derzeit, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch unter den Schutz der Verfassung zu stellen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu sichern und das Abtreibungsrecht vor einem Rückschritt zu schützen. Frankreich hat dieses Jahr bereits eine dahingehende Reform verabschiedet.\r\no\r\nFrankreich: Im März 2024 hat Frankreich durch eine Änderung von Artikel 34 ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in seiner Verfassung verankert. Im Wortlaut des Artikels heißt es nun: \"Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen Frauen ihre garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, ausüben können.\"35\r\no\r\nBelgien: Im Juli 2022 wurde im belgischen Parlament ein Vorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der belgischen Verfassung eingebracht. Der Vorschlag wurde von der Partei Ecolo-Groen vorgelegt. Nach den Parlamentswahlen im Juni 2024, zu denen vier parlamentarische Parteien mit Wahlprogrammen angetreten sind, in denen sie sich für die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung aussprachen, wurde der Vorschlag von derselben Partei erneut eingebracht.36\r\no\r\nLuxemburg: Im Juni 2024 hat die Partei Déi Lénk einen Entwurf für einen Vorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch und Empfängnisverhütung in der luxemburgischen Verfassung vorgelegt. Vor der Abstimmung über den Vorschlag werden die Stellungnahmen des Staatsrates sowie zivilgesellschaftlicher Akteure eingeholt.37\r\no\r\nSchweden: Im Juni 2023 hat die schwedische Regierung einen Verfassungsrechtsausschuss damit beauftragt zu untersuchen, ob das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der schwedischen Verfassung geschützt werden sollte. Der Ausschuss soll seinen Bericht bis zum 1. Dezember 2024 vorlegen.38\r\n2.\r\nKURZER ÜBERBLICK ÜBER DAS VERGLEICHENDE ABTREIBUNGSRECHT\r\nDieser Abschnitt bietet einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des vergleichenden europäischen Abtreibungsrechts in den folgenden drei Bereichen: (i) Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person und maßgebliche Fristen, (ii) Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, und (iii) Beseitigung von Zugangshindernissen mit besonderem Schwerpunkt auf obligatorischen Wartezeiten und Beratungspflichten.39\r\ni.\r\nLegalität des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen\r\nInnerhalb der Europäischen Union (EU) haben nur Malta und Polen den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person nicht legalisiert. Alle anderen 25 EU-Mitgliedstaaten haben den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person legalisiert. Außerhalb der EU haben nur Andorra, Liechtenstein, Monaco\r\n16\r\nund einige Teile des Vereinigten Königreichs den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person nicht legalisiert. Abgesehen von diesen Ländern haben alle anderen 42 Länder in Europa den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person inzwischen legalisiert.\r\nIn den meisten europäischen Ländern ist es gängige Rechtspraxis, die Legalität des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person in der Gesetzgebung klar zu artikulieren, anstatt lediglich eine Ausnahme von einem Straftatbestand zu schaffen. Beispielweise legalisieren nur noch sechs EU-Mitgliedstaaten den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in Form einer Ausnahme von einem Straftatbestand im Strafgesetzbuch (Österreich, Zypern, Deutschland, Griechenland, Portugal, Rumänien).40\r\nDie Gesetze der europäischen Länder sehen unterschiedliche Fristen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person vor. In einigen Staaten wie Frankreich, Island, den Niederlanden und Schweden ist der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person innerhalb der ersten 16 bis 24 Schwangerschaftswochen erlaubt. Die meisten anderen europäischen Staaten erlauben den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person im ersten Trimenon und schränken ihn nach der 12. – 14. Woche ein, wobei ein Abbruch unter bestimmten Umständen auch in der späteren Phase der Schwangerschaft noch erlaubt bleibt. Wie in Abschnitt 1 dargelegt, erwägen die Regierungen und Gesetzgeber in einer Reihe von Ländern, darunter Belgien und Norwegen, derzeit, die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen zu verlängern.\r\nii.\r\nEntkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen\r\nIn einer deutlichen Mehrheit der europäischen Länder werden Frauen und andere schwangere Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen lassen, nicht kriminalisiert. In 15 der 25 EU-Mitgliedstaaten, in denen der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person legalisiert ist, werden Frauen und andere schwangere Personen, die einen illegalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht kriminalisiert.41 Hier gelten zum Teil strafrechtliche Bestimmungen für medizinische Fachkräfte, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Rechtsrahmens vornehmen, schwangere Menschen aber werden in diesen 15 EU-Mitgliedstaaten nicht kriminalisiert.\r\niii.\r\nBeseitigung von Zugangshindernissen: verpflichtende Beratung und verpflichtende Wartezeiten\r\nWie in Abschnitt 1 dargelegt, geht die gängige Praxis in ganz Europa dahin, regulatorische und andere Hindernisse für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu beseitigen, und insbesondere verpflichtende Beratungen und Wartezeiten abzuschaffen.\r\nDerzeit gibt es Regelungen zur verpflichtenden Beratung oder Aufklärung nur noch in 11 Mitgliedstaaten des Europarats. Dies sind: Albanien, Armenien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Georgien, Italien, Litauen, die Niederlande, die Slowakei und Ungarn.42 Die Mehrheit dieser Länder, die eine Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person vorschreiben, fordern allerdings, dass diese Beratung neutral und unvoreingenommen sein muss. Die im deutschen Gesetz festgelegte direktive\r\n17\r\nPflichtberatung vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person wird nur noch von der in Ungarn vorgeschriebenen tendenziösen Pflichtberatung übertroffen.43\r\nNur 12 Mitgliedstaaten des Europarats halten noch an einer verpflichtenden Wartezeit vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person fest. Dies sind: Albanien, Armenien, Belgien,Deutschland, Georgien, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Portugal, die Slowakei und Ungarn.44 Frankreich, die Niederlande, Nordmazedonien und Spanien haben die verpflichtende Wartezeit vor Kurzem aus ihren Gesetzen gestrichen, und auch andere europäische Länder prüfen derzeit mögliche Reformen zur Abschaffung der noch bestehenden verpflichtenden Wartezeiten.\r\nImmer mehr Länder beseitigen zudem auch andere Hindernisse beim Zugang zu einem sicheren und qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehören insbesondere die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen, die Verbesserung des Versorgungsangebots durch Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer, die berechtigt sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sowie die Verbesserung des Zugangs zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.\r\n18\r\n1 Code pénal (Belgien), in der Fassung von 1990, Art. 348-352, https://www.health.belgium.be/sites/default/files/uploads/fields/fpshealth_theme_file/loi_03_04_1990_interruption_grossesse.pdf; Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 3, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 31, 94, 95, 97, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n2 Loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et\r\nà la réglementation de l'interruption de la grossesse (1978), zur Änderung des Code pénal (Luxemburg), Art. 12, 13, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/1978/11/15/n1/jo; Loi du 17 décembre 2014 portant modification 1) du Code pénal et 2) de la loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et à la réglementation de l'interruption volontaire de grossesse (2014), Art. 1, 2, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/17/n2/jo; Die Luxemburger Regierung, Résumé des travaux du 4 avril 2014 (04.04.2014, Pressemitteilung), https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2014/04-avril/04-conseil.html.\r\n3 Wetboek van Strafrecht (Niederlande), Art. 296, https://wetten.overheid.nl/BWBR0001854/2024-07-01; Tweede Kamer, Burgerinitiatief 'Abortus is geen misdaad' (Kamerstuk 36 326, nr. 1) (2023, Plenardebatte) https://www.tweedekamer.nl/debat_en_vergadering/plenaire_vergaderingen/details/activiteit?id=2023A02026; Overheid.nl, Wet abortus is zorg (öffentliche Konsultation), S. 1, 5, 10, 11, 12 der Begründung, https://www.internetconsultatie.nl/wetabortusiszorg/b1.\r\n4 Kodeks karny (Polen), Art. 152, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19970880553/U/D19970553Lj.pdf; Ustawa z dnia 7 stycznia 1993 r. o planowaniu rodziny, ochronie płodu ludzkiego i warunkach dopuszczalności przerywania ciąży, Art. 4a, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19930170078/U/D19930078Lj.pdf; Reuters, Polish parliament rejects bill seeking to ease strict abortion law (12.07.2024), https://www.reuters.com/world/europe/polish-parliament-rejects-bill-seeking-ease-strict-abortion-law-2024-07-12/.\r\n5 Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion Act 1967, Section 1, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1967/87/contents. House of Commons, Criminal Justice Bill, As Amended (Amendment Paper), NC1 & NC40, https://publications.parliament.uk/pa/bills/cbill/58-04/0155/amend/criminal_rm_rep_0524.pdf.\r\n6 Abortion Act 1967, Section 1, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1967/87/contents; Engender, Modernising Scotland's abortion law (2024), https://www.engender.org.uk/news/blog/modernising-scotlands-abortion-law/; The Scottish Parliament, PE1969: Amend the law to fully decriminalise abortion in Scotland (2022), https://www.parliament.scot/get-involved/petitions/view-petitions/pe1969-amend-the-law-to-fully-decriminalise-abortion-in-scotland.\r\n7 Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act 2019, Section 9, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/48; Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion (Northern Ireland) (No. 2) Regulations 2020, Section 3-7, 11, 13, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/503/contents/made; Committee on the Elimination of Discrimination against Women, Inquiry concerning the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland under article 8 of the Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW/C/OP.8/GBR/1 (2018), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FOP.8%2FGBR%2F1&Lang=en.\r\n8 Protection of Life During Pregnancy Act 2013, Section 7-9, 22, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2013/act/35/enacted/en/print.html; Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018, Section 9-12, 23, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31; Mellet v. Irland,\r\n19\r\nMitteilung Nr. 2324/2013, CCPR/C/116/D/2324/2013 (2016); Whelan v. Irland, Mitteilung Nr. 2425/2014, CCPR/C/119/D/2425/2014 (2017); Department of Health, The Independent Review of the Operation of the Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018 (2023), S. 15, 27, https://www.gov.ie/en/publication/13fe5-the-independent-review-of-the-operation-of-the-health-regulation-of-termination-of-pregnancy-act-2018/.\r\n9 Det Etiske Råd, Provokeret abort: Hvor skal grænsen gå? (2023), S. 6-8, https://nationaltcenterforetik.dk/Media/638313112249775936/Provokeret%20abort.%20Hvor%20skal%20gr%C3%A6nsen%20g%C3%A5.pdf; Indenrigs- og Sundhedsministeriet, Nye politiske aftaler om abort styrker kvinders selvbestemmelse (03.05.2024, Pressemitteilung), https://www.ism.dk/nyheder/2024/maj/nye-politiske-aftaler-om-abort-styrker-kvinders-selvbestemmelse.\r\n10 Helse- og omsorgsdepartementet, Abort i Norge (2023), S. 197-202, https://www.regjeringen.no/contentassets/a61bafe6ed624062ab7ab20b16114249/no/pdfs/nou202320230029000dddpdfs.pdf; Nyheter, Utsetter abortloven: - Mildt sagt dårlig start for Vestre (01.05.2024), https://www.tv2.no/nyheter/innenriks/utsetter-abortloven-mildt-sagt-darlig-start-for-vestre/16655590/; Regjeringen.no, Regjeringen legger fram forslag til ny abortlov (23.8.2024), https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/regjeringen-legger-fram-forslag-til-ny-abortlov/id3051033/.\r\n11 Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 2, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 19-23, 229-243, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n12 Code de la santé publique (Frankreich), Art. L2211-1-L22232, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/texte_lc/LEGITEXT000006072665/2024-08-16/, Assemblée nationale, Rapport n°3879 (2021), S. 5-9, https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/15/rapports/cion-soc/l15b3879_rapport-fond.pdf.\r\n13 Act on Counselling and Education regarding Sex and Childbirth and on Abortion and Sterilisation Procedures, No. 25/1975, as amended by Act No. 82/1998, No. 162/2010, No. 126/2011 and No. 23/2016, Art. 9-11, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, No. 43/2019, Art. 1, 4, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, Nr. 43/2019, Art. 1, 4, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%20case.\r\n14 Kodeks karny (Polen), Art. 152, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19970880553/U/D19970553Lj.pdf; Ustawa z dnia 7 stycznia 1993 r. o planowaniu rodziny, ochronie płodu ludzkiego i warunkach dopuszczalności przerywania ciąży, Art. 4a, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19930170078/U/D19930078Lj.pdf; Reuters, Polish parliament rejects bill seeking to ease strict abortion law (12.07.2024), https://www.reuters.com/world/europe/polish-parliament-rejects-bill-seeking-ease-strict-abortion-law-2024-07-12/.\r\n15 Legge 7 settembre 2022 n.127, Art. 5-7, 16, https://www.consigliograndeegenerale.sm/on-line/home/lavori-consiliari/verbali-sedute/scheda17177841.html; Codice Penale (San Marino), Art. 153, https://www.consigliograndeegenerale.sm/on-line/home/archivio-leggi-decreti-e-regolamenti/documento17019121.html; BBC, San Marino votes to legalize abortion in referendum (27.09.2021), https://www.bbc.com/news/world-europe-58701788.\r\n20\r\n16 Laki raskauden keskeyttämisestä (24.3.1970/239), geändert durch 12.4.2019/493, Art. 6, https://web.archive.org/web/20210128060650/, https://finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1970/19700239; Laki raskauden keskeyttämisestä (24.03.1970/239), geändert durch 20.12.2022/1097 und 8.7.2022/730, Art. 1-6, https://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1970/19700239; Eduskunta/Riksdagen, Asian käsittelytiedot KAA 8/2020 vp, https://www.eduskunta.fi/FI/vaski/KasittelytiedotValtiopaivaasia/Sivut/KAA_8+2020.aspx.\r\n17 Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act 2019, Section 9, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/48; Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion (Northern Ireland) (No. 2) Regulations 2020, Section 3-7, 11, 13, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/503/contents/made; Committee on the Elimination of Discrimination against Women, Inquiry concerning the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland under article 8 of the Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW/C/OP.8/GBR/1 (2018), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FOP.8%2FGBR%2F1&Lang=en.\r\n18 Termination of Pregnancy (Medical Defences) Act 1995, Section 1-5, https://legislation.gov.im/cms/images/LEGISLATION/PRINCIPAL/1995/1995-0014/1995-0014_2.pdf; Abortion Reform Act 2019, Section 6, https://legislation.gov.im/cms/legislation/acts-of-tynwald-as-enacted/46-primary-2019.html?download=323:abortion-reform-act-2019; The Guardian, Isle of Man abortion law change could be weeks away (30.04.2018), https://www.theguardian.com/world/2018/apr/30/isle-of-man-abortion-law-change-could-be-weeks-away.\r\n19 Protection of Life During Pregnancy Act 2013, Section 7-9, 22, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2013/act/35/enacted/en/print.html; Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018, Section 9-12, 23, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31; Mellet v. Irland, Mitteilung Nr. 2324/2013, CCPR/C/116/D/2324/2013 (2016); Whelan v. Irland, Mitteilung Nr. 2425/2014, CCPR/C/119/D/2425/2014 (2017); Department of Health, The Independent Review of the Operation of the Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018 (2023), S. 15, 27, https://www.gov.ie/en/publication/13fe5-the-independent-review-of-the-operation-of-the-health-regulation-of-termination-of-pregnancy-act-2018/.\r\n20 Ο περί Ποινικού Κωδικός (Τροποποιητικός) Νόμος του 1986 (Zypern), Art. 169A, https://www.cylaw.org/nomoi/arith/1986_1_186.pdf; Ο περί Ποινικού Κώδικα Νόμος (Zypern), in der Fassung von 2018, Art. 169A, https://www.cylaw.org/nomoi/enop/non-ind/0_154/full.html.\r\n21 Ley Orgánica 1/2023, de 28 de febrero, por la que se modifica la Ley Orgánica 2/2010, de 3 de marzo, de salud sexual y reproductiva y de la interrupción voluntaria del embarazo, https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2023-5364.\r\n22 Eerste Kamer der Staten-Generaal, 35.737 Initiatiefvoorstel-Paternotte, Kuiken, Ellemeet en Van Wijngaarden Afschaffen verplichte minimale beraadtermijn voor afbreking van zwangerschappen (2021), https://www.eerstekamer.nl/wetsvoorstel/35737_initiatiefvoorstel, S. 1, 6, 7 der Begründung.\r\n23 ЗАКОН ЗА ПРЕКИНУВАЊЕ НА БРЕМЕНОСТА (2019), https://hera.org.mk/wp-content/uploads/2019/12/ZAKON-ZA-PREKINUVANE-NA-BREMENOST-2019.pdf; Daniela Antonovska, The Long Road to Reproductive Justice (31.01.2023), https://verfassungsblog.de/the-long-road-to-reproductive-justice/.\r\n24 Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2001-588 du 4 juillet 2001 - Art. 1 () JORF 7 juillet 2001, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2014-10-16/; Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2016-41 du 26 janvier 2016, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2021-10-14/; Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2022-295 du 2 mars 2022 - Art. 3, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2024-08-16/; Le Monde, IVG : l'Assemblée vote la suppression du délai de réflexion de sept jours (9.4.2015), https://www.lemonde.fr/sante/article/2015/04/09/ivg-l-assemblee-vote-la-suppression-du-delai-de-reflexion-de-sept-jours_4612101_1651302.html; MINISTÈRE DES AFFAIRES SOCIALES ET DE LA SANTÉ\r\n& MINISTÈRE DES FAMILLES, DE L'ENFANCE ET DES DROITS DES FEMMES, Circulaire no DGOS/R3/DGS/SPI/2016-243 du 28 juillet 2016 relative à l'amélioration de l'accès à l'interruption volontaire de grossesse (IVG) et à l'élaboration de plans régionaux (2016), S.4, https://sante.gouv.fr/fichiers/bo/2016/16-10/ste_20160010_0000_0025.pdf.\r\n25 Code pénal (Belgien), in der Fassung von 1990, Art. 348-352, https://www.health.belgium.be/sites/default/files/uploads/fields/fpshealth_theme_file/loi_03_04_1990_interrupt\r\n21\r\nion_grossesse.pdf; Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 3, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 31, 66-67 und 94, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n26 Act on Counselling and Education regarding Sex and Childbirth and on Abortion and Sterilisation Procedures, Nr. 25/1975, geändert durch Gesetz Nr. 82/1998, Nr. 162/2010, Nr. 126/2011 und Nr. 23/2016, Art. 6, 12, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, Nr. 43/2019, Art. 8, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%20case.\r\n27 Loi du 17 décembre 2014 portant modification 1) du Code pénal et 2) de la loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et à la réglementation de l'interruption volontaire de grossesse (2014), [Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch vom 17. Dezember 2014 als Änderung des Gesetzes vom 15. November 1978] Art. 1, 2, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/17/n2/jo; The Government of Luxembourg, Résumé des travaux du 4 avril 2014 (04.04.2014, Pressemitteilung), https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2014/04-avril/04-conseil.html; Déi Gréng, Avortement: OUI à un accompagnement de qualité - NON à une deuxième consultation obligatoire! (10.07.2012), https://greng.lu/aktualiteit/avortement-oui-a-un-accompagnement-de-qualite-non-a-une-deuxieme-consultation-obligatoire/.\r\n28 Scottish Government, Telemedicine early medical abortion at home: evaluation (2023), https://www.gov.scot/publications/evaluation-telemedicine-early-medical-abortion-home-scotland/; Scottish Government, Early medical abortion at home (2022), https://www.gov.scot/news/early-medical-abortion-at-home-1/.\r\n29 House of Commons, Early medical abortion at home during and after the pandemic (2022), https://researchbriefings.files.parliament.uk/documents/CBP-9496/CBP-9496.pdf.\r\n30 Haute Autorité de Santé, Recommandation: Interruption volontaire de grossesse par méthode médicamenteuse - Mise à jour (2021), https://www.has-sante.fr/upload/docs/application/pdf/2021-03/reco406_recommandations_ivg_medicamenteuse_mel.pdf; Service-Public.fr, Voluntary Termination of Pregnancy (IVG) (2024), https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1551?lang=en; LOI n° 2022-295 du 2 mars 2022 visant à renforcer le droit à l'avortement (1), Art. 2, https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000045287560.\r\n31 Dėl Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerijos 1994 m. sausio 28 d. įsakymo Nr. 50 \"Dėl Nėštumo nutraukimo operacijos atlikimo tvarkos\" pakeitimo, Art. 3, https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/5cad1e201a1811edb4cae1b158f98ea5; National Health Insurance Fund under the Ministry of Health, Women can choose a safer alternative to abortion (12.08.2022), https://ligoniukasa.lrv.lt/en/news/women-can-choose-a-safer-alternative-to-abortion/.\r\n32 Irish Family Planning Association, Permanent use of telemedicine in abortion care is a positive, patient-centred step (24.05.2021), https://www.ifpa.ie/permanent-use-of-telemedicine-in-abortion-care-is-a-positive-patient-centred-step/.\r\n33 Agenzia Italiana del Farmaco, Determinazione AIFA n. 865/2020 di \"Modifica delle modalità di impiego del medicinale Mifegyne a base di mifepristone (RU486)\" (2020), https://www.aifa.gov.it/-/determinazione-aifa-n-865-2020-di-modifica-delle-modalita-di-impiego-del-medicinale-mifegyne-a-base-di-mifepristone-ru486-; Associazione Ostetrici Ginecologi Ospedalieri Italiani, Aborto farmacologico: cosa è cambiato in Italia con le nuove Linee di Indirizzo ministeriali (2020), https://www.aogoi.it/iniziative/aborto-farmacologico/aborto-farmacologico-linee-ministeriali/.\r\n22\r\n34 CIDSR, Medical abortion up to 12 weeks of pregnancy and the introduction of telemedicine for the first time in the medical standards for safe abortion (2020), https://cidsr.md/de/news/avortul-medicamentos-pana-la-12-saptamani-si-prin-telemedicina-introdus-pentru-prima-data-in-standardul-medical-cu-privire-la-intreruperea-sarcinii-in-conditii-de-siguranta/; MINISTERUL SĂNĂTĂȚII, MUNCII ȘI PROTECȚIEI SOCIALE AL REPUBLICII MOLDOVA, Standardul privind întreruperea sarcinii în condiții de siguranță (2020), https://cidsr.md/wp-content/uploads/2020/09/Standardul-privind-%C3%AEntreruperea-sarcinii-%C3%AEn-condi%C8%9Bii-de-siguran%C8%9B%C4%83-aprobat-prin-ordinul-MSMPS-nr.766-din-18.08.2020.pdf.\r\n35 Le Monde, France, first to protect abortion in Constitution, sends message to 'women of the world' [Frankreich stellt als erstes Land den Schwangerschaftsabbruch unter den Schutz der Verfassung und sendet damit eine Botschaft an die \"Frauen der Welt“] (05.03.2024), https://www.lemonde.fr/en/politics/article/2024/03/05/france-protecting-abortion-in-its-constitution-sends-message-to-women-of-the-world_6586538_5.html.\r\n36 La Chambre, Document parlementaire 55K2832: Proposition de révision de l'article 22 de la Constitution en vue de reconnaître le droit à l'interruption volontaire de grossesse (2022), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=/flwb&language=fr&cfm=flwbn.cfm?lang=F&legislat=55&dossierID=2832; La Chambre, Document parlementaire 56K0030: Révision de la Constitution - Proposition de révision de l'article 22 de la Constitution en vue de reconnaître le droit à l'interruption volontaire de grossesse (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0030&legislat=56&inst=K; Ecolo, Droit à l'IVG dans la Constitution : Ecolo-Groen dépose une proposition (28.06.2022), https://ecolo.be/actualites/droit-a-livg-dans-la-constitution-ecolo-groen-depose-une-proposition/.\r\n37 Chambre des Députés, Déi Lénk veulent inscrire le droit à l'avortement dans la Constitution (2024), https://www.chd.lu/fr/node/2382.\r\n38 Regeringskansliet, Regeringen tillsätter en grundlagskommitté som ska utreda några frågor om grundläggande fri- och rättigheter (15.06.2023, Pressemitteilung), https://www.regeringen.se/pressmeddelanden/2023/06/regeringen-tillsatter-en-grundlagskommitte-som-ska-utreda-nagra-fragor-om-grundlaggande-fri--och-rattigheter/.\r\n39 Einen Überblick über die europäischen Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch bietet die Veröffentlichung des Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview (2023), https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n40 Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB) (Österreich), §§ 96 - 98, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296; Ο περί Ποινικού Κώδικα Νόμος (ΚΕΦ.154) (Penal Code) (Cyp.), Art. 169A, http://cylaw.org/nomoi/enop/ind/0_154/section-sc4a07be8d-721f-4bc3-9eae-eddd79e0885e.html; Strafgesetzbuch (StGB) (D.), §§ 218 - 219b, http://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=218-219b; Ποινικός Κώδικας (Νόμος 4619/2019) (Strafgesetzbuch) (Griechenland), Art. 304-305, https://www.lawspot.gr/nomikes-plirofories/nomothesia/poinikos-kodikas-nomos-4619-2019; Código Penal (Strafgesetzbuch) (Por.), Arts. 140-142, http://www.pgdlisboa.pt/leis/lei_mostra_articulado.php?ficha=101&artigo_id=&nid=109&pagina=2&tabela=leis&nversao=&so_miolo=; Codul Penal (Strafgesetzbuch) (Rom.), Art. 201-202, https://e-juridic.manager.ro/codul-penal.\r\n41 In den folgenden EU-Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen legal, und Frauen oder andere schwangere Personen werden nicht kriminalisiert, wenn sie einen Abbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen lassen: Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechische Republik.\r\n42 Darüber hinaus verlangt Frankreich von Minderjährigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, eine psychosoziale Beratung. See Voluntary Termination of Pregnancy (IVG), 25.04.2024, Service-Public.fr, https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1551?lang=en.\r\n43 Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview (2023), https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n44 Ebd."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-08"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012974","regulatoryProjectTitle":"Änderung von § 51 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/14/a4/383691/Stellungnahme-Gutachten-SG2412120032.pdf","pdfPageCount":22,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kurzinformation\r\nReformen des Abtreibungsrechts in Europa\r\nNovember 2024\r\nDas Center for Reproductive Rights überreicht den Mitgliedern des Deutschen Bundestages diese Kurzinformation zur Berücksichtigung im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Reform der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland.\r\nDie Kurzinformation ist in zwei Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 bietet einen Überblick über die Gesetzesreformen, die in Europa seit 2014 stattgefunden haben, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erweitern. Abschnitt 2 gibt einen kurzen Überblick über das vergleichende europäische Abtreibungsrecht in ausgewählten Bereichen.\r\n1.\r\nÜBERSICHT ÜBER GESETZESREFORMEN ZUR ERWEITERUNG DES ZUGANGS ZUM SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH IN EUROPÄISCHEN LÄNDERN SEIT 2014\r\nDie Entwicklung der Gesetzgebung in ganz Europa bewegt sich seit Jahrzehnten eindeutig auf die Ausweitung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung von strafrechtlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und die Beseitigung von rechtlichen und politischen Beschränkungen für den Schwangerschaftsabbruch zu.\r\nIn den letzten zehn Jahren haben mehr als 20 europäische Länder und Rechtsordnungen Reformen durchgeführt, um ihre Gesetze zu modernisieren und den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Derzeit werden in mehreren Ländern, wie Belgien, den Niederlanden, Norwegen, Polen und dem Vereinigten Königreich weitere progressive Reformen geprüft. Wenn sie verabschiedet werden, könnten diese Reformen den Schwangerschaftsabbruch weiterreichend entkriminalisieren, die Legalität des Schwangerschaftsabbruchs weiterreichend ausbauen, den zeitlichen Rahmen für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen erweitern und/oder andere Einschränkungen und gesetzliche Auflagen beseitigen.\r\nIn diesem Abschnitt werden Beispiele für Gesetzesreformen aufgeführt, die seit 2014 durchgeführt wurden oder derzeit geprüft werden, insbesondere Reformen mit den folgenden Schwerpunkten und Zielsetzungen: (i) Entfernung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und Streichung einzelner Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch kriminalisieren; (ii) Verlängerung der Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person; (iii) Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person; (iv) Abschaffung der obligatorischen Wartezeit und der obligatorischen Beratung; (v) Erweiterung des Zugangs zum\r\n2\r\nmedikamentösen Schwangerschaftsabbruch; und (vi) Verankerung des Schutzes von Abtreibungsrechten in der Verfassung.\r\ni.\r\nReformen zur Entfernung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und zur Streichung einzelner Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch kriminalisieren\r\nSeit 2014 haben immer mehr Länder und Rechtsordnungen in ganz Europa Reformen verabschiedet, um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch und Tatbestände im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, zu streichen. Derzeit prüfen mehrere Länder solche Gesetzesänderungen. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nBelgien: Bis 2018 wurde der Schwangerschaftsabbruch durch das Strafgesetzbuch geregelt. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen oder durchzuführen, war eine Straftat, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe vorsah. 2018 hat das belgische Parlament Reformen verabschiedet, durch welche die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch entfernt, der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des neuen gesetzlichen Rahmens jedoch als Straftatbestand beibehalten wird. 2023 hat ein unabhängiger Sachverständigenausschuss, der vom Parlament mit der Überprüfung der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Belgien beauftragt worden war, einen Bericht vorgelegt und Gesetzesänderungen empfohlen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern, darunter insbesondere die vollständige Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Der Ausschuss wies darauf hin, dass allein die theoretische Möglichkeit, dass eine Frau wegen eines Schwangerschaftsabbruchs strafrechtlich belangt werden kann, eine ausdrückliche Entkriminalisierung rechtfertige, selbst wenn in der derzeitigen Praxis Frauen, die eine Schwangerschaftsabbruch vornehmen, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Sachverständigenausschuss erkannte außerdem an, dass die Entkriminalisierung im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen zum Schwangerschaftsabbruch steht. Nach Vorlage des Ausschussberichts wurden im Parlament verschiedene Gesetzesvorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen erörtert. Die parlamentarische Arbeit an den Gesetzentwürfen kam vor den Parlamentswahlen im Juni 2024 allerdings zunächst ins Stocken. Nach den Wahlen haben fünf parlamentarische Parteien, die die Gesetzesreform unterstützen, neue Gesetzentwürfe eingebracht. Vier der Vorschläge werden derzeit noch vom Parlament geprüft. Einer davon zielt darauf ab, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, zu entkriminalisieren, und zwei andere schlagen vor, alle strafrechtlichen Sanktionen gegen Frauen und Ärzt*innen gleichermaßen aufzuheben, da anerkannt wird, dass Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, das gleiche Maß an beruflicher Integrität an den Tag legen müssen wie bei anderen medizinischen Eingriffen, und es daher keinen Grund für besondere strafrechtliche Sanktionen gibt.1 Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.\r\n3\r\no\r\nLuxemburg: Bis 2014 wurde der Schwangerschaftsabbruch durch das Strafgesetzbuch geregelt. Darin war festgelegt, dass eine Person, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Schwangerschaftsabbruch durchführt, mit einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe belegt wird, und dass eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornimmt, mit einer Geldstrafe belegt wird. Im Jahr 2014 führte eine landesweite Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu einer Reform, mit der die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch entfernt wurde. Die Bestimmungen, die Sanktionen für einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vorsehen, wurden aus dem Strafgesetzbuch in das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch übertragen, aber nicht aufgehoben. Die Änderungen waren Teil einer umfassenderen Gesetzesreform, die darauf abzielte, den Schwangerschaftsabbruch als einen Gegenstand der öffentlichen Gesundheitsversorgung anzuerkennen und den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg zu verbessern.2\r\no\r\nNiederlande: In den Niederlanden ist die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird. Nachdem eine Bürgerinitiative unter dem Titel \"Abtreibung ist kein Verbrechen\" fast 100.000 Unterschriften gesammelt hatte, forderte das Parlament die Regierung auf, zu untersuchen, welche Auswirkungen die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs haben könnte und welche Maßnahmen gegebenenfalls getroffen werden müssten, um diesen Auswirkungen zu begegnen. Im Anschluss daran hat die GroenLinks-PvdA-Koalition im November 2023 im Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bestimmungen, die den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Vorschriften zur Gesundheitsversorgung, die derzeit in Rechtsvorschriften für Schwangerschaftsabbrüche festgelegt sind, in das Gesetz über Qualität, Beschwerden und Streitfälle im Gesundheitswesen aufzunehmen. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte von dem Grundgedanken ausgehen, dass der Schwangerschaftsabbruch eine Form der Gesundheitsversorgung ist. In der Begründung wird weiter darauf hingewiesen, dass gesetzliche Bestimmungen, die speziell die gesundheitliche Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellen, ihren erklärten Zweck, das pränatale Leben oder die Frau zu schützen, nicht erfüllen. Stattdessen verstärken sie die Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs, indem sie diesen Eingriff anders behandeln als andere medizinische Behandlungen. In der Begründung wird weiter dargelegt, dass die allgemeinen Rechtsvorschriften über medizinische Behandlungsfehler oder Fahrlässigkeit ausreichen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu sichern. Eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde im Februar 2024 abgeschlossen.3 Das Gesetzgebungsverfahren ist noch im Gange.\r\n4\r\no\r\nPolen: Das polnische Parlament berät derzeit über eine Reform der Rechtsvorschriften, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren. Polen hat eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas, das einen Schwangerschaftsabbruch nur dann erlaubt, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist. Allerdings ist es selbst in diesen Ausnahmefällen in der Praxis fast unmöglich, Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen. Darüber hinaus wird nach geltendem Recht die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs oder die Hilfeleistung bei einem Abbruch mit bis zu drei Jahren Haft bestraft, außer in den wenigen streng eingegrenzten gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen. Das nahezu vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und die abschreckende Wirkung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs haben Frauen schweren Schaden zugefügt und zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Personen geführt, die Frauen helfen, Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erlangen. Nach den Parlamentswahlen im Jahr 2023 haben die Parteien der neuen Regierungskoalition Gesetzesvorschläge in das Parlament eingebracht, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren. Im April 2024 ging das Unterhaus mit den Gesetzesvorschlägen in die zweite Phase des Gesetzgebungsverfahrens und richtete einen parlamentarischen Sonderausschuss ein, der sich aus Abgeordneten zusammensetzte und die Gesetzentwürfe prüfen und dem Parlament Empfehlungen zu den Vorschlägen geben sollte. Im Juni 2024 hat sich der Ausschuss mit dem ersten dieser Vorschläge befasst, der darauf abzielte, die Durchführung von und die Hilfeleistung bei einem Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen, und danach unter bestimmten Bedingungen, zu entkriminalisieren. Der Ausschuss empfahl dem Parlament, den Vorschlag anzunehmen; im Juli wurde der Vorschlag jedoch in einer knappen Abstimmung vom Parlament abgelehnt. Der Ausschuss wird nun erwartungsgemäß noch im Jahr 2024 Empfehlungen zu den übrigen Vorschlägen formulieren, die ebenfalls Maßnahmen für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs enthalten. Im Anschluss daran wird das Parlament diese Vorschläge diskutieren und darüber abstimmen.4\r\no\r\nEngland und Wales: In England und Wales ist der Schwangerschaftsabbruch aus sozialen Gründen bis zur 24. Woche erlaubt. Nach der 24. Woche ist der Abbruch nur erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau besteht, zur Vermeidung einer schweren dauerhaften Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit, oder wenn eine schwere fetale Schädigung vorliegt. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, gilt als Straftat und kann in gewissen Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. In den letzten Jahren wurden gegen mehr als 50 Frauen Ermittlungen oder strafrechtliche Verfolgungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch eingeleitet, woraufhin die Forderung nach einer Änderung des Gesetzes laut wurde. Im November 2023 und im April 2024 haben zwei Abgeordnete Vorschläge für Änderungen der Strafrechtsvorschriften im Parlament eingebracht. Der erste\r\n5\r\nÄnderung\r\nsantrag zielte darauf ab, Frauen zu entkriminalisieren, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. Der zweite Änderungsantrag zielte darauf ab, Frauen und registrierte Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 24 Wochen vornehmen, zu entkriminalisieren, und sicherzustellen, dass Frauen, die später in der Schwangerschaft einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht mit Freiheitsstrafen belegt werden. Im Zuge der Auflösung des Parlaments im Mai 2024 wurden der Gesetzentwurf und die Änderungsvorschläge jedoch zurückgestellt. Nach den Parlamentswahlen im Juli 2024 können im neu gewählten Parlament neue Vorschläge zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingebracht werden.5\r\no\r\nSchottland: Das Abtreibungsrecht in Schottland ist vergleichbar mit den in England und Wales geltenden Rechtsvorschriften. In Schottland ist der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat nach dem Common Law. 2022 hat die Erste Ministerin Schottlands ein Gipfeltreffen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Gesundheitsversorgung in Schottland veranstaltet und angekündigt, dass die schottische Regierung und das Parlament die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs prüfen sollen. Im Jahr 2023 begann der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und öffentliche Petitionen des schottischen Parlaments, die Evidenz zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu prüfen. Die im Regierungsprogramm angekündigte Überprüfung der Rechtsvorschriften findet momentan statt und die Regierung hat eine Expertenkommission damit beauftragt, Empfehlungen auszuarbeiten. Es wird erwartet, dass die Regierung bis Ende 2026 einen Vorschlag für eine Reform vorlegen wird, wenn die Empfehlungen aus der Überprüfung der Rechtsvorschriften vorliegen.6\r\no\r\nNordirland: Bis zur Gesetzesreform von 2019/2020 war der Schwangerschaftsabbruch in Nordirland ein Straftatbestand nach dem Offences against the Person Act 1861 (Gesetz über Straftaten gegen die Person von 1861). Der Abbruch der Schwangerschaft war nur erlaubt, wenn er notwendig war, um eine Gefahr für das Leben der Frau abzuwenden, oder im Fall des Risikos einer langfristigen oder dauerhaften konkreten und erheblichen Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit. Einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, galt als Straftat, die in einigen Fällen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden konnte. Im Jahr 2015 wurden mehrere Frauen in Nordirland wegen des Besitzes oder der Anwendung von Medikamenten für einen Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich verfolgt, was zu öffentlichen Protesten führte. Im Jahr 2018 hat der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) die Ergebnisse seiner Untersuchung zu den Auswirkungen der Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht und schwere und systematische Verstöße gegen die Rechte von Frauen festgestellt. Er empfahl dem Vertragsstaat, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren und die Bestimmungen aufzuheben, durch die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen, oder Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens durchführen\r\n6\r\noder dabei helfen, kriminalisier\r\nt werden. Als der Bericht des Ausschusses veröffentlicht wurde, gab es in Nordirland keine funktionierende Regierung. Im Juli 2019 brachte ein Mitglied der Labour-Partei in England einen Vorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Nordirland ein und im Oktober 2019 wurden die strafrechtlichen Sanktionen für den Schwangerschaftsabbruch in Nordirland aus dem Gesetz gestrichen. Frauen werden nun nicht mehr strafrechtlich belangt. Die Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch registrierte medizinische Fachkräfte allerdings ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.7\r\no\r\nIrland: Bis 2019 hatte Irland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. In Irland war es grundsätzlich strafbar, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, durchzuführen oder dabei zu helfen, es sei denn, das Leben der schwangeren Frau war konkret und erheblich gefährdet. Frauen, die in Irland einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, waren gezwungen, in ein anderes Land zu reisen, so sie die Mittel dazu hatten, die Schwangerschaft gegen ihren Willen fortzusetzen oder eine heimliche Abtreibung vorzunehmen, was alles schwerwiegende Folgen für ihre Gesundheit und ihr Leben hatte. Der Tod einer schwangeren Frau, die 2012 in einem Krankenhaus an einer septischen Fehlgeburt starb, nachdem ihr Verlangen nach einem Schwangerschaftsabbruch abgelehnt worden war, sowie die beiden bahnbrechenden Urteile des UN-Menschenrechtsausschusses, in denen festgestellt wurde, dass die Kriminalisierung und das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Irland die Menschenrechte von Frauen verletzen, verstärkten die dringenden Forderungen nach einer Gesetzesreform. Die einzige Möglichkeit, das Gesetz in Irland zu ändern, bestand in der Durchführung eines öffentlichen Referendums zur Aufhebung des verfassungsmäßigen Abtreibungsverbots, das im Jahr 1983 in die irische Verfassung aufgenommen worden war. 2016 kündigte die Regierung an, dass sie Maßnahmen ergreifen würde, um Optionen für eine Reform der Rechtsvorschriften zu prüfen. 2018 kündigte die Regierung die Durchführung eines Verfassungsreferendums an und folgte damit den Empfehlungen der per Parlamentsbeschluss eingerichteten Bürgerversammlung, die über Optionen für eine Reform des Abtreibungsrechts beraten sollte. Aufgrund des Ergebnisses des Referendums wurde das in der Verfassung verankerte Abtreibungsverbot aufgehoben und durch eine Bestimmung ersetzt, die besagt, dass es dem irischen Parlament freisteht, im Rahmen der üblichen Gesetzgebungsverfahren Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu erlassen. Im Anschluss an das Referendum stimmte das irische Parlament noch im Jahr 2018 für die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. Das neue Gesetz, das 2019 in Kraft trat, schreibt fest, dass das Gesundheitsministerium drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Umsetzung der rechtlichen Änderungen überprüft. Der im April 2023 vorgelegte Überprüfungsbericht empfahl die Entkriminalisierung von medizinischen Fachkräften, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen. In dem Bericht wurde festgestellt, dass die derzeitige Kriminalisierung von Gesundheitsleistungserbringern, die\r\n7\r\nSchwangerschaftsabbrüche\r\nanbieten, die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weiter verstärkt. Sie hat, so der Bericht weiter, eine abschreckende Wirkung auf medizinische Fachkräfte und behindert dadurch den freien Zugang zum Schwangerschaftsabbruch, insbesondere in Situationen, in denen das Leben oder die Gesundheit der Frauen gefährdet sind. Daraufhin bestätigte der Gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Gesundheit die Ergebnisse des Berichts und drängte auf eine rasche Umsetzung der formulierten Empfehlungen. Im April 2024 gab der irische Premierminister bekannt, dass die Regierung Reformvorschläge prüfe.8\r\nii.\r\nReformen zur Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Gesetzesreformen zur Verlängerung der Fristen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person verabschiedet. Weitere Länder prüfen derzeit entsprechende Reformen. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nDänemark: Dänemark plant eine Reform seines Abtreibungsgesetzes, um den Zeitrahmen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Diese Entscheidung folgt einem Bericht des dänischen Ethikrates aus dem Jahr 2023, der das Abtreibungsgesetz überprüfte und entsprechende Reformen empfahl. Die Mehrheit des Ethikrates schlug vor, die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 18 Wochen zu verlängern. Sie wies darauf hin, dass die derzeitige Frist von 12 Wochen sehr restriktiv ist und zur Folge hat, dass Frauen, die es sich leisten können, ins Ausland reisen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Sie betonte, dass eine Verlängerung der Frist es Frauen ermöglichen würde, informierte Entscheidungen über ihren Körper und ihre Schwangerschaft zu treffen. Zudem würde sie die soziale Gleichstellung fördern, da nicht alle Personen die Möglichkeit haben, in ein anderes Land zu reisen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Der Rat wies weiter darauf hin, dass den aus anderen Ländern vorliegenden Daten nicht zu entnehmen sei, dass die Verlängerung der Frist auf die ersten 18 Schwangerschaftswochen zu einer signifikant höheren Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen führen würde. Im Mai 2024 hat die dänische Regierung eine breite politische Einigung auf eine Reform des Abtreibungsrechts erreicht. Es wird erwartet, dass die geplanten Änderungen in Form einer Abänderung des Gesundheitsgesetzes umgesetzt werden, die Anfang 2025 vorgeschlagen und im Juni 2025 in Kraft treten soll.9\r\no\r\nNorwegen: Norwegen prüft derzeit eine Gesetzesreform, um die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Dies entspricht den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses, den die Regierung im Jahr 2022 eingesetzt und damit betraut hatte, die Rechtsvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch zu überprüfen und Reformen zu empfehlen. Der Ausschuss hat 2023 seinen Bericht vorgelegt und eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf 18 Wochen empfohlen. Der Ausschuss wies darauf hin, dass Entscheidungen über Schwangerschaft und Geburt erhebliche soziale und finanzielle Auswirkungen für Frauen haben und dass die\r\n8\r\nVerlängerung der Frist\r\nes Frauen ermöglicht, informierte Entscheidungen über ihre Schwangerschaft zu treffen. Am 23. August 2024 hat die Regierung einen Entwurf für ein neues und modernisiertes Abtreibungsrecht vorgelegt, der eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf die ersten 18 Schwangerschaftswochen beinhaltet. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Schutz des Selbstbestimmungsrechts der schwangeren Frau zu gewährleisten, und gleichzeitig die Achtung des vorgeburtlichen Lebens und des Rechts auf Austragung der Schwangerschaft sicherzustellen.10\r\no\r\nBelgien: Im Rahmen der aktuellen Gesetzesreformvorhaben wird auch der Vorschlag geprüft, die gesetzliche Frist für den Abbruch auf Verlangen von 12 auf 18 Wochen zu verlängern. Dieser Reformvorschlag folgt den 2023 vorgelegten Empfehlungen eines Sachverständigenausschusses, der zu dem Ergebnis kam, dass die Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person auf 18 Wochen, beziehungsweise auf bis zu 20 Schwangerschaftswochen verlängert werden sollte. Der Ausschuss wies darauf hin, dass die derzeitige Frist von 12 Wochen den Zugang stark einschränkt und bewirkt, dass Frauen zum Teil ins Ausland reisen, um Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, wenn sie die Mittel dazu haben. Der Ausschuss stellte weiter fest, dass die strenge Fristenregelung gerade besonders hilfs- und schutzbedürftige Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Wie oben erwähnt, war die Arbeit an den Gesetzentwürfen vor den Parlamentswahlen im Juni 2024 ins Stocken geraten. Seitdem haben parlamentarische Parteien neue Gesetzesvorschläge eingebracht, die insbesondere auch Bestimmungen für eine Verlängerung der gesetzlichen Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf 18 Wochen vorsehen.11\r\no\r\nFrankreich: 2022 wurde in Frankreich die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen von 12 auf 14 Wochen verlängert (berechnet als die ersten 16 Wochen nach der letzten Regelblutung). In dem Bericht des parlamentarischen Sozialausschusses zu dem Gesetzentwurf wurde die Fristverlängerung unter anderem damit begründet, dass starke geografische Unterschiede in der medizinischen Versorgung und im rechtzeitigen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch bestehen. Er stellte fest, dass die bisherige 12-Wochen-Frist den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einschränkt und dazu führt, dass Frauen zum Teil in andere Länder reisen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, was Frauen, die sich eine Reise ins Ausland nicht leisten können unverhältnismäßig stark betrifft.12\r\niii.\r\nReformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Reformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person verabschiedet. Weitere Länder prüfen entsprechende Reformen derzeit. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\n9\r\no\r\nIsland: Bis 2019 waren in Island Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa aus sozioökonomischen oder medizinischen Gründen. Um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, mussten Frauen zunächst die Zustimmung von zwei medizinischen Fachkräften einholen, beziehungsweise, wenn sie einen Abbruch aus sozialen Gründen beantragen wollten, von einer medizinischen Fachkraft und einem Sozialarbeiter. Nach einer lebhaften nationalen Debatte über die restriktiven Abtreibungsgesetze hat das Ministerium für Wohlfahrt im Jahr 2016 einen Sachverständigenausschuss eingesetzt, der die Rechtsvorschriften überprüfen und Änderungen vorschlagen sollte. 2017 hat dieser Ausschuss seinen Bericht vorgelegt und Reformen empfohlen, darunter insbesondere die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen in den ersten 22 Schwangerschaftswochen oder bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus. Daraufhin hat das isländische Parlament 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen in den ersten 22 Wochen erlaubt. Nach dieser Frist ist ein Abbruch erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist oder eine tödliche fetale Schädigung vorliegt. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, \"sicherzustellen, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, respektiert wird, indem ihnen ein sicherer Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährt wird\". Das Gesetz wurde von einer parteiübergreifenden Koalition unterstützt und mit deutlicher Mehrheit verabschiedet.13\r\no\r\nPolen: Wie in Unterabschnitt (i.) dargelegt, prüft das polnische Parlament derzeit Gesetzentwürfe, um den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu legalisieren, und insbesondere auch den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person zu erlauben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.14\r\no\r\nSan Marino: Vor 2022 war der Schwangerschaftsabbruch in San Marino unter allen Umständen verboten. Nach einem nationalen Referendum, das mit überwältigender Mehrheit die Aufhebung des Abtreibungsverbots befürwortete, hat San Marino im Jahr 2022 den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft legalisiert. Nach dieser Frist und ohne zeitliche Begrenzung ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist. Außerdem ist der Abbruch bis zur Grenze der Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt, wenn eine fetale Schädigung vorliegt, die eine ernsthafte Gefahr für die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau darstellt, oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist.15\r\no\r\nFinnland: Vor 2023 waren in Finnland Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Umständen erlaubt, unter anderem aus sozioökonomischen Gründen. Nachdem im Jahr 2020 eine Bürgerinitiative die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person gefordert hatte, hat das finnische Parlament im Jahr 2022 ein Gesetz verabschiedet, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft legalisierte. Zwischen der 12. und der 20. Woche ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen\r\n10\r\nerlaubt, etwa\r\naus sozialen Gründen oder wenn die Schwangerschaft durch einen sexuellen Übergriff zustande gekommen ist. Ferner ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche erlaubt, wenn eine schwere fetale Schädigung diagnostiziert wird, und ohne zeitliche Begrenzung, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Frau in Gefahr sind.16\r\no\r\nNordirland:. Wie weiter oben dargelegt, wurde der Schwangerschaftsabbruch im Zuge der Reformen im Jahr 2019 entkriminalisiert. Im Jahr 2020 führten dann weitere Reformen zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Der Schwangerschaftsabbruch ist außerdem bis zur 24. Woche erlaubt, wenn eine Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der schwangeren Frau besteht, und ohne zeitliche Begrenzung, wenn eine schwere oder tödliche fetale Schädigung vorliegt, wenn das Leben der schwangeren Frau gefährdet ist, oder wenn die Gefahr einer schweren dauerhaften Schädigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der schwangeren Frau besteht.17\r\no\r\nIsle of Man: Bis 2019 war der Schwangerschaftsabbruch auf der Isle of Man nur unter bestimmten Umständen erlaubt, z. B. wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau oder die Gefahr einer schweren dauerhaften Schädigung ihrer geistigen oder körperlichen Gesundheit bestand. Ein Schwangerschaftsabbruch war außerdem erlaubt im Falle einer schweren fetalen Schädigung oder wenn die Schwangerschaft die Folge eines sexuellen Übergriffs war. 2018 wurde auf der Isle of Man ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, mit dem der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert wurde. Zwischen der 14. und 24. Schwangerschaftswoche ist ein Schwangerschaftsabbruch aus schwerwiegenden gesundheitlichen oder sozialen Gründen, bei einer schweren fetalen Schädigung und bei Schwangerschaft als Folge eines sexuellen Übergriffs erlaubt. Darüber hinaus ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne zeitliche Begrenzung erlaubt zur Abwendung einer Gefahr für das Leben der schwangeren Frau, zur Vermeidung einer schwerwiegenden dauerhaften Schädigung ihrer Gesundheit oder bei einer besonders schweren oder tödlichen fetalen Schädigung.18\r\no\r\nIrland: Im Anschluss an das oben ausführlicher beschriebene Referendum stimmte das irische Parlament im Jahr 2018 für die Annahme eines neuen Gesetzes, mit dem der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person bis zur 12. Schwangerschaftswoche legalisiert wurde. Nach der 12. Woche ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur Grenze der Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben oder eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau besteht. Der Schwangerschaftsabbruch ist ferner ohne zeitliche Begrenzung erlaubt, wenn eine tödliche fetale Schädigung vorliegt, oder wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau besteht. Der im April 2023 vorgelegte Bericht über Überprüfung der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen in den ersten drei Jahren formuliert eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Der Bericht empfiehlt insbesondere Änderungen an den derzeitigen Verfahren, die den Zugang zum\r\n11\r\nSchwangerschaftsabbruch\r\nim Rahmen der Gesundheitsversorgung regeln, und die Beseitigung von Zugangshindernissen. Noch im selben Jahr bestätigte der gemeinsame parlamentarische Ausschuss für Gesundheit die Ergebnisse des Berichts und drängte auf eine rasche Umsetzung der Empfehlungen. Im April 2024 gab der irische Premierminister bekannt, dass die Regierung derzeit Reformvorschläge prüfe.19\r\no\r\nZypern: Vor 2018 war der Schwangerschaftsabbruch in Zypern nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt, nämlich wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung war, wenn eine schwere fetale Schädigung vorlag, wenn eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau bestand, oder wenn die körperliche oder geistige Gesundheit der schwangeren Frau oder die körperliche oder geistige Gesundheit ihrer Kinder gefährdet war 2018 verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisiert. Nach dieser Frist ist ein Abbruch bis zur 19. Woche erlaubt, wenn die Schwangerschaft durch einen sexuellen Übergriff zustande gekommen ist. Ohne zeitliche Begrenzung ist der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, wenn eine fetale Schädigung vorliegt, wenn eine unabwendbare Gefahr für das Leben der Frau oder eine schwere Schädigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit besteht.20\r\niv.\r\nReformen zur Abschaffung von obligatorischen Wartezeiten und obligatorischen Beratungen\r\nSeit 2014 haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa Reformen zur Abschaffung von obligatorischen Wartezeiten und obligatorischen Beratungen verabschiedet. Weitere Länder prüfen entsprechende Reformen derzeit. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nSpanien: Bis 2023 waren in Spanien für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch eine dreitägige Wartezeit und die Teilnahme an einer obligatorischen Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Dies beinhaltete auch eine obligatorische Aufklärung über die im Falle der Fortsetzung der Schwangerschaft verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsangebote. Im Jahr 2023 verabschiedete das spanische Parlament ein Gesetz, mit dem diese Verpflichtungen abgeschafft wurden. Informationen über die Mittel und Hilfsangebote, die bei Fortsetzung der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden könnten, werden nun nur noch bereitgestellt, wenn die Frau danach verlangt. Das neue Gesetz führte darüber hinaus weitere Änderungen in der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen ein. In der Präambel des neuen Gesetzes wird die Verpflichtung der Staaten aus den internationalen Menschenrechtsverträgen, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbunden Rechte zu gewährleisten und insbesondere den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in der Praxis zu sicherzustellen, anerkannt. Es wird festgestellt, dass das neue Gesetz den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch durch die Beseitigung von Hindernissen verbessern soll.21\r\no\r\nNiederlande: Im Februar 2021 hat ein Abgeordneter im Unterhaus des Parlaments einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der für den Zugang zum\r\n12\r\nSchwangerschaftsabbruch\r\nvorgeschriebenen fünftägigen Wartezeit eingereicht. Nach den Parlamentswahlen im März 2021 wurde dieser Entwurf dann von vier Abgeordneten aus unterschiedlichen politischen Parteien (D66, PvdA, GroenLinks, VVD) unterstützt und erhielt parteiübergreifend breite Zustimmung. Der Gesetzentwurf wurde im Juni 2022 mit überwältigender Mehrheit verabschiedet und das Gesetz ist 2023 in Kraft getreten. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird erklärt, dass die über die Jahre durchgeführten wissenschaftlichen Studien zu den Auswirkungen der obligatorischen Wartezeit auf den Zugang von Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden gezeigt haben, dass Frauen in der Lage sind, ohne gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit eine wohlüberlegte und sorgfältige Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch zu treffen. Die Begründung verweist auf die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und stellt fest, dass obligatorische Wartezeiten den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verzögern und dadurch die Gesundheit und Sicherheit von Frauen gefährden. Die Begründung beschreibt obligatorische Wartezeiten als erniedrigend und paternalistisch gegenüber Frauen und ihrer Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen über ihren Körper zu treffen, was auch von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt wird.22\r\no\r\nNordmazedonien: 2019 hat Nordmazedonien die dreitägige Wartezeit und die tendenziöse Pflichtberatung, der sich Frauen unterziehen mussten, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, abgeschafft. Die Anforderungen waren 2013 eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch einzuschränken. Eine neu gewählte Regierung hat sich im Jahr 2017 verpflichtet, das Abtreibungsgesetz zu reformieren. Im Jahr 2019 hat das Parlament daraufhin eine Gesetzesreform verabschiedet, mit der die rückschrittlichen Beschränkungen wieder aufgehoben und zudem weitere Änderungen eingeführt wurden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Nordmazedonien zu verbessern. Die Änderungen folgten den Empfehlungen der Vertragsüberwachungsorgane der Vereinten Nationen gegenüber Nordmazedonien.23\r\no\r\nFrankreich: In Frankreich war eine obligatorische 7-tägige Wartezeit für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen gesetzlich vorgeschrieben, bis diese 2015 durch eine Gesetzesreform abgeschafft wurde. Die Gesetzesänderung wurde nach Berichten über die erschütternden Erfahrungen, die Frauen mit dieser Bestimmung gemacht hatten, eingeführt. In der Gesetzesreform von 2015 wurde die verpflichtende zweitägige Wartezeit beibehalten für Personen, die eine psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen müssen. Diese Beratung ist für Minderjährige vorgeschrieben. Auch diese 2-tägige Wartezeit wurde 2022 schließlich abgeschafft. Die Reformen waren Teil einer Reihe von gesetzlichen und politischen Änderungen, die den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verbessern sollten, insbesondere indem der Kreis der Leistungserbringer, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten dürfen, erweitert wurde, die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche vollständig durch die Krankenkassen übernommen wurden, und die Verbreitung von Fehlinformationen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt wurde.24\r\n13\r\no\r\nBelgien: Wie in den vorstehenden Unterabschnitten dargelegt, arbeitet Belgien derzeit an Reformen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern. In diesem Rahmen sollen auch die obligatorische 6-tägige Wartezeit abgeschafft oder reduziert und einzelne Bestimmungen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch gestrichen werden. Die vorgeschlagenen Reformen folgen den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses aus dem Jahr 2023. Der Ausschuss hatte vorgeschlagen, die Vorschriften über eine obligatorische Wartezeit, die er als paternalistisch bezeichnete, aufzuheben und darauf verwiesen, dass diese das Selbstbestimmungsrecht von Frauen untergraben. Darüber hinaus empfahl der Sachverständigenausschuss, die Vorschrift abzuschaffen, der zufolge Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, nicht-medizinische Informationen über Adoptionsverfahren sowie über gesetzlich garantierte Rechte, Hilfen und Leistungen für Familien und alleinstehende oder unverheiratete Mütter und ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Ausschuss betonte, dass ein solches obligatorisches Informationsangebot, insbesondere in bestimmten Situationen, traumatisch und unangemessen sein kann, und stellte fest, dass durch die bestehenden Verfahren der guten medizinischen Praxis, die medizinische Ethik und die Gesundheitsgesetze bereits sichergestellt wird, dass geeignete und erforderliche Informationen bereitgestellt werden. Gesetzentwürfe, mit denen die Empfehlungen des Ausschusses, umgesetzt werden sollen, sind in Arbeit.25\r\no\r\nIsland: Bis 2019 mussten sich Frauen in Island, die eine Schwangerschaft beenden wollten, einer obligatorischen Beratung unterziehen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. 2016 hat das Ministerium für Wohlfahrt einen Sachverständigenausschuss eingesetzt und damit beauftragt die Rechtsvorschriften zu überprüfen und Änderungen vorzuschlagen. Dieser Ausschuss hat 2017 einen Bericht veröffentlicht und Reformen empfohlen, darunter insbesondere die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person in den ersten 22 Schwangerschaftswochen oder bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus. Daraufhin hat das isländische Parlament 2019 ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Beratungspflicht aufgehoben und weitere Änderungen vorgenommen wurden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu verbessern. Das Gesetz wurde von einer parteiübergreifenden Koalition unterstützt und mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet.26\r\no\r\nLuxemburg: Bis 2014 mussten sich Frauen in Luxemburg einer obligatorischen Beratung unterziehen, um Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Im Jahr 2014 wurde diese Bedingung für Frauen über 18 Jahre und für mündige Minderjährige aufgehoben. Wie die Regierung mitteilte, bestand das Ziel der Gesetzesreform darin, die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch dahingehend anzupassen, dass die schwangere Frau in ihrer Entscheidung unterstützt und nicht in irgendeine Richtung beeinflusst wird.27\r\n14\r\nv.\r\nReformen zur Erweiterung des Zugangs zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch\r\nIn den letzten Jahren haben mehrere Länder und Rechtsordnungen in Europa den Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verbessert, unter anderem indem sie die telemedizinische Versorgung und die telemedizinisch begleitete Anwendung dieser Methode zu Hause erlaubten. In diesem Unterabschnitt werden einige dieser Reformen beispielhaft vorgestellt.\r\no\r\nSchottland: Im Jahr 2023 wurde in Schottland der frühe medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mittels telemedizinischer Versorgung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft dauerhaft erlaubt. Diese Regelung war erstmals in der Anfangsphase der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern.28\r\no\r\nEngland und Wales: Im Jahr 2022 wurde in England und Wales die Regelung, die den medikamentösen Abbruch zu Hause in den ersten 10 Wochen der Schwangerschaft erlaubt, dauerhaft eingeführt. Diese Regelung war erstmals in der Frühphase der COVID-19-Pandemie eingeführt worden, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu erleichtern.29\r\no\r\nFrankreich: Im Jahr 2022 hat Frankreich den Zugang zu einem frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zu Hause in den ersten sieben Wochen der Schwangerschaft (neun Wochen nach der letzten Menstruation) dauerhaft zugelassen. Diese Regelung wurde erstmals während der COVID-19-Pandemie eingeführt.30\r\no\r\nLitauen: Im Jahr 2022 hat das litauische Gesundheitsministerium einen Ministerialerlass über die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen abgeändert. Damit ist seit Januar 2023 der Zugang zum medikamentösen Abbruch bis zur neunten Schwangerschaftswoche möglich.31\r\no\r\nIrland: Irland hat die telemedizinische Versorgung mit einem frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch und die Anwendung beider hierfür benötigten Medikamente zuhause im Jahr 2020 während der COVID-19-Pandemie legalisiert. Diese Regelung ist immer noch in Kraft.32\r\no\r\nItalien: Seit 2020 ist Italien der medikamentöse Abbruch in den ersten 63 Tagen der Schwangerschaft, gerechnet ab dem ersten Tag des letzten Menstruationszyklus, zulässig. Der medikamentöse Abbruch kann ambulant durchgeführt werden.33\r\no\r\nMoldawien: Im Jahr 2020 hat das moldawische Gesundheitsministerium den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mittels telemedizinischer Versorgung in die nationalen Standards für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch aufgenommen.34\r\n15\r\nvi.\r\nVerfassungsreformen\r\nMehrere europäische Länder haben darüber nachgedacht oder erwägen derzeit, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch unter den Schutz der Verfassung zu stellen, um den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu sichern und das Abtreibungsrecht vor einem Rückschritt zu schützen. Frankreich hat dieses Jahr bereits eine dahingehende Reform verabschiedet.\r\no\r\nFrankreich: Im März 2024 hat Frankreich durch eine Änderung von Artikel 34 ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in seiner Verfassung verankert. Im Wortlaut des Artikels heißt es nun: \"Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen Frauen ihre garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, ausüben können.\"35\r\no\r\nBelgien: Im Juli 2022 wurde im belgischen Parlament ein Vorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der belgischen Verfassung eingebracht. Der Vorschlag wurde von der Partei Ecolo-Groen vorgelegt. Nach den Parlamentswahlen im Juni 2024, zu denen vier parlamentarische Parteien mit Wahlprogrammen angetreten sind, in denen sie sich für die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung aussprachen, wurde der Vorschlag von derselben Partei erneut eingebracht.36\r\no\r\nLuxemburg: Im Juni 2024 hat die Partei Déi Lénk einen Entwurf für einen Vorschlag zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch und Empfängnisverhütung in der luxemburgischen Verfassung vorgelegt. Vor der Abstimmung über den Vorschlag werden die Stellungnahmen des Staatsrates sowie zivilgesellschaftlicher Akteure eingeholt.37\r\no\r\nSchweden: Im Juni 2023 hat die schwedische Regierung einen Verfassungsrechtsausschuss damit beauftragt zu untersuchen, ob das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der schwedischen Verfassung geschützt werden sollte. Der Ausschuss soll seinen Bericht bis zum 1. Dezember 2024 vorlegen.38\r\n2.\r\nKURZER ÜBERBLICK ÜBER DAS VERGLEICHENDE ABTREIBUNGSRECHT\r\nDieser Abschnitt bietet einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des vergleichenden europäischen Abtreibungsrechts in den folgenden drei Bereichen: (i) Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person und maßgebliche Fristen, (ii) Entkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, und (iii) Beseitigung von Zugangshindernissen mit besonderem Schwerpunkt auf obligatorischen Wartezeiten und Beratungspflichten.39\r\ni.\r\nLegalität des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen\r\nInnerhalb der Europäischen Union (EU) haben nur Malta und Polen den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person nicht legalisiert. Alle anderen 25 EU-Mitgliedstaaten haben den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person legalisiert. Außerhalb der EU haben nur Andorra, Liechtenstein, Monaco\r\n16\r\nund einige Teile des Vereinigten Königreichs den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person nicht legalisiert. Abgesehen von diesen Ländern haben alle anderen 42 Länder in Europa den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person inzwischen legalisiert.\r\nIn den meisten europäischen Ländern ist es gängige Rechtspraxis, die Legalität des Schwangerschaftsabbruchs auf Verlangen der schwangeren Person in der Gesetzgebung klar zu artikulieren, anstatt lediglich eine Ausnahme von einem Straftatbestand zu schaffen. Beispielweise legalisieren nur noch sechs EU-Mitgliedstaaten den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person in Form einer Ausnahme von einem Straftatbestand im Strafgesetzbuch (Österreich, Zypern, Deutschland, Griechenland, Portugal, Rumänien).40\r\nDie Gesetze der europäischen Länder sehen unterschiedliche Fristen für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person vor. In einigen Staaten wie Frankreich, Island, den Niederlanden und Schweden ist der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person innerhalb der ersten 16 bis 24 Schwangerschaftswochen erlaubt. Die meisten anderen europäischen Staaten erlauben den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person im ersten Trimenon und schränken ihn nach der 12. – 14. Woche ein, wobei ein Abbruch unter bestimmten Umständen auch in der späteren Phase der Schwangerschaft noch erlaubt bleibt. Wie in Abschnitt 1 dargelegt, erwägen die Regierungen und Gesetzgeber in einer Reihe von Ländern, darunter Belgien und Norwegen, derzeit, die gesetzliche Frist für den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen zu verlängern.\r\nii.\r\nEntkriminalisierung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen\r\nIn einer deutlichen Mehrheit der europäischen Länder werden Frauen und andere schwangere Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen lassen, nicht kriminalisiert. In 15 der 25 EU-Mitgliedstaaten, in denen der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person legalisiert ist, werden Frauen und andere schwangere Personen, die einen illegalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht kriminalisiert.41 Hier gelten zum Teil strafrechtliche Bestimmungen für medizinische Fachkräfte, die einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Rechtsrahmens vornehmen, schwangere Menschen aber werden in diesen 15 EU-Mitgliedstaaten nicht kriminalisiert.\r\niii.\r\nBeseitigung von Zugangshindernissen: verpflichtende Beratung und verpflichtende Wartezeiten\r\nWie in Abschnitt 1 dargelegt, geht die gängige Praxis in ganz Europa dahin, regulatorische und andere Hindernisse für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu beseitigen, und insbesondere verpflichtende Beratungen und Wartezeiten abzuschaffen.\r\nDerzeit gibt es Regelungen zur verpflichtenden Beratung oder Aufklärung nur noch in 11 Mitgliedstaaten des Europarats. Dies sind: Albanien, Armenien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Georgien, Italien, Litauen, die Niederlande, die Slowakei und Ungarn.42 Die Mehrheit dieser Länder, die eine Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person vorschreiben, fordern allerdings, dass diese Beratung neutral und unvoreingenommen sein muss. Die im deutschen Gesetz festgelegte direktive\r\n17\r\nPflichtberatung vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person wird nur noch von der in Ungarn vorgeschriebenen tendenziösen Pflichtberatung übertroffen.43\r\nNur 12 Mitgliedstaaten des Europarats halten noch an einer verpflichtenden Wartezeit vor dem Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Person fest. Dies sind: Albanien, Armenien, Belgien,Deutschland, Georgien, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Portugal, die Slowakei und Ungarn.44 Frankreich, die Niederlande, Nordmazedonien und Spanien haben die verpflichtende Wartezeit vor Kurzem aus ihren Gesetzen gestrichen, und auch andere europäische Länder prüfen derzeit mögliche Reformen zur Abschaffung der noch bestehenden verpflichtenden Wartezeiten.\r\nImmer mehr Länder beseitigen zudem auch andere Hindernisse beim Zugang zu einem sicheren und qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehören insbesondere die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen, die Verbesserung des Versorgungsangebots durch Erweiterung des Kreises der Leistungserbringer, die berechtigt sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sowie die Verbesserung des Zugangs zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.\r\n18\r\n1 Code pénal (Belgien), in der Fassung von 1990, Art. 348-352, https://www.health.belgium.be/sites/default/files/uploads/fields/fpshealth_theme_file/loi_03_04_1990_interruption_grossesse.pdf; Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 3, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 31, 94, 95, 97, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n2 Loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et\r\nà la réglementation de l'interruption de la grossesse (1978), zur Änderung des Code pénal (Luxemburg), Art. 12, 13, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/1978/11/15/n1/jo; Loi du 17 décembre 2014 portant modification 1) du Code pénal et 2) de la loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et à la réglementation de l'interruption volontaire de grossesse (2014), Art. 1, 2, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/17/n2/jo; Die Luxemburger Regierung, Résumé des travaux du 4 avril 2014 (04.04.2014, Pressemitteilung), https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2014/04-avril/04-conseil.html.\r\n3 Wetboek van Strafrecht (Niederlande), Art. 296, https://wetten.overheid.nl/BWBR0001854/2024-07-01; Tweede Kamer, Burgerinitiatief 'Abortus is geen misdaad' (Kamerstuk 36 326, nr. 1) (2023, Plenardebatte) https://www.tweedekamer.nl/debat_en_vergadering/plenaire_vergaderingen/details/activiteit?id=2023A02026; Overheid.nl, Wet abortus is zorg (öffentliche Konsultation), S. 1, 5, 10, 11, 12 der Begründung, https://www.internetconsultatie.nl/wetabortusiszorg/b1.\r\n4 Kodeks karny (Polen), Art. 152, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19970880553/U/D19970553Lj.pdf; Ustawa z dnia 7 stycznia 1993 r. o planowaniu rodziny, ochronie płodu ludzkiego i warunkach dopuszczalności przerywania ciąży, Art. 4a, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19930170078/U/D19930078Lj.pdf; Reuters, Polish parliament rejects bill seeking to ease strict abortion law (12.07.2024), https://www.reuters.com/world/europe/polish-parliament-rejects-bill-seeking-ease-strict-abortion-law-2024-07-12/.\r\n5 Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion Act 1967, Section 1, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1967/87/contents. House of Commons, Criminal Justice Bill, As Amended (Amendment Paper), NC1 & NC40, https://publications.parliament.uk/pa/bills/cbill/58-04/0155/amend/criminal_rm_rep_0524.pdf.\r\n6 Abortion Act 1967, Section 1, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1967/87/contents; Engender, Modernising Scotland's abortion law (2024), https://www.engender.org.uk/news/blog/modernising-scotlands-abortion-law/; The Scottish Parliament, PE1969: Amend the law to fully decriminalise abortion in Scotland (2022), https://www.parliament.scot/get-involved/petitions/view-petitions/pe1969-amend-the-law-to-fully-decriminalise-abortion-in-scotland.\r\n7 Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act 2019, Section 9, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/48; Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion (Northern Ireland) (No. 2) Regulations 2020, Section 3-7, 11, 13, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/503/contents/made; Committee on the Elimination of Discrimination against Women, Inquiry concerning the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland under article 8 of the Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW/C/OP.8/GBR/1 (2018), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FOP.8%2FGBR%2F1&Lang=en.\r\n8 Protection of Life During Pregnancy Act 2013, Section 7-9, 22, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2013/act/35/enacted/en/print.html; Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018, Section 9-12, 23, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31; Mellet v. Irland,\r\n19\r\nMitteilung Nr. 2324/2013, CCPR/C/116/D/2324/2013 (2016); Whelan v. Irland, Mitteilung Nr. 2425/2014, CCPR/C/119/D/2425/2014 (2017); Department of Health, The Independent Review of the Operation of the Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018 (2023), S. 15, 27, https://www.gov.ie/en/publication/13fe5-the-independent-review-of-the-operation-of-the-health-regulation-of-termination-of-pregnancy-act-2018/.\r\n9 Det Etiske Råd, Provokeret abort: Hvor skal grænsen gå? (2023), S. 6-8, https://nationaltcenterforetik.dk/Media/638313112249775936/Provokeret%20abort.%20Hvor%20skal%20gr%C3%A6nsen%20g%C3%A5.pdf; Indenrigs- og Sundhedsministeriet, Nye politiske aftaler om abort styrker kvinders selvbestemmelse (03.05.2024, Pressemitteilung), https://www.ism.dk/nyheder/2024/maj/nye-politiske-aftaler-om-abort-styrker-kvinders-selvbestemmelse.\r\n10 Helse- og omsorgsdepartementet, Abort i Norge (2023), S. 197-202, https://www.regjeringen.no/contentassets/a61bafe6ed624062ab7ab20b16114249/no/pdfs/nou202320230029000dddpdfs.pdf; Nyheter, Utsetter abortloven: - Mildt sagt dårlig start for Vestre (01.05.2024), https://www.tv2.no/nyheter/innenriks/utsetter-abortloven-mildt-sagt-darlig-start-for-vestre/16655590/; Regjeringen.no, Regjeringen legger fram forslag til ny abortlov (23.8.2024), https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/regjeringen-legger-fram-forslag-til-ny-abortlov/id3051033/.\r\n11 Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 2, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 19-23, 229-243, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n12 Code de la santé publique (Frankreich), Art. L2211-1-L22232, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/texte_lc/LEGITEXT000006072665/2024-08-16/, Assemblée nationale, Rapport n°3879 (2021), S. 5-9, https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/15/rapports/cion-soc/l15b3879_rapport-fond.pdf.\r\n13 Act on Counselling and Education regarding Sex and Childbirth and on Abortion and Sterilisation Procedures, No. 25/1975, as amended by Act No. 82/1998, No. 162/2010, No. 126/2011 and No. 23/2016, Art. 9-11, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, No. 43/2019, Art. 1, 4, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, Nr. 43/2019, Art. 1, 4, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%20case.\r\n14 Kodeks karny (Polen), Art. 152, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19970880553/U/D19970553Lj.pdf; Ustawa z dnia 7 stycznia 1993 r. o planowaniu rodziny, ochronie płodu ludzkiego i warunkach dopuszczalności przerywania ciąży, Art. 4a, https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/download.xsp/WDU19930170078/U/D19930078Lj.pdf; Reuters, Polish parliament rejects bill seeking to ease strict abortion law (12.07.2024), https://www.reuters.com/world/europe/polish-parliament-rejects-bill-seeking-ease-strict-abortion-law-2024-07-12/.\r\n15 Legge 7 settembre 2022 n.127, Art. 5-7, 16, https://www.consigliograndeegenerale.sm/on-line/home/lavori-consiliari/verbali-sedute/scheda17177841.html; Codice Penale (San Marino), Art. 153, https://www.consigliograndeegenerale.sm/on-line/home/archivio-leggi-decreti-e-regolamenti/documento17019121.html; BBC, San Marino votes to legalize abortion in referendum (27.09.2021), https://www.bbc.com/news/world-europe-58701788.\r\n20\r\n16 Laki raskauden keskeyttämisestä (24.3.1970/239), geändert durch 12.4.2019/493, Art. 6, https://web.archive.org/web/20210128060650/, https://finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1970/19700239; Laki raskauden keskeyttämisestä (24.03.1970/239), geändert durch 20.12.2022/1097 und 8.7.2022/730, Art. 1-6, https://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1970/19700239; Eduskunta/Riksdagen, Asian käsittelytiedot KAA 8/2020 vp, https://www.eduskunta.fi/FI/vaski/KasittelytiedotValtiopaivaasia/Sivut/KAA_8+2020.aspx.\r\n17 Northern Ireland (Executive Formation etc.) Act 2019, Section 9, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/48; Offences Against the Person Act 1861, Section 58, 59, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/Vict/24-25/100/contents; Abortion (Northern Ireland) (No. 2) Regulations 2020, Section 3-7, 11, 13, https://www.legislation.gov.uk/uksi/2020/503/contents/made; Committee on the Elimination of Discrimination against Women, Inquiry concerning the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland under article 8 of the Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW/C/OP.8/GBR/1 (2018), https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CEDAW%2FC%2FOP.8%2FGBR%2F1&Lang=en.\r\n18 Termination of Pregnancy (Medical Defences) Act 1995, Section 1-5, https://legislation.gov.im/cms/images/LEGISLATION/PRINCIPAL/1995/1995-0014/1995-0014_2.pdf; Abortion Reform Act 2019, Section 6, https://legislation.gov.im/cms/legislation/acts-of-tynwald-as-enacted/46-primary-2019.html?download=323:abortion-reform-act-2019; The Guardian, Isle of Man abortion law change could be weeks away (30.04.2018), https://www.theguardian.com/world/2018/apr/30/isle-of-man-abortion-law-change-could-be-weeks-away.\r\n19 Protection of Life During Pregnancy Act 2013, Section 7-9, 22, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2013/act/35/enacted/en/print.html; Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018, Section 9-12, 23, https://www.irishstatutebook.ie/eli/2018/act/31; Mellet v. Irland, Mitteilung Nr. 2324/2013, CCPR/C/116/D/2324/2013 (2016); Whelan v. Irland, Mitteilung Nr. 2425/2014, CCPR/C/119/D/2425/2014 (2017); Department of Health, The Independent Review of the Operation of the Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018 (2023), S. 15, 27, https://www.gov.ie/en/publication/13fe5-the-independent-review-of-the-operation-of-the-health-regulation-of-termination-of-pregnancy-act-2018/.\r\n20 Ο περί Ποινικού Κωδικός (Τροποποιητικός) Νόμος του 1986 (Zypern), Art. 169A, https://www.cylaw.org/nomoi/arith/1986_1_186.pdf; Ο περί Ποινικού Κώδικα Νόμος (Zypern), in der Fassung von 2018, Art. 169A, https://www.cylaw.org/nomoi/enop/non-ind/0_154/full.html.\r\n21 Ley Orgánica 1/2023, de 28 de febrero, por la que se modifica la Ley Orgánica 2/2010, de 3 de marzo, de salud sexual y reproductiva y de la interrupción voluntaria del embarazo, https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2023-5364.\r\n22 Eerste Kamer der Staten-Generaal, 35.737 Initiatiefvoorstel-Paternotte, Kuiken, Ellemeet en Van Wijngaarden Afschaffen verplichte minimale beraadtermijn voor afbreking van zwangerschappen (2021), https://www.eerstekamer.nl/wetsvoorstel/35737_initiatiefvoorstel, S. 1, 6, 7 der Begründung.\r\n23 ЗАКОН ЗА ПРЕКИНУВАЊЕ НА БРЕМЕНОСТА (2019), https://hera.org.mk/wp-content/uploads/2019/12/ZAKON-ZA-PREKINUVANE-NA-BREMENOST-2019.pdf; Daniela Antonovska, The Long Road to Reproductive Justice (31.01.2023), https://verfassungsblog.de/the-long-road-to-reproductive-justice/.\r\n24 Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2001-588 du 4 juillet 2001 - Art. 1 () JORF 7 juillet 2001, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2014-10-16/; Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2016-41 du 26 janvier 2016, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2021-10-14/; Code de la santé publique (Frankreich), geändert durch Loi n°2022-295 du 2 mars 2022 - Art. 3, Art. L2212-5, https://www.legifrance.gouv.fr/codes/section_lc/LEGITEXT000006072665/LEGISCTA000006140611/2024-08-16/; Le Monde, IVG : l'Assemblée vote la suppression du délai de réflexion de sept jours (9.4.2015), https://www.lemonde.fr/sante/article/2015/04/09/ivg-l-assemblee-vote-la-suppression-du-delai-de-reflexion-de-sept-jours_4612101_1651302.html; MINISTÈRE DES AFFAIRES SOCIALES ET DE LA SANTÉ\r\n& MINISTÈRE DES FAMILLES, DE L'ENFANCE ET DES DROITS DES FEMMES, Circulaire no DGOS/R3/DGS/SPI/2016-243 du 28 juillet 2016 relative à l'amélioration de l'accès à l'interruption volontaire de grossesse (IVG) et à l'élaboration de plans régionaux (2016), S.4, https://sante.gouv.fr/fichiers/bo/2016/16-10/ste_20160010_0000_0025.pdf.\r\n25 Code pénal (Belgien), in der Fassung von 1990, Art. 348-352, https://www.health.belgium.be/sites/default/files/uploads/fields/fpshealth_theme_file/loi_03_04_1990_interrupt\r\n21\r\nion_grossesse.pdf; Loi relative à l'interruption volontaire de grossesse, abrogeant les articles 350 et 351 du Code pénal et modifiant les articles 352 et 383 du même Code et modifiant diverses dispositions législatives (2018), Art. 3, https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&cn=2018101503&table_name=loi; Comité interuniversitaire, multidisciplinaire et indépendant en charge de l'étude et de l'évaluation de la pratique et de la loi relatives à l'interruption de grossesse, Etude et évaluation de la loi et de la pratique de l'avortement en Belgique (2023), S. 31, 66-67 und 94, https://vlir.be/wp-content/uploads/2023/03/Evaluatie-van-abortuswetgeving-en-praktijk_FR_versie.pdf; La Libre, Avortement : les propositions de loi sur l'avortement reçoivent l'urgence à la Chambre (18.07.2024), https://www.lalibre.be/belgique/2024/07/18/avortement-les-propositions-de-loi-sur-lavortement-recoivent-lurgence-a-la-chambre-YTCANC4G4ZGODE7GBD6YBVYEUA/; La Chambre, Document parlementaire 56K0270: Proposition de loi visant à dépénaliser l'interruption volontaire de grossesse et à assouplir les conditions pour y recourir (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0270&legislat=56&inst=K.\r\n26 Act on Counselling and Education regarding Sex and Childbirth and on Abortion and Sterilisation Procedures, Nr. 25/1975, geändert durch Gesetz Nr. 82/1998, Nr. 162/2010, Nr. 126/2011 und Nr. 23/2016, Art. 6, 12, https://www.government.is/media/velferdarraduneyti-media/media/acrobat-enskar_sidur/Act-on-counselling-and-instruction-etc-No-25-1975-as-amended-2017.pdf; Termination of Pregnancy Act, Nr. 43/2019, Art. 8, https://www.government.is/lisalib/getfile.aspx?itemid=60ae8fd2-0b91-11ea-9453-005056bc4d74; Silja Bára Ómarsdóttir, A Global Milestone (02.02.2023), https://verfassungsblog.de/a-global-milestone/#:~:text=In%202019%2C%20Iceland%20passed%20a,had%20previously%20been%20the%20case.\r\n27 Loi du 17 décembre 2014 portant modification 1) du Code pénal et 2) de la loi du 15 novembre 1978 relative à l'information sexuelle, à la prévention de l'avortement clandestin et à la réglementation de l'interruption volontaire de grossesse (2014), [Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch vom 17. Dezember 2014 als Änderung des Gesetzes vom 15. November 1978] Art. 1, 2, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2014/12/17/n2/jo; The Government of Luxembourg, Résumé des travaux du 4 avril 2014 (04.04.2014, Pressemitteilung), https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2014/04-avril/04-conseil.html; Déi Gréng, Avortement: OUI à un accompagnement de qualité - NON à une deuxième consultation obligatoire! (10.07.2012), https://greng.lu/aktualiteit/avortement-oui-a-un-accompagnement-de-qualite-non-a-une-deuxieme-consultation-obligatoire/.\r\n28 Scottish Government, Telemedicine early medical abortion at home: evaluation (2023), https://www.gov.scot/publications/evaluation-telemedicine-early-medical-abortion-home-scotland/; Scottish Government, Early medical abortion at home (2022), https://www.gov.scot/news/early-medical-abortion-at-home-1/.\r\n29 House of Commons, Early medical abortion at home during and after the pandemic (2022), https://researchbriefings.files.parliament.uk/documents/CBP-9496/CBP-9496.pdf.\r\n30 Haute Autorité de Santé, Recommandation: Interruption volontaire de grossesse par méthode médicamenteuse - Mise à jour (2021), https://www.has-sante.fr/upload/docs/application/pdf/2021-03/reco406_recommandations_ivg_medicamenteuse_mel.pdf; Service-Public.fr, Voluntary Termination of Pregnancy (IVG) (2024), https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1551?lang=en; LOI n° 2022-295 du 2 mars 2022 visant à renforcer le droit à l'avortement (1), Art. 2, https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000045287560.\r\n31 Dėl Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerijos 1994 m. sausio 28 d. įsakymo Nr. 50 \"Dėl Nėštumo nutraukimo operacijos atlikimo tvarkos\" pakeitimo, Art. 3, https://www.e-tar.lt/portal/lt/legalAct/5cad1e201a1811edb4cae1b158f98ea5; National Health Insurance Fund under the Ministry of Health, Women can choose a safer alternative to abortion (12.08.2022), https://ligoniukasa.lrv.lt/en/news/women-can-choose-a-safer-alternative-to-abortion/.\r\n32 Irish Family Planning Association, Permanent use of telemedicine in abortion care is a positive, patient-centred step (24.05.2021), https://www.ifpa.ie/permanent-use-of-telemedicine-in-abortion-care-is-a-positive-patient-centred-step/.\r\n33 Agenzia Italiana del Farmaco, Determinazione AIFA n. 865/2020 di \"Modifica delle modalità di impiego del medicinale Mifegyne a base di mifepristone (RU486)\" (2020), https://www.aifa.gov.it/-/determinazione-aifa-n-865-2020-di-modifica-delle-modalita-di-impiego-del-medicinale-mifegyne-a-base-di-mifepristone-ru486-; Associazione Ostetrici Ginecologi Ospedalieri Italiani, Aborto farmacologico: cosa è cambiato in Italia con le nuove Linee di Indirizzo ministeriali (2020), https://www.aogoi.it/iniziative/aborto-farmacologico/aborto-farmacologico-linee-ministeriali/.\r\n22\r\n34 CIDSR, Medical abortion up to 12 weeks of pregnancy and the introduction of telemedicine for the first time in the medical standards for safe abortion (2020), https://cidsr.md/de/news/avortul-medicamentos-pana-la-12-saptamani-si-prin-telemedicina-introdus-pentru-prima-data-in-standardul-medical-cu-privire-la-intreruperea-sarcinii-in-conditii-de-siguranta/; MINISTERUL SĂNĂTĂȚII, MUNCII ȘI PROTECȚIEI SOCIALE AL REPUBLICII MOLDOVA, Standardul privind întreruperea sarcinii în condiții de siguranță (2020), https://cidsr.md/wp-content/uploads/2020/09/Standardul-privind-%C3%AEntreruperea-sarcinii-%C3%AEn-condi%C8%9Bii-de-siguran%C8%9B%C4%83-aprobat-prin-ordinul-MSMPS-nr.766-din-18.08.2020.pdf.\r\n35 Le Monde, France, first to protect abortion in Constitution, sends message to 'women of the world' [Frankreich stellt als erstes Land den Schwangerschaftsabbruch unter den Schutz der Verfassung und sendet damit eine Botschaft an die \"Frauen der Welt“] (05.03.2024), https://www.lemonde.fr/en/politics/article/2024/03/05/france-protecting-abortion-in-its-constitution-sends-message-to-women-of-the-world_6586538_5.html.\r\n36 La Chambre, Document parlementaire 55K2832: Proposition de révision de l'article 22 de la Constitution en vue de reconnaître le droit à l'interruption volontaire de grossesse (2022), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=/flwb&language=fr&cfm=flwbn.cfm?lang=F&legislat=55&dossierID=2832; La Chambre, Document parlementaire 56K0030: Révision de la Constitution - Proposition de révision de l'article 22 de la Constitution en vue de reconnaître le droit à l'interruption volontaire de grossesse (2024), https://www.lachambre.be/kvvcr/showpage.cfm?section=flwb&language=fr&cfm=/site/wwwcfm/flwb/flwbn.cfm?dossierID=0030&legislat=56&inst=K; Ecolo, Droit à l'IVG dans la Constitution : Ecolo-Groen dépose une proposition (28.06.2022), https://ecolo.be/actualites/droit-a-livg-dans-la-constitution-ecolo-groen-depose-une-proposition/.\r\n37 Chambre des Députés, Déi Lénk veulent inscrire le droit à l'avortement dans la Constitution (2024), https://www.chd.lu/fr/node/2382.\r\n38 Regeringskansliet, Regeringen tillsätter en grundlagskommitté som ska utreda några frågor om grundläggande fri- och rättigheter (15.06.2023, Pressemitteilung), https://www.regeringen.se/pressmeddelanden/2023/06/regeringen-tillsatter-en-grundlagskommitte-som-ska-utreda-nagra-fragor-om-grundlaggande-fri--och-rattigheter/.\r\n39 Einen Überblick über die europäischen Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch bietet die Veröffentlichung des Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview (2023), https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n40 Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB) (Österreich), §§ 96 - 98, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296; Ο περί Ποινικού Κώδικα Νόμος (ΚΕΦ.154) (Penal Code) (Cyp.), Art. 169A, http://cylaw.org/nomoi/enop/ind/0_154/section-sc4a07be8d-721f-4bc3-9eae-eddd79e0885e.html; Strafgesetzbuch (StGB) (D.), §§ 218 - 219b, http://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=218-219b; Ποινικός Κώδικας (Νόμος 4619/2019) (Strafgesetzbuch) (Griechenland), Art. 304-305, https://www.lawspot.gr/nomikes-plirofories/nomothesia/poinikos-kodikas-nomos-4619-2019; Código Penal (Strafgesetzbuch) (Por.), Arts. 140-142, http://www.pgdlisboa.pt/leis/lei_mostra_articulado.php?ficha=101&artigo_id=&nid=109&pagina=2&tabela=leis&nversao=&so_miolo=; Codul Penal (Strafgesetzbuch) (Rom.), Art. 201-202, https://e-juridic.manager.ro/codul-penal.\r\n41 In den folgenden EU-Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen legal, und Frauen oder andere schwangere Personen werden nicht kriminalisiert, wenn sie einen Abbruch außerhalb des gesetzlichen Rahmens vornehmen lassen: Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechische Republik.\r\n42 Darüber hinaus verlangt Frankreich von Minderjährigen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, eine psychosoziale Beratung. See Voluntary Termination of Pregnancy (IVG), 25.04.2024, Service-Public.fr, https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1551?lang=en.\r\n43 Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview (2023), https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n44 Ebd."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-08"},{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017735","regulatoryProjectTitle":"Streichung von Art 10 Abs 10a in der EU-RL zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/68/71/568230/Stellungnahme-Gutachten-SG2506300226.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nRecommendations regarding the Directive on the Union Code relating to Medicinal Products for Human Use\r\nApril 2025\r\nThe revision of the EU’s regulatory framework on medicinal products offers an important opportunity to modernise EU law on medicinal products to take account of significant legal reforms across EU member states to remove bans and restrictions on abortion and expand access to contraception as well as significant updates to international public health guidelines and clinical practice.\r\nThe current Directive 2001/83/EC contains an outdated and unnecessary exception for contraception and abortion medication in Article 4, paragraph 4, a version of which was first included in the Directive in 1965 and revised in 1993. This provision has been carried over in the Commission’s proposal in Article 1, paragraph 10(a).\r\nAs further outlined below, the maintenance of this provision, which allows Member States to prohibit or restrict the sale, supply or use of medicines for contraception and abortion, is fundamentally contrary to the purpose of EU law on medicinal products and the principle of free movement, lacks any basis in Member States’ laws and practice, and is contrary to international human rights standards as well as public health recommendations.\r\nThe European Parliament’s negotiating mandate proposes the removal of the above mentioned outdated provision from the Directive.1 The European Parliament has called for universal access to a range of high-quality and accessible modern contraceptive methods and supplies, including emergency contraception, and to abortion medication.2\r\nIn light of this, EU Member States should support the removal of the above mentioned provision from the Directive as part of the Council position. This is critical for ensuring that the EU’s legal framework on medicines is evidence-based and provides equal protection for access to essential medicines for sexual and reproductive health.\r\nRecommendation: Removal of the Exception Article 1, paragraph 10(a) This Directive shall not affect the application of national legislation prohibiting or restricting the following: (a) the sale, supply or use of medicinal products as contraceptives or abortifacients; * Please note that the proposed change is highlighted in strikethrough and bold.\r\n2\r\nSix reasons why the exception for medicines for contraception and abortion should be removed?\r\nIn order for the Directive on medicinal products to meet its objectives and be evidence-based and effective it must treat medicines for contraception and abortion in the same manner as other medicinal products and ensure that these medicinal products are not subject to restrictions that contradict free movement principles and undermine, and potentially even jeopardise, sexual and reproductive health.\r\nEnsure Consistency with the Aims and Purpose of the Directive: The essential aim of the Directive is to safeguard public health while harmonising the EU internal market for medicines. The Directive also seeks to guarantee that all patients across the EU have timely and equitable access to safe, effective, and affordable medicines. The provision in Article 1, paragraph 10(a) is wholly contrary to the aims and purposes of the Directive. It contravenes the principle of free movement as it is not necessary for the protection of public health and is not proportionate. On the contrary, the provision undermines public health and clearly contradicts public health recommendations, including the World Health Organization List of Essential Medicines. The provision also fails to respect principles of equality and non-discrimination and does not comply with the Charter of Fundamental Rights’ provisions on the rights to health, life, private life, and non-discrimination. Removing the provision would only mean that medicines for contraception and abortion would be subject to the same rules set out in the Directive as for all other medicines regarding their authorisation, manufacturing, distribution, and monitoring.\r\nCompliance with Public Health Recommendations: The WHO List of Essential Medicines presents a core set of minimum medicines that are critical to priority health care needs and meet efficacy and safety criteria. The WHO recommends that these medicines should be widely available. The WHO List includes a range of contraceptives, including oral hormonal contraception, emergency contraceptives, injectable hormonal contraceptives, intra-uterine devices, barrier methods (condoms and diaphragms), implantable contraceptives, intravaginal contraceptives, several of which would be covered as medicinal products by the Directive.3 Access to emergency contraception is particularly critical for victims of sexual violence and is recognised as an integral part of the clinical management of rape. The WHO List also includes abortion medicines, such as mifepristone and misoprostol, where abortion is permitted under national law, which is the case across all EU member states. Further, the 2022 WHO abortion care guideline recognises the safety and efficacy of abortion medication and recommends that abortion care can be provided via this medication.4 Access to abortion medication can be life-saving care during miscarriages and other life threatening obstetric emergencies.\r\nReflecting Member States’ Laws: Under Article 168 of the Treaty on the Functioning of the European Union, Member States are responsible for the organisation and delivery of health services and medical care. In contrast to 1993, when the current Article 4, paragraph 4 was included in the current Directive, all EU Member States now allow abortion in some situations and no Member State prohibits it entirely any longer.5 Moreover, no Member State prohibits emergency or hormonal contraception. For example, all EU Member States have authorised two of the main forms of hormonal emergency contraception.6 Many Member States have also authorised the main medicines for abortion. To date it appears that no Member State has notified the Commission of national legislation prohibiting or restricting the sale, supply or use of medicinal products for contraception or abortion under the existing Directive. As such, the provision in Article 1, paragraph 10(a) has no basis in the laws and practice of Member States.\r\nConsistency with other EU Legislation: The revised EU legislation on medical devices (Regulation (EU) 2017/745), which took effect in 2021, explicitly states that devices for the control of conception are medical devices (Article 2(1)). This provision clearly regulates certain forms of contraception such as intra uterine devices, condoms, femidoms, and diaphragms. The Regulation contains no\r\n3\r\nprovision that allows Member States to prohibit or restrict the use of these contraceptive devices. As such, the provision in Article 1, paragraph 10(a) of the Directive on medicinal products not only wholly contradicts existing EU law on medical devices, but risks creating unnecessary and unjustified contradictions in the regulation of contraceptives and appears arbitrary and discriminatory in allowing restrictions on certain forms of contraceptives, while other forms of contraceptives are not subject to such restrictions.\r\nCompliance with International Human Rights Obligations: International human rights law and standards require States to guarantee the right to sexual and reproductive health as an integral part of the right to the highest attainable standard of physical and mental health.7 International human rights bodies have affirmed that this entails core minimum obligations to guarantee access to essential drugs as defined by WHO and that non-compliance with these obligations cannot be justified under any circumstances.8 They have further held that legal restrictions that prevent equal access to health care, including sexual and reproductive health care, are not permissible and that restrictions on access to sexual and reproductive health services and goods that only women need must be removed. They have affirmed that banning or restricting access to sexual and reproductive health services and medicines and failures or refusals to incorporate technological advances and innovations in sexual and reproductive health care violate human rights and jeopardise the quality of care.9\r\nAddressing Key Barriers and Harmful Impacts: Key barriers in access to contraception include cost and limited availability of a broad range of affordable methods of modern contraception. The removal of the provision in the Directive would contribute to addressing these barriers. When women and girls are unable to access affordable contraception methods of their choice, they are often unable to protect themselves from sexually transmitted infections and HIV and to control their fertility. Resulting unintended pregnancies expose women and girls to pregnancy-related health risks. Access to contraception plays a key role in reducing these risks, especially for adolescent girls.\r\n4\r\n1 European Parliament legislative resolution of 10 April 2024 on the proposal for a directive of the European Parliament and of the Council on the Union code relating to medicinal products for human use, and repealing Directive 2001/83/EC and Directive 2009/35/EC (COM(2023)0192 – C9-0143/2023 – 2023/0132(COD)) (AM 85).\r\n2 European Parliament resolution of 24 June 2021 on the situation of sexual and reproductive health and rights in the EU, in the frame of women’s health (2020/2215(INI)).\r\n3 Word Health Organization, Model List of Essential Medicines, 23rd List, 2023: see 22.1 and 22.3.\r\n4 Word Health Organization, Abortion care guideline, 2022.\r\n5 Center for Reproductive Rights, European Abortion Laws: A Comparative Overview, https://reproductiverights.org/european-abortion-laws-comparative-overview/.\r\n6 European Consortium for emergency contraception, An update on access to emergency contraception in Europe, February 2022, https://www.ec-ec.org/wp-content/uploads/2022/02/ECEC-Update-EC-access-Europe_FEB_2022_FINAL.pdf.\r\n7 Committee on Economic, Social and Cultural Rights (CESCR), General Comment No. 16 on The equal right of men and women to the enjoyment of all economic, social and cultural rights (art. 3 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), UN Doc. E/C.12/2005/411, 2005; CESCR, General Comment No. 14 (2000) The right to the highest attainable standard of health (article 12 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), UN Doc. E/C.12/2000/4, 2000; CESCR, General comment No. 22 (2016) on the right to sexual and reproductive health (article 12 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), UN Doc. E/C.12/GC/22, 2016; CEDAW General Recommendation No. 24 (20th session, 1999) (article 12 : Women and health), para. 11.\r\n8 CESCR, General Comment No. 16 on The equal right of men and women to the enjoyment of all economic, social and cultural rights (art. 3 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), UN Doc. E/C.12/2005/411, 2005.\r\n9 CESCR, General Comment No. 16 on The equal right of men and women to the enjoyment of all economic, social and cultural rights (art. 3 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), UN Doc. E/C.12/2005/411, 2005; CESCR, General comment No. 22 (2016) on the right to sexual and reproductive health (article 12 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights), UN Doc. E/C.12/GC/22, 2016. See also Center for Reproductive Rights and UNFPA, Briefing Paper: The right to contraceptive information and services for women and adolescents, available at https://www.unfpa.org/sites/default/files/resource-pdf/Contraception.pdf."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-26"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}