{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-05T21:23:38.037+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R007027","registerEntryDetails":{"registerEntryId":76688,"legislation":"GL2024","version":10,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007027/76688","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fa/e5/735966/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R007027-2026-05-13_11-04-08.pdf","validFromDate":"2026-05-13T11:04:08.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-30T17:02:08.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-10-31T12:30:47.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2024-09-24T14:03:17.000+02:00","lastUpdateDate":"2026-05-13T11:04:08.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":76688,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/76688","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-05-13T11:04:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":75355,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/75355","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-04-24T11:05:29.000+02:00","validUntilDate":"2026-05-13T11:04:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":73608,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/73608","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-12T19:16:29.000+01:00","validUntilDate":"2026-04-24T11:05:29.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67616,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/67616","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-02T09:37:11.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-12T19:16:29.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":60158,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/60158","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T17:02:08.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-02T09:37:11.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57647,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/57647","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-11T11:07:59.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-30T17:02:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53260,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/53260","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-08T16:43:29.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-11T11:07:59.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53043,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/53043","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-08T16:39:09.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-08T16:43:29.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":46078,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R007027/46078","version":2,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-10-31T12:30:47.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-08T16:39:09.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"badenova AG & Co. 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Das Unternehmen entstand 2001 aus einer Fusion von sechs Energieversorgern und ist heute mit über 90 Städten und Gemeinden als kommunalen Anteilseignern fest in der Region verwurzelt. badenova und ihre über 1.500 Mitarbeitenden treiben dabei das Ziel der Energie- und Wärmewende für die Region und darüber hinaus kontinuierlich voran. Mit einer Vielzahl an innovativen, modernen und individuellen Produkt- und Dienstleistungspaketen leisten badenova und ihre Tochterunternehmen einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz und sorgen so für eine lebenswerte Zukunft. Ein enger Austausch sowie die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Energieversorgern ist notwendig, um diese Ziele zu erreichen. Deshalb tritt badenova in Kontakt mit regionalen und überregionalen Akteuren und Stakeholdern. 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Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes","printingNumber":"20/11017","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011017.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsgesetzes/306063","leadingMinistries":[]},{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes","printingNumber":"590/23","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0590-23.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsgesetzes/306063","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012217","title":"Wegenutzungsrecht im Solarpaket 1 verankern","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung","printingNumber":"20/8657","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-erneuerbare-energien-gesetzes-und-weiterer-energiewirtschaftsrechtlicher/302870","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit dem kurzfristig im Gesetzesentwurf gelöschten \"Recht auf Wegenutzung und Kabelverlegung bei privaten Eigentümern gegen Entschädigung\" verlieren Projektierer für Erneuerbare-Energien-Anlagen wie badenova einen wesentlichen Hebel, um beispielsweise Windprojekte zügig und effizient realisieren zu können. Ziel war daher, die regionalen Abgeordneten darauf hinzuweisen und nach Möglichkeit eine Wiedereinführung des Entwurfstextes herbeizuführen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015833","title":"H2ercules-Positionspapiere zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur (Kernnetz, Speicher, Verteilnetze)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen Verbrauchern einschließlich Erzeugungsanlagen und Speichern. Nach der Bundestagswahl 2025 stehen entscheidende Weichenstellungen für die H2-Infrastruktur bevor. Dazu möchten wir mit diesen Positionspapieren einen Beitrag leisten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015834","title":"H2ercules-Positionspapier zur Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Nach Art. 8 der Gasbinnenmarkt Richtlinie wird der Einsatz von Low Carbon Hydrogen thematisiert. Es ist ein Delegated Act angekündigt, der weitere Details zur Definition von low hydrogen im Einklang zu den Regelungen für RNFBOs regeln soll. Außerdem werden die Verteilnetze mit dem EU-Gasbinnenmarktpaket angesprochen, für welche es regulatorische Rahmenbedingungen hinsichtlich des Einsatzes von Wasserstoff bedarf.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020993","title":"H2ercules-Positionspapier zum Wasserstoffhochlauf in Deutschland","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften","printingNumber":"265/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0265-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-verf%C3%BCgbarkeit-von-wasserstoff-und-zur-%C3%A4nderung/312436","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der erfolgreiche Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert weitere politische Weichenstellungen. Die H2cules-Initiative benennt Herausforderungen und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen für die notwendigen rechtlichen und regulatorischen Reformen. Die Interessenvertretung wird u. a. hinsichtlich der Integration der Planung und Genehmigung des H2-Kernnetzes im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, der Umsetzung der EU Richtlinie RED III (EU 2023/2414) u. A. zum Einsatz von erneuerbarem H2 in der Industrie/Transportsektor, der Anpassung der THG-Minderungsquote sowie Erfüllungsspezifika für erneuerbaren H2 gem. RED III und der Anpassung der europäischen DA zur Produktion und Emissionsberechnung von erneuerbarem H2 betrieben. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte","shortTitle":"GWKHV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwkhv"},{"title":"Energiestatistikgesetz","shortTitle":"EnStatG 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enstatg_2017"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 37 2024","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_37_2024"},{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022980","title":"EEG-Ausschreibungsmechanismus Wind an Land","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der EEG-Mechanismus zur Ausschreibung Wind an Land berücksichtigt weder die strukturell höheren Kosten für Anlagen in Süddeutschland, noch die Netz- und Systemdienlichkeit dortiger Windenergieanlagen. Wir fordern eine entsprechende Änderung in der jetzt laufenden Novellierung des EEG, damit in unserer Region der Windausbau nicht zum Erliegen kommt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023983","title":"EnWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtline","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets","printingNumber":"21/5440","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105440.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsgesetzes-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften-zur/333129","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets","printingNumber":"186/26","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0186-26.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-energiewirtschaftsgesetzes-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften-zur/333129","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Bundesregierung arbeitet an einer Novelle des EnWG zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Richtlinie (EU) 2024/1788). Kernpunkte unserer Interessenvertretung sind das Aufzeigen von Regelungslücken und Anpassungsvorschlägen im Entwurf. Wir fordern praxisnahe Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Verteilernetzentwicklungsplanes, eine flexibilisierte Stilllegungsplanung sowie eine Erweiterung von Finanzierungsmöglichkeiten für Wasserstoffverteilnetze.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"},{"title":"Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze","shortTitle":"ARegV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aregv"},{"title":"Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen","shortTitle":"GasNEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gasnev"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":12,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0012216","regulatoryProjectTitle":"H2ercules-Appell zur Sicherstellung der Finanzierung des H2-Kernnetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2f/4f/356834/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240175.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \r\nAppell an die Mitglieder des Deutschen Bundestags: \r\nFinanzierung für das Wasserstoff-Kernnetz jetzt sicherstellen! \r\nH2ercules: Der Startschuss für die Wasserstoffwirtschaft \r\nDie H2ercules-Initiative will zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes in großem Umfang beitragen und \r\ndamit die Dekarbonisierung und Diversifizierung der deutschen Energieversorgung vorantreiben. Wir wollen den Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-\r\nKernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen H2-Verbrauchern und H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen, H2-Speichern, ermöglichen. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-Wertschöpfungskette angeschlossen. \r\nEine zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur als Bindeglied zwischen Wasserstofferzeugung bzw. -import \r\nund Verbrauchern. Hier verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit den Fernleitungsnetzbetreibern \r\n(FNB) mit dem H2-Kernnetz einen sehr begrüßenswerten Ansatz. Ein privatfinanziertes Netz, welches \r\nWasserstoff in ganz Deutschland transportiert. \r\nDas Netz steht, die Finanzierung muss folgen \r\nWir begrüßen, dass mit der Novellierung des EnWG zum H2-Kernnetz der Startschuss für ein erstes \r\ndeutschlandweites H2-Transportnetz gegeben wird. Dies ist ein wichtiges politisches Signal und ein bedeutender Schritt für den H2-Markthochlauf. Dringlich ist, dass hierfür adäquate und ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Momentan werden diese im Bundestag diskutiert. Die aktuell \r\ngeplanten Vorgaben sind aus Sicht der H2ercules-Initiative nicht geeignet, um Investoren für das Kernnetz zu gewinnen. \r\nEin Hauptproblem liegt darin, dass das Risiko einer Investition in das H2-Kernnetz im Vergleich zu ähnlichen Anlagemöglichkeiten, wie beispielsweise dem Stromnetz, höher ist. Denn obwohl der Staat einen \r\nTeil der Investitionen über eine Risikoabsicherung garantiert, bleibt das Risiko eines Selbstbehalts und \r\ndes Restwertes des Netzes bei frühzeitiger, einseitiger Kündigung durch den Staat bestehen. Dies steht\r\nim Widerspruch zu den Erwartungen der Investoren, die in regulierten Netzen eine risikoarme Investitionsmöglichkeit sehen. Deshalb sollte der Deutsche Bundestag die folgenden Änderungen an der Gesetzesvorlage umsetzen, um Investitionen in das H2-Kernnetz zu ermöglichen: \r\n1. Senkung des Selbstbehalts auf 15%: Der vorgeschlagene Selbstbehalt von 24 Prozent des\r\nSaldos des Amortisationskontos im Jahr 2055 ist zu hoch und hemmt Investitionsentscheidungen. Eine Reduktion auf 15% schafft eine Balance zwischen Anreizen für Investitionen, fairer Risikoaufteilung und staatlichen Haushaltsinteressen. Eine tragbare Alternative wäre die Erhöhung \r\nder Abschmelzungsquote des Selbstbehalts von 0,5 auf 1,0% pro Jahr. \r\n2. Übertragungsrecht der FNB bei Kündigung durch den Staat: Der Bund kann ab 2038 den \r\nFinanzierungsmechanismus für das H2-Kernnetz kündigen. Die FNB müssten in diesem Fall den \r\nSelbstbehalt auf das Amortisationskonto an den Bund zahlen und auch den Wertverlust des H2-\r\nKernnetzes vollständig verbuchen. Eine Kündigung des Amortisationskontos durch den Staat \r\nsollte daher mit einem Andienungsrecht für die FNB an den Staat zum kalkulatorischen Rest verbunden werden, um diese Hürde für Investitionen abzubauen. \r\n3. Ausschluss der gemeinschaftlichen Haftung der Kernnetzbetreiber für Insolvenzfälle: Die \r\ngeplante Regelung, wonach ein insolventer Netzbetreiber seinen Anteil am H2-Kernnetz zulasten \r\ndes Amortisationskontos abschreiben darf, würde den Saldo des Amortisationskontos ungerechtfertigt erhöhen. Diese Regelung stellt eine erhebliche Hürde für potenzielle Investoren dar und \r\nbelastet die verbleibenden Kernnetzbetreiber unverhältnismäßig für eine Situation, die sie nicht \r\nzu verantworten haben. Sonderabschreibung auf das Amortisationskonto im Insolvenzfall durch \r\nStreichung von §28r Abs. 3 Sätze 8 und 9 EnWG-E auszuschließen. Dabei darf die Verlässlichkeit des gesamten H2-Kernnetzes, welches für die Energiewende zentral ist, nicht beeinträchtigt \r\nwerden.\r\n4. Langfristige Rechtssicherheit der Finanzierungsparameter: Die Finanzierung des H2-Kern\u0002netzes und der Markthochlauf werden bis zum Jahr 2055 verschiedene Phasen durchlaufen. Um \r\ndas Risiko politischer Änderungen für die Finanzierung des H2-Kernnetz zu mindern, sollte eine \r\nrechtssichere Verankerung über die gesetzliche Grundlage hinaus sichergestellt werden. Hierzu \r\nwäre z.B. ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geeignet, für dessen Abschluss eine Ermächtigungsgrundlage in der EnWG-Novelle nötig ist. \r\nNeben der Finanzierung des H2-Kernnetzes wird in der dritten Novelle des EnWG für die Zukunft auch \r\neine gemeinsame Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff eingeführt. Sie soll die Weiterentwicklung der \r\nH2-Infrastruktur über das Kernnetz hinaus sicherstellen. In diesem zweiten Schritt müssen auch die Gasverteilnetze mitgedacht werden. Es ist daher in der EnWG-Novelle sicherzustellen, dass die Transformationspläne der Gasverteilnetzbetreiber im Szenariorahmen des Wasserstoff-Netzausbaus berücksichtigt \r\nwerden. \r\nEs steht viel auf dem Spiel. Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, die Kapitalmarktfähigkeit des\r\nFinanzierungsmodells für das H2-Kernnetz und die Weiterentwicklung der H2-Infrastruktur sicherzustellen \r\nund somit einen entscheidenden Schritt in Richtung einer erfolgreichen Energiewende zu gehen. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-03-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012217","regulatoryProjectTitle":"Wegenutzungsrecht im Solarpaket 1 verankern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/87/c5/356836/Stellungnahme-Gutachten-SG2406240300.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"E-Mail an regionale Abgeordnete\r\n\r\n\r\nSolarpaket: Wegenutzungsrecht für Windprojekte bitte wieder hinzufügen\r\n\r\n\r\nAnrede,\r\n\r\ndas Solarpaket soll diese Woche sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat verabschiedet werden.\r\n\r\nBitte setzen Sie Ihr politisches Gewicht ein, um für Südbaden und weitere bergige Regionen attraktive Bedingungen für Windenergieprojekte zu schaffen. Mit dem kurzfristig im Entwurf gelöschten „Recht auf Wegenutzung und Kabelverlegung bei privaten Eigentümern gegen Entschädigung“ verlieren wir einen wesentlichen Hebel, um Windprojekte zügig und effizient realisieren zu können.\r\n\r\nIn Südbaden werden Windenergieanlagen vielfach auf Bergen gebaut. Häufig gibt es nur eine geeignete Zuwegung für den häufig spektakulären Transport etwa der Bauteile. Die Waldwege gehören aber zumeist etlichen Eigentümern; nicht immer finden Windprojekte die Zustimmung aller. Indem das Wegenutzungsrecht aufgegeben wird, wird der so notwendige Zubau Erneuerbarer Energien gerade in unserer Region erheblich ausgebremst.\r\n\r\nDeshalb: Die bewusste Verhinderung des Ausbaus der Windenergie durch einzelne Flächeneigentümer darf keine Option sein. Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens zum Ausbau der Erneuerbaren. Entschädigungszahlungen und Wiederherstellung eines Wegezustandes nach Baumaßnahmen sind für Windprojektierer selbstverständlich; richtigerweise begründen sie nicht die nun erfolgte Löschung des Wegenutzungsrechts. Mindestens für uns heben wir zudem hervor, dass wir Projekte im Dialog mit Anrainergemeinden und den Menschen vor Ort durchführen. Dies leiten wir aus unserem Zielbild ab: „Mit der Region. Für die Region.“\r\n\r\nSchaffen Sie bitte im Gesetz den notwendigen Rahmen, damit taktisches Verhalten keinen Erfolg hat und der Ausbau der Erneuerbaren weiter voranschreiten kann.\r\n\r\nGerne stehen wir für ein vertiefendes Gespräch bereit.\r\n\r\nViele Grüße"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015833","regulatoryProjectTitle":"H2ercules-Positionspapiere zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur (Kernnetz, Speicher, Verteilnetze)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/72/b0/506680/Stellungnahme-Gutachten-SG2504080014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Infrastruktur gestalten. Transformation vorantreiben.\r\nBeitrag der H2ercules-Initiative zur Bundestagswahl 2025\r\nDie H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur\r\nDekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines\r\nH2-Ökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden\r\nindustriellen H2-Verbrauchern einschließlich H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen und H2-\r\nSpeichern. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-\r\nWertschöpfungskette angeschlossen.\r\nNach der Bundestagswahl 2025 stehen entscheidende Weichenstellungen für die H2-Infrastruktur bevor.\r\nDazu möchten wir mit diesem Papier einen Beitrag leisten. Zusätzlich zu diesem Überblick, vertiefen wir\r\ndie unten aufgeführten Themen jeweils in Einzelpapieren.\r\nKernnetz stärken.\r\nDas Wasserstoff-Kernnetz bildet das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Es\r\nermöglicht die bedarfsgerechte Verbindung von Erzeugung, Import, Speicherung und Verbrauch und\r\nschafft eine erweiterte Basis für eine klimaneutrale Energieversorgung. Die Netzbetreiber gehen in erheblichem Umfang in Vorleistung, um das H2-Kernnetz aufzubauen, bevor ein ausgereifter Markt existiert.\r\nDiese Vorleistung ist mit einem hohen Risiko verbunden, da die Hochlaufphase des Wasserstoffmarktes\r\nvon Unsicherheiten geprägt ist. Um Investitionen in das H2-Kernnetz zu fördern, sind eine angemessene\r\nEigenkapitalverzinsung und eine Absenkung des Selbstbehalts im Amortisationskonto erforderlich.\r\nSpeicher ermöglichen.\r\nWasserstoffspeicher sind für den künftigen Markt unverzichtbar. Sie bieten einen wichtigen systemdienlichen Baustein zur Transformation des Energiesystems in Deutschland und Europa. Für Investitionen bedarf es verlässlicher Aussagen der Politik sowie einer klaren und zügig zur Verfügung stehenden Rahmengesetzgebung, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Die Verabschiedung einer Wasserstoffspeicherstrategie ist zwingend notwendig, um diesem für die Entwicklung des Wasserstoffmarktes\r\nunverzichtbaren Baustein frühzeitig eine klare Perspektive zu geben. Angesichts der langen Vorlaufzeiten\r\nbei der Errichtung und Genehmigung von Speichern bedarf es klarer Aussagen und Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Mengen- und Preisrisiken, Zugang zu Speicherkapazitäten, Beschleunigung der\r\nEntwicklungsprozesse und finanzieller Anreizsetzung für den Aufbau der Speicherkapazitäten.\r\nVerteilnetze nutzen.\r\nDas Gasverteilnetz steht für eine sektorübergreifend sichere Energieversorgung und ist ein strategisches\r\nAsset der Energiewende. Die Umstellung des Gasverteilnetzes von Erdgas auf Wasserstoff ist technisch\r\nzumeist ohne aufwändige Modifikationen möglich. Sie kann Versorgungssicherheit garantieren und die\r\nvolkswirtschaftlich anfallenden Transformationskosten verringern. Um die Umstellung der Verteilnetzinfrastruktur europaweit einheitlich zu regeln, wurde 2024 das europäische Gaspaket beschlossen. Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, mindestens alle vier Jahre umfassende Pläne zur Entwicklung und\r\nTransformation der Verteilnetzinfrastruktur vorzulegen. Damit die Verteilnetzplanung in Deutschland zügig anlaufen kann, halten die H2ercules-Partner eine zeitnahe Überführung des Gaspakets in nationales\r\nRecht für zwingend erforderlich. Einzelpläne sollten dabei - wie gesetzlich vorgeschrieben - unter Berücksichtigung der lokalen Nachfragegegebenheiten regional gebündelt und mit der Netzentwicklungsplanung\r\nder Fernleitungsnetzbetreiber strukturell verzahnt werden.\r\nNach der Bundestagswahl 2025 müssen zwingend die Weichen gestellt werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und den Klimaschutz voranzutreiben. Die Wasserstoff-Infrastruktur ist\r\nein Rückgrat für die Energiewende, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Innovationskraft der deutschen Wirtschat. Für ihre Gestaltung braucht es klare politische Unterstützung und verlässlicher Rahmenbedingungen, um Investitionen zu sichern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015833","regulatoryProjectTitle":"H2ercules-Positionspapiere zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur (Kernnetz, Speicher, Verteilnetze)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/76/41/506682/Stellungnahme-Gutachten-SG2504080016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Kernnetz stärken. Transformation vorantreiben.\r\nPositionspapier der H2ercules-Initative zur Wasserstoff-Transformation.\r\nMit dem genehmigten Wasserstoff-Kernnetz wurde 2024 die Grundlage für eine ausbaufähige WasserstoffTransportinfrastruktur in Deutschland geschaffen. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Intiative haben die\r\nKernnetz-Planung intensiv begleitet und teils auch eigene Projekte eingebracht. Rund 1.500 Leitungskilometer und damit mehr als 15 Prozent der gesamten Kernnetz-Infrastruktur entfallen auf das Wasserstoff-Transportnetz der H2ercules-Initiative. Schon 2026 wollen die H2ercules-Partner erste Anbindungen an relevante\r\nImportkorridore sicherstellen und Wasserstoff zu ausgewählten Verbrauchszentren transportieren. Das H2-\r\nKernnetz bildet das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Es ermöglicht die bedarfsgerechte Verbindung von Erzeugung, Import, Speicherung und Verbrauch und schafft die Basis für eine\r\nklimaneutrale Energieversorgung. Die Infrastruktur ist essenziell, um den Markthochlauf von Wasserstoff zu\r\ngewährleisten und langfristig die Transformation in Richtung Klimaneutralität zu sichern.\r\nWasserstoff-Kernnetz stärken.\r\nBereits jetzt gehen die Netzbetreiber in erheblichem Umfang in Vorleistung, um das H2-Kernnetz aufzubauen, bevor ein ausgereifter Markt existiert. Diese Vorleistung ist mit einem hohen Risiko verbunden, da die\r\nHochlaufphase des Wasserstoffmarktes von Unsicherheiten geprägt ist. Netzbetreiber tragen in dieser\r\nPhase ein erhebliches Investitionsrisiko. Auch wenn staatliche Absicherungen wie Garantien bestehen, verbleiben zentrale Risiken – etwa durch den hohen Selbstbehalt im Amortisationskonto – bei den Investoren.\r\nVerzögerungen beim Markthochlauf oder ein Scheitern der Nachfrageentwicklung könnten die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig ist die Eigenkapitalverzinsung im Wasserstoffbereich aktuell weniger attraktiv als in vergleichbaren Infrastrukturbereichen wie etwa dem Stromnetz. Damit Investitionen in das\r\nH2-Kernnetz nicht nur fortgeführt, sondern entsprechend der Bedarfsentwicklung erweitert werden können,\r\nbedarf es dringend einer Anpassung der Finanzierungsbedingungen.\r\nDie Attraktivität des Wasserstoff-Kernnetzes als Investitionsprojekt hängt von einem ausgewogenen Chancen-Risiko-Profil ab. Wichtige Bausteine dafür wären eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und eine\r\ndeutliche Absenkung des Selbstbehalts im Amortisationskonto. So kann sichergestellt werden, dass Investitionen auch in den unsicheren frühen Marktphasen erfolgen und private Kapitalgeber langfristig eingebunden\r\nbleiben.\r\nTransformation vorantreiben.\r\nDarüber hinaus ist die Weiterentwicklung des Kernnetzes von entscheidender Bedeutung, um Wasserstoff\r\nnicht nur in die großen Verbrauchszentren, sondern überall dahin zu bringen, wo es Bedarf gibt. Hierfür müssen Wasserstoff-Netze im Rahmen eines integrierten Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff flexibel ausgebaut und durch regionale Transformationspläne ergänzt werden. Dabei ist auch eine enge Koordination mit der Stromnetzentwicklungsplanung erforderlich. Die derzeit geplante Dimensionierung muss im\r\nRahmen der Netzentwicklungsplanung immer wieder überprüft und entsprechend der Nachfrage nach Transportkapazität nach oben oder unten angepasst werden. Diese zeitliche und regionale Perspektive ist entscheidend, um bedarfsgerecht eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen und den Mittelstand sowie\r\nländliche Regionen einzubinden (siehe dazu auch H2ercules-Positionspapier „Verteilnetze nutzen“)."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015833","regulatoryProjectTitle":"H2ercules-Positionspapiere zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur (Kernnetz, Speicher, Verteilnetze)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/64/d5/506684/Stellungnahme-Gutachten-SG2504080017.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Speicher ermöglichen. Transformation vorantreiben.\r\nPositionspapier der H2ercules-Initative zur Wasserstoff-Transformation.\r\nMit der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes wurde 2024 die Grundlage für eine ausbaufähige Wasserstoff-Transportinfrastruktur in Deutschland geschaffen. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Intiative\r\nhaben die Kernnetz-Planung intensiv begleitet und teils auch eigene Projekte eingebracht. Rund 1.500 Leitungskilometer und damit mehr als 15 Prozent der gesamten Kernnetz-Infrastruktur entfallen auf das Wasserstoff-Transportnetz der H2ercules-Initiative. Schon 2026 wollen die H2ercules-Partner eine erste Anbindung an relevante Importkorridore sicherstellen und Wasserstoff zu ausgewählten Verbrauchszentren transportieren. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen und ein harmonisches Ineinandergreifen der verschiedenen Wertschöpfungsstufen zu gewährleisten, muss neben der Transport- auch\r\ndie Speicherinfrastruktur politisch in den Blick genommen werden. Wasserstoffspeicher sind für den künftigen Markt unverzichtbar. Wasserstoffspeicher bieten einen wichtigen systemdienlichen Baustein zur Transformation des Energiesystems in Deutschland und Europa. Sie überbrücken die bestehenden Grenzen zwischen Strom und Gasmarkt. Weiterhin tragen sie wesentlich zur Versorgungssicherheit bei. Für Investitionen\r\nbedarf es verlässlicher Aussagen der Politik, einer klaren und zügig zur Verfügung stehenden Rahmengesetzgebung und einer finanziellen Anreizsetzung, um Investitionssicherheit zum einen auf Seiten der zukünftigen Wasserstoffspeicherbetreiber sowie zum anderen auf Seiten der Produzenten sowie Wasserstoffabnehmer zu erlangen. Gleichzeitig ist der gesetzliche Rahmen so zu erweitern, dass die Betreiber von Erdgasspeichern die zeitlich und finanziell aufwändige Umstellung ihrer Anlagen umsetzen können.\r\nSpeicher ermöglichen.\r\nWasserstoffspeicher sind Teil der „farbenblinden“ Wasserstoffinfrastruktur. Sie sind bei deren Aufbau mitzuplanen und hinsichtlich ihrer Besonderheiten, z.B. lange Entwicklungs-Vorlaufzeiten und konkurrierender\r\nEinsatz auch im Erdgasmarkt, zu berücksichtigen. Der integrierte Netzentwicklungsplan Erdgas & H2 wird\r\nseitens der H2ercules Initiative begrüßt, ist allerdings nur ein erster Schritt. Die hieraus zu treffenden finalen\r\nAussagen für Investitionen bis 2030 werden im Hinblick auf den erwarteten Wasserstoffspeicherbedarf zu\r\nspät getroffen. Der NEP trifft keine Aussagen zu Speicherinvestitionen selbst, sondern lediglich zum Netzanschluss.\r\nDie Verabschiedung einer Wasserstoffspeicherstrategie, die einen klaren Rahmen absteckt und erste Sicherheiten schafft, hat aus Sicht der H2ercules Initiative auch im Hinblick auf die langen Entwicklungs- und\r\nBauzeiten der Wasserstoffspeicher unverzüglich zu erfolgen, um eine Verlangsamung der Entwicklung des\r\nWasserstoffmarkes zu vermeiden. Klarere Aussagen und Regelungen bedarf es insbesondere hinsichtlich\r\nder nachfolgenden Themen:\r\nEingrenzung des Mengen- und Preisrisikos.\r\nWelche Erwartungen werden seitens der Politik an die zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten im\r\nRahmen des Markthochlaufes gestellt? Aktuelle Studien des ewi sowie der dena lassen den Schluss zu,\r\ndass der modellierte Kapazitätsbedarf an Wasserstoffspeichern durch die derzeit geplanten Speicherprojekte\r\nnicht gedeckt werden kann. Zudem handelt es sich bei den bekannten Speicherprojekten überwiegend um\r\nPlanungen; finale Investitionsentscheidungen stehen zumeist noch aus. Hier bedarf es eines finanziellen Anreizes, damit die benötigten Investitionen getätigt bzw. Investitionsentscheidungen getroffen werden können.\r\nZur Eingrenzung des Preisrisikos, welches derzeit den Abschluss von verbindlichen Speicherbuchungen\r\nhemmt/verhindert und somit auch Investitionsentscheidungen verzögert, bedarf es einer zügigen Klarheit zu\r\nwelchen Preisen Speicherkapazitätsprodukte angeboten werden bzw. welchen Regularien die Preisfestsetzung unterliegt. Im Hinblick auf die zukünftige Regulierung der Wasserstoffspeicher ist möglichst schnell\r\nKlarheit hinsichtlich deren Umfang und Inhalt sowie deren zeitlicher Einführung zu schaffen. Befürwortet wird\r\n2\r\nseitens der H2ercules Initiative eine möglichst schnelle Einführung einer Entgelt-/Methodenregulierung in\r\nUmsetzung des EU Gaspaketes.\r\nUm Investitionen der Speicherbetreiber anzureizen, müssen die Einnahmen gesichert und ausreichend sein.\r\nInsbesondere im Hochlauf wird es seitens der Speicherbetreiber zu Finanzierungsbedarf kommen, um\r\nmarktfähige Speicherprodukte anbieten zu können, die sich nicht nachteilig auf den Wasserstoffpreis auswirken. Es gilt prohibitive Infrastrukturpreise zu vermeiden. Auch bedarf es einer Risikomitigierung von Erstinvestitionen in Speicheranlagen gegenüber später gebauten Speicheranlagen, die bereits zu reduzierten Kosten aufgrund von Lerneffekten der ersten Anlagen in einem etablierten Markt gebaut werden, damit auch die\r\nErstanlagen noch wettbewerbsfähige Produkte anbieten können. Vorschläge für mögliche Finanzierungsinstrumente für Wasserstoffspeicher von diversen Gutachtern und Verbänden, wie z.B. dem BDEW, liegen bereits vor.1\r\nZugang zu Speicherkapazitäten.\r\nSeitens der H2ercules Initiative wird es als eklatant wichtig erachtet, dass Speicherprojekte parallel mit den\r\nProjekten der Industrie entwickelt werden, sodass die benötigten Speicherkapazitäten zur Verfügung stehen,\r\ndamit für den Wasserstoffabnehmer bedarfsgerecht Wasserstoffmengen zur Verfügung stehen. Eine Verzögerung von Investitionen in Speicher, die als Wertschöpfungsstufe die längsten Entwicklungszeiten aufweisen, wird sich nachteilig auf den Markthochlauf, insbesondere in der Industrie und für die angestrebte Backup Stromversorgung auswirken. Zudem benötigen Wasserstoffspeicher einen ausreichenden und zugesicherten Netzzugang, um die benötigte Flexibilität dem Markt anbieten zu können.\r\nBeschleunigung.\r\nDas Thema Beschleunigung erlangt insbesondere hinsichtlich der bereits zuvor angeführten langen Entwicklungszeiten von Wasserstoffspeichern Bedeutung. Im Wesentlichen ist dafür zu sorgen, dass sich diese Entwicklungszeiten durch „neue“ Prozesse nicht noch mehr verlängern und neue Risiken geschaffen werden.\r\nDies bezieht sich - nicht abschließend – zum einen auf Genehmigungsverfahren unter Bergrecht für den Bau\r\nund die Umrüstung von Speicherkomponenten und zum anderen auf die Regelungen des EnWG bezüglich\r\nUmwidmungen von Erdgasspeichern bzw. Erdgasspeicherkomponenten/-teilen, die mit einer Kapazitätsreduzierung für den Erdgasmarkt einhergehen.\r\nEs gilt „künstliche“ Barrieren zu vermeiden und Prozesse zu beschleunigen sowie neue Prozesse schlank\r\nund effizient aufzusetzen. Letzteres trifft insbesondere auf die Notwendigkeit zu, das Aufbauszenario Wasserstoff mit einem Abbauszenario Erdgas zu verknüpfen und klare Regelungen u.a. für die Umwidmung von\r\nSpeicherinfrastruktur festzulegen. Dabei geht es z.B. auch um potenzielle Konkurrenzfälle von Erdgas und H2 und deren juristisch saubere Auflösung."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015833","regulatoryProjectTitle":"H2ercules-Positionspapiere zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur (Kernnetz, Speicher, Verteilnetze)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/64/9a/506686/Stellungnahme-Gutachten-SG2504080023.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verteilnetze nutzen, Anschlüsse sichern. Transformation vorantreiben.\r\nPositionspapier der H2ercules-Initative zur Wasserstoff-Transformation.\r\nMit der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes wurde 2024 die Grundlage für eine ausbaufähige Wasserstoff-Transportinfrastruktur in Deutschland geschaffen. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Intiative \r\nhaben die Kernnetz-Planung intensiv begleitet und teils auch eigene Projekte eingebracht. Rund 1.500 Leitungskilometer und damit mehr als 15 Prozent der gesamten Kernnetz-Infrastruktur entfallen auf das Wasserstoff-Transportnetz der H2ercules-Initiative. Schon 2026 wollen die H2ercules-Partner eine erste Anbindung an relevante Importkorridore sicherstellen und Wasserstoff zu ausgewählten Verbrauchszentren transportieren. Um einer flächendeckenden Versorgung mit Wasserstoff Rechnung zu tragen und ein harmonisches Ineinandergreifen der verschiedenen Netzebenen zu gewährleisten, muss neben der Transport- auch\r\ndie Verteilnetzinfrastruktur politisch in den Blick genommen werden. Mit einem Wiederbeschaffungswert von \r\ngut 270 Milliarden Euro ist es ein strategisches Asset der Energiewende, das es bei der Transformation in \r\nRichtung Klimaneutralität umfassend zu nutzen gilt.\r\nNetze nutzen. \r\nRund 1,8 Millionen Industrie-, Gewerbe- und Mittelstandskunden sowie mehr als 21 Millionen private Haushalte beziehen ihr Gas gegenwärtig über das Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetz der Gasverteilnetzbetreiber. Auf über 550.000 Leitungskilometern versorgt das Verteilnetz rund 99 Prozent aller Gaskunden, die \r\ngasbasierte Stromerzeugung sowie einen Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung. Der bedarfsgerechte Umgang mit der Gasverteilnetzinfrastruktur ist für die Energiewende damit unmittelbar relevant. Technisch ist die Umstellung des Gasverteilnetzes von Erdgas auf Wasserstoff zumeist ohne aufwändige Modifikationen möglich, sodass heutigen Anschlussnehmern potenziell eine langfristige Versorgungsperspektive geboten werden kann. Viele Verteilnetzbetreiber haben bereits vorgelegt und sich mit eigenen \r\nTransformationsplänen zur Umstellung ihrer Netze bekannt. Die an der Nachfrage und den konkreten lokalen Gegebenheiten orientierte Umstellung bereits vorhandener Infrastruktur garantiert sektorübergreifend \r\nVersorgungssicherheit. Sie schafft Klarheit für die Anschlussnehmer und verringert die volkswirtschaftlich \r\nanfallenden Transformationskosten. Dort, wo Erdgas heute stofflich genutzt wird, muss zugleich eine Versorgung mit Erdgas gewährleistet bleiben. Dies betrifft insbesondere Standorte der chemischen Industrie. Ausgehend von den Vorgaben des europäischen Gaspakets setzen sich die Partnerunternehmen der H2er\u0002cules-Initiative für einen neuen Ordnungsrahmen ein, der die kritische Relevanz der Verteilnetzinfrastruktur \r\nberücksichtigt und die Netzbetreiber dazu befähigt, durch den bedarfsgerechten Umgang mit ihren Netzen\r\ndie Transformation in Richtung Klimaneutralität voranzutreiben.\r\nTransformation vorantreiben. \r\nUm die Umstellung der Verteilnetzinfrastruktur europaweit einheitlich zu regeln, wurde 2024 das europäische \r\nGaspaket beschlossen. Das Gaspaket umfasst eine Reihe weitreichender Vorgaben und setzt neue Standards bei der Verteilnetzplanung. Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, mindestens alle vier Jahre umfassende Pläne zur Entwicklung und Transformation der Verteilnetzinfrastruktur vorzulegen, die unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung sowie im Einklang mit der Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber öffentlich zu konsultieren und behördlich zu genehmigen sind. Spätestens 2026 müssen \r\ndie Vorgaben des europäischen Gaspakets in nationales Recht überführt worden sein, wobei die Entwicklungs- und Transformationsplanung regional konsolidiert und der zugrundeliegende Planungszyklus zeitlich \r\nverkürzt werden kann. Damit die Verteilnetzplanung in Deutschland zügig anlaufen kann, halten die H2ercules-Partner eine zeitnahe Überführung des Gaspakets für zwingend erforderlich. Entwicklungs- und Transformationspläne sollten dabei - wie gesetzlich vorgeschrieben - unter Berücksichtigung der lokalen Nachfragegegebenheiten regional gebündelt und mit der Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber \r\nstrukturell verzahnt werden. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Initiatve sprechen sich daher für eine\r\nregionale Transformationsplanung mit zweijährlichem Planungszyklus aus, die prozessuale Synergieeffekte\r\n2\r\nnutzt und netzübergreifende Querbezüge ebenso berücksichtigt wie unterschiedliche Versorgungsaufgaben \r\nin der kommunalen und industriellen Versorgung. Rückbauverpflichtungen sollten generell vermieden, Anschlussregelungen umfassend flexibilisiert werden. Auch muss die Finanzierung von Umstellungs- und Neubaumaßnahmen zügig geklärt werden. Nur so kann eine kohärente Gesamtplanung geschaffen und die \r\nTransformation in Richtung Klimaneutralität ganzheitlich vorangetrieben werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015834","regulatoryProjectTitle":"H2ercules-Positionspapier zur Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bd/77/506688/Stellungnahme-Gutachten-SG2504080008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoff-Infrastruktur gestalten. Transformation vorantreiben.\r\nBeitrag der H2ercules-Initiative zur Bundestagswahl 2025\r\nDie H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur\r\nDekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines\r\nH2-Ökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden\r\nindustriellen H2-Verbrauchern einschließlich H2-ready Gaskraftwerken, H2-Erzeugungsanlagen und H2-\r\nSpeichern. Insgesamt haben sich dieser Initiative aktuell mehr als 30 Unternehmen aus der gesamten H2-\r\nWertschöpfungskette angeschlossen.\r\nNach der Bundestagswahl 2025 stehen entscheidende Weichenstellungen für die H2-Infrastruktur bevor.\r\nDazu möchten wir mit diesem Papier einen Beitrag leisten. Zusätzlich zu diesem Überblick, vertiefen wir\r\ndie unten aufgeführten Themen jeweils in Einzelpapieren.\r\nKernnetz stärken.\r\nDas Wasserstoff-Kernnetz bildet das Rückgrat der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Es\r\nermöglicht die bedarfsgerechte Verbindung von Erzeugung, Import, Speicherung und Verbrauch und\r\nschafft eine erweiterte Basis für eine klimaneutrale Energieversorgung. Die Netzbetreiber gehen in erheblichem Umfang in Vorleistung, um das H2-Kernnetz aufzubauen, bevor ein ausgereifter Markt existiert.\r\nDiese Vorleistung ist mit einem hohen Risiko verbunden, da die Hochlaufphase des Wasserstoffmarktes\r\nvon Unsicherheiten geprägt ist. Um Investitionen in das H2-Kernnetz zu fördern, sind eine angemessene\r\nEigenkapitalverzinsung und eine Absenkung des Selbstbehalts im Amortisationskonto erforderlich.\r\nSpeicher ermöglichen.\r\nWasserstoffspeicher sind für den künftigen Markt unverzichtbar. Sie bieten einen wichtigen systemdienlichen Baustein zur Transformation des Energiesystems in Deutschland und Europa. Für Investitionen bedarf es verlässlicher Aussagen der Politik sowie einer klaren und zügig zur Verfügung stehenden Rahmengesetzgebung, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Die Verabschiedung einer Wasserstoffspeicherstrategie ist zwingend notwendig, um diesem für die Entwicklung des Wasserstoffmarktes\r\nunverzichtbaren Baustein frühzeitig eine klare Perspektive zu geben. Angesichts der langen Vorlaufzeiten\r\nbei der Errichtung und Genehmigung von Speichern bedarf es klarer Aussagen und Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Mengen- und Preisrisiken, Zugang zu Speicherkapazitäten, Beschleunigung der\r\nEntwicklungsprozesse und finanzieller Anreizsetzung für den Aufbau der Speicherkapazitäten.\r\nVerteilnetze nutzen.\r\nDas Gasverteilnetz steht für eine sektorübergreifend sichere Energieversorgung und ist ein strategisches\r\nAsset der Energiewende. Die Umstellung des Gasverteilnetzes von Erdgas auf Wasserstoff ist technisch\r\nzumeist ohne aufwändige Modifikationen möglich. Sie kann Versorgungssicherheit garantieren und die\r\nvolkswirtschaftlich anfallenden Transformationskosten verringern. Um die Umstellung der Verteilnetzinfrastruktur europaweit einheitlich zu regeln, wurde 2024 das europäische Gaspaket beschlossen. Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, mindestens alle vier Jahre umfassende Pläne zur Entwicklung und\r\nTransformation der Verteilnetzinfrastruktur vorzulegen. Damit die Verteilnetzplanung in Deutschland zügig anlaufen kann, halten die H2ercules-Partner eine zeitnahe Überführung des Gaspakets in nationales\r\nRecht für zwingend erforderlich. Einzelpläne sollten dabei - wie gesetzlich vorgeschrieben - unter Berücksichtigung der lokalen Nachfragegegebenheiten regional gebündelt und mit der Netzentwicklungsplanung\r\nder Fernleitungsnetzbetreiber strukturell verzahnt werden.\r\nNach der Bundestagswahl 2025 müssen zwingend die Weichen gestellt werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und den Klimaschutz voranzutreiben. Die Wasserstoff-Infrastruktur ist\r\nein Rückgrat für die Energiewende, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Innovationskraft der deutschen Wirtschat. Für ihre Gestaltung braucht es klare politische Unterstützung und verlässlicher Rahmenbedingungen, um Investitionen zu sichern."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015834","regulatoryProjectTitle":"H2ercules-Positionspapier zur Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9f/b2/506690/Stellungnahme-Gutachten-SG2504080009.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verteilnetze nutzen, Anschlüsse sichern. Transformation vorantreiben.\r\nPositionspapier der H2ercules-Initative zur Wasserstoff-Transformation.\r\nMit der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes wurde 2024 die Grundlage für eine ausbaufähige Wasserstoff-Transportinfrastruktur in Deutschland geschaffen. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Intiative\r\nhaben die Kernnetz-Planung intensiv begleitet und teils auch eigene Projekte eingebracht. Rund 1.500 Leitungskilometer und damit mehr als 15 Prozent der gesamten Kernnetz-Infrastruktur entfallen auf das Wasserstoff-Transportnetz der H2ercules-Initiative. Schon 2026 wollen die H2ercules-Partner eine erste Anbindung an relevante Importkorridore sicherstellen und Wasserstoff zu ausgewählten Verbrauchszentren transportieren. Um einer flächendeckenden Versorgung mit Wasserstoff Rechnung zu tragen und ein harmonisches Ineinandergreifen der verschiedenen Netzebenen zu gewährleisten, muss neben der Transport- auch\r\ndie Verteilnetzinfrastruktur politisch in den Blick genommen werden. Mit einem Wiederbeschaffungswert von\r\ngut 270 Milliarden Euro ist es ein strategisches Asset der Energiewende, das es bei der Transformation in\r\nRichtung Klimaneutralität umfassend zu nutzen gilt.\r\nNetze nutzen.\r\nRund 1,8 Millionen Industrie-, Gewerbe- und Mittelstandskunden sowie mehr als 21 Millionen private Haushalte beziehen ihr Gas gegenwärtig über das Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetz der Gasverteilnetzbetreiber. Auf über 550.000 Leitungskilometern versorgt das Verteilnetz rund 99 Prozent aller Gaskunden, die\r\ngasbasierte Stromerzeugung sowie einen Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung. Der bedarfsgerechte Umgang mit der Gasverteilnetzinfrastruktur ist für die Energiewende damit unmittelbar relevant. Technisch ist die Umstellung des Gasverteilnetzes von Erdgas auf Wasserstoff zumeist ohne aufwändige Modifikationen möglich, sodass heutigen Anschlussnehmern potenziell eine langfristige Versorgungsperspektive geboten werden kann. Viele Verteilnetzbetreiber haben bereits vorgelegt und sich mit eigenen\r\nTransformationsplänen zur Umstellung ihrer Netze bekannt. Die an der Nachfrage und den konkreten lokalen Gegebenheiten orientierte Umstellung bereits vorhandener Infrastruktur garantiert sektorübergreifend\r\nVersorgungssicherheit. Sie schafft Klarheit für die Anschlussnehmer und verringert die volkswirtschaftlich\r\nanfallenden Transformationskosten. Dort, wo Erdgas heute stofflich genutzt wird, muss zugleich eine Versorgung mit Erdgas gewährleistet bleiben. Dies betrifft insbesondere Standorte der chemischen Industrie. Ausgehend von den Vorgaben des europäischen Gaspakets setzen sich die Partnerunternehmen der H2ercules-Initiative für einen neuen Ordnungsrahmen ein, der die kritische Relevanz der Verteilnetzinfrastruktur\r\nberücksichtigt und die Netzbetreiber dazu befähigt, durch den bedarfsgerechten Umgang mit ihren Netzen\r\ndie Transformation in Richtung Klimaneutralität voranzutreiben.\r\nTransformation vorantreiben.\r\nUm die Umstellung der Verteilnetzinfrastruktur europaweit einheitlich zu regeln, wurde 2024 das europäische\r\nGaspaket beschlossen. Das Gaspaket umfasst eine Reihe weitreichender Vorgaben und setzt neue Standards bei der Verteilnetzplanung. Netzbetreiber sind demnach verpflichtet, mindestens alle vier Jahre umfassende Pläne zur Entwicklung und Transformation der Verteilnetzinfrastruktur vorzulegen, die unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung sowie im Einklang mit der Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber öffentlich zu konsultieren und behördlich zu genehmigen sind. Spätestens 2026 müssen\r\ndie Vorgaben des europäischen Gaspakets in nationales Recht überführt worden sein, wobei die Entwicklungs- und Transformationsplanung regional konsolidiert und der zugrundeliegende Planungszyklus zeitlich\r\nverkürzt werden kann. Damit die Verteilnetzplanung in Deutschland zügig anlaufen kann, halten die H2ercules-Partner eine zeitnahe Überführung des Gaspakets für zwingend erforderlich. Entwicklungs- und Transformationspläne sollten dabei - wie gesetzlich vorgeschrieben - unter Berücksichtigung der lokalen Nachfragegegebenheiten regional gebündelt und mit der Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber\r\nstrukturell verzahnt werden. Die Partnerunternehmen der H2ercules-Initiatve sprechen sich daher für eine\r\nregionale Transformationsplanung mit zweijährlichem Planungszyklus aus, die prozessuale Synergieeffekte\r\n2\r\nnutzt und netzübergreifende Querbezüge ebenso berücksichtigt wie unterschiedliche Versorgungsaufgaben\r\nin der kommunalen und industriellen Versorgung. Rückbauverpflichtungen sollten generell vermieden, Anschlussregelungen umfassend flexibilisiert werden. Auch muss die Finanzierung von Umstellungs- und Neubaumaßnahmen zügig geklärt werden. Nur so kann eine kohärente Gesamtplanung geschaffen und die\r\nTransformation in Richtung Klimaneutralität ganzheitlich vorangetrieben werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020993","regulatoryProjectTitle":"H2ercules-Positionspapier zum Wasserstoffhochlauf in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a9/20/646763/Stellungnahme-Gutachten-SG2512010026.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\n2\r\n3 Wasserstoff-Hochlauf ermöglichen. Transformation vorantreiben.\r\n4 Herausforderungen und Handlungsempfehlungen der Wasserstoffwirtschaft in\r\n5 Deutschland\r\n6 Die H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur\r\n7 Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines\r\n8 Wasserstoffökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des Was9 serstoffkernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene, Wasser10 stofferzeugungsanlagen und -speichern sowie anzuschließenden industriellen Verbrauchern einschließ11 lich H2-ready Gaskraftwerken.\r\n12\r\n13 Die Wasserstoffwirtschaft steht am Scheideweg. Neue Lösungen sind fällig.\r\n14 Der Hochlauf einer integrierten Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für die\r\n15 Dekarbonisierung industrieller Prozesse und die Erreichung der nationalen Klimaziele. Deshalb ist es von\r\n16 entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen, die investieren, Verbindlichkeit in der politischen Zielset17 zung erhalten und Instrumente und Maßnahmen über die Legislaturperioden hinweg fortgeführt werden.\r\n18 Während die Arbeiten am Wasserstoffkernnetz voranschreiten, stehen die anderen Stufen der Wasser19 stoffwertschöpfungskette vor erheblichen Herausforderungen – so bleiben sowohl der Hochlauf der Was20 serstofferzeugung als auch die Entwicklung der Wasserstoffnachfrage deutlich hinter den Prognosen zu21 rück. Entsprechend gering ist der Fortschritt beim Ausbau der grenzüberschreitenden Infrastruktur oder\r\n22 dem Ausbau von Speichern. Dieses Papier skizziert die wesentlichen Problemfelder und zeigt praxisnahe\r\n23 Lösungsansätze auf.\r\n24\r\n25 Scharfe Vorgaben bremsen die Wasserstoffproduktion. Rechtlich und regulatorisch be26 steht Reformbedarf.\r\n27 Die regulatorischen Anforderungen – insbesondere die Vorgaben der Delegierten Rechtsakte für RFNBO\r\n28 – sind komplex, schwer planbar und bremsen Investitionen in Produktionskapazitäten. Die zwingende\r\n29 Einhaltung von Kriterien wie Additionalität und Zeitgleichheit (Korrelation) führt zu Einschränkungen in der\r\n30 Betriebsführung und treibt die Kosten für Wasserstoff in die Höhe. Daher sollten die Übergangsfristen\r\n31 verlängert und Überregulierungen generell zurückgeführt werden. Auch der Delegierte Rechtsakt für koh32 lenstoffarmen Wasserstoff ist in aktueller Fassung ebenfalls überreguliert, kostentreibend und bietet nur\r\n33 geringen Mehrwert für die Dekarbonisierung. Der Aufbau entsprechender Produktionskapazitäten und\r\n34 damit die Bereitstellung der benötigten Wasserstoffmengen für den Hochlauf wird erschwert.\r\n35\r\n36 Handlungsempfehlungen:\r\n37 • Anpassung des Delegierten Rechtsakts (EU 2023/1184) für RFNBO durch Verlängerung der\r\n38 Übergangsfristen der Additionalität und der stündlichen Korrelation bis mindestens 2035\r\n39 • Anpassung und Vereinfachung der Kriterien des Delegierten Rechtsakts zur Erzeugung von koh40 lenstoffarmem Wasserstoff\r\n41 • Bereitstellung eines nationalen Budgets im Rahmen der Auktionen der European Hydrogen Bank\r\n42 („Auction-as-a-Service“)\r\n43 • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektrolyse (Aufhebung Mindestpreis), durch eine\r\n44 Reform der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG)\r\n45 • Rückführung weiterer Überregulierung beim Wasserstoff wie im Koalitionsvertrag der Bundesre46 gierung vereinbart, schnelle Verabschiedung und Umsetzung des Wasserstoffbeschleunigungs47 gesetzes\r\n48 Preis- und Mengenrisiken führen zu Unsicherheit. Absicherung kann Abhilfe schaffen.\r\n49 Ein zentrales Hemmnis für Investitionen in den Wasserstoffmarkt ist die hohe Unsicherheit über zukünf50 tige Abnahmemengen und Zahlungsbereitschaften. Die offene Frage der Risikoverteilung führt häufig\r\n51 dazu, dass Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen für Wasserstoffprojekte, die auf langfristige\r\n52 Lieferverträge angewiesen sind, ausbleiben. Da Belieferungsmodelle für Wasserstoff in der Regel entlang\r\n53 der gesamten Wertschöpfungskette konzipiert werden – z.B. von erneuerbarem Strom über die Produk54 tion, den Transport, die Verteilung und die Speicherung bis hin zur Lieferung – braucht es einen ganzheit55 lichen Umgang mit den hierbei entstehenden Risiken (z.B. Marktpreisrisiko, Abnahmerisiko, Lieferrisiko).\r\n56 Damit fehlende Besicherungen nicht mehr Show-Stopper für den Abschluss von Wasserstofflieferverträ57 gen bleiben, sind staatliche Absicherungsinstrumente erforderlich.\r\n58\r\n59 Ein weiteres Hemmnis für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft stellt die fehlende Sicherheit und die\r\n60 Kurzfristigkeit der Abnahme für die Endprodukte von Wasserstoffabnehmern dar. Energieintensive\r\n61 Grundstoffindustrien wie Chemie, Glas, Stahl und Zement knüpfen einen wesentlichen Teil ihrer Pläne\r\n62 zur Transformation an die Abnahmezusagen ihrer Endkunden, können mit diesen zum Teil aber nur Ver63 träge mit Laufzeiten von unter einem Jahr abschließen. Zur Ermöglichung der Transformation der Grund64 stoffindustrien muss auch der Wasserstoffeinsatz in der Prozessdampferzeugung berücksichtigt werden,\r\n65 um entlang der Wertschöpfungskette dekarbonisieren zu können. Hinzukommen müssen finanzielle oder\r\n66 regulatorische Anreize zum Einsatz von Wasserstoff in Schlüsselindustrien.\r\n67\r\n68 Handlungsempfehlungen:\r\n69 • Etablierung von Intermediären wie Hintco und Midstreamern, die Kopplungsrisiken zwischen\r\n70 Wertschöpfungsstufen trennen und mit staatlichen Garantien zur Übernahme von Kredit- und\r\n71 Ausfallrisiken in der Lieferkette ausgestattet werden\r\n72 • Ausweitung der Bürgschaftsmodelle wie Avalkreditprogramme oder staatlichen Großbürgschaf73 ten auf Wasserstofflieferverträge\r\n74 • Schaffung grüner Leitmärkte, z.B. durch Einführung eines verpflichtenden Einsatzes bestimmter\r\n75 CO2-reduzierter Grundstoffe bei öffentlichen Investitionen\r\n76 • Umsetzung RED III im Transportsektor über eine THG-Minderungsquote mit attraktiven Anreizen\r\n77 zum Einsatz von Wasserstoff als Dekarbonisierungsoption\r\n78 • Schaffung von Planungssicherheit durch Verstetigung staatlicher Förderprogramme sowie Kom79 bination von Förderprogrammen auf Produktions- und Abnahmeseite ermöglichen\r\n80\r\n81 Ohne Infrastruktur droht Anschlussverlust. Netze und Speicher sind systemrelevant.\r\n82 Für den erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist eine leistungsfähige und integrierte Infra83 struktur unerlässlich. In der Übergangsphase, bis das Wasserstoffkernnetz entsprechend ausgebaut ist,\r\n84 können Abnehmer oftmals nicht oder nur sehr begrenzt physisch erreicht werden, obwohl diese bereits\r\n85 früher grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff nutzen wollen, um z.B. selbstproduzierten grauen Was86 serstoff zu ersetzen. Durch eine befristete Übergangsregelung kann diesem Problem entgegengewirkt\r\n87 werden, indem bilanzielle Nachweise zur Erfüllung der THG-Minderungsquote anerkannt werden.\r\n88\r\n89 Neben dem Aufbau und der Auslastung des deutschen Wasserstoffkernnetzes gehört dazu auch dessen\r\n90 rechtzeitige grenzüberschreitende Anbindung bis spätestens Anfang der 2030er Jahre. Diese Anbindun91 gen sind essenziell für den Import von Wasserstoff und die europäische Marktintegration. Um eine flä92 chendeckende Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen, muss neben der Transport- auch die Verteil93 netzinfrastruktur in den Blick genommen werden. Rund 99 Prozent aller Gaskunden, die gasbasierte\r\n94 Stromerzeugung sowie ein Großteil der Prozessdampf- und Fernwärmeerzeugung werden gegenwärtig\r\n95 über das Verteilnetz versorgt. Unklarheiten bei der Planung und der Finanzierung der Verteilnetzumstel96 lung müssen daher zügig ausgeräumt werden. Gleichzeitig müssen Speicher als integraler Bestandteil\r\n97 der Transportkette verstanden und berücksichtigt werden. Großspeicher übernehmen eine systemrele98 vante Funktion, indem sie als Puffer zwischen volatiler Produktion und kontinuierlicher industrieller\r\n99 Abnahme agieren. Ihre technologische und wirtschaftliche Einbindung in das entstehende Marktgebiet ist\r\n100 bislang unzureichend adressiert.\r\n101\r\n102 Handlungsempfehlungen:\r\n103 • Einführung einer zeitlich begrenzten, nationalen Übergangsregelung („Early Delivery“-Konzept),\r\n104 die es physisch noch nicht an das Kernnetz angebundenen Abnehmern ermöglicht, Teile ihrer\r\n105 THG-Minderungsquote durch bilanziellen Nachweis zu erfüllen, bis sie angebunden sind\r\n106 • Sicherstellung des Ausbaus und der rechtzeitigen physischen Anbindung des deutschen Kern107 netzes an zentrale europäische Übergabepunkte. Hierzu bedarf es der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für das Kernnetz1 108 sowie der Sicherstellung der Finanzierung der europäi109 schen Importkorridore.\r\n110 • Einführung eines neuen Ordnungsrahmens für die Verteilnetzinfrastruktur, der die Umstellung auf\r\n111 Wasserstoff diskriminierungsfrei regelt, Klarheit bei der Finanzierung schafft, Anschlussregeln\r\n112 flexibilisiert und die Einzelpläne der Verteilnetzbetreiber regional bündelt\r\n113 • Anerkennung von Speichern als systemrelevante Infrastruktur sowie Förderung ihrer Flexibilität,\r\n114 Reaktionsgeschwindigkeit und Netzstützungsfunktion\r\n115 • Entwicklung eines rechtlichen Rahmens zur subsidiären Finanzierung von Bau und Betrieb von\r\n116 Wasserstoffspeichern – in Anlehnung an das Amortisationskonto für das Wasserstoffkernnetz\r\n117\r\n118 Fazit\r\n119 Der erfolgreiche Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert weitere politische Weichenstellungen: Not120 wendig sind rechtliche und regulatorische Reformen, staatliche Absicherungsmechanismen für Investitio121 nen, gezielte Förderprogramme auf der Nachfrageseite sowie die schnelle Integration von Speichern und\r\n122 Verteilnetzen in den anstehenden Infrastrukturaufbau. Die H2ercules-Initiative ruft dazu auf, die vor uns\r\n123 liegenden Herausforderungen zu bewältigen – für eine erfolgreiche Wasserstoffzukunft in Deutschland\r\n124 und Europa.\r\n1 Vgl. H2ercules-Positionspapier „Wasserstoff-Kernnetz stärken. Transformation vorantreiben.“ (https://www.h2ercules.com/news/downloadbereich)\r\nWasserstoff\r\nEntwicklungs\r\nGmbH & Co. KG\r\nVARO VENATOR thyssenkrupp\r\n+ Hhuga\r\nstorengy TES Hydrogen for lth\r\nA company of eNGie\r\nSCHOTT SHS-STAHL-HOLDING-SAAR RWE glass made of ideas\r\nOGE G\r\nbony N-ERGIE\r\n· infraserv\r\nhöchst\r\nElement Ihres Erfolgs.\r\nGELSENWASSER SAS SIND WIR H GVV EWE Fraport\r\ne EVONIK\r\nPOWER TO CREATI\r\nCURRENTA GRUPPЕ\r\nB\r\nA\r\nbadenova BAYER ER\r\nEnergie. Tag für Tag"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022980","regulatoryProjectTitle":"EEG-Ausschreibungsmechanismus Wind an Land","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c0/f4/705379/Stellungnahme-Gutachten-SG2603110016.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der bestehende EEG-Mechanismus\r\nbeendet den Windausbau im Südwesten\r\n\r\nDie erfolgte „Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlagen an Land“ der Bundesnetzagentur Anfang Februar droht zu einem für Baden-Württemberg kata-strophalen Ergebnis zu führen:\r\nKein Zuschlag für zwingend notwendige Anlagen – wenn überhaupt, dann nur für Prestige-projekte mit kreativer Wirtschaftlichkeitsrechnung.\r\nDie nachfolgende Karte zeigt eine Prognose der Unternehmensberatung enervis, in welchen Bundesländern die Windenergieanlagen mit einem Zuschlag in der nun laufenden Ausschrei-bungsrunde liegen werden. Sie macht es sehr anschaulich: Selbst unter der Annahme einer deutschlandweit gleichen Windenergie-\r\nKostenstruktur wäre Baden-Württemberg (und mittlerweile auch Bayern) eine weiße Fläche. Das heißt, die Energiewende in unserem Bundesland stünde in diesem wichtigen Feld still – mit er-heblichen Auswirkungen insbesondere für die wirtschaftliche Zukunft in Baden-Württemberg, aber auch für die gesamte Bundesrepublik.\r\nEs braucht dringend Gegenmaßnahmen, um einen wirtschaftlich erforderlichen sowie netz- und systemdienlichen Ausbau der Windkraft in Deutschland weiter zu ermöglichen. Neben bei-spielsweise einer Erhöhung der Ausschreibungsmenge wäre hierzu insbesondere eine finanziel-le Berücksichtigung der Systemvorteile von Windenergieanlagen in den Ausschreibungen geeignet, um den dringend notwendigen Windausbau auch im Südwesten zu realisieren. Die Unterzeichner dieses Briefes haben sich zusammengeschlossen, um dieser Forderung gemein-sam Nachdruck zu verleihen. Die derzeit im BMWE vorbereitete EEG-Novelle ist ein zentraler Hebel, um derartige Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Wir fordern alle politischen Ent-scheidungsträger, insbesondere auch die Mitglieder des baden-württembergischen Landtags, auf, sich im Zuge der EEG-Novelle für bessere Rahmenbedingungen der Windenergie in Baden-Württemberg einzusetzen.\r\nAusgleich für deutlich höhere spezifische Investitionskosten notwendig\r\nDer EEG-Mechanismus wirkt deutschlandweit und für alle Projektierer, die sich an den Wind-Ausschreibungen beteiligen, gleich. Inzwischen ist ein erheblicher Preisrückgang bei den Aus-schreibungen mit einseitigen Ergebnissen zu beobachten: Anbieter in nördlichen Bundesländern mit einfacheren topographischen Bedingungen setzen die Preise. Ja, Routinen und Standardisie-rungen in der Genehmigungspraxis sind vermutlich im Norden noch viel stärker ausgeprägt als im Süden. Viel gravierender sind aber zwei Punkte.\r\n1.\tSkalierungseffekte: Während sich die Projektkosten in nördlichen Bundesländern auf zahlreiche Windräder pro Projekt verteilen lassen, entstehen im unwegsamen Mittelge-birge im Südwesten gewöhnlich lediglich ein bis drei Windräder pro Standort. Die Projekt-entwicklungskosten belasten Windparks im Mittelgebirge daher spezifisch mehr, und noch dazu sind die Genehmigungsverfahren in der Regel deutlich anspruchsvoller und aufwendiger (Artenschutz, Schall, Landschaftsbild usw.).\r\n\r\n2.\tSpezifische Infrastrukturkosten: Nicht nur durch die geringere Anzahl an Windrädern, sondern auch durch die höheren Kosten zur Erschließung der windhöffigen Standorte in den Mittelgebirgen (beispielsweise auf den Schwarzwaldgipfeln) sind die spezifischen In-vestitionskosten je Einzelprojekt im Süden deutlich höher als im Norden. Ursache sind insbesondere die aufwendigere Herrichtung der Transport- und Baufläche, die Kabel-trasse zum Netzanschluss und die sehr hohen logistischen Anforderungen u.a. durch den Einsatz von Spezialfahrzeugen wie Selbstfahrern.\r\nDiese unter Punkt 2 genannten spezifischen Zusatzkosten werden über das existierende Refe-renzertragsmodell des EEG nicht ausgeglichen, sondern lasten ausschließlich auf den Projekt-vorhaben, obwohl diese für das Energiesystem vorteilhafte Erzeugungsprofile bereitstellen wür-den. Die Zuschlagspreise erreichen nun ein Niveau, zu dem die Projekte insbesondere auch in Baden-Württemberg wirtschaftlich nicht mehr mithalten können.\r\nWenn die Ausschreibungsergebnisse zu weiteren Anlagen nur in nördlichen Bundesländern füh-ren, dann braucht es noch mehr Speicherkapazitäten im Norden und weitere Stromtrassen von Nord nach Süd. Es ist energiewirtschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll, Windenergieanla-gen nicht nur in nördlichen Ländern, sondern auch im Süden – nah an den insbesondere auch industriellen Verbrauchern – zu errichten: Wind weht im Süden zeitlich anders als im Norden. Versorgungssicherheit in der Bundesrepublik kann durch eine entsprechende Verteilung der Stromerzeugung bedeutend besser sichergestellt werden. Dies zeigt sich auch daran, dass Windparks im Süden seltener zu negativen Börsenstrompreisen beitragen. In Norddeutschland gibt es bereits heute Netzüberlastungen auf allen Spannungsebenen; ein fortgesetzter Windaus-bau im Süden trägt zur Entlastung bei. Ohne diesen Ausgleich drohen massive volkswirtschaftli-che Ineffizienzen: Über niedrigere Zuschlagswerte wird zwar das EEG-Konto entlastet, diesen Einsparungen stehen dann aber überproportional höhere Netzentgelte entgegen.\r\n\r\nMehr Genehmigungen, aber kein Ausschreibungserfolg: \r\nDie Windprojektierung im Südwesten steht auf dem Spiel\r\nDer zuletzt festgestellte Trend von steigenden Genehmigungszahlen für Windenergieanlagen in Baden-Württemberg bedeutet noch keinen Mehrwert für die Energiewende – ohne auskömmli-che Vergütung können diese nicht gebaut und betrieben werden. Es wird nicht eine einzige Kilo-wattstunde des wichtigen regionalen Ökostroms erzeugt. Viele Projekte der unterzeichnenden Unternehmen liegen baureif und genehmigt in den Schubladen. Bereits das Ergebnis der Aus-schreibung im Februar wird uns aufzeigen, dass im aktuellen Preiswettbewerb kein Zuschlag für Projekte im Südwesten möglich ist. Ganze Bundesländer werden leer ausgehen. Dieser Zustand wird sich in folgenden Ausschreibungen verfestigen. Somit werden sich auch die Anlagen, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden, nicht mehr realisieren lassen. Weiter stellt sich die Frage, welcher Projektierer noch in die Genehmigungsplanung neuer Anlagen investieren will, wenn keine Perspektive auf einen wirtschaftlichen Betrieb gegeben ist.\r\nAus Sicht der unterzeichnenden Unternehmen ist klar: Der massive Rückgang der Zuschlagswer-te in den „Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlagen an Land“ wird dazu führen, dass der Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg zum Still-stand kommt. Die eingangs gezeigte Karte ist kein konstruiertes, sondern ein konkretes Risiko-szenario. Der bereits erwähnte Urheber der Karte, enervis, ist eine renommierte Unternehmens-beratung und hat auch in der Vergangenheit sehr exakt die Ausschreibungsergebnisse antizipiert.\r\nDie Windenergie in Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg benötigt dringend politische Unterstützung, damit die Energiewende volkswirtschaftlich effizient zum Erfolg geführt werden kann. Die Unterzeichner stehen nicht nur für Gespräche zur Verfügung, sie bitten viel-mehr darum. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022980","regulatoryProjectTitle":"EEG-Ausschreibungsmechanismus Wind an Land","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8d/45/735964/Stellungnahme-Gutachten-SG2605130011.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier vom 27.04.2026 \r\nDeutschlands Windenergie: Ausbaugeschwindigkeit beibehalten \r\nund Druck auf Netzausbau verringern  \r\nEine einfache Änderung am Ausschreibungsdesign würde Windenergie aus dem Süden \r\nunkompliziert stärken und unnötige Kosten für Netzausbau, Redispatch und Stromkosten \r\nreduzieren. \r\n1 \r\nEinleitung \r\nDieses Positionspapier wird von Akteuren der Windenergie der Südregion (Siehe Grafik) \r\ngetragen. Es adressiert die strukturellen Fehlentwicklungen im aktuellen EEG\r\nAusschreibungsdesign und formuliert konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung eines \r\nsystemdienlichen Windenergieausbaus in Süddeutschland. \r\n1. Ausgangslage und aktuelle Marktentwicklung \r\nDie Ausschreibungsergebnisse zum Gebotstermin 01.02.2026 zeigen eine erhebliche \r\nregionale Schieflage: Von rund 3450 MW bezuschlagter Leistung entfallen lediglich 55 \r\nMW auf Bayern und Baden-Württemberg (ca. 1,6 %). Damit sind die südlichen \r\nBundesländer Bayern, Baden-Württemberg sowie Teile von Rheinland-Pfalz, Saarland \r\nund Hessen faktisch kaum am Ausbau beteiligt. Diese Entwicklung setzt einen Trend der \r\nletzten Jahre fort, in denen Projekte aus der Südregion regelmäßig unterrepräsentiert \r\nwaren. Seit 2023 gingen lediglich 10,7% der gesamten Zuschläge für den Bau von \r\nWindkraftanlagen in die Südregion.  \r\n2. Studienlage und systemische Bewertung \r\nEine aktuelle Kurzstudie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft FfE [1] zeigt klar, dass \r\nein verstärkter Ausbau der Windenergie in Süddeutschland signifikante systemische \r\nVorteile bietet. Insbesondere werden substanzielle Einsparpotenziale bei Redispatch\r\nKosten sowie eine Entlastung der Übertragungsnetze aufgezeigt. \r\nDiese Ergebnisse stehen im Einklang mit weiteren Analysen, die grundsätzlich belegen, \r\ndass eine räumlich ausgewogenere Verteilung der Erzeugungskapazitäten – \r\ninsbesondere in verbrauchsnahen Regionen – zu einer Reduktion der Systemkosten \r\nführen kann. Dazu zählen insbesondere geringere Netzausbaukosten, reduzierte \r\nÜbertragungsverluste\r\n sowie ein verringerter\r\nEngpassmanagementmaßnahmen. \r\n Bedarf\r\n an \r\nVon Prognos [2] durchgeführte Analysen zur zellularen bzw. dezentralen \r\nEnergiesystemgestaltung zeigen, dass eine stärkere Last- und Verbrauchsnähe der \r\nStromerzeugung zu einer signifikanten Reduktion der Gesamtsystemkosten führen kann. \r\nZwar sind die reinen Erzeugungskosten an weniger windstarken Standorten tendenziell \r\nhöher, jedoch werden diese Mehrkosten durch Einsparungen bei Netzausbau, \r\nRedispatch, Übertragungsverlusten und teilweise auch beim Speicherbedarf \r\nüberkompensiert. Ursache ist insbesondere der geringere Bedarf an großräumigem \r\nStromtransport sowie die Reduktion von Netzengpässen. Die Studie verdeutlicht damit, \r\ndass eine Optimierung des Energiesystems ausschließlich auf Basis von \r\nStromgestehungskosten (LCOE) zu ineffizienten Ergebnissen führt, da zentrale \r\nKostentreiber des Gesamtsystems unberücksichtigt bleiben. Stattdessen wird ein \r\nsystemischer Ansatz empfohlen, der Netzkosten und Infrastrukturbedarfe integrativ \r\nberücksichtigt. Für die räumliche Verteilung der Erzeugung bedeutet dies, dass ein \r\n2 \r\nausgewogener Ausbau – auch in verbrauchsnahen Regionen mit ungünstigeren \r\nErzeugungsbedingungen – volkswirtschaftlich vorteilhaft ist. \r\n3. Systemische Fehlentwicklung im EEG-Design \r\nDas derzeitige Ausschreibungsdesign des EEG führt zu einer systematischen \r\nBenachteiligung von Windenergieprojekten in der Südregion. Zwar existiert mit dem \r\nReferenzertragsmodell ein Instrument zum Ausgleich, dieses gleicht jedoch \r\nausschließlich noch nicht einmal Unterschiede im standortspezifischen Windertrag in der \r\nJahressumme vollständig aus. \r\nNicht berücksichtigt werden hingegen weitere strukturell höhere Kosten in der Südregion, \r\ninsbesondere: - - - \r\nhöhere spezifische Investitionskosten durch aufwendigere Erschließung und    \r\nInfrastrukturmaßnahmen für im Durchschnitt kleinere Projektvorhaben \r\nspezifisch erhöhte Planungsaufwände \r\nhöhere Anforderungen an Akzeptanzmaßnahmen und Landschaftsbildausgleich \r\nUmgekehrt werden spezifische Vorteile von Windenergieprojekten in Süddeutschland \r\nfinanziell nicht berücksichtigt, die für die Allgemeinheit zu niedrigeren Netznutzungs\r\nentgelten führen können: - - - - \r\ngeringe Belastung der Transportnetzkapazitäten \r\nkeine bzw. geringere Übertragungsverluste durch lange Stromtrassen \r\ngeringere Redispatchkosten \r\ngeringerer Bedarf an Stromspeicherausbau \r\nDamit \r\nverbleibt\r\n trotz \r\nReferenzertragsmodell ein \r\nsignifikanter \r\nwirtschaftlicher Nachteil für \r\nProjekte\r\n in \r\nSüddeutschland. Dies führt \r\ndazu, dass diese Projekte \r\nin Ausschreibungen \r\nsystematisch \r\nbetriebswirtschaftlich \r\nunterliegen, obwohl sie aus \r\ngesamtwirtschaftlicher \r\nSicht vorteilhaft wären. \r\nGrafik: Darstellung Südregion nach EEG 2023 Anlage 5 \r\nDiese Verzerrung führt zu ineffizienten Ausbaupfaden, bei denen kurzfristige \r\nKostenvorteile auf der Erzeugungsseite durch langfristig höhere Systemkosten \r\nüberkompensiert werden. \r\n3 \r\nEin starker regional ausgewogener Windenergieausbau – insbesondere im Süden – kann \r\nsystemische Vorteile schaffen, indem er Transportbedarf, Engpassmanagement und \r\nVerlustenergie reduziert.  \r\n4. Konsequenzen \r\nEine fortgesetzte Konzentration des Ausbaus im Norden erhöht Netzausbaukosten, \r\nÜbertragungsverluste und den Redispatch-Bedarf sowie die damit verbundenen Kosten. \r\nGleichzeitig wird die Versorgungssicherheit im Süden geschwächt, da Erzeugung und \r\nVerbrauch räumlich weiter auseinanderfallen und sich zeitlich stärker auf \r\nStarkwindphasen in Norddeutschland konzentrieren. \r\nDie Folge ist ein strukturelles Marktversagen: Genehmigte Projekte in der Südregion \r\nwerden nicht realisiert, Investitionen bleiben aus und die regionale Ausbauverteilung \r\nentfernt sich zunehmend von einem systemoptimalen Pfad. \r\nGleichzeitig entsteht eine wachsende Diskrepanz zwischen Flächenbereitstellung und \r\ntatsächlichem Ausbau. Im Zuge der bundesgesetzlichen Vorgaben haben die Länder \r\nerhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ausbauziele – insbesondere das 2 %\r\nFlächenziel – zu erfüllen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den \r\nAusbau zu schaffen. Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse zeigen jedoch, dass diese \r\nFlächen in der Südregion trotz bestehender Projektpipeline nur in sehr geringem Umfang \r\nin installierte Leistung überführt werden. \r\nDer zugrunde liegende Ausbaupfad zur Erreichung der Klimaneutralität setzt jedoch \r\nvoraus, dass die ausgewiesenen Flächen zeitnah und regional ausgewogen genutzt \r\nwerden. Ein anhaltend ausbleibender Ausbau in der Südregion gefährdet daher \r\nzunehmend die Einhaltung der nationalen Ausbau- und Flächenziele. \r\nGleichzeitig besteht\r\n die Gefahr,\r\n dass\r\n Investitionen zurückgehen und \r\nProjektentwicklungsstrukturen dauerhaft verloren gehen. In der Folge würde sich die \r\nbestehende regionale Schieflage weiter verfestigen und ein späterer Ausbau deutlich \r\nerschwert oder wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sein. \r\n5. Forderungen der Akteure der Südregion \r\n1. Kurzfristige Einführung einer befristeten Sonderausschreibung für die Südregion \r\nvon mindestens drei GW jährlich aus dem geplanten Ausschreibungsvolumen bis \r\n2031. Diese Leistung soll gleichmäßig auf alle Ausschreibungsrunden eines \r\nJahres verteilt werden.  \r\n2. Integration systemischer Kosten in das Ausschreibungsdesign  \r\n4 \r\n6. Fazit \r\nDer aktuelle rein kostengetriebene Ausbaupfad, der nur die Einzelprojektkosten \r\nbetrachtet, ohne das volkswirtschaftliche Optimum zu berücksichtigen, führt zu steigenden \r\nSystemkosten und in Folge höheren Strompreisen und gefährdet so die Effizienz und die \r\nStabilität des Energiesystems. Ein stärker regional ausbalancierter Ausbau unter \r\nBerücksichtigung der spezifischen Vorteile eines Ausbaus in der Südregion ist daher \r\nzwingend notwendig. \r\nQuellen \r\n[1] Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE) (2026): Kurzstudie Potenzial zur \r\nEinsparung von \r\nRedispatch durch\r\n Windenergie in\r\n Süddeutschland \r\nIm Auftrag des LEE Bayern und Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg \r\n[2] \r\nPrognos\r\n AG\r\n (2016): \r\nDezentralität und zellulare Optimierung – Auswirkungen auf den Netzausbaubedarf. \r\nIm Auftrag der N-ERGIE Aktiengesellschaft. \r\n5 "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-05-08"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023983","regulatoryProjectTitle":"EnWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtline","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/14/aa/727151/Stellungnahme-Gutachten-SG2604240013.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirt\r\nschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umset\r\nzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (RL (EU) \r\n2024/1788) vom 25. März 2026 \r\nHintergrund und Vorstellung der Interessensvertreter: \r\nDie Transformation der Gasverteilernetze ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der \r\nEnergiewende. Mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der Planungsvorschriften \r\nder Gasbinnenmarktrichtlinie wird dieser Transformation mit dem Verteilernetzentwicklungs\r\nplan (VNEP) erstmals ein kohärenter rechtlicher Rahmen gegeben.  \r\nUm frühzeitig die Konzeptionierung und prozessualen Notwendigkeiten der Gasverteilernetz\r\nplanung bzw. des VNEP ausgestalten und bewerten zu können und einen Austausch mit Ge\r\nsetzgeber und Regulierungsbehörden zu ermöglichen, haben sich deutschlandweit zehn Gas\r\nverteilernetzbetreiber in einer Projektgruppe zusammengeschlossen („Pilotgruppe VNEP“), \r\ndie bereits zeitnah eine Einreichung eines VNEPs bei den Regulierungsbehörden beabsichti\r\ngen.  \r\nAn der Pilotgruppe VNEP beteiligen sich folgende Gasverteilernetzbetreiber: \r\nDie Pilotgruppe VNEP befasst sich mit der Frage, wie die Gasverteilernetze in Deutschland zu\r\nkunftsfähig weiterentwickelt werden können. Hierzu arbeiten die Unternehmen zusammen, \r\num ein Konzept zu entwickeln, welches die Abgabe eines Verteilernetzentwicklungsplans be\r\nreits im Jahr 2026 ermöglicht, sobald notwendige Rahmenbedingungen, inklusive der Eck\r\npunkte für die Finanzierung, hinreichend und klar erkennbar sind. Hierbei werden sowohl die \r\nErstellung von Verteilernetzentwicklungsplänen zum Aufbau von Wasserstoffverteilernetzen \r\nals auch zur Stilllegung von Gasverteilernetzen betrachtet. Seit 2022 sammeln die Unterneh\r\n1 von 10 \r\nmen im Rahmen des sogenannten Gasnetzgebietstransformationsplans (GTP) jährlich zuneh\r\nmend Erfahrung mit der Planung der Verteilnetztransformation. Diese Erfahrungen fließen nun \r\nin die Arbeit am Verteilernetzentwicklungsplan (VNEP) ein und bilden – gestützt durch daraus \r\nentstandene konkrete Projekte – eine wichtige Grundlage für eine mögliche Einreichung von \r\nVNEPs bei der Regulierungsbehörde im Jahr 2026. \r\nZentraler Arbeitsfokus der Pilotgruppe ist neben dem Entwurf von branchentauglichen \r\nStandards auf Basis realer Projekte die Identifikation von Hindernissen und kritischen \r\nPunkten. Nach gemeinsamer Analyse des Gesetzesentwurfs sehen wir insbesondere die fol\r\ngenden Ausgestaltungspunkte als kritisch an und möchten dem Gesetzgeber dringlich eine \r\nAnpassung nahelegen, um eine Umsetzbarkeit für Gasverteilernetzbetreiber in Deutschland \r\nzu ermöglichen als auch den hieraus resultierenden Bürokratieaufwand bei den zuständigen \r\nBehörden angemessen zu halten. \r\nÜbersicht über die wesentlichen Punkte (gesetzliche Reihenfolge): \r\nDie Projektgruppe möchte hierbei die Punkte v., vi. und vii. besonders betonen. \r\ni. \r\nii. \r\niii. \r\niv. \r\nv. \r\nvi. \r\nvii. \r\n§ 16b Abs. 5 S. 4: Keine unverzüglichen Aktualisierungspflichten \r\n§ 16d Abs. 3 Nr. 1: Möglichkeit zur Stilllegung auf Basis planerischer und wirtschaftli\r\ncher Erwägungen  \r\n§ 16e Abs. 1: Zuständigkeit der Regulierungsbehörden sinnvoll ausgestalten \r\n§ 16e Abs. 2:  \r\na. Keine Anfechtbarkeit durch Dritte \r\nb. Begrenzung der Frist für die behördliche Genehmigung \r\n§ 17l Abs. 4: Verkürzung von Ankündigungsfristen \r\n§ 17l Abs. 6: Keine Verhinderung von Transformation/Stilllegung durch verspätete \r\nkWP-Maßnahmen  \r\n§ 28o: Finanzinstrumente ermöglichen \r\nDie Ausführung und Begründung der einzelnen Punkte sind im Folgenden zu finden. \r\ni. \r\n§ 16b Abs. 5 S. 4:  \r\nKeine unverzüglichen Aktualisierungspflichten \r\nAusgangspunkt: \r\nDer aktuelle Formulierungsvorschlag sieht vor, VNEPs unverzüglich bei der Bestätigungsbe\r\nhörde einzureichen, wenn der vorliegende VNEP nicht mehr mit dem aktuellen NEP oder der \r\naktuellen kommunalen Wärmeplanung (kWP) übereinstimmt:  \r\n2 von 10 \r\nForderung:  \r\nWir fordern stattdessen den Wortlaut des § 16b Abs. 5 aus dem ursprünglichen Referenten\r\nentwurf wieder aufzunehmen, der diese Pflicht noch nicht vorsah:  \r\n„(5) (…) Auf die Aktualisierungen nach den Sätzen 1 bis 3 ist § 16c Absatz 5 mit \r\nder Maßgabe anzuwenden, dass die aktualisierten Verteilernetzentwicklungs\r\npläne bei der zuständigen Behörde im Fall von Satz 1 vier Jahre und im Fall von \r\nden Sätzen 2 und 3 zwei Jahre nach der jeweiligen Bestätigung des vorangegangen \r\nVerteilernetzentwicklungsplans nach § 16e Absatz 2 Satz 1 einzureichen sind \r\n(…)“ \r\nHilfsweise regen wir an, zu prüfen, ob bei Änderungen ein vereinfachtes Verfahren in Form ei\r\nnes Anzeigeverfahrens angewendet werden kann. \r\nBegründung:  \r\nVNEPs, die z. B. mehrere kWPs als Eingangsgrößen berücksichtigen, stehen vor der Heraus\r\nforderung, dass die verschiedenen kWPs unterschiedliche Aktualisierungszeiträume aufwei\r\nsen. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass ein einzelner VNEP mehrfach inner\r\nhalb der gesetzlichen Aktualisierungsfrist von vier Jahren gemäß § 16b Abs. 5 S. 2 oder 3 \r\nEnWG-E erneuert werden muss. Diese Situation führt nicht nur bei den Gasverteilernetzbe\r\ntreibern zu einem erhöhten administrativen Aufwand, sondern betrifft auch die jeweils zustän\r\ndige Prüfbehörde. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass der „gleiche“ VNEP innerhalb \r\neines Zeitraums von vier oder zwei Jahren mehrfach zur Bestätigung vorgelegt werden muss. \r\nDies erhöht insgesamt den Bearbeitungsaufwand auf Seiten aller beteiligten Stellen erheblich. \r\nWeiterhin stellt sich die Frage, ob der gegenwärtige Aufwand im Sinne der Behörde und der \r\nGasverteilernetzbetreiber ist. Hier könnte ein Vorschlag zur Umstellung vom Konsultations\r\nverfahren hin zum Anzeigeverfahren für ein vereinfachtes Verfahren sinnvoll sein. Dabei wäre \r\nals Standard eine 2-jährige Aktualisierung vorgesehen; das Anzeigeverfahren käme nur dann \r\nzum Einsatz, wenn die kWP signifikante Änderungen auslöst, die im VNEP berücksichtigt wer\r\nden müssen. Ein solcher Ablauf würde die Prozesse vereinfachen und die Arbeitslast für alle \r\nBeteiligten reduzieren. \r\n3 von 10 \r\nii. \r\n§ 16d Abs. 3 Nr.1:  \r\nMöglichkeit zur Stilllegung auf Basis planerischer und wirtschaftlicher Erwä\r\ngungen  \r\nAusgangspunkt:  \r\nDie Voraussetzungen zur Erstellung eines Verteilernetzentwicklungsplanes, der die dauer\r\nhafte Außerbetriebnahme des Gasverteilernetzes oder Teilen davon gem. §§ 16b, 16d Gesetz\r\nentwurf vorsieht, enthalten materiell u. a. Prognosen zur Erdgasnachfrage und -versorgung, \r\nsowie den Abgleich/ die Berücksichtigung von Plänen (u. a. kWP, NEP) ebenso wie Strategien \r\n(u. a. Systementwicklungsstrategie, Szenariorahmen). Eine Außerbetriebnahme aus wirt\r\nschaftlichen oder planerischen Gesichtspunkten ist dabei bisher nicht vorgesehen. \r\nForderung: \r\nWir sprechen uns für die Ergänzung der prognostischen und technischen Erwägungen, um op\r\ntionale wirtschaftliche und planerische Erwägungen aus, da diese für die Entscheidung zur \r\nAußerbetriebnahme des Gasverteilernetzes oder Teilen davon relevant sein können. Dafür ist \r\nneu am Ende von § 16d Absatz 3 Nr. 1 folgende Textpassage anzufügen: \r\n„und können zusätzlich im Fall einer dauerhaften Außerbetriebnahme des Gas\r\nverteilernetzes, von Teilen des Netzes oder Leitungen planerische und wirtschaft\r\nliche Erwägungen enthalten.“ \r\nBegründung: \r\nEs besteht das Risiko, dass die Erfüllung der Anforderung einer „dauerhaften Verringerung der \r\nErdgasnachfrage“ für die Erstellung von VNEPs nach § 16b Abs. 2 erschwert wird. Dies könnte \r\nu. a. auf die Technologieoffenheit der Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) \r\nzurückgeführt werden. \r\nDeswegen erweitert der Textvorschlag die Anforderungen für die Verteilernetzentwicklungs\r\npläne von prognostischen und technischen Parametern zusätzlich, um die Möglichkeit auch \r\nplanerische und wirtschaftliche Erwägungen bei der Erstellung einbeziehen zu können. Plane\r\nrische Erwägungen berücksichtigen beispielsweise den Zeitbedarf, der für die Außerbetrieb\r\nnahme des Gasverteilernetzes erforderlich ist, um die Klimaneutralität bis 2045 sicherzustel\r\nlen. \r\nDie Berücksichtigung von wirtschaftlichen Erwägungen durch den Gasverteilernetzbetreiber \r\n(z. B. die Vorhaltung/ Planung von Personalkapazitäten oder die Bewertung von Instandhal\r\ntungs- & Erneuerungskosten) ist für eine effiziente Netzbewirtschaftung erforderlich. \r\n4 von 10 \r\niii. \r\n§ 16e Abs. 1: \r\nZuständigkeit der Regulierungsbehörden sinnvoll ausgestalten \r\nAusgangspunkt: \r\nIn § 16e Abs. 1 wird die Zuständigkeit der BNetzA nur im Falle von mehr als 200.000 ange\r\nschlossenen Kunden im Rahmen des VNEPs vorgesehen. Dies widerspricht der allgemeinen \r\nZuständigkeit der BNetzA gemäß § 54 EnWG (hier ist die Schwelle 100.000). Zudem wird bei \r\nbundeslandübergreifenden Plänen die Landesregulierungsbehörde, in deren Gebiet die Mehr\r\nzahl, der vom VNEP betroffenen Kunden liegt, als zuständig gesetzt. \r\nForderung:  \r\nAbsatz 1 sollte wie folgt geändert werden: \r\n„(1) Die für die Prüfung und Bestätigung von Verteilernetzentwicklungsplänen \r\nzuständige Behörde ist die für den einreichenden Verteilnetzbetreiber nach § 54 zu\r\nständige Regulierungsbehörde. Wird ein Verteilernetzentwicklungsplan gemein\r\nsam von mehreren Verteilnetzbetreibern eingereicht, die für die nach § 54 unter\r\nschiedlichen Regulierungsbehörden zuständig sind, liegt die Zuständigkeit bei der \r\nBundesnetzagentur. \r\n1. die Bundesnetzagentur, sofern in dem Netzgebiet oder den Netzgebieten, auf das \r\noder die sich der jeweilige Verteilernetzentwicklungsplan bezieht, im Zeitpunkt der \r\nVorlage nach § 16c Absatz 5 kumuliert insgesamt mehr als 200 000 Gas- und \r\nWasserstoffkunden unmittelbar angeschlossen sind, \r\n2. in allen übrigen Fällen die nach Landesrecht zuständige Behörde. \r\nReichen das Netzgebiet oder die Netzgebiete im Falle des Satzes 1 Nummer 2 über \r\ndas Gebiet eines Landes hinaus, so ist die Behörde desjenigen Landes zuständig, in \r\ndessen Gebiet kumuliert die meisten der vom jeweiligen Verteilernetzentwicklungs\r\nplan betroffenen Gas- und Wasserstoffkunden unmittelbar angeschlossen sind. Die \r\nnach Satz 2 zuständige Behörde trifft die Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 \r\nim Einvernehmen mit den nach dem Landesrecht der übrigen betroffenen Länder \r\nzuständigen Behörde.“ \r\nBegründung:  \r\nDie Zuständigkeit der Bundesnetzagentur soll nicht anhand der im VNEP betrachteten An\r\nschlüsse festgelegt werden, sondern auf Basis der Zuständigkeit im Rahmen der Anreizregu\r\n5 von 10 \r\nlierung für Gas. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle zukünftigen Wasserstoff\r\nnetzbetreiber von hierfür relevanter Größenordnung bereits heute der Erdgasregulierung un\r\nterliegen. \r\nHieraus ergibt sich auch, dass im Falle von länderübergreifenden Plänen stets die Bundes\r\nnetzagentur zuständig ist. \r\nBei der folgenden Ausgestaltung der Wasserstoffregulierung ist die Zuständigkeit analog zu \r\nStrom und Gas ebenso in § 54 EnWG zu verankern. \r\nEs ist nicht ersichtlich, inwieweit die von der Größenschwelle der Anreizregulierung abwei\r\nchende Anzahl der unmittelbar angeschlossenen Gas- und Wasserstoffkunden von 200.000 \r\nals Tatbestand für die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zielführend sein soll. \r\nDurch die Verweisung der Zuständigkeit bei länderübergreifenden Plänen auf Länderebene er\r\nfolgt eine Konkurrenz zwischen Landesrechten. Es ist aktuell nicht sichergestellt, dass die je\r\nweiligen Landesgesetze in der Art miteinander harmonisiert sind. Eine Zuweisung der sachli\r\nchen Zuständigkeit an die BNetzA bei länderübergreifenden Netzgebieten sollte daher analog \r\n§ 54 EnWG vorgesehen werden.  \r\niv. \r\n§ 16e Abs. 2: \r\n• Keine Anfechtbarkeit durch Dritte \r\n• Begrenzung der Frist für die behördliche Genehmigung \r\nAusgangspunkt:  \r\nDer aktuelle Kabinettsbeschluss lautet wie folgt: \r\n„Die nach Absatz 1 zuständige Behörde bestätigt den Verteilernetzentwicklungsplan, \r\nsofern er den Anforderungen nach den §§ 16c und 16d entspricht.“ \r\nHierbei wurde im Vergleich zum Referentenentwurf der Satz 2 („Die Bestätigung ist nicht \r\nselbstständig durch Dritte anfechtbar.“) kommentarlos gestrichen. \r\nDer Regulierungsbehörde werde dabei zudem keinerlei Fristen für die Prüfung der Pläne ge\r\nsetzt. \r\nForderung: \r\nIn der Formulierung von Abs. 2 soll Satz 2 aus dem Referentenentwurf und eine angemessene \r\nFrist mit automatischer Genehmigung nach deren Verstreichen aufgenommen werden:  \r\n6 von 10 \r\n„(2) Die nach Absatz 1 zuständige Behörde bestätigt den Verteilernetzentwicklungs\r\nplan, sofern er den Anforderungen nach den §§ 16c und 16d entspricht. Der Verteiler\r\nnetzentwicklungsplan ist von der zuständigen Behörde nach Absatz 1 innerhalb \r\nvon sechs Monaten nach Zustellung bei der zuständigen Behörde zu bestätigen. \r\nSollte innerhalb der nach Satz 2 gestellten Frist keine Bestätigung der zuständigen \r\nBehörde erfolgen, so gilt der Verteilernetzentwicklungsplan als bestätigt. Die Be\r\nstätigung ist nicht selbstständig durch Dritte anfechtbar.“ \r\nBegründung:  \r\nDie Festlegung einer verbindlichen Frist für die behördliche Entscheidung ist vor dem Hinter\r\ngrund der vom Gesetzgeber verfolgten Klimaziele sowie der in den §§ 16b ff. EnWG-E gegen\r\nüber den Netzbetreibern vorgesehenen gesetzlichen Fristen zwingend erforderlich. Ohne eine \r\nzeitliche Bindung der Entscheidung der zuständigen Behörde besteht die Gefahr, dass die im \r\nEnWG-E vorgesehenen Maßnahmen faktisch durch behördliche Verzögerungen aufgehalten \r\nwerden und sich die Umsetzung der Netztransformation unnötig verzögert. \r\nDarüber hinaus sollte der im Referentenentwurf (Stand November 2025) enthaltene Satz 2 \r\ndes § 16e Abs. 2 („Die Bestätigung ist nicht selbstständig durch Dritte anfechtbar.“) im finalen \r\nGesetz wieder aufgenommen werden. Durch dessen Streichung wird Dritten die Möglichkeit \r\neröffnet, Rechtsmittel gegen die Bestätigung des Verteilernetzentwicklungsplans einzulegen. \r\nDies birgt erhebliche Risiken für Verzögerungen in der Umsetzung der Verteilernetzentwick\r\nlungspläne und schafft zusätzliche Unsicherheiten hinsichtlich der Rechts- und Investitionssi\r\ncherheit für die Netzbetreiber. Die Streichung des Anfechtungsausschlusses steht im Wider\r\nspruch zum erklärten Ziel der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen. Anstelle einer Verfah\r\nrensvereinfachung wird zusätzlicher administrativer und rechtlicher Aufwand erzeugt, der die \r\nUmsetzung zentraler energie- und klimapolitischer Vorhaben erschwert. \r\nv. \r\n§ 17l Abs. 4: \r\nVerkürzung von Ankündigungsfristen \r\nAusgangspunkt:  \r\nBei der Umstellung von Verteilernetzen auf Wasserstoff ist gegenwärtig eine 10-jährige An\r\nkündigungsfrist vorgesehen. \r\nForderung: \r\nAnalog zur Stilllegung beim Vorhandensein einer Fernwärmeversorgung, sollte eine Fristver\r\nkürzung auf 5 Jahre auch im Falle der Anschlussmöglichkeit an ein Wasserstoffnetz aufge\r\nnommen werden. Hierzu regen wir an § 17l Abs. 4 folgend zu ergänzen: \r\n„[…] wenn sich der von der Trennung betroffene Anschlussnehmer zum Zeitpunkt der \r\nTrennung des Netzanschlusses an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz anschließen \r\n7 von 10 \r\nlassen kann. Im Falle eines Wasserstoffnetzes ist dies anzunehmen, wenn ein sol\r\ncher Anschluss auf Basis eines bei der Regulierungsbehörde eingereichten Vertei\r\nlernetzentwicklunsplans oder dem Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff \r\nerwartbar ist. Im Falle eines Wärmenetzes ist dies anzunehmen, wenn […]“ \r\nZudem ist folgender Satz aufzunehmen:  \r\n„Sollten die Voraussetzungen für eine Fristverkürzung nur für Teile eines Vertei\r\nlernetzentwicklungsplans gelten, so kann die Fristverkürzung auf diese Teile be\r\nschränkt genehmigt werden.“ \r\nEinschätzung: \r\nAn eine 10-jährige Ankündigungsfrist knüpfen sich technische Umstellzeiträume an. Betrach\r\ntet man die L-H-Gas-Umstellung (10 Jahre Dauer) im Vergleich, wird erkenntlich, dass eine \r\n10-jährige Frist nicht mit den Klimazielen von Bund und Ländern vereinbar ist und die rechtzei\r\ntige Transformation der Gasverteilernetze unnötig verhindert wird. Im Falle von umfangreichen \r\nVNEPs mit mehreren Maßnahmen sollen Fristverkürzungen auch partiell, spezifisch und um\r\nsetzungsgerecht ermöglicht werden, ohne dass dazu die Notwendigkeit besteht, den VNEP in \r\nmehrere VNEPs aufzuteilen. Dies ist insbesondere auch bei der regionalen Bündelung von \r\nPlänen sinnvoll und zielführend. \r\nvi. \r\n§ 17l Abs. 6:  \r\nKeine Verhinderung von Transformation/Stilllegung durch verspätete kWP\r\nMaßnahmen \r\nAusgangspunkt:  \r\nDer Regierungsentwurf sieht vor, dass der Anschlussnehmer nicht vom Netz getrennt werden \r\ndarf, wenn zwei Jahre vor dem Termin der Trennung absehbar ist, dass der Anschlussnehmer \r\nnicht an das Wärmenetz angeschlossen werden kann. Somit wäre der Gasverteilernetzbetrei\r\nber verpflichtet, seine bestätigte Planungsausführung zu stoppen und zu verschieben.  \r\nForderung: \r\nErsatzlose Streichung des § 17l Abs. 6 EnWG-E. \r\n„(6) Abweichend von Absatz 1 darf ein Anschluss nicht getrennt werden, wenn \r\nzwei Jahre vor dem Termin zur Trennung des Anschlusses absehbar ist, dass im \r\nZeitpunkt der Anschlusstrennung die Wärmeversorgungsart, die für das Teilge\r\nbiet, in dem sich der Netzanschluss befindet, im aktuellen Wärmeplan als beson\r\nders geeignet eingestuft wird, aller Wahrscheinlichkeit nach für den Anschluss\r\nnehmer nicht zur Verfügung stehen wird. Im Fall des Satzes 1 hat der Betreiber \r\n8 von 10 \r\ndes Gasverteilernetzes einen neuen Termin zur Anschlusstrennung zu bestim\r\nmen, wobei mit Blick auf den neuen Termin Satz 1 sowie Absatz 1 Nummer 5 ent\r\nsprechend anzuwenden sind.“ \r\nBegründung: \r\nDie aktuelle Ausgestaltung des § 17l Abs. 6 EnWG-E birgt die Gefahr, die Erreichung der Kli\r\nmaneutralitätsziele sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene zu gefährden. Insbeson\r\ndere besteht die Möglichkeit, dass die Abtrennfrist mehrfach um jeweils zwei Jahre verscho\r\nben werden kann, etwa wenn ein geplantes Wärmenetz nicht rechtzeitig fertiggestellt wird. \r\nHierbei ist auch zu bedenken, dass eine solche Verschiebung in einer regionalen Planung gra\r\nvierende Seiteneffekte haben kann: Wird ein Netzbetreiber zur Aufrechterhaltung der Erdgas\r\nversorgung in einem Gebiet gezwungen, dessen versorgende Regionalleitung eigentlich für \r\neine Transformation zu Wasserstoff vorgesehen war, so kann dadurch die Transformation an\r\nderer durch diese Leitung versorgter Gebiete zu Wasserstoff ebenso verzögert werden. Dies \r\nhat gegebenenfalls gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf Wirtschaftsbetriebe, die \r\nihre Produktionsstraßen auf eine Umstellung auf Wasserstoff vorbereitet und auf den Umstel\r\nlungszeitpunkt vertraut haben. Diese potenziellen Verzögerungen dürfen nicht zulasten des \r\nGasverteilernetzbetreibers und anderer Verbraucher gehen, da die Nicht-Realisierung oder \r\nverspätete Realisierung von Wärmenetzen nicht im Verantwortungsbereich des Gasverteiler\r\nnetzbetreibers liegt. \r\nNeben einer Verzögerung durch den Wärmenetzbetreiber besteht parallel die Gefahr, dass in \r\nkWP-Gebieten, in denen eine dezentrale Wärmeversorgung vorgesehen ist, ein Untätigbleiben \r\nvon bestehenden Anschlussnehmern dazu führen könnte, dass deren Anschluss nicht recht\r\nzeitig zur Verfügung gestellt werden kann. Auch in diesem Fall wäre eine Aufschiebung ein un\r\nverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Netzbetreiber. \r\nUm die Planungssicherheit der Netzbetreiber nicht erheblich zu beeinträchtigen und so den \r\nTransformationsprozess der Wärmewende zu gefährden, ist der Absatz zu streichen. \r\nvii. \r\n§ 28o: \r\nFinanzinstrumente ermöglichen \r\nAusgangspunkt:  \r\nEs bleibt weiterhin unklar, wie die Finanzierung des Wasserstoffverteilernetzes ausgestaltet \r\nwerden soll. Die EU-Gas/H2-Verordnung erlaubt abweichend vom grundsätzlichen Quersub\r\nventionierungsverbot in engen Grenzen temporäre Finanztransfers, sofern die Mitgliedstaaten \r\neine intertemporale Kostenverteilung – was im EnWG-E in § 28o Abs. 2 Nr. 3 nunmehr ange\r\nlegt ist – und ergänzend gem. Artikel 5 Abs. 4 EU-VO 2024/1789 temporäre Finanztransfers \r\ngestatten. Diese grundsätzliche Möglichkeit temporärer Finanztransfers fehlt im vorliegenden \r\n9 von 10 \r\nEnWG-E jedoch. Dies könnte mit der vorgeschlagenen Ergänzung in § 28o Abs. 2 Ziffer 3 \r\nEnWG-E adressiert werden:  \r\nForderung: \r\nGegenwärtig ist aus den Instrumenten aus Artikel 5 EU-VO 2024/1789 im EnWG nur die inter\r\ntemporale Kostenverschiebung erwähnt (siehe § 28o Abs. 2 Nr. 3 EnWG-E) und deren Ermög\r\nlichung der BNetzA überlassen. Beide Instrumente aus Artikel 5 – Intertemporale Kostenver\r\nschiebung und Finanztransfers – sollten im EnWG grundsätzlich ermöglicht werden und die \r\nAusgestaltung der Modalitäten sowie die Einzelfallprüfung der BNetzA übertragen werden. \r\nBegründung: \r\nEine Verankerung beider Mechanismen im EnWG ist zentral für die zukünftige Erstellung von \r\nVerteilernetzentwicklungsplänen. Durch die Verankerung obliegt der BNetzA die weitere Prü\r\nfung und Ausgestaltung gemäß ihrer Festlegungskompetenz.  \r\nZusätzlicher Hinweis: Diese beiden Instrumente dienen der Senkung von Netzentgelten im \r\nWasserstoffnetz nach der Umstellung/Inbetriebnahme. Da viele technische Maßnahmen vor \r\nder Umstellung auf Wasserstoff noch während des Erdgasbetriebs erfolgen müssen, ist si\r\ncherzustellen, dass Vorbereitungen der Netztransformation zu Wasserstoff in der Erdgasregu\r\nlierung anerkannt werden (spätestens nach Genehmigung eines VNEPs, sinnvollerweise sind \r\njedoch auch Regelinvestitionen im Gasverteilernetz H2-ready durchzuführen). \r\nFazit \r\nDie aufgezeigten Punkte machen den dringenden Anpassungsbedarf deutlich. Der Gesetzent\r\nwurf sollte daher an den benannten Stellen überarbeitet werden, um die Weichen für die \r\nTransformation der Gasverteilnetze jetzt richtig zu stellen. Der aktuelle Kabinettsbeschluss \r\nbildet die hierfür notwendige Praxistauglichkeit noch nicht ausreichend ab. Eine solche Aus\r\ngestaltung ist jedoch die zentrale Voraussetzung, um die Transformation verlässlich und mit \r\nder erforderlichen Geschwindigkeit voranzubringen. 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