{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Sie vertritt und berät Mandanten in den zentralen Fragen des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie im IT- und Datenschutzrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prozessführung und im kollektiven Verbraucherrecht, das in enger Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern bearbeitet wird. Zu den Mandanten zählen nationale und internationale Unternehmen, Start-ups sowie Prozessfinanzierer.\r\n\r\nDarüber hinaus bringt KARIMI.legal branchenspezifische Anliegen in politische Entscheidungsprozesse ein und wirkt an der rechtlichen Ausgestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen mit. Dies umfasst die Erarbeitung von Stellungnahmen, die Mitwirkung an Konsultationen, Vorschläge zu Gesetzesentwürfen sowie den direkten Austausch mit Bundestag, Bundesregierung und zuständigen Behörden. 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Hierzu steht KARIMI.legal im ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des stationären Vertriebs, der Politik und der Wirtschaft und unterbreitet praxisnahe Vorschläge zu Gesetzesänderungen und Schwerpunktsetzungen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAS_TOURISM","de":"Tourismus","en":"Tourism"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":1,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0011946","regulatoryProjectTitle":"Novellierung der Pauschalreiserichtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/78/40/351263/Stellungnahme-Gutachten-SG2408240002.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier zur Revision der Pauschalreiserichtlinie\r\n\r\nDie deutsche Touristikbranche begeistert durch gesellschaftliche Bereicherung und kulturelle Vielfalt auf der einen und wirtschaftliche Stärke auf der anderen Seite. Nicht umsonst gilt die Touristik als Motor für die Wirtschaft. Zehntausende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, verteilt auf über 2.000 Reiseveranstalter, ca. 10.000 Reisebüros sowie weitere Dienstleister und Leistungsträger, verdeutlichen dies mit Nachdruck. Eine neue Datenbasis wird derzeit durch die Münchner Unternehmensberatung Dr. Fried & Partner GmbH geschaffen.\r\n\r\nDie Pauschalreise ist das verbraucherfreundlichste und am besten abgesicherte Reiseprodukt im Markt. Die Vor-Pandemie-Zahlen werden in diesem Jahr voraussichtlich wieder erreicht oder sogar übertroffen. Diesen Erfolg gilt es jetzt erst recht zu sichern, indem zum einen die Bürokratie per transparenter Entschlackung des Rechts abgebaut und zum anderen die vielen anderen Reiseformen auf ein höheres Schutzniveau gebracht werden.\r\n\r\nHierzu bedarf es einer umfassenden Reformierung des bisherigen Kommissionsentwurfs:\r\n\tJa, der jetzige Entwurf ist technisch umsetzbar, macht das Recht aber unnötig kompliziert\r\n\tClick-Through-Buchung oder verbundene Reiseleistungen treffen – wie gewollt –insbesondere die digitalen Plattformen (OTA’s) besonders hart, ABER:\r\n\r\n\tin der effektiven Rechtsdurchsetzung sind elementare Lücken vorprogrammiert\r\n\tOTA’s haben sich schon 2018 exzellent verstanden, die Richtlinien durch schlaue IT zu umgehen \r\n\r\nDie Lösung liegt auf der Hand. Drei eindeutig trennbare Reiseprodukte:\r\n\r\nEINZELLEISTUNG BIS 500 EURO je Buchungsvorgang\r\nEINZELLEISTUNG MEHR ALS 500 EURO je Buchungsvorgang\r\nPAUSCHALREISE\r\n\r\nKLARTEXT\r\nWir als Deutsche Touristik fordern ein klares Signal PRO Pauschalreise. Die Ansätze des jetzigen Kommissionsentwurfs sind gut gemeint, werden jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne Erfolg bleiben. Nur die Anhebung des Schutzstandards weiterer Reiseprodukte insgesamt sowie vereinfachte Informationspflichten führen zu mehr Transparenz und damit zu einem durchweg besser geschützten, europäischen Reisemarkt. \r\n\r\nREDUZIERUNG DER REGELUNGSDICHTE - ENTBÜROKRATISIERUNG\r\nDie Branche leidet unter dem Bürokratiewahnsinn; Verbraucher: innen verstehen schon lange nicht mehr, was sie eigentlich buchen. Die Vorstellung der Kommission, dass Verbraucher: innen den Buchungsvorgang aufzeichnen, ist lebensfremd. Eine drastische Vereinfachung des Reiserechts reduziert nicht nur den bürokratischen und rechtlichen Aufwand um ca. 30 Prozent, sondern stellt Verbraucher: innen auch erstmals vor eine echte Wahl.\r\n\r\nEs besteht fortan keine Notwendigkeit mehr für rechtliche Fiktionen oder sonstigen Rechtsunsicherheiten. Eine Pauschalreise kommt nicht mehr durch eine bestimmte Kombination von Reiseleistungen zustande, sondern wenn eine oder mehrere Reiseleistungen als Pauschalreise verkauft werden. Einzelleistungen können beliebig kombiniert werden. Erst der Verkauf von einer oder mehrerer Einzelleistungen (je Buchungsvorgang in einer Vertriebsstelle) mit einem Gesamtwert von mehr als 500,00 Euro führt zu einem obligatorischen Insolvenzschutz. Dieser kann optional auch schon vor Erreichung der Wertgrenze angeboten werden.\r\n\r\nSICHERUNGSMECHANISMEN & ANWENDUNGSBEREICH\r\nWie die zusätzliche Absicherung der Einzelleistungen erfolgt, kann dem nationalen Umsetzungsermessen unterliegen. Denkbar ist eine Anknüpfung an die Insolvenzabsicherung der Pauschalreise, eine Absicherung auf dem Markt oder eine Kombination beider Varianten.\r\n\r\nDer Anwendungsbereich soll eins zu eins aus der europäischen Fluggastrechterichtlinie übernommen werden. Die Absicherungspflicht besteht damit für den Leistungsort innerhalb der Europäischen Union und weltweit für alle europäischen Anbieter. Entgegen dem möglicherweise ersten Eindruck führt dies sogar zu einer Stärkung der europäischen Anbieter, weil sie mit der zusätzlichen Absicherung ein neues, Verkaufsargument gewinnen, das die durch Corona ebenfalls gebeutelten Verbraucher: innen erwartungsgemäß schätzen werden.\r\n\r\nBEIBEHALTUNG DER HEUTIGEN DEFINITION ZU DEN AUßERGEWÖHNLICHEN UMSTÄNDEN\r\nDie derzeitige Rechtslage hat sich mit der Pandemie und sonstigen Dauerkrisen bewährt. Eine weitere Verschärfung birgt die Gefahr der Rechtsunsicherheit und wird deswegen abgelehnt.\r\n\r\nAUS 8 MACH 1: EINHEITLICHES FORMBLATT UND NEUE HINWEISPFLICHT\r\nAufgrund der Einfachheit der neuen Rechtslage passen alle Hinweise auf ein einheitliches Formblatt, in dem hinreichend deutlich die drei unterschiedlichen Reiseprodukte dargestellt werden und das tatsächlich gewählte Reiseprodukt deutlich hervorgehoben wird. Flankiert wird dies durch eine Hinweispflicht „à la Zigarettenschachtel“ unmittelbar vor der Buchung, wie z. B.: „Beim Buchen dieses Reiseprodukts sind Sie nicht gegen die Insolvenz des Anbieters geschützt.“\r\n\r\nMEHRSTUFIGE & UNMITTELBARE ANZAHLUNGSGRENZE UND 14TÄGIGE RÜCKZAHLUNGSPFLICHT\r\nDie Pandemie hat gezeigt, dass die 14-tägige Rückzahlungspflicht im Pauschalreiserecht ebenso wenig funktioniert, wie die 7-tägige Flugschein-Rückzahlungspflicht. Daran wird sich durch den Kommissionsvorschlag nichts ändern, da das nun (erneut) normierte Rückgriffsrecht ohnehin schon bestand und keine kurzfristige Durchsetzungsoption bietet.\r\n\r\nEffektiv und kundenfreundlich ist deswegen nur, wenn es bei der Übernahme des bisherigen deutschen Anzahlungsmodell unter Beibehaltung der notwendigen Flexibilität bleibt und gleichzeitig einzelnen Marktteilnehmern, die die Ausnahme einer erhöhten Anzahlung zur Regel machen, Einhalt geboten wird. 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